3.3 Grundlegende ethische Perspektiven
3.3.1 Das Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe
(103) Die Erinnerung an Gottes Erbarmen begründet das Doppelgebot der Gottes-
und der Nächstenliebe (Mk 12, 28-31 par), in dem das menschliche Handeln
seine grundlegende biblische Orientierung findet. Dieses Doppelgebot gilt nach
neutestamentlichem Zeugnis als Zusammenfassung aller anderen Gebote und so als
"Erfüllung des Gesetzes" (Röm 13,8-10). Jesus setzt das
Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe mit dem Gehalt des alttestamentlichen
Gesetzes gleich (vgl. Mt 22,34-40). Es ist die Grundnorm, in der sich das biblische
Ethos als Gemeinschaftsethos auf den Begriff bringen läßt. Dabei
bleibt der Anspruch nicht auf die Gemeinschaft des Volkes Israel oder der christlichen
Gemeinde beschränkt. Im Gebot, den Fremden zu lieben "wie dich selbst"
(Lev/3. Mos 19,34), und im Gebot der Feindesliebe (Lk 6,27.35) werden alle Grenzen
überschritten. Es kommt zu einer Entfeindung aller mitmenschlichen Beziehungen
und zu einer Entgrenzung mitmenschlicher Solidarität. So kommt in der Einheit
von Gottes- und Nächstenliebe der Zusammenhang von Gottesbeziehung und
Weltverantwortung, von Glaube und Ethos als sittliche Grundidee der biblischen
Tradition zum Ausdruck.
(104) Gottesliebe ohne Nächstenliebe bleibt abstrakt, ja letztlich unwirklich:
"Wenn jemand sagt: Ich liebe Gott!, aber seinen Bruder haßt, ist
er ein Lügner. Denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er sieht, kann Gott
nicht lieben, den er nicht sieht." (1 Joh 4,20) Deshalb wird die Gottesliebe
in der Nächstenliebe zur Tat, wie umgekehrt die gelebte Nächstenliebe
zur Gottesliebe führt. Wenn also Gottes- und Nächstenliebe, Glaube
und Ethos, Bekenntnis sowie Feier des Glaubens und Praxis der Gerechtigkeit
nicht voneinander zu trennen sind, dann muß sich das Doppelgebot der Liebe
auch in der strukturellen Dimension auswirken: in dem Ringen um den Aufbau einer
Gesellschaft, die niemanden ausschließt und die Lebenschancen für
alle sichert.
3.3.2 Vorrangige Option für die Armen, Schwachen und Benachteiligten
(105) Die christliche Nächstenliebe wendet sich vorrangig den Armen, Schwachen
und Benachteiligten zu. So wird die Option für die Armen zum verpflichtenden
Kriterium des Handelns. Die Erfahrung der Befreiung aus der Knechtschaft, in
der sich Gottes vorrangige Option für sein armes, geknechtetes Volk bezeugt,
wird in der Ethik des Volkes Israel zum verbindlichen Leitmotiv und zum zentralen
Argument für die Gerechtigkeitsforderung im Umgang mit den schwächsten
Gliedern der Gesellschaft: Das Recht der Armen wird begründet mit der Erinnerung
an die Rettung aus der Sklaverei: "Du sollst das Recht von Fremden, die
Waisen sind, nicht beugen. Du sollst das Kleid einer Witwe nicht als Pfand nehmen.
Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der Herr, dein Gott,
dort freigekauft. Darum mache es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten."
(Dtn/5. Mos 24,17f) Besonders eindringlich prangern die Propheten Ungerechtigkeit,
Ausbeutung und Unterdrückung an, die das Leben der Gesellschaft Israels
vergiften, und stellen die Verantwortlichen unter das Urteil Gottes (Am 2,6f
u. a.). Dabei geht es nicht um Vernichtung, sondern um die Rettung der ganzen
Gemeinschaft des Gottesvolkes. Entscheidend ist: Der lebensförderliche
Umgang mit den Armen, die Verwirklichung von Recht und Gerechtigkeit sind Indiz
der Treue zum Gottesbund.
