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5.1 Arbeitslosigkeit abbauen


(167) Die Arbeitslosigkeit ist kein unabwendbares Schicksal, dem Politik, Wirtschaft und Gesellschaft hilflos ausgesetzt wären. Es bestehen durchaus Voraussetzungen dafür, die Massenarbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren. Produktion und Volkseinkommen sind in Deutschland so hoch wie nie zuvor. Deutschland verfügt über eine moderne, gut ausgebaute Infrastruktur und eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur mit leistungsfähigen großen wie kleineren und mittleren Unternehmen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind hoch qualifiziert und motiviert. Die Sozialpartnerschaft funktioniert, es herrscht sozialer Friede. Die Preise sind stabil und die Zinsen niedrig. Es besteht deshalb kein Anlaß, den "Standort Deutschland" schlechtzureden. Vielmehr kommt es darauf an, daß die Soziale Marktwirtschaft unter Beweis stellt, daß sie ein Problem wie die langanhaltende Massenarbeitslosigkeit lösen kann und damit einer Wirtschaftsordnung ohne soziale Verpflichtung überlegen ist.

(168) So lange die Erwerbsarbeit die existentielle Grundlage für die Sicherung des Lebensunterhalts, die soziale Integration und persönliche Entfaltung des einzelnen ist, ist es die Aufgabe einer sozial verpflichteten und gerechten Wirtschaftsordnung, allen Frauen und Männern, die dies brauchen und wünschen, den Zugang und die Beteiligung an der Erwerbsarbeit zu eröffnen. Ihnen sollen die mit der Erwerbsarbeit verbundenen Chancen der Teilnahme, der sozialen Integration, der Existenzsicherung und der persönlichen Entfaltung eröffnet werden. Diese Verpflichtung richtet sich gleichermaßen an die Politik und die Tarifvertragsparteien, aber auch an die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Bundesbank sowie die einzelnen Unternehmen und die Vielzahl der Einrichtungen, die als Träger von Beschäftigungsinitiativen in Frage kommen, nicht zuletzt an die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände. Ohne einen breiten Grundkonsens in der Gesellschaft, ohne konzertierte Bemühungen, ohne ein gemeinsames Zusammenwirken der unterschiedlichen Verantwortungsträger kann es keine Fortschritte geben. Um deutlich mehr Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen, gibt es keine einfachen und bequemen Lösungen. Es müssen mehrere und unterschiedliche Wege beschritten werden.

(169) Neue Arbeitsplätze müssen zunächst von einer erfolgreichen, effektiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaft am regulären Arbeitsmarkt erwartet werden. Wenn Arbeitslosigkeit abgebaut werden soll, dann müssen deshalb vor allem wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. Insbesondere in Jahren anhaltend hoher Massenarbeitslosigkeit und unübersehbar verschärften internationalen Wettbewerbs erscheint es ökonomisch geboten und sozial vertretbar, für Lohn- und Gehaltszuwächse einzutreten, die sich am Produktivitätsfortschritt orientieren und die Lohnstückkosten nicht erhöhen. Arbeitsmarktpolitik ist auf die positiven Beschäftigungseffekte des dynamischen wirtschaftlichen Strukturwandels angewiesen.

(170) Alle Träger der Wirtschaftspolitik sollten daher den Strukturwandel durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Wirtschaft fördern. Vordringliche Aufgabe ist dabei eine umfassende Reform der Steuer- und Abgabensysteme mit dem Ziel, die Steuer- und Abgabenbelastung zu vermindern und zugleich das Steuer- und Abgabensystem insgesamt arbeitsplatzfördernder und sozial gerechter zu gestalten. Notwendig ist weiter eine Verstärkung der Anreize für technologische und wirtschaftliche Innovationen. Nur so können technologisch hochwertige Produkte hergestellt werden, und nur so kann die Wirtschaft auf veränderte Marktbedingungen schnell reagieren. Erforderlich ist es, zusätzliche Beschäftigungspotentiale und Beschäftigungsfelder zu erschließen. Diese Beschäftigungspotentiale sind im wesentlichen im Bereich neuer Techniken und technologischer Innovation (Mikroelektronik, Biotechnologie, neue Medien, Anwendung neuartiger Werkstoffe, Umwelttechnologien, Verkehr) und im Bereich der industrienahen sowie der privaten Dienstleistungen zu suchen. Notwendig ist schließlich die Verbesserung des Ausbildungssystems. Bildung und Ausbildung sind als lebenslange Aufgabe zu begreifen; sie dürfen nicht auf einzelne Lebensabschnitte begrenzt bleiben.

