Alt-Katholisches Bistum Deutschland, Arbeitskreis für Öffentlichkeitsarbeit 1987
Die Zeit drängt - Einladung an die Kirche von Rom
Die Zeit drängt - so hat der Deutsche Evangelische
Kirchentag 1985 gesagt und alle Kirchen der Welt gebeten, ein Konzil des Friedens
zu berufen.
Die Zeit drängt - so sagen wir heute und bitten die
Kirche von Rom und ihren Bischof, Johannes Paul II., alles in ihrer Kraft stehende
zu tun, um eine Wiedervereinigung der getrennten Christenheit zu verwirklichen.
Die Zeit drängt - darum laden wir den Bischof von Rom
und die Mitglieder der Kirche von Rom zur gemeinsamen Feier der Eucharistie
und zur Teilnahme am Mahl des Herrn in unsere alt-katholische Kirche ein.
Wir sind der tiefen Überzeugung, daß dieses Zeugnis des gemeinsamen
Glaubens in einer Welt, die immer weniger vom christlichen Glauben geprägt
ist, dringend notwendig und geboten ist und der Bitte Jesu entspricht, daß
alle eins seien; wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin, sollen
auch sie in uns sein, damit die Welt glaubt, daß du mich gesandt hat
(Joh 17,21)
Dieses Wort Jesu ermutigt uns, die Einladung zur vollen ökumenischen und
sakramentalen Gemeinschaft an die Kirche von Rom und an ihren Bischof auszusprechen.
Damit könnte der Skandal der getrennten Christenheit ein Ende finden und
der christliche Glaube zu einem wirkmächtigen Zeichen für diese unsere
Welt werden.
Mit Freude und Dankbarkeit haben die alt-katholischen Bischöfe in einer
Erklärung zum 18. Juli 1970 im Rückblick auf die Beschlüsse des
I. Vatikanischen Konzils festgestellt, daß durch das II. Vatikanische
Konzil ein Anfang der Wiedergewinnung der Konziliarität und der kollegialen
Leitung der Kirche gemacht wurde.
Mit Freude haben sie gesehen, daß ein neues Hören auf die Heilige
Schrift und die Überlieferung eingesetzt hat und es schon zu einer neuen
Begegnung der römischen Kirche mit den getrennten Kirchen und nicht zuletzt
auch den alt-katholischen Kirchen der Utrechter Union gekommen ist.
Bedauert haben sie jedoch, daß das II. Vatikanische Konzil die Dekrete
des I. Vatikanums ohne ausreichende Prüfung an Schrift und Überlieferung
nochmals bestätigt hat und daß deshalb die schwerwiegenden Nachteile
eines sich auf das I. Vatikanum berufenden Autoritätsdenkens noch immer
nicht überwunden sind.
So haben sie ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben, daß dennoch die Entwicklung
zur konziliaren Gemeinschaft aller Kirchen weiter geht, zu einer Gemeinschaft,
in der der ursprüngliche Petrusdienst des Primates eine neue Erfüllung
finden wird.
Deshalb haben sie alle Christen und ganz besonders alle Bischöfe und verantwortlichen
Leiter der Kirchen gebeten, sich immer mehr ihrer gemeinsamen Verantwortung
bewußt zu werden für das Möglichwerden eines neuen, wirklich
universalen Konzils, das für alle Chri-sten sprechen und Entscheidungen
treffen könnte.
Mit Sorge müssen wir gemeinsam mit vielen Christen anderer Kirchen und
sogar innerhalb der Kirche von Rom heute feststellen, daß die Entwicklung,
die im II. Vatikanischen Konzil begonnen wurde, mehr und mehr zurückgenommen
wird und die Abgrenzung immer deutlicher zugenommen hat.
Diese Entwicklung ist insbesondere seit der Zeit festzustellen, seit Johannes
Paul II. als Bischof von Rom die römische Kirche leitet.
Deutlich wird dies an der Zentralisierung der Macht in der römischen Kurie;
deutlich wird dies im verschärften Vorgehen der Glaubenskongregation in
Rom gegen die Freiheit des theologischen Denkens, gegen die Theologie der Befreiung,
gegen Leonardo Boff, dem sogar ein Bußschweigen auferlegt wurde, und zuletzt
gegen den amerikanischen Theologen Charles C. Curran. Die Besetzung von Bischofsstühlen
gegen den vorher offen zum Ausdruck gebrachten Willen des lokalen Kirchenvolkes
und der Priesterschaft der betroffenen Bistümer, so zum Beispiel in den
Niederlanden, belegt den neuen Trend.
Am deutlichsten wird dies jedoch erfahrbar bei den sogenannten Pastoralbesuchen
bald in diesem, bald in jenem Land. Denn so imponierend und medienwirksam diese
stets nach demselben Drehbuch ablaufenden Reisen Johannes Pauls II. auch sein
mögen, sie stellen nichts anderes dar als eine moderne Manifestation und
weltweit propagierte Umsetzung der Papstdogmen vom 18. Juli 1870 in zeitgenössische
Praxis. Dabei verhindert eine fast perfekte vatikanische Vorzensur zuallermeist,
daß Johannes Paul II. auf seinen Reisen mit den wahren Fragen der Priester
und des Volkes konfrontiert wird, kommt er ja ohnehin nicht, um zu hören,
sondern um zu lehren. Darüber hinaus versteht er es durch seine charismatische
Ausstrahlung und sein darstellerisches Talent, auch die konservativste Lehre
oder Praxis als annehmbar hinzustellen. Dies erklärt auch, weshalb ihm
Tausende unkritisch zujubeln und einen triumphalen Personenkult inszenieren.
