Informationen für die Entscheidungsfindung
EINFÜHRUNG
40.1 Bei nachhaltiger Entwicklung ist jeder Einzelne
Nutzer und Anbieter von Informationen im weitesten Sinne. Dazu gehören
Daten, Informationen, bedarfsgerecht zusammengefaßte Erfahrungen
und Kenntnisse. Informationsbedarf entsteht auf allen Ebenen, vom obersten
Entscheidungsträger auf nationaler und internationaler Ebene bis hin
zur Basis und zum einzelnen Bürger. Um sicherzustellen, daß
sich Entscheidungen zunehmend auf verläßliche Informationen
stützen, müssen die folgenden zwei Programmbereiche umgesetzt
werden:
a) Überbrückung der Datenlücke;
b) Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen.
PROGRAMMBEREICHE
A. Überbrückung der Datenlücke
Handlungsgrundlage
40.2 Wie aus den verschiedenen sektoralen Kapiteln
der Agenda 21 hervorgeht, sind zwar bereits beträchtliche Datenbestände
vorhanden, aber es müssen weitere Daten auf lokaler, Provinz-, nationaler
und internationaler Ebene gesammelt werden, die den Zustand und die Entwicklung
des Ökosystems Erde, der natürlichen Ressourcen, der Verschmutzung
und sozioökonomischer Variablen beschreiben. Der Unterschied in der
Verfügbarkeit, Qualität, Kohärenz, Standardisierung und
Zugänglichkeit von Daten zwischen Industrie- und Entwicklungsländern
wird immer größer und stellt eine gravierende Beeinträchtigung
der Möglichkeiten der Länder dar, fundierte Entscheidungen im
Bereich Umwelt und Entwicklung zu treffen.
40.3 Insbesondere in den Entwicklungsländern
und in vielen Bereichen der internationalen Ebene ist ein genereller Mangel
an Kapazitäten für die Erfassung und Bewertung von Daten, deren
Umwandlung in nutzbare Informationen und deren Verbreitung zu verzeichnen.
Außerdem bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen Umwelt-,
Bevölkerungs-, Sozial- und Entwicklungsdaten und Informationsmaßnahmen.
40.4 Allgemein gebräuchliche Indikatoren wie
etwa das Bruttosozialprodukt (BSP) und das Ausmaß einzelner Ressourcen-
oder Schadstoffströme geben nicht genügend Aufschluß über
die Frage der Nachhaltigkeit. Methoden zur Bewertung von Interaktionen
zwischen verschiedenen sektoralen Umwelt-, Bevölkerungs-, Sozial-
und Entwicklungsparametern sind nicht genügend weit entwickelt oder
werden nicht in ausreichendem Maße genutzt. Es müssen Indikatoren
für nachhaltige Entwicklung entwickelt werden, um eine solide Grundlage
für Entscheidungen auf allen Ebenen zu schaffen und zu einer selbstregulierenden
Nachhaltigkeit integrierter Umwelt- und Entwicklungssysteme beizutragen.
Ziele
40.5 Folgende Ziele sind von Bedeutung:
a) die Erzielung einer kostengünstigeren und sachdienlicheren Sammlung
und Bewertung von Daten durch eine bessere Bestimmung der Nutzer im privaten
und öffentlichen Bereich und ihres Informationsbedarfs auf kommunaler,
Provinz-, nationaler und internationaler Ebene;
b) die Stärkung der Kapazitäten auf kommunaler, Provinz-,
nationaler und internationaler Ebene zur Sammlung multisektoraler Informationen
und ihrer Nutzung in Entscheidungsprozessen und die Erweiterung der Kapazitäten
zur Sammlung und Auswertung von Daten und Informationen für die Entscheidungsfindung,
insbesondere in Entwicklungsländern;
c) die Entwicklung oder Stärkung der Mittel auf kommunaler, Provinz-,
nationaler und internationaler Ebene, durch die sichergestellt werden kann,
daß sich die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Planung
in allen Bereichen auf zeitgerechte, zuverlässige und nützliche
Informationen stützt;
d) die Bereitstellung relevanter Informationen in der für ihre
leichtere Verwendung erforderlichen Form und Zeit.