(171) Gefördert werden müssen darüber hinaus Selbständigkeit und unternehmerische Initiative. Arbeitsplätze wurden und werden überwiegend in den beschäftigungsintensiven kleineren und mittleren Betrieben des Handwerks und Mittelstandes erhalten und geschaffen. In ihnen arbeitet nicht nur die Mehrzahl der Beschäftigten; sie stellen auch die weitaus meisten Ausbildungsplätze bereit. Mit jeder Existenzgründung werden in Deutschland im Durchschnitt vier Arbeitsplätze eingerichtet. Hier gilt es, eine neue Kultur der Selbständigkeit anzuregen. Vor allem der Bereich des Handwerks und des Mittelstandes bietet große Chancen für Betriebsgründungen und eine selbständige Existenz. Junge Menschen sollten bereits im allgemeinen und beruflichen Bildungswesen ermutigt und befähigt werden, eine selbständige Existenz aufzubauen, zumal auch der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin der Zukunft in allen Wirtschaftsbereichen zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten fähig sein müssen.

(172) Der Grundgedanke vom Teilen der Erwerbsarbeit war den Kirchen in der Diskussion um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stets wichtig. Sie haben nie behauptet, daß sich Arbeitslosigkeit allein oder vorrangig durch das Teilen von Erwerbsarbeit überwinden lasse. Aber es gilt, auch diesen Weg zu nutzen. Arbeitszeitverringerungen ohne vollen Lohnausgleich können dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen zu erhöhen. Auch mehr Teilzeitarbeitsplätze und der Abbau von Überstunden sind geeignet, die vorhandene Arbeit breiter zu verteilen. Arbeitszeitflexibilisierung, die (bei Wahrung der Interessenlage von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und der familiären Erfordernisse der Arbeitnehmer) sowohl kürzere als auch längere Arbeitszeiten ermöglicht, kann ebenfalls zur Minderung der Arbeitslosigkeit beitragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht dem Verzicht auf Einkommen bzw. Einkommenszuwächse eine Erhöhung der Freizeit und der eigenen Zeitsouveränität gegenüber. Die Unternehmen können höhere Kosten mit den Einsparungen verrechnen, die sich aus einer Arbeitszeitflexibilisierung mit möglichen längeren Betriebsnutzungszeiten ergeben. Verbesserungen der betrieblichen Ergebnisse sind auch von einer partnerschaftlichen Unternehmensverfassung und partizipativen Betriebsführung zu erwarten, da sie eine höhere Motivation und Kreativität der Beschäftigten sowie eine höhere Identifikation mit dem Betrieb fördern.

(173) Aus ethischer Sicht steht bei der Frage des Teilens der vorhandenen Arbeit eine schwierige Aufgabe des Interessenausgleichs an: zwischen den Arbeitslosen, den Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen, den Arbeitnehmern mit höherem Einkommen, den Haushalten mit mehreren Besserverdienenden und den Unternehmen, aber auch zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie zwischen den Geschlechtern. So bedeutet geteilte Arbeit eben auch geteilten Lohn. Andererseits ist zu bedenken, daß nicht alle ihr Einkommen teilen können, insbesondere nicht die, die ohnehin ein geringes Einkommen beziehen. Die Auswirkungen vermehrter Teilzeitarbeit und unregelmäßiger Erwerbsverhältnisse auf die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit und im Alter erfordern die Gewährleistung von Untergrenzen der sozialen Absicherung. Geringfügige Beschäftigungen, sofern sie reguläre Arbeitnehmertätigkeiten umfassen, sollten dabei in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden. Nichtversicherte Arbeitsverhältnisse müssen die Ausnahme bleiben. Teilzeitbeschäftigung sollte in stärkerem Maße auch für Männer angeboten und von ihnen in Anspruch genommen werden, um eine weitere Spaltung des Arbeitsmarktes zu Lasten der Frauen zu vermeiden. Betriebe und öffentliche Verwaltungen sind insbesondere zu ermutigen, auch im Bereich höherwertiger Tätigkeiten Teilzeitarbeit zu ermöglichen.