(106) In der Gerichtsrede des Matthäusevangeliums gewinnt der Zusammenhang
zwischen der Option Gottes für die Armen und dem gerechten Tun der Menschen
sehr konkreten Ausdruck. Jesus Christus macht die Entscheidung über die
endgültige Gottesgemeinschaft der Menschen abhängig von der gelebten
Solidarität mit den Geringsten. "Kommt her, die ihr von meinem Vater
gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz, das seit der Erschaffung der Welt
für euch bestimmt ist. Denn ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen
gegeben; ich war durstig, und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd
und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen; ich war nackt, und ihr habt mir
Kleidung gegeben; ich war krank, und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis,
und ihr seid zu mir gekommen ... Amen, ich sage euch: Was ihr für einen
meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan." (Mt
25,34-36.40) Die versöhnliche Begegnung mit den Armen, die Solidarität
mit ihnen, wird zu einem Ort der Gottesbegegnung.
(107) In der vorrangigen Option für die Armen als Leitmotiv gesellschaftlichen
Handelns konkretisiert sich die Einheit von Gottes- und Nächstenliebe.
In der Perspektive einer christlichen Ethik muß darum alles Handeln und
Entscheiden in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft an der Frage gemessen werden,
inwiefern es die Armen betrifft, ihnen nützt und sie zu eigenverantwortlichem
Handeln befähigt. Dabei zielt die biblische Option für die Armen darauf,
Ausgrenzungen zu überwinden und alle am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Sie hält an, die Perspektive der Menschen einzunehmen, die im Schatten
des Wohlstands leben und weder sich selbst als gesellschaftliche Gruppe bemerkbar
machen können noch eine Lobby haben. Sie lenkt den Blick auf die Empfindungen
der Menschen, auf Kränkungen und Demütigungen von Benachteiligten,
auf das Unzumutbare, das Menschenunwürdige, auf strukturelle Ungerechtigkeit.
Sie verpflichtet die Wohlhabenden zum Teilen und zu wirkungsvollen Allianzen
der Solidarität.
3.3.3 Gerechtigkeit
(108) Wenn die Christen das biblische Zeugnis mit den aktuellen Herausforderungen
zusammen lesen, gewinnen sie nicht nur ethische Orientierungen für das
eigene Handeln; es ergeben sich vielmehr auch ethische Einsichten, die sich
auf den institutionellen Rahmen der Gesellschaft beziehen. Dazu gehört
vor allem der Begriff der Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist ein Schlüsselbegriff
der biblischen Überlieferung, der alles umschließt, was eine heile
Existenz des Menschen ausmacht. Er steht in der Bibel in Verbindung mit Frieden,
Freiheit, Erlösung, Gnade, Heil.
(109) In der älteren philosophischen und theologischen Diskussion wurde
die Idee der Gerechtigkeit als grundlegendes Ordnungsprinzip der Gesellschaft
entfaltet. Sie besagt, daß jedem das Seine und d. h. daß jedem sein
Recht zukommt, als Person anerkannt zu werden und ein menschenwürdiges
Dasein zu führen. Jedem kommt das Recht zu, die grundlegenden materiellen
und immateriellen Möglichkeiten zu haben, um sein Leben in eigener Verantwortung
zu gestalten und bei der Gestaltung des Lebens der Gesellschaft mitbestimmen
und mitwirken zu können. Jedem kommt damit auch das als sein Recht zu,
was er aufgrund öffentlich anerkannter Regeln durch eigene Leistung geschaffen
bzw. erworben hat. Dieses Recht jedes einzelnen ist von allen anderen wie vom
Gesellschaftsganzen zu respektieren, wie umgekehrt jeder die Rechte der anderen
und des Ganzen der Gesellschaft respektieren muß. Allein durch solche
Gerechtigkeit ist der Frieden in der Gesellschaft und in der Welt zu sichern.
(110) In der theologischen Tradition wurde die Idee der Gerechtigkeit nach den
verschiedenen Beziehungsebenen aufgegliedert. Danach hat der einzelne gegenüber
dem Staat bzw. dem Gesellschaftsganzen die Verpflichtung, die als Gesetzesgerechtigkeit
(iustitia legalis) bezeichnet wird; umgekehrt ist der Staat dem einzelnen gegenüber
in der Pflicht im Sinne der austeilenden Gerechtigkeit (iustitia distributiva).
Beide zielen auf die gerechte Verteilung von Rechten und Pflichten im Gemeinwesen.
Darüber hinaus sind die Beziehungen zwischen den Gesellschaftsgliedern
nach Gerechtigkeitsmaßstäben zu gestalten; dies besagt die ausgleichende
Gerechtigkeit (iustitia commutativa), die im Hinblick auf die Situation in der
Wirtschaft auch das Gebot der Fairneß in den Marktbeziehungen umfaßt.