Steht dieses Aufschauen zu einer beeindruckenden Führerpersönlichkeit
nicht in der Gefahr, den Blick auf Jesus, mit dessen Anspruch der Papst auftritt,
zu verstellen? Wird nicht sogar angesichts einer solch monarchischen Bewunderung
der eigentliche Anspruch der christlichen Botschaft entwertet? Jesus selbst
hat ein königliches Hofstaatsgehabe eindeutig von sich gewiesen und ist
den Weg der Ohnmacht und Armut gegangen. Er hat Menschen nicht durch Vorschriften
entmündigt, jegliches Machtdenken zurückgewiesen und die Menschen
zu entschiedenem und selbstverantwortlichem Handeln aufgerufen.
Wir erinnern an das Wort Papst Gregors I., wonach der Träger des Ehrenprimates
- und einzig dies steht dem Bischof von Rom zu - nicht Universalbischof
über allen, sondern nur Diener der Diener Gottes für alle
sein darf. Insbesondere der Anspruch des Jurisdiktions-primates hat in der Vergangenheit
zu einem einseitigen rechtlichen Verständnis des Primates des Bischofs
von Rom geführt. Damit wurde die Spaltung innerhalb der Christenheit noch
mehr festgeschrieben. Das Amt des Bischofs von Rom wurde nicht mehr als Dienstamt
für die Einheit aufgefaßt, sondern zum Schaden der ursprünglichen
Dienstaufgabe und zum Nachteil der ökumenischen Einheit der Kirche im I.
Vatikanischen Konzil als isoliertes Richter- und Wächteramt dogmatisch
festgelegt. Un so wird es auch heute leider wieder durch den Bischof von Rom
interpretiert und ausgeübt.
Mit Bedauern müssen wir feststellen, wie der Anspruch des Jurisdiktionsprimates
erneut in den Vordergrund tritt und zugleich ein tragischer Widerspruch zu beobachten
ist, der eine institutionelle Unwahrhaftigkeit fördert.
- So bei der Frage der Familienplanung, in der viele Christen heute anders
denken und handeln, dabei aus ihrem christlichen Gewissen medizinische und
pharmakologische Erkenntnisse miteinbeziehen und sich von dem Anspruch, den
die Kirche von Rom stellt, offen oder heimlich distanzieren. Sie sagen sich
damit innerlich von der Kirche von Rom los, obwohl sie ihr nominell verbunden
bleiben.
- So bei der Frage der gescheiterten Ehen, von der mittlerweile viele Christen
betroffen sind und in der eine pauschale Verurteilung und Exkommunikation
für die Betroffenen nicht nur nicht hilfreich, sondern zutiefst unmenschlich
ist.
- So bei der Frage der Lockerung des Zölibatsgesetzes und der Bitte um
Dispens von dieser Verpflichtung, in der der jetzige Bischof von Rom geradezu
mit tauben Ohren und unmenschlicher Härte an der Not tausender Menschen
vorübergeht und nur seinen eigenen Anspruch, nicht aber die Botschaft
Jesu für das einzig Richtige hält.
- So bei vielen Fragen, die die Situation der Frau betreffen, angefangen vom
Verbot der Meß-dienerinnen bis zu dem der Frauenordination und der Modernisierung
der Frauenorden.
Indem der Bischof von Rom im Namen der christlichen Religion und mit dem Anspruch
des weltweiten Oberhauptes der Christenheit auftritt, schadet er mit seinen
weltfremden und menschenfeindlichen Forderungen nicht nur der Kirche von Rom,
sondern der christlichen Religion insgesamt, weil sich die Mehrheit der Christen
von einem solchen Christentum abwendet.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, daß
schon im Jahre 1974 aufgrund einer Anregung des vatikanischen Sekretariates
für die Einheit der Christen (Zürcher Nota) eine offizielle römisch-katholisch
/ alt-katholische Kommission eine Pastoralvereinbarung für beide Kirchen
erarbeitet hat, die sich auf die weitgehende Gemeinschaft im Bekenntnis
und im Verständnis des überlieferten katholischen Glaubens stützte.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat dieser Vereinbarung im Dezember 1974 einmütig
zugestimmt und sie dann nach Rom geschickt. Seitdem warten beide Kirchen vergeblich
auf die Konfirmierung dieser Vereinbarung, eine Tatsache, die unsererseits verständlicherweise
tiefe ökumenische Enttäuschung hervorgerufen hat.
Beim Besuch des Bischofs von Rom in Deutschland hat am 17. November 1980 unser
Bischof Josef Brinkhues Johannes Paul II. an diese Vereinbarung erinnert und
erneut die Bitte ausgesprochen, sich dieser Pastoralvereinbarung anzunehmen
und dieses Zeichen der Hoffnung auch als Wegweiser für andere ökumenisch
verantwortbare Schritte unter den christlichen Kirchen in Kraft zu setzen. Dies
ist bis heute, fast sieben Jahre später, noch immer nicht geschehen.
Deshalb bitten wir nochmals sehr herzlich und eindringlich die Kirche von Rom
und ihren Bischof, Johannes Paul II.:
Die Zeit drängt! Werden Sie sich Ihrer Verantwortung bewußt,
die Sie für den christlichen Glauben in dieser Welt tragen und unternehmen
Sie alles für das Möglichwerden eines neuen, wirklich universalen
Konzils, das für alle Christen sprechen und Entscheidungen treffen könnte,
und setzen Sie ein Zeichen der Einheit für die getrennte Christenheit,
damit alle eins sind und die Welt glaubt.
Arbeitskreis für Öffentlichkeitsarbeit
im Alt-Katholischen Bistum, Deutschland
Herbst 1987
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