Konferenz Bekennender Gemeinschaften, Theologischer Konvent, 1989
Bekennende Gemeinde und konziliarer Prozeß
Du sollst wissen, wie man sich verhalten soll im Hause Gottes, das ist die
Gemeinde des lebendigen Gottes, ein Pfeiler und eine Grundfeste der Wahrheit
(1. Tim. 3,15).
Wer überwindet, den will ich machen zum Pfeiler in dem Tempel meines Gottes
(Offb. 3,12a).
I. Die weltweite Planung
Mit großer Dringlichkeit ergeht in diesen Tagen an alle christlichen
Gemeinden der Aufruf, sich aktiv an dem sogenannten konziliaren Prozeß
zu beteiligen, dessen Aufgabe der gemeinsame Einsatz für Gerechtigkeit,
Frieden und Bewahrung der Schöpfung ist. Schon im Oktober 1988 hat
in Stuttgart ein von der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen
veranstaltetes Forum von Vertretern aus fast allen deutschen Kirchen und Freikirchen
(einschließlich der römisch-katholischen Kirche) in seiner Stuttgarter
Erklärung das Programm für diesen Prozeß niedergelegt.
In den Landeskirchen werden ökumenische Versammlungen, Foren und Seminare
zu den Themen des konziliaren Prozesses veranstaltet. Sie dienen
weithin der Verknüpfung kirchenleitender Direktiven mit den Aktionen politischer,
sozialer und ökologischer Initiativgruppen im ökumenischen Netzwerk
an der Basis. Schon werden Gemeinden durch Synodalbeschlüsse auf Landes-
und Kirchenkreisebene dazu aufgefordert, ja verpflichtet, sich durch schriftliche
Eingaben, Aktionen und Versammlungen aktiv am konziliaren Prozeß
zu beteiligten. Die nächsten Schritte sollen nun eine Europäische
Konferenz im Mai 1989 in Basel und darauf aufbauend eine vom Ökumenischen
Rat der Kirchen einberufene Weltkonvokation 1990 in Seoul, Korea,
bilden; weitere Konferenzen sollen folgen.
Angeregt worden ist dieses Vorhaben bei der 6. Vollversammlung des Weltkirchenrates
in Vancouver 1983 durch eine Initiative des badischen Ökumene-Referenten
Dr. Ulrich Duchrow und des sächsischen Propstes Heino Falcke, danach von
dem Atomphysiker und Philosophen Carl Friedrich von Weizsäcker, der auf
dem Kirchentag in Düsseldorf 1985 ein universales Friedenskonzil aller
Kirchen gefordert hat. Von Weizsäcker und andere erstreben letztlich ein
Zusammenkommen nicht nur aller Konfessionen, sondern auch Religionen, weil nur
so das bedrohte Überleben der Menschheit gesichert werden könne.
II. Berechtigte Anliegen und deren Grenzen
Viele Christen sind geneigt, diesem Appell Folge zu leisten, weil die hier
aufgewiesenen globalen Gefahren unübersehbar sind. Der verschwenderische
Lebensstil unserer westlichen Überflußgesellschaft stellt in seinem
krassen Gegensatz zum Hungerelend großer Teile der Menschheit eine Beleidigung
des Sinnes für Gerechtigkeit dar. Das Hochrüsten der Großmächte,
aber auch der unversöhnliche Haß und die bewaffneten Auseinandersetzungen
verfeindeter Völker und Stämme bedrohen ständig den Frieden auf
Erden. Ebensowenig kann uns die fortschreitende Umweltvernichtung durch zerstörerische
Eingriffe in die ökologischen Kreisläufe der Schöpfung gleichgültig
lassen. Es gehört in der Tat zum Auftrag der Kirche, durch die Verkündigung
der dem Leben dienenden Gebote Gottes die Gewissen der Regierenden zu schärfen
(Jes. 5,21-24; Amos 5,4-15; Luk. 3,7-14; Apg. 24,25) und ethische Maßstäbe
für die Gesetze und Richtlinien der Politik zu setzen. In abgestufter Weise
tragen alle Bürger eines demokratisch geordneten Staatswesens, insonderheit
auch die Christen unter ihnen, hier eine wichtige Mitverantwortung. Dazu gibt
es in unseren Gemeinden viel aufzuarbeiten. In dem inhaltlichen Programm des
konziliaren Prozesses spiegeln sich göttliche Gaben und biblische
Forderungen wider: der dreieinige Gott will den Frieden und die Gerechtigkeit
(3. Mose 26,3-6; Ps. 72,1-4; Ps. 85,9-14), und er ist um seine Schöpfung
besorgt. Er hat einst den Menschen in den Garten Eden gesetzt, daß er
ihn bebaue und bewahre (1. Mose 2,15).