(111) So wichtig und für die Gestaltung gesellschaftlicher Beziehungen
hilfreich eine solche Einteilung ist, so wenig kann sie unter den Bedingungen
der modernen Gesellschaft genügen. Deshalb hat der Begriff der sozialen
Gerechtigkeit als übergeordnetes Leitbild Eingang in die Sozialethik der
Kirchen gefunden. Er besagt: Angesichts real unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen
ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, bestehende Diskriminierungen aufgrund von
Ungleichheiten abzubauen und allen Gliedern der Gesellschaft gleiche Chancen
und gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen.
(112) In dem Begriff der sozialen Gerechtigkeit drückt sich aus, daß
soziale Ordnungen wandelbar und in die gemeinsame moralische Verantwortung der
Menschen gelegt sind. Zur Verwirklichung von Gerechtigkeit gehört es daher,
daß alle Glieder der Gesellschaft an der Gestaltung von gerechten Beziehungen
und Verhältnissen teilhaben und in der Lage sind, ihren eigenen Gemeinwohlbeitrag
zu leisten. "Suche nach Gerechtigkeit ist eine Bewegung zu denjenigen,
die als Arme und Machtlose am Rande des sozialen und wirtschaftlichen Lebens
existieren und ihre Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft nicht aus eigener
Kraft verbessern können. Soziale Gerechtigkeit hat insofern völlig
zu Recht den Charakter der Parteinahme für alle, die auf Unterstützung
und Beistand angewiesen sind ... Sie erschöpft sich nicht in der persönlichen
Fürsorge für Benachteiligte, sondern zielt auf den Abbau der strukturellen
Ursachen für den Mangel an Teilhabe und Teilnahme an gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Prozessen8."
(113) Es müssen also Strukturen geschaffen werden, welche dem einzelnen
die verantwortliche Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben
erlauben. Dazu gehört neben den politischen Beteiligungsrechten Zugang
zu Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die ein menschenwürdiges,
mit der Bevölkerungsmehrheit vergleichbares Leben und eine effektive Mitarbeit
am Gemeinwohl ermöglichen. Um sich beteiligen zu können und die Möglichkeit
zu haben, in der öffentlichen Meinungsbildung gehört und verstanden
zu werden, ist außerdem ein Bildungssystem notwendig, das neben beruflichen
Fähigkeiten politisches Urteilsvermögen und die Fähigkeit zu
politischem Engagement vermittelt.
(114) Bei der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit kommt dem biblischen Ethos
eine befreiende und stimulierende Funktion zu. Das biblische Ethos erschöpft
sich nämlich nicht in der Forderung nach Gerechtigkeit. Das der menschlichen
Person Zukommende und Gebührende ist mehr als Gerechtigkeit, nämlich
persönliche Zuwendung, Liebe und Barmherzigkeit. So ist die Barmherzigkeit
eine Erfüllung der Gerechtigkeit, die diese zugleich überbietet. Eben
deshalb hebt die Barmherzigkeit die Forderungen der Gerechtigkeit nicht auf.
Die christliche Barmherzigkeit setzt die Gerechtigkeit vielmehr voraus, und
sie muß ihre Authentizität in der Motivation und in der Entschlossenheit
zur Gerechtigkeit gegen jedermann, im Kampf gegen ungerechte Strukturen und
im Einsatz für den Aufbau einer gerechteren Gesellschaft erweisen.
3.3.4 Solidarität und Subsidiarität
(115) Eine gerechte Gesellschaft baut auf den beiden sich ergänzenden Prinzipien
der Solidarität und der Subsidiarität auf. Sie bringen zum Ausdruck,
daß der Mensch je einmalige Person und als solche zugleich ein soziales
Wesen ist.
(116) Der Begriff Solidarität wird in der Alltagssprache wie im politischen
Sprachgebrauch so vielfältig verwendet, daß es nicht einfach ist,
ihn eindeutig zu bestimmen und vor Mißbrauch zu schützen. Solidarität
meint zunächst die Tatsache menschlicher Verbundenheit und mitmenschlicher
Schicksalsgemeinschaft. Wenn Menschen aufgrund von Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten
oder wechselseitigen Abhängigkeiten entdecken, daß sie trotz vielfältiger
Unterschiede dennoch ein "wir" bilden, kann aus dieser Tatsache ein
Impuls zu solidarischem Handeln entstehen. Denn die Tatsache der Verbundenheit
bzw. der Abhängigkeit fordert zu ethischer Gestaltung heraus, und in diesem
qualifizierten Sinne ist Solidarität Sache und Ergebnis einer Entscheidung.
