5.1 Arbeitslosigkeit abbauen
(167) Die Arbeitslosigkeit ist kein unabwendbares Schicksal, dem Politik, Wirtschaft
und Gesellschaft hilflos ausgesetzt wären. Es bestehen durchaus Voraussetzungen
dafür, die Massenarbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren. Produktion und
Volkseinkommen sind in Deutschland so hoch wie nie zuvor. Deutschland verfügt
über eine moderne, gut ausgebaute Infrastruktur und eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur
mit leistungsfähigen großen wie kleineren und mittleren Unternehmen.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind hoch qualifiziert und motiviert. Die
Sozialpartnerschaft funktioniert, es herrscht sozialer Friede. Die Preise sind
stabil und die Zinsen niedrig. Es besteht deshalb kein Anlaß, den "Standort
Deutschland" schlechtzureden. Vielmehr kommt es darauf an, daß die
Soziale Marktwirtschaft unter Beweis stellt, daß sie ein Problem wie die
langanhaltende Massenarbeitslosigkeit lösen kann und damit einer Wirtschaftsordnung
ohne soziale Verpflichtung überlegen ist.
(168) So lange die Erwerbsarbeit die existentielle Grundlage für die Sicherung
des Lebensunterhalts, die soziale Integration und persönliche Entfaltung
des einzelnen ist, ist es die Aufgabe einer sozial verpflichteten und gerechten
Wirtschaftsordnung, allen Frauen und Männern, die dies brauchen und wünschen,
den Zugang und die Beteiligung an der Erwerbsarbeit zu eröffnen. Ihnen
sollen die mit der Erwerbsarbeit verbundenen Chancen der Teilnahme, der sozialen
Integration, der Existenzsicherung und der persönlichen Entfaltung eröffnet
werden. Diese Verpflichtung richtet sich gleichermaßen an die Politik
und die Tarifvertragsparteien, aber auch an die Industrie- und Handelskammern,
die Handwerkskammern, die Bundesbank sowie die einzelnen Unternehmen und die
Vielzahl der Einrichtungen, die als Träger von Beschäftigungsinitiativen
in Frage kommen, nicht zuletzt an die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände.
Ohne einen breiten Grundkonsens in der Gesellschaft, ohne konzertierte Bemühungen,
ohne ein gemeinsames Zusammenwirken der unterschiedlichen Verantwortungsträger
kann es keine Fortschritte geben. Um deutlich mehr Arbeitslose in Beschäftigung
zu bringen, gibt es keine einfachen und bequemen Lösungen. Es müssen
mehrere und unterschiedliche Wege beschritten werden.
(169) Neue Arbeitsplätze müssen zunächst von einer erfolgreichen,
effektiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaft am regulären Arbeitsmarkt
erwartet werden. Wenn Arbeitslosigkeit abgebaut werden soll, dann müssen
deshalb vor allem wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden.
Insbesondere in Jahren anhaltend hoher Massenarbeitslosigkeit und unübersehbar
verschärften internationalen Wettbewerbs erscheint es ökonomisch geboten
und sozial vertretbar, für Lohn- und Gehaltszuwächse einzutreten,
die sich am Produktivitätsfortschritt orientieren und die Lohnstückkosten
nicht erhöhen. Arbeitsmarktpolitik ist auf die positiven Beschäftigungseffekte
des dynamischen wirtschaftlichen Strukturwandels angewiesen.
(170) Alle Träger der Wirtschaftspolitik sollten daher den Strukturwandel
durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Wirtschaft fördern. Vordringliche
Aufgabe ist dabei eine umfassende Reform der Steuer- und Abgabensysteme mit
dem Ziel, die Steuer- und Abgabenbelastung zu vermindern und zugleich das Steuer-
und Abgabensystem insgesamt arbeitsplatzfördernder und sozial gerechter
zu gestalten. Notwendig ist weiter eine Verstärkung der Anreize für
technologische und wirtschaftliche Innovationen. Nur so können technologisch
hochwertige Produkte hergestellt werden, und nur so kann die Wirtschaft auf
veränderte Marktbedingungen schnell reagieren. Erforderlich ist es, zusätzliche
Beschäftigungspotentiale und Beschäftigungsfelder zu erschließen.