Maßnahmen
(a) Entwicklung von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung
40.6 Die Länder auf nationaler Ebene und staatliche
und nichtstaatliche Organisationen auf internationaler Ebene sollen das
Konzept der Indikatoren für nachhaltige Entwicklung entwickeln, um
solche Indikatoren zu bestimmen. Zur Förderung der verstärkten
Anwendung einiger dieser Indikatoren in Satellitenrechnungen und letzten
Endes auch in volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen muß die Entwicklung
von Indikatoren durch das Statistikbüro des Sekretariats der Vereinten
Nationen unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die auf diesem Gebiet
gesammelt wurden und werden, vorangetrieben werden.
(b) Förderung der globalen Anwendung von Indikatoren für
nachhaltige Entwicklung
40.7 Einschlägige Organe und Organisationen
des Systems der Vereinten Nationen sollen in Zusammenarbeit mit anderen
internationalen staatlichen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen
einen geeigneten Katalog von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung
und von Indikatoren für außerhalb nationaler Hoheitsgewalt liegende
Bereiche wie die Hohe See, die obere Atmosphäre und den Weltraum verwenden.
Die Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen könnten
in Zusammenarbeit mit anderen bedeutenden internationalen Organisationen
Empfehlungen für eine abgestimmte Entwicklung von Indikatoren auf
nationaler, regionaler und globaler Ebene und für die Aufnahme einer
geeigneten Auswahl dieser Indikatoren in gemeinsamen, regelmäßig
aktualisierte und allgemein zugängliche Berichte und Datenbanken zur
Nutzung auf internationaler Ebene unter Berücksichtigung der nationalen
Souveränität herausgeben.
(c) Verbesserung der Datensammlung und -nutzung
40.8 Die Länder und auf Ersuchen auch internationale
Organisationen sollen Bestandsaufnahmen der umwelt-, ressourcen- und entwicklungsspezifischen
Daten auf der Grundlage nationaler/globaler Prioritäten für die
Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung durchführen. Sie sollen die
vorhandenen Lücken bestimmen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser
Lücken ergreifen. Innerhalb der Organe und Organisationen des Systems
der Vereinten Nationen und einschlägiger internationaler Organisationen
müssen die Maßnahmen zur Sammlung von Daten, auch im Rahmen
von Earthwatch und World Weather Watch, insbesondere in den Bereichen Luftverschmutzung
in den Städten, Wasser- und Bodenressourcen (einschließlich
Wäldern und Weideland), Wüstenbildung, sonstige Lebensräume,
der Bodendegradation, der biologische Vielfalt, der Hohe See und der obere
Atmosphäre, verstärkt werden. Die Länder und internationale
Organisationen sollen sich neue Techniken zur Sammlung von Daten einschließlich
der satellitengestützten Fernerkundung zunutze machen. Zusätzlich
zur Stärkung vorhandener entwicklungsbezogener Datenerkennungen muß
Bereichen wie demographischen Faktoren, der Verstädterung, der Armut,
der Gesundheit und dem Recht auf Zugang zu Ressourcen sowie speziellen
Gruppen wie Frauen, eingeborenen Bevölkerungsgruppen, Jugendlichen,
Kindern und Behinderten, und ihrer Beziehung zu Umweltthemen besondere
Beachtung geschenkt werden.
(d) Verbesserung der Methoden zur Datenbewertung und -analyse
40.9 Einschlägige internationale Organisationen
sollen praktische Empfehlungen für die koordinierte, abgestimmte Erkennungen
und Bewertung von Daten auf nationaler und internationaler Ebene erarbeiten.
Nationale und internationale Daten- und Informationszentren sollen Systeme
zur kontinuierlichen Sammlung präziser Daten einrichten und geographische
Informationssysteme, Expertensysteme, Modelle und eine Vielzahl weiterer
Techniken zur Bewertung und Analyse von Daten nutzen. Diese Schritte sind
besonders wichtig, da in Zukunft große Mengen an Satellitendaten
verarbeitet werden müssen. Industrieländer und internationale
Organisationen wie auch der private Sektor sollen auf Ersuchen insbesondere
mit den Entwicklungsländern zusammenarbeiten, um ihnen den Erwerb
dieser Technologien und dieses Know-hows zu erleichtern.