Menschen, die sich solidarisch verbunden wissen, erkennen und verfolgen gemeinsame
Interessen und verzichten auf eigennützige Vorteilssuche, wenn diese zu
Lasten Dritter oder der Gemeinschaft geht.
(117) Die Bereitschaft zu solidarischem Handeln soll auch über den unmittelbar
überschaubaren zwischenmenschlichen Bereich hinaus die sozialen Beziehungen
zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und Kräften prägen. In diesem
Sinne versteht die Enzyklika Sollicitudo rei socialis Solidarität als die
feste und beständige Entschlossenheit, sich für das "Gemeinwohl",
und das heißt für das Wohl aller und eines jeden einzusetzen. "Diejenigen,
die am meisten Einfluß haben, weil sie über eine größere
Anzahl von Gütern und Dienstleistungen verfügen, sollen sich verantwortlich
für die Schwächsten fühlen und bereit sein, Anteil an ihrem Besitz
zu geben. Auf derselben Linie von Solidarität sollten die Schwächsten
ihrerseits keine rein passive oder gesellschaftsfeindliche Haltung einnehmen,
sondern selbst tun, was ihnen zukommt, wobei sie durchaus auch ihre legitimen
Rechte einfordern. Die Gruppen der Mittelschicht ihrerseits sollten nicht in
egoistischer Weise auf ihrem Eigenvorteil bestehen, sondern auch die Interessen
der anderen beachten9."
(118) Dieser Maßstab gilt entsprechend auch für die internationalen
Beziehungen. Die heutige globale wechselseitige Abhängigkeit muß
sich in eine weltweite Solidarität umwandeln, welche die reichen Industrienationen
zur Entwicklungshilfe als Hilfe zur Selbsthilfe und zum Abbau von Protektionismus
verpflichtet. Die Güter der Schöpfung sind für alle bestimmt.
Was menschlicher Fleiß durch Verarbeitung von Rohstoffen und Arbeitsleistung
hervorbringt, muß dem Wohl aller in gleicher Weise dienen.
(119) So kommt im Grundsatz der Solidarität ein grundlegendes Prinzip der
Gesellschaftsgestaltung zur Geltung. In ihm schlägt sich die Einsicht nieder,
daß in der Gesellschaft "alle in einem Boot sitzen" und daß
deshalb ein sozial gerechter Ausgleich für das friedliche und gedeihliche
Zusammenleben unerläßlich ist. Dies gilt sowohl im Inneren einer
Gesellschaft wie auch in dem umfassenderen Horizont der Einen Welt.
(120) Ebenso wie die gleiche Menschenwürde aller die Einrichtung der Gesellschaft
nach dem Grundsatz der Solidarität verlangt, fordert sie zugleich dazu
heraus, der je einmaligen Würde und damit der Verantwortungsfähigkeit
und Verantwortlichkeit einer jeden menschlichen Person Rechnung zu tragen. Deshalb
wird der Solidarität das Prinzip der Subsidiarität zur Seite gestellt.
Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, die Verantwortlichkeit der einzelnen
und der kleinen Gemeinschaften zu ermöglichen und zu fördern. Die
gesellschaftlichen Strukturen müssen daher gemäß dem Grundsatz
der Subsidiarität so gestaltet werden, daß die einzelnen und die
kleineren Gemeinschaften den Freiraum haben, sich eigenständig und eigenverantwortlich
zu entfalten. Es muß vermieden werden, daß die Gesellschaft, der
Staat oder auch die Europäische Union Zuständigkeiten beanspruchen,
die von nichtstaatlichen Trägern oder auf einer unteren Ebene des Gemeinwesens
ebenso gut oder besser wahrgenommen werden könnten. Auf der anderen Seite
müssen die einzelnen wie die kleinen Gemeinschaften aber auch die Hilfe
erhalten, die sie zum eigenständigen, selbsthilfe- und gemeinwohlorientierten
Handeln befähigt.