Der Sündenfall des Menschen hat aber seine Gerechtigkeit vor Gott und
damit den ursprünglichen Frieden auf Erden zerstört. Um die gefallene
Menschheit vor ihrer völligen Selbstausrottung zu schützen, hat Gott
im Staat eine Erhaltungsordnung eingesetzt, die - wenn nötig unter Androhung
und Einsatz von Gewalt (Römer 13,4) - über die Einhaltung seiner Forderung
nach Gerechtigkeit und Frieden im menschlichen Zusammenleben wachen soll. Im
Bund, den Gott der Schöpfer mit Noah, seinen Nachkommen und allen lebenden
Wesen auf Erden aufgerichtet hat, hat Er sich selber - einseitig! - trotz der
menschlichen Sünde für die Erhaltung seiner Schöpfung bis an
der Welt Ende verbürgt (1. Mose 8,21-22; 9,8-17). Dies beides geschah als
äußere Voraussetzung und zeitliche Notmaßnahme im Blick auf
die in seinem Heilsplan vorgesehene Erlösung (Eph. 1,9-11), die er selber
durch die Sendung seines Sohnes (Gal. 4,4-5) und durch dessen Wiederkunft in
Macht und Herrlichkeit (Matth. 16,27-28; Röm. 8,17-25) wirken wollte. Durch
das Heilswerk Jesu Christi wird allen denen, die an ihn glauben (Joh. 3,16),
die verlorene Gerechtigkeit, die vor Gott gilt (Röm. 21-28), und damit
auch der Friede mit ihm (Röm 5,1) und untereinander (Eph. 4,3; Phil. 2,2)
wiedergeschenkt. Gerechtigkeit und Friede in den irdischen Bezügen
einerseits und als geistliche Frucht der Erlösung (Gal 5,22f; Eph. 5,9)
andererseits gilt es deswegen im Sinne der Zwei-Regimenten-Lehre Luthers sowohl
sorgfältig zu unterscheiden als auch in ihrer inneren Beziehung zueinander
zu erkennen.
Jesus Christus hat seine Jünger geheißen, nach dem Reich Gottes
und seiner Gerechtigkeit zu trachten (Matth. 6,33), und er hat die Friedensstifter
selig gepriesen (Matth. 5,9). Er will, daß Menschen überall zur Erkenntnis
der Wahrheit kommen, aus der Kraft seiner Liebe he-raus in Frieden und Gerechtigkeit
zusammenleben und das von ihm geschenkte Leben in Fülle haben (Joh. 10,11).