(e) Bildung eines umfassenden Informationsrahmens
40.10 Die Regierungen sollen die Durchführung
notwendiger institutioneller Veränderungen auf nationaler Ebene zur
Integration von Umwelt- und Entwicklungsinformationen in Betracht ziehen.
Auf internationaler Ebene müssen Maßnahmen zur Bewertung der
Umwelt verstärkt und mit Bemühungen um die Bewertung von Entwicklungstrends
abgestimmt werden.
(f) Stärkung der Kapazitäten für traditionelle Informationen
40.11 In Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
sollen die Länder unterstützende Mechanismen entwickeln, um örtlichen
Gemeinschaften und Ressourcennutzern die erforderlichen Informationen und
das erforderliche Know-how zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Umwelt
und ihrer Ressourcen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung traditioneller
Kenntnisse und Verfahrensweisen der eingeborenen Bevölkerungsgruppen,
zu vermitteln. Dies gilt insbesondere für die ländliche, städtische
und indigene Bevölkerung sowie für Frauen- und Jugendgruppen.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
40.12 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programm
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der Konferenz auf etwa
1,9 Milliarden Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in
Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft.
Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen
Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung.
Die tatsächlichen Kosten und Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien
und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Institutionelle Mittel
40.13 Institutionelle Kapazitäten zur Integration
von Umwelt und Entwicklung und zur Entwicklung einschlägiger Indikatoren
fehlen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Bestehende
Institutionen und Programme wie das Globale Umweltüberwachungssystem
(GEMS) und die Global Resource Information Data Base (GRID) innerhalb des
UNEP und verschiedene Institutionen innerhalb des systemweiten Earthwatch
müssen erheblich verstärkt werden. Earthwatch war und ist ein
wichtiger Lieferant umweltrelevanter Daten. Es gibt zwar innerhalb einiger
Organisationen auch Programme, die sich mit Entwicklungsdaten befassen,
doch sind sie nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Die solche Entwicklungsdaten
betreffenden Maßnahmen von Organisationen und Institutionen des Systems
der Vereinten Nationen sollen besser aufeinander abgestimmt werden, vielleicht
durch ein entsprechendes, ergänzendes "Development Watch",
das mit dem bestehenden Earthwatch im Rahmen einer geeigneten Stelle innerhalb
der Vereinten Nationen koordiniert werden soll, damit die volle Integration
von Umwelt- und Entwicklungsbelangen sichergestellt ist.
(c) Wissenschaftliche und technologische Mittel
40.14 Hinsichtlich des Transfers von Technologien
müssen aufgrund der raschen Entwicklung von Datenerfassungs- und Informationstechnologien
Leitlinien und Mechanismen zum schnellen und kontinuierlichen Transfer
dieser Technologien, insbesondere an Entwicklungsländer, in Übereinstimmung
mit Kapitel 34 (Transfer umweltverträglicher Technologien, Zusammenarbeit,
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten), und
zur Ausbildung des Bedienungspersonals entwickelt werden.
(d) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
40.15 Eine internationale Zusammenarbeit im Bereich
der Aus- und Fortbildung wird auf allen Gebieten und Ebenen, insbesondere
in Entwicklungsländern, erforderlich sein. Dazu wird die technische
Ausbildung aller an der Sammlung, Bewertung und Umformung von Daten Beteiligten
sowie die Unterstützung der Entscheidungsträger beim Gebrauch
solcher Informationen gehören.
(e) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
40.16 Alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer,
sollen mit Unterstützung durch die internationale Zusammenarbeit ihre
Kapazitäten zur Sammlung, Speicherung, Organisation und Bewertung
von Daten und zu deren nutzbringenderem Einsatz in der Entscheidungsfindung
verbessern.
B. Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen
Handlungsgrundlage
40.17 Es gibt bereits eine Fülle von Daten
und Informationen, die für die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung
genutzt werden könnten. Die entsprechenden Informationen zum richtigen
Zeitpunkt und in dem passenden Aggregationsgrad zu finden, ist eine schwierige
Aufgabe.