(121) Diese doppelte Bedeutung der Subsidiarität ist gerade in der gegenwärtigen
Situation in Erinnerung zu rufen. Das Prinzip der Subsidiarität ernstzunehmen
bedeutet, Abschied zu nehmen von dem Wunsch nach einem Wohlfahrtsstaat, der
in paternalistischer Weise allen Bürgerinnen und Bürgern die Lebensvorsorge
abnimmt. Demgegenüber gilt es, Eigenverantwortung und Eigeninitiative zu
fördern. Es gilt, in den Betrieben wie in der Gesellschaft die vorhandenen
menschlichen Fähigkeiten, Ideen, Initiativen und soziale Phantasie zum
Tragen zu bringen und die Erneuerung der Sozialkultur zu fördern. Andererseits
entspricht es nicht dem Sinn des Subsidiaritätsprinzips, wenn man es einseitig
als Beschränkung staatlicher Zuständigkeit versteht. Geschieht dies,
dann werden den einzelnen und den kleineren Gemeinschaften, insbesondere den
Familien, Lasten aufgebürdet, die ihre Lebensmöglichkeiten im Vergleich
zu anderen Gliedern der Gesellschaft erheblich beschränken. Gerade die
Schwächeren brauchen Hilfe zur Selbsthilfe. Solidarität und Subsidiarität
gehören also zusammen und bilden gemeinsam ein Kriterienpaar zur Gestaltung
der Gesellschaft im Sinne der sozialen Gerechtigkeit.
3.3.5 Nachhaltigkeit
(122) Die Solidarität bezieht sich nicht nur auf die gegenwärtige
Generation; sie schließt die Verantwortung für die kommenden Generationen
ein. Die gegenwärtige Generation darf nicht auf Kosten der Kinder und Kindeskinder
wirtschaften, die Ressourcen verbrauchen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit
der Volkswirtschaft aushöhlen, Schulden machen und die Umwelt belasten.
Auch die künftigen Generationen haben das Recht, in einer intakten Umwelt
zu leben und deren Ressourcen in Anspruch zu nehmen. Diese Maxime versucht man
neuerdings mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der Forderung nach einer nachhaltigen,
d. h. einer dauerhaften und zukunftsfähigen Entwicklung auszudrücken.
(123) Die Zielperspektive der Nachhaltigkeit schließt vor allem die Verantwortung
für die Schöpfung ein. Im biblischen Denken ist diese Dimension der
Verantwortung darin begründet, daß der Mensch Geschöpf unter
Mitgeschöpfen ist (Gen/1. Mos 1-2; Ps 8; 104). Er ist in eine Schicksalsgemeinschaft
mit allen Geschöpfen eingebunden. Es kommt ihm eine besondere Verantwortung
für die übrige Schöpfung zu. Er soll die Erde bebauen und bewahren
(Gen/1. Mos 2,15), d. h. sie kultivieren und zu einem bewohnbaren Lebensraum
gestalten und sie als solchen bewahren. Die besondere Stellung des Menschen
begründet kein Recht zu einem willkürlichen und ausbeuterischen Umgang
mit der nicht-menschlichen Schöpfung. Vielmehr nimmt sie den Menschen in
die Pflicht, als Sachwalter Gottes für die geschöpfliche Welt einzustehen,
ihr mit Ehrfurcht zu begegnen und schonend, haushälterisch und bewahrend
mit ihr umzugehen.
(124) In manchen biblischen Texten kommt zum Ausdruck, daß Heil oder Unheil
der Menschen und Frieden oder Unfrieden zwischen ihnen zugleich Harmonie oder
Zerstörung, Frieden oder Unfrieden für Pflanzen und Tiere wie für
die gesamte Natur bedeuten. Darauf will schon die Erzählung von der Sintflut
und von Gottes Bund mit Noah (Gen/ 1. Mos 6-9) wie die prophetische Vision von
einem messianischen Friedensreich (Jes 11,1-9) hindeuten. Nach Paulus liegt
die gesamte Schöpfung in Wehen und harrt auf das Offenbarwerden der Freiheit
und Herrlichkeit der Kinder Gottes (Röm 8,20-22). Auch wenn solche biblischen
Aussagen kein ökologisches Ethos im modernen Sinn enthalten, so weisen
sie doch auf eine umfassende Vernetzung aller Wirklichkeitsbereiche hin. Eine
menschliche Gesellschaft kann nur dann zukunftsfähig sein, wenn sie diesem
ökologischen Gesamtzusammenhang Rechnung trägt.
(125) Die christliche Soziallehre muß künftig mehr als bisher das
Bewußtsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen
Problematik wecken. Sie muß den Grundgedanken der Bewahrung der Schöpfung
mit dem einer Weltgestaltung verbinden, welche der Einbindung aller gesellschaftlichen
Prozesse in das - allem menschlichen Tun vorgegebene - umgreifende Netzwerk
der Natur Rechnung trägt. Nur so können die Menschen ihrer Verantwortung
für die nachfolgenden Generationen gerecht werden. Eben dies will der Leitbegriff
einer nachhaltigen, d. h. dauerhaft umweltgerechten Entwicklung zum Ausdruck
bringen.
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