Gottes Geschenk von Friede und Gerechtigkeit gestaltet sich zunächst in
der Gemeinschaft der Glieder der Gemeinde Jesu Christi in der Liebe. Christen
haben als Staatsbürger (Röm. 13,1-7) darüber hinaus den Auftrag,
als Salz der Erde und Licht der Welt sich darum zu sorgen,
daß auch das Zusammenleben in der menschlichen Gesellschaft durch Gerechtigkeit
und Frieden nach den Geboten des Schöpfers, die jedem menschlichen Herzen
eingepflanzt sind (Röm. 2,15), bestimmt ist. Alle wahrhaft vernünftigen
Bemühungen, Gerechtigkeit, Frieden und schöpfungsgegebenes Leben zu
erhalten oder wiederherzustellen, werden Christen und Kirchen zusammen mit anderen
besorgten Menschen im Rahmen ihrer Berufung und ihrer Möglichkeiten unterstützen,
ohne allerdings zu behaupten, für die konkrete Gestaltung eine besondere
göttliche Erleuchtung zu besitzen. Gute Einsichten und praktische Vorschläge
verschiedener Gruppierungen könnten und sollten in geeigneter Form von
uns aufgenommen werden. So sehen wir zum Beispiel in persönlichen Verpflichtungen
zu einem Umweltbewußtsein und zu einem Lebensstil, der mit den Notleidenden
solidarisch ist, einen hilfreichen Weg.
Dabei gilt es zugleich, die biblisch-heilsgeschichtliche Schau im Auge zu behalten,
daß wir seit dem satanischen Uraufruhr und dem Sündenfall des Menschen
in einer gebrochenen Schöpfung leben (1. Mose 3,17-19). Ihre tiefgehende
Genesung und bleibende Bewahrung ist uns nicht verheißen und kann deswegen
nicht zum Programm der Kirche erhoben werden. Weil sowohl in der menschlichen
Geschichte als auch in der Natur die durch Gottes Gericht verhängten Todesstrukturen
wirken (Röm. 8,20), geht diese erste Schöpfung unaufhaltsam ihrem
Untergang entgegen. Auch warnt uns der Seher Johannes, daß Gott selber
dereinst durch endgeschichtliche Strafgerichte kosmischen Ausmaßes der
unbußfertigen Menschheit ihre schöpfungsgegebenen Lebensbedingungen
zerstören und wegnehmen wird (Offb. 16,4-5; 8-11; 18-21). Wir warten
aber auf einen neuen Himmel und eine neue Erde nach seiner Verheißung,
in denen Gerechtigkeit wohnt (2. Petr. 3,13).
Ebenso wichtig ist die andere heilsgeschichtliche Einsicht, daß der Friede
Christi und die Gerechtigkeit Gottes, von denen die Heilige Schrift spricht,
Gaben sind, die nur im Glauben zu empfangen sind. Sie können deswegen nicht
zwangsweise zur Grundlage einer weltpolitischen Ordnung gemacht werden. Versuche,
unter Berufung auf biblische Aussagen dieses zu tun, müssen als ein Verfolgen
schwarmgeistiger Utopien zurückgewiesen werden.
III. Die theologische Verirrung (*)
Wenn wir in diesem Licht die Verlautbarungen der Initiatoren und Träger
des konziliaren Prozesses betrachten, springen uns - neben manchen beachtenswerten
Einsichten und Forderungen im einzelnen - schwere theologische Verirrungen ins
Auge. Diese stellen das ganze Vorhaben in einen unaufhebbaren Gegensatz zum
biblischen Denken.