40.18 In vielen Ländern, insbesondere in Entwicklungsländern,
werden Informationen nicht sachgerecht verwaltet, aufgrund unzureichender
Ausstattung mit finanziellen Mittel und geschultem Personal, mangelndem
Bewustsein über den Wert und die Verfügbarkeit solcher Informationen
und anderer unmittelbarer oder dringender Probleme. Selbst wenn Informationen
vorhanden sind, sind sie aufgrund fehlender Technologien für einen
ungehinderten Zugriff oder damit zusammenhängender Kosten nicht ohne
weiteres zugänglich, insbesondere bei außerhalb des eigenen
Landes und bei kommerziell verfügbaren Informationen.
Ziele
40.19 Bestehende nationale und internationale Mechanismen
für die Verarbeitung und den Austausch von Informationen und für
die damit zusammenhängende technische Hilfe sollen verstärkt
werden, damit eine ungehinderte und ausgewogene Verfügbarkeit von
auf kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene anfallenden
Informationen gewährleistet ist, unter Beachtung der nationalen Souveränität
und des Schutzes geistigen Eigentums.
40.20 Die nationalen Kapazitäten und die innerhalb
von Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und dem privaten Sektor
vorhandenen Kapazitäten für die Informationsverarbeitung und
die Kommunikation sollen, insbesondere innerhalb der Entwicklungsländer,
gestärkt werden.
40.21 Die volle Beteiligung insbesondere der Entwicklungsländer
soll im Rahmen eines internationalen Systems der Organe und Organisationen
des Systems der Vereinten Nationen zur Sammlung, Auswertung und Nutzung
von Daten und Informationen sichergestellt werden.
Maßnahmen
(a) Beschaffung geeigneter Informationen für die Entscheidungsfindung
40.22 Die Länder und internationale Organisationen
sollen Informationssysteme und -dienste in mit einer nachhaltigen Entwicklung
zusammenhängenden Sektoren auf kommunaler, Provinz-, nationaler und
internationaler Ebene überprüfen und stärken. Besonderer
Nachdruck soll dabei auf die Umwandlung vorhandener Informationen in eine
für den Entscheidungsprozeß geeignetere Form und die Anvisierung
unterschiedlicher Benutzergruppen gelegt werden. Außerdem sollen
Mechanismen für die Umwandlung wissenschaftlicher und sozioökonomischer
Bewertungen in sowohl für die Planung als auch für die öffentliche
Aufklärung geeignete Informationen auf- oder ausgebaut werden. Dabei
sollen elektronische und nichtelektronische Formate verwendet werden.
(b) Festlegung von Normen und Verfahren für die Informationsverarbeitung
40.23 Die Regierungen sollen die Unterstützung
der Bemühungen staatlicher sowie nichtstaatlicher Organisationen um
die Entwicklung von Mechanismen für einen effizienten und abgestimmten
Austausch von Informationen auf kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler
Ebene, einschließlich der Überarbeitung und Erstellung von Daten-,
Zugriffs- und Weiterleitungsformaten sowie Kommunikationsschnittstellen,
in Betracht ziehen.
(c) Erstellung von Dokumentationen über Informationen
40.24 Die Organe und Organisationen des Systems
der Vereinten Nationen sowie andere staatliche und nichtstaatliche Organisationen
sollen Informationen über die innerhalb ihrer eigenen Organisationen
verfügbaren Informationsquellen dokumentieren und austauschen. Bestehende
Programme wie etwa der Beratende Ausschuß für die Koordinierung
von Informationssystemen (ACCIS) und das Internationale Dokumentationssystem
für Informationsquellen über die Umwelt (INFOTERRA) sollen diesbezüglich
überprüft und verbessert werden. Außerdem sollen Anstöße
für Vernetzungs- und Koordinierungsmechanismen zwischen der Vielzahl
anderer Handlungsträger gegeben werden, einschließlich Regelungen
mit nichtstaatlichen Organisationen für die gemeinsame Nutzung von
Informationen sowie Maßnahmen durch die für die gemeinsame Nutzung
von Informationen über Projekte zur nachhaltigen Entwicklung auf Geberseite.
Der private Sektor soll dazu angeregt werden, die Mechanismen für
die gemeinsame Nutzung seiner Erfahrungen und Informationen über eine
nachhaltige Entwicklung zu stärken.