(174) Erforderlich ist schließlich auch, die aktiven Instrumente der gestaltenden Arbeitsmarktpolitik auszuschöpfen und weiter zu entwickeln. Dazu zählen u. a. die Qualifizierung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten und die Verbesserung der beruflichen Integration von Langzeitarbeitslosen. Hier hat der gesamte Sektor öffentlich geförderter Arbeit eine wichtige Funktion: angefangen von der Förderung von Beschäftigungsgesellschaften bis hin zur Unterstützung von sogenannten Sozialen Betrieben und Programmen wie z. B. "Arbeit statt Sozialhilfe" sowie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Beim Einsatz dieser Instrumente geht es vor allem darum, daß die verschiedenen staatlichen Ebenen und die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Träger gemeinsam ihre Verantwortung beim Abbau der Massenarbeitslosigkeit wahrnehmen. Auch angesichts knapper öffentlicher Kassen bleibt es sinnvoller, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Arbeit ist genügend vorhanden. Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, den gesellschaftlichen Reichtum so einzusetzen, daß sie auch bezahlt werden kann. Im Bereich der Umwelt- und Landschaftspflege, der haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungen und der Jugendhilfe, der Stadtsanierung und der geringfügigen Reparaturen gibt es erheblichen Bedarf. Öffentlich geförderte Arbeit ist - auch bei Vorrang des regulären Arbeitsmarktes - unverzichtbar, denn das Menschenrecht auf Arbeit kann in absehbarer Zeit nicht im Bereich des regulären Arbeitsmarktes allein verwirklicht werden. In Kooperation mit den Betrieben der privaten Wirtschaft sollten deshalb durch eine bessere Verzahnung von Arbeits- und Sozialeinkommen Formen öffentlich geförderter Arbeit entwickelt und Anreize für ein erleichtertes Überwechseln aus der Arbeitslosigkeit oder auch aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Dabei wird es notwendig sein, daß eine vergleichsweise geringe, vom Arbeitgeber zu zahlende Entlohnung durch ein zusätzliches Sozialeinkommen ergänzt wird, damit die Beschäftigten nicht in Armut geraten.

(175) Die Förderung von lokalen Beschäftigungsinitiativen, die in enger Zusammenarbeit zwischen Kommunen, freien Initiativen, Unternehmen und gesellschaftlichen Institutionen wie Kirchengemeinden, Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern entstanden sind, sollte ausgebaut werden. Eine dezentralisierte Arbeitsmarktpolitik kann situationsangemessene Strategien zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten entwickeln, z. B. Arbeitgebern anbieten, Angehörige von Problemgruppen des Arbeitsmarktes probeweise kennenzulernen.

(176) Bei der Lösung der Beschäftigungskrise kommt es schließlich darauf an, die "Dominanz der Erwerbsarbeit" zu überwinden und die verschiedenen Formen von Arbeit gesellschaftlich anzuerkennen und zu unterstützen. Arbeit wird nicht nur im Erwerbsbereich geleistet, sondern auch in der Familie und in sog. ehrenamtlichen Tätigkeiten. Gerade im Raum der Kirchen und im öffentlichen Leben spielen diese Arbeitsformen eine bedeutende Rolle. An dieser Stelle ist besonders auf die Zwischenformen zwischen der arbeitsvertraglich geregelten Erwerbsarbeit und Familienarbeit und ehrenamtlichen Tätigkeiten hinzuweisen. Sie erhalten auf dem Hintergrund längerer Freizeit, erschwerter Zugänge zum Arbeitsmarkt, besserer Bildung und Ausbildung und eines steigenden Bedarfs an gesellschaftlich notwendiger Arbeit eine immer größere Bedeutung.


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