Wir begegnen nämlich
- einer durchgängigen Mißachtung der Heiligen Schrift. Sie zeigt
sich in der Umdeutung oder Außerachtlassung wichtiger Aussagen, in der
Anwendung einer die Bibel vergewaltigenden kontextuellen Auslegungsmethode,
wie sie in der sogenannten Befreiungstheologie üblich ist, und in der
Hinzuziehung anderer Erkenntnisquellen aus nichtchristlichen Religionen und
aus Ideologien;
- einem falschen Bild von Schöpfung und Geschichte, in welchem deren
Todesgefälle optimistisch zu einer stetigen Aufwärtsentwicklung
verkehrt wird, Heils- und Weltgeschichte ineinandergemengt werden und die
Natur sogar vergötzt wird;
- einem ideologisch entstellten Heilsverständnis, bei dem an die Stelle
des in der Sündenvergebung empfangenen Friedens mit Gott die Herstellung
innerweltlicher Harmonien durch den autonomen Menschen gesetzt wird;
- einer Relativierung der Person Christi, der zu einem Religionsstifter unter
anderen degradiert oder zu einem geschichtlichen Prinzip gemacht wird;
- einer säkulären Wesensveränderung der Kirche, wodurch der
Leib Christi universal zum Leib der Menschheit ausgeweitet und
die Gemeinde unter Mißachtung der reformatorischen Verhältnisbestimmung
von Kirche und Staat zum ausführenden Organ politischer Anweisungen verpflichtet
wird;
- einer Verdiesseitigung der biblischen Endzeitverheißungen, in welcher
unter Verzicht auf die Mission das künftige Reich Gottes durch eine innergeschichtliche
Weltfriedens-ordnung vorweggenommen und die biblische Hoffnung letztlich verdrängt
wird.
IV. Die Irreführung der Gemeinden
Diese schwerwiegenden theologischen Entstellungen der biblischen Schau werden
von den Gemeinden, wenn sie für den konziliaren Prozeß
geworben werden, leicht übersehen, weil er ihnen zugleich mit Hilfe einer
umfassenden Strategie nahegebracht wird. Dazu gehören folgende Elemente:
- Die Füllung vertrauter biblischer Begriffe (zum Beispiel Friede und
Gerechtigkeit) mit neuen ideologischen Inhalten;
- der von äußerstem Druck begleitete moralische Appell an die Gewissen
sowie die Ausnutzung der Angstgefühle der Menschen;
- ein Programm ökumenischer Vernetzung, bei welchem durch ein System
von konziliaren Gruppen und Agenten - unter Umgehung oder auch mit Billigung
der kirchenamtlichen Leitungsorgane - der Gemeinde eine neue Hierarchie aufgedrängt
wird;
- die Einführung (zum Beispiel durch den Schulunterricht und durch interreligiöse
Gebetstreffen) einer unbiblischen Sicht der nichtchristlichen Religionen als
Partner für die Sicherung des Weltfriedens;
- die Einbeziehung der Politik in den christlichen Glaubensgehorsam, wodurch
zum Beispiel radikal umstürzlerische Pläne zu angeblichen Forderungen
des Evangeliums an eine bekennende Kirche erhoben werden.
Diese sytematisch verfolgte Strategie bereitet die Christenheit Schritt für
Schritt für die Veranstaltung eines kommenden Weltfriedens-Konzils aller
Kirchen, Religionen und Ideologien vor, welches ihr im Namen Gottes verpflichtende
Weisungen für das Leben in einer politisch-religiösen Welteinheitsordnung
geben soll. Biblisch gegründete Christen erkennen in solcher konziliaren
Vision bedenkliche Parallelen zu dem Reich des Antichristen, das uns prophetisch
vorhergesagt ist (Offb. 17,12-18).
V. Die Antwort der bekennenden Gemeinde
- Angesichts der Einbeziehung biblischer Aussagen und berechtigter sachlicher
Anliegen in die widerbiblische Gesamttendenz des konziliaren Prozesses
gilt es für bekennende Christen der Einladung zur Beteiligung daran in
sorgfältiger Geistesunterscheidung zu begegnen. Unsere Prüfung hat
auf der Grundlage des geoffenbarten Gotteswortes und im Erkennen der ideologisch-synkretistischen
Quellen dieses Prozesses zu geschehen. Wir weisen dabei auf frühe Orientierungshilfen
des Theologischen Konventes zu ähnlichen Themen wie dem Ökumenismus
(1974), der Friedensfrage (1982) und der New-Age-Bewegung (1987) hin.