Diese Beschäftigungspotentiale sind im wesentlichen im Bereich neuer Techniken
und technologischer Innovation (Mikroelektronik, Biotechnologie, neue Medien,
Anwendung neuartiger Werkstoffe, Umwelttechnologien, Verkehr) und im Bereich
der industrienahen sowie der privaten Dienstleistungen zu suchen. Notwendig
ist schließlich die Verbesserung des Ausbildungssystems. Bildung und Ausbildung
sind als lebenslange Aufgabe zu begreifen; sie dürfen nicht auf einzelne
Lebensabschnitte begrenzt bleiben.
(171) Gefördert werden müssen darüber hinaus Selbständigkeit
und unternehmerische Initiative. Arbeitsplätze wurden und werden überwiegend
in den beschäftigungsintensiven kleineren und mittleren Betrieben des Handwerks
und Mittelstandes erhalten und geschaffen. In ihnen arbeitet nicht nur die Mehrzahl
der Beschäftigten; sie stellen auch die weitaus meisten Ausbildungsplätze
bereit. Mit jeder Existenzgründung werden in Deutschland im Durchschnitt
vier Arbeitsplätze eingerichtet. Hier gilt es, eine neue Kultur der Selbständigkeit
anzuregen. Vor allem der Bereich des Handwerks und des Mittelstandes bietet
große Chancen für Betriebsgründungen und eine selbständige
Existenz. Junge Menschen sollten bereits im allgemeinen und beruflichen Bildungswesen
ermutigt und befähigt werden, eine selbständige Existenz aufzubauen,
zumal auch der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin der Zukunft in allen Wirtschaftsbereichen
zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten fähig sein müssen.
(172) Der Grundgedanke vom Teilen der Erwerbsarbeit war den Kirchen in der Diskussion
um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stets wichtig. Sie haben nie behauptet,
daß sich Arbeitslosigkeit allein oder vorrangig durch das Teilen von Erwerbsarbeit
überwinden lasse. Aber es gilt, auch diesen Weg zu nutzen. Arbeitszeitverringerungen
ohne vollen Lohnausgleich können dazu beitragen, neue Arbeitsplätze
zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer
und Frauen zu erhöhen. Auch mehr Teilzeitarbeitsplätze und der Abbau
von Überstunden sind geeignet, die vorhandene Arbeit breiter zu verteilen.
Arbeitszeitflexibilisierung, die (bei Wahrung der Interessenlage von Arbeitgebern
und Arbeitnehmern und der familiären Erfordernisse der Arbeitnehmer) sowohl
kürzere als auch längere Arbeitszeiten ermöglicht, kann ebenfalls
zur Minderung der Arbeitslosigkeit beitragen. Für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer steht dem Verzicht auf Einkommen bzw. Einkommenszuwächse eine
Erhöhung der Freizeit und der eigenen Zeitsouveränität gegenüber.
Die Unternehmen können höhere Kosten mit den Einsparungen verrechnen,
die sich aus einer Arbeitszeitflexibilisierung mit möglichen längeren
Betriebsnutzungszeiten ergeben. Verbesserungen der betrieblichen Ergebnisse
sind auch von einer partnerschaftlichen Unternehmensverfassung und partizipativen
Betriebsführung zu erwarten, da sie eine höhere Motivation und Kreativität
der Beschäftigten sowie eine höhere Identifikation mit dem Betrieb
fördern.
(173) Aus ethischer Sicht steht bei der Frage des Teilens der vorhandenen Arbeit
eine schwierige Aufgabe des Interessenausgleichs an: zwischen den Arbeitslosen,
den Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen, den Arbeitnehmern mit höherem
Einkommen, den Haushalten mit mehreren Besserverdienenden und den Unternehmen,
aber auch zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie zwischen den Geschlechtern.
So bedeutet geteilte Arbeit eben auch geteilten Lohn. Andererseits ist zu bedenken,
daß nicht alle ihr Einkommen teilen können, insbesondere nicht die,
die ohnehin ein geringes Einkommen beziehen. Die Auswirkungen vermehrter Teilzeitarbeit
und unregelmäßiger Erwerbsverhältnisse auf die soziale Sicherung
bei Arbeitslosigkeit und im Alter erfordern die Gewährleistung von Untergrenzen
der sozialen Absicherung. Geringfügige Beschäftigungen, sofern sie
reguläre Arbeitnehmertätigkeiten umfassen, sollten dabei in die Sozialversicherungspflicht
einbezogen werden. Nichtversicherte Arbeitsverhältnisse müssen die
Ausnahme bleiben. Teilzeitbeschäftigung sollte in stärkerem Maße
auch für Männer angeboten und von ihnen in Anspruch genommen werden,
um eine weitere Spaltung des Arbeitsmarktes zu Lasten der Frauen zu vermeiden.