(d) Auf- und Ausbau elektronischer Vernetzungskapazitäten
40.25 Die Länder, internationale Organisationen,
einschließlich der Organe und Organisationen des Systems der Vereinten
Nationen, und nichtstaatliche Organisationen sollen verschiedene Initiativen
zur Herstellung elektronischer Verbindungen nutzen, um den Informationsaustausch
zu unterstützen, den Zugriff auf Datenbanken und andere Informationsquellen
zu sichern, die Kommunikation zur Erfüllung weitreichender Ziele wie
etwa der Umsetzung der Agenda 21, zu erleichtern, zwischenstaatliche Verhandlungen
zu erleichtern, Übereinkommen und Bemühungen um eine nachhaltige
Entwicklung zu überwachen, Umweltwarnungen weiterzumelden und technische
Daten zu übermitteln. Diese Organisationen sollen außerdem die
Verknüpfung unterschiedlicher elektronischer Netzwerke und die Nutzung
einschlägiger Standards und Kommunikationsprotokolle für den
transparenten elektronischen Kommunikationsaustausch erleichtern. Im Bedarfsfall
sollen neue Technologien entwickelt und ihre Anwendung gefördert werden,
damit auch diejenigen, die noch nicht an bestehende Infrastrukturen und
Methoden angeschlossen sind, beteiligt werden können. Außerdem
sollen Mechanismen für die notwendige Übermittlung von Informationen
an nichtelektronische Systeme und umgekehrt entwickelt werden, damit auch
diejenigen, die nicht an dieser Form der Kommunikation teilnehmen können,
einbezogen werden.
(e) Inanspruchnahme kommerzieller Informationsquellen
40.26 Die Länder und internationale Organisationen
sollen die Durchführung von Erhebungen über im privaten Sektor
zur Verfügung stehende Informationen zum Thema nachhaltige Entwicklung
und über geltende Regelungen hinsichtlich ihrer Weitervermittlung
in Betracht ziehen, um Lücken zu ermitteln und herauszufinden, wie
diese Lücken durch kommerzielle oder teilkommerzielle Maßnahmen,
insbesondere Maßnahmen in oder unter Beteiligung von Entwicklungsländern,
sofern dies durchführbar ist, geschlossen werden können. Bei
auftretenden ökonomischen oder sonstigen Einschränkungen in bezug
auf die Bereitstellung von Informationen und den Zugriff darauf, insbesondere
in Entwicklungsländern, sollen neuartige Systeme zur Subventionierung
eines solchen Informationszugriffs oder zur Beseitigung der außerökonomischen
Einschränkungen in Betracht gezogen werden.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
40.27 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programm
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der Konferenz auf etwa
165 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form
konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft.
Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen
Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung.
Die tatsächlichen Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre
- hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und
-programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Institutionelle Mittel
40.28 Die institutionellen Konsequenzen dieses Programms
betreffen in der Hauptsache die Stärkung bereits bestehender Institutionen
sowie eine engere Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen; sie
müssen mit den von der Konferenz der Vereinten Nationen über
Umwelt und Entwicklung im Hinblick auf Institutionen getroffenen Gesamtentscheidungen
in Einklang stehen.
(c) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
40.29 Die Industrieländer und einschlägige
internationale Organisationen sollen insbesondere mit den Entwicklungsländern
zusammenarbeiten und deren Möglichkeiten verbessern, einschlägige
Informationen über Umwelt und Entwicklung zu erhalten, zu speichern
und abzufragen sowie Informationen beizusteuern, weiterzugeben, zu nutzen
und öffentlichen Zugriff darauf zu gewähren, durch Bereitstellung
von Technologien und Ausbildungsmöglichkeiten für den Aufbau
örtlicher Informationsdienste und durch Unterstützung von Partnerschaften
und Kooperationsvereinbarungen zwischen Ländern und auf regionaler
oder subregionaler Ebene.
(d) Wissenschaftliche und technologische Mittel
40.30 Die Industrieländer und einschlägige
internationale Organisationen sollen insbesondere in den Entwicklungsländern
die Forschung und die Entwicklung im Hardware- und Software-Bereich und
in anderen Bereichen der Informationstechnologie unter Berücksichtigung
der allgemeinen Arbeit, der nationalen Bedürfnisse und der Umweltbelange
dieser Länder unterstützen.
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