- Angesichts des ungeheuren gesetzlichen Druckes, den die Verpflichtung auf
den konziliaren Prozeß - als angeblich allein möglichen Rettungsweg
aus der drohenden Weltkatastrophe - auf die Gewissen ausübt, bekennen
wir uns zu Jesus Christus als unserem Herrn und Erlöser, der uns zur
Freiheit berufen hat (Gal. 5,1). Er allein ist der Weg, die Wahrheit und das
Leben (Joh. 14,6). Er wird uns auch den Durchbruch aus den Ängsten dieser
Weltzeit in sein schon angebrochenes und kommendes Reich schenken (Kol. 1,12-14;
Röm. 5,9).
- Angesichts der erschreckenden Analysen gegenwärtiger Gefahren und
der faszinierenden Utopien zu ihrer Überwindung verweisen wir die Gemeinde
Jesu Christi auf den biblisch geoffenbarten Heilsplan Gottes. Dieser zeigt
uns sowohl die Hintergründe der gegenwärtigen Bedrängnisse
in Geschichte und Natur, unser rechtes Verhalten bei der Abwehr zeitlicher
Bedrohungen (vgl. zum Beispiel Apg. 27,20-38) wie schließlich auch deren
endgültige Überwindung auf.
- Angesichts des Rufes, sich im Rahmen des konziliaren Prozesses einer bekennenden
Kirche anzuschließen, die diesem verpflichtet ist und in deren
Augen alle Christen, die sich fernhalten, als Abtrünnige und Feinde des
Friedens dargestellt werden, kann unsere Antwort keine stillschweigende Neutralität
sein. Es könnte nämlich bald die Zeit kommen, wo es für eine
solche schweigende Haltung in unseren verfaßten Kirchen keinen Freiraum
mehr gibt. Vielmehr gilt es für bibel- und bekenntnistreue Christen gerade
jetzt, sich um Schrift und Bekenntnis zu sammeln und als eine im biblischen
Sinne bekennende Gemeinde hervorzutreten. In ihr wollen wir der Welt unerschrocken
das Christuszeugnis zurufen; denn dieses allein bringt ihr wahren Frieden
und Gerechtigkeit (2. Kor. 5,20f.).
- Angesichts des ökumenischen Strebens, vermittels des konziliaren Prozesses
zu einer die gesamte Menschheit umfassenden Einheit zu gelangen, gilt es für
uns heute, unsere wahre Gemeinschaft in einer weltweit bekennenden Gemeinde
zu suchen. Sie wird die wahrhaft Christusgläubigen aus allen Kirchen
und Nationen verbinden, und zwar auf der Grundlage der Heiligen Schrift sowie
im Erkennen der endzeitlichen Gefahren, die ihnen gemeinsam drohen (Eph. 4,3-6;
1. Petr. 5,9; Offb. 12,13-17).
- Angesichts der biblischen Warnung, daß eine unter antichristlichen
Vorzeichen zusammengeschlossene religiöse Weltgemeinschaft alle Christen,
die ihren Ansprüchen widerstehen, verfemen, anfeinden und schließlich
verfolgen wird (Offb. 17,6), gilt es für die bekennende Gemeinde, sich
in ihrem unverkürzten Christuszeugnis auf wachsende Bedrängnis vorzubereiten
(Offb. 12,11) und seelische Verwundungen wegen ihres Protestes schon jetzt
willig zu erdulden. Denn Jesus Christus ruft uns zu:
Sei getreu bis an den Tod, so will ich dir die Krone des Lebens geben
(Offb. 2,10).
Prof. D.Dr. W. Künneth DD,
Prof. Dr. P. Beyerhaus,
Bischof Dr. J. Heubach,
Propst em. Dr. Karl Hauschildt
Eine Erklärung des Theologischen Konventes
der Konferenz Bekennender Gemeinschaften
in den evangelischen Kirchen Deutschlands
1. März 1989
Belege zur Konventserklärung Bekennende Gemeinde und ,konziliarer
Prozeß aus den Dokumenten der Mitarbeiter und Veranstalter
des konziliaren Prozesses
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