Betriebe und öffentliche Verwaltungen sind insbesondere zu ermutigen, auch
im Bereich höherwertiger Tätigkeiten Teilzeitarbeit zu ermöglichen.
(174) Erforderlich ist schließlich auch, die aktiven Instrumente der gestaltenden
Arbeitsmarktpolitik auszuschöpfen und weiter zu entwickeln. Dazu zählen
u. a. die Qualifizierung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten
und die Verbesserung der beruflichen Integration von Langzeitarbeitslosen. Hier
hat der gesamte Sektor öffentlich geförderter Arbeit eine wichtige
Funktion: angefangen von der Förderung von Beschäftigungsgesellschaften
bis hin zur Unterstützung von sogenannten Sozialen Betrieben und Programmen
wie z. B. "Arbeit statt Sozialhilfe" sowie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Beim Einsatz dieser Instrumente geht es vor allem darum, daß die verschiedenen
staatlichen Ebenen und die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Träger
gemeinsam ihre Verantwortung beim Abbau der Massenarbeitslosigkeit wahrnehmen.
Auch angesichts knapper öffentlicher Kassen bleibt es sinnvoller, Arbeit
statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Arbeit ist genügend vorhanden. Es
müssen Mittel und Wege gefunden werden, den gesellschaftlichen Reichtum
so einzusetzen, daß sie auch bezahlt werden kann. Im Bereich der Umwelt-
und Landschaftspflege, der haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungen
und der Jugendhilfe, der Stadtsanierung und der geringfügigen Reparaturen
gibt es erheblichen Bedarf. Öffentlich geförderte Arbeit ist - auch
bei Vorrang des regulären Arbeitsmarktes - unverzichtbar, denn das Menschenrecht
auf Arbeit kann in absehbarer Zeit nicht im Bereich des regulären Arbeitsmarktes
allein verwirklicht werden. In Kooperation mit den Betrieben der privaten Wirtschaft
sollten deshalb durch eine bessere Verzahnung von Arbeits- und Sozialeinkommen
Formen öffentlich geförderter Arbeit entwickelt und Anreize für
ein erleichtertes Überwechseln aus der Arbeitslosigkeit oder auch aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
in reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Dabei
wird es notwendig sein, daß eine vergleichsweise geringe, vom Arbeitgeber
zu zahlende Entlohnung durch ein zusätzliches Sozialeinkommen ergänzt
wird, damit die Beschäftigten nicht in Armut geraten.
(175) Die Förderung von lokalen Beschäftigungsinitiativen, die in
enger Zusammenarbeit zwischen Kommunen, freien Initiativen, Unternehmen und
gesellschaftlichen Institutionen wie Kirchengemeinden, Gewerkschaften, Industrie-
und Handelskammern oder Handwerkskammern entstanden sind, sollte ausgebaut werden.
Eine dezentralisierte Arbeitsmarktpolitik kann situationsangemessene Strategien
zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten entwickeln, z. B. Arbeitgebern
anbieten, Angehörige von Problemgruppen des Arbeitsmarktes probeweise kennenzulernen.
(176) Bei der Lösung der Beschäftigungskrise kommt es schließlich
darauf an, die "Dominanz der Erwerbsarbeit" zu überwinden und
die verschiedenen Formen von Arbeit gesellschaftlich anzuerkennen und zu unterstützen.
Arbeit wird nicht nur im Erwerbsbereich geleistet, sondern auch in der Familie
und in sog. ehrenamtlichen Tätigkeiten. Gerade im Raum der Kirchen und
im öffentlichen Leben spielen diese Arbeitsformen eine bedeutende Rolle.
An dieser Stelle ist besonders auf die Zwischenformen zwischen der arbeitsvertraglich
geregelten Erwerbsarbeit und Familienarbeit und ehrenamtlichen Tätigkeiten
hinzuweisen. Sie erhalten auf dem Hintergrund längerer Freizeit, erschwerter
Zugänge zum Arbeitsmarkt, besserer Bildung und Ausbildung und eines steigenden
Bedarfs an gesellschaftlich notwendiger Arbeit eine immer größere
Bedeutung.
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