Nationale Mechanismen und internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten in Entwicklungsländern
Handlungsgrundlage
37.1 Die Frage, ob ein Land in der Lage ist, einen
in Richtung nachhaltige Entwicklung führenden Kurs zu verfolgen, hängt
weitgehend von den Fähigkeiten seiner Menschen und Institutionen sowie
den herrschenden ökologischen und geographischen Bedingungen ab. Die
Stärkung von personellen und institutionellen Kapazitäten (capacity
building) bezieht sich auf das personelle, wissenschaftliche, technologische,
organisatorische, institutionelle und finanzielle Potential des jeweiligen
Landes. Ein wesentliches Ziel der Stärkung von personellen und institutionellen
Kapazitäten besteht darin, die Fähigkeit eines Landes zu verbessern,
die wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Wahl des politischen Kurses
und den Umsetzungsmodalitäten für verschiedene Entwicklungsalternativen
ausgehend von einer genauen Kenntnis der ökologischen Potentiale und
Grenzen sowie der Bedürfnisse aus der Sicht der Bevölkerung des
betreffenden Landes zu bewerten und zu lösen. Demzufolge betrifft
die Notwendigkeit, die nationalen Kapazitäten zu stärken, alle
Länder gleichermaßen.
37.2 Die Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten auf nationaler Ebene zur Umsetzung der Agenda 21 erfordert
eigene Anstrengungen der betreffenden Länder in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen der Vereinten Nationen
sowie mit Industrieländern. Die internationale Staatengemeinschaft
auf nationaler, subregionaler und regionaler Ebene, die Kommunen, nichtstaatliche
Organisationen, Universitäten und Forschungszentren sowie die Wirtschaft
und sonstige private Einrichtungen und Organisationen könnten diese
Anstrengungen ebenfalls unterstützen. Von wesentlicher Bedeutung für
die einzelnen Länder ist die Festlegung von Prioritäten und die
Bestimmung der Instrumente zur Schaffung der Kapazitäten und Leistungspotentiale,
die für die Umsetzung der Agenda 21 erforderlich sind, wobei die ökologischen
und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Länder mit zu berücksichtigen
sind. Können, Wissen und technisches Know-how des Einzelnen und auf
der institutionellen Ebene werden für den Aufbau entsprechender Einrichtungen,
die politische Zielanalyse und das Entwicklungsmanagement benötigt,
wozu auch die Prüfung von Handlungsalternativen gehört, um den
Zugang zu Technologien und ihre Transfer zu verbessern und die wirtschaftliche
Entwicklung zu fördern. Technische Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang
mit der Transfer von Technologien und Know-how, umfaßt das gesamte
Spektrum von Aktivitäten zur Entwicklung oder Stärkung der Kapazitäten
und des Leistungspotentials von Einzelpersonen und Gruppen. Ziel dieser
Zusammenarbeit soll die Steuerung und Koordinierung des langfristigen Kapazitätsaufbaus
und -bedarfs durch die Länder in eigener Verantwortung sein. Technische
Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien
und Know-how, kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie aus den eigenen
Umwelt- und Entwicklungsstrategien und -prioritäten eines Landes hergeleitet
und mit ihnen verknüpft ist und wenn Entwicklungsorganisationen und
Regierungen verbesserte und einheitliche Handlungskonzepte und Verfahren
zur Unterstützung dieses Prozesses festlegen.
Ziele
37.3 Zu den Gesamtzielen dieses Programmbereichs
im Rahmen der Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
im Lande selbst gehören die Entwicklung und Verbesserung nationaler
und dazugehöriger subregionaler und regionaler personeller und institutioneller
Kapazitäten und Potentiale für eine nachhaltige Entwicklung unter
Einbeziehung der nichtstaatlichen Sektoren. Das vorliegende Programm soll
auf folgende Weise dazu beitragen:
a) durch Förderung eines fortlaufenden partizipativen Prozesses
zur Bestimmung der Bedürfnisse und Prioritäten des jeweiligen
Landes bei der Umsetzung der Agenda 21, wobei der technischen und fachlichen
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Entwicklung institutioneller
Kapazitäten und Ressourcen in der jeweiligen "nationalen Agenda"
Vorrang einzuräumen ist; dabei soll die Möglichkeit eines optimalen
Einsatzes der vorhandenen menschlichen Ressourcen sowie eine Steigerung
der Effizienz bestehender Institutionen und nichtstaatlicher Organisationen,
einschließlich wissenschaftlicher und technischer Einrichtungen,
gebührend berücksichtigt werden;
b) durch Neuorientierung der technischen Zusammenarbeit und gleichzeitige
Festlegung neuer Prioritäten in diesem Bereich, auch derjenigen, die
den Prozeß des Transfers von Technologien und Know-how betreffen,
wobei die besonderen Gegebenheiten und individuellen Bedürfnisse der
Empfänger gebührend berücksichtigt und die Koordinierung
zwischen den Geberstaaten von Hilfe zur Unterstützung ländereigener
Aktionsprogramme verbessert werden sollen. Diese Koordinierung soll sich
auch auf nichtstaatliche Organisationen und Institutionen im Bereich Wissenschaft
und Technologie sowie gegebenenfalls auch auf die Privatwirtschaft erstrecken;
c) durch Änderung der Zeithorizonte für die Planung und Durchführung
von Programmen zum Auf- und Ausbau institutioneller Trägerstrukturen,
um diesen mehr Möglichkeiten zu geben, neuen langfristigen Herausforderungen
zu begegnen anstatt sich nur auf unmittelbare Probleme zu konzentrieren;
d) durch Verbesserung und Neuausrichtung bestehender internationaler
multilateraler Institutionen, die für Umwelt- und/oder Entwicklungsfragen
zuständig sind, um sicherzustellen, daß diese Institutionen
von ihrer Kapazität und ihrer Eignung her in der Lage sind, Umwelt
und Entwicklung zu integrieren;
e) durch Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Potentiale
der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft, um die Umweltauswirkungen
jedes einzelnen Entwicklungsprojekts evaluieren zu können.
37.4 Im einzelnen sind folgende Ziele zu nennen:
a) jedes Land soll darauf hinwirken, baldmöglichst - gegebenenfalls
bis 1994 - eine Übersicht über die erforderlichen Kapazitäten
und das erforderliche Potential zur Erarbeitung nationaler Strategien für
eine nachhaltige Entwicklung zu erstellen, einschließlich der zur
Erarbeitung und Umsetzung des eigenen Aktionsprogramms einer nationalen
Agenda 21 benötigten Kapazitäten;
b) bis 1997 soll der Generalsekretär der Vereinten Nationen der
Generalversammlung einen Bericht vorlegen, der sich mit den erzielten Verbesserungen
in bezug auf Politik, Koordinierungssysteme und Verfahren zur verstärkten
Durchführung von auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Programmen
der technischen Zusammenarbeit sowie mit den erforderlichen flankierenden
Maßnahmen zur Verstärkung einer derartigen Zusammenarbeit befaßt.
Dieser Bericht soll auf der Grundlage der von den Ländern, von internationalen
Organisationen, Umwelt- und Entwicklungsinstitutionen, Geberorganisationen
und nichtstaatlichen Partnern bereitgestellten Informationen ausgearbeitet
werden.
Maßnahmen
(a) Herstellung eines nationalen Konsenses und Formulierung von Strategien
für die Stärkung von personellen und institutionellen Kapazitäten
zur Umsetzung der Agenda 21
37.5 Ein wichtiger Aspekt der Gesamtplanung ist,
daß jedes Land die Erzielung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses
über die nationale Politik und die nationalen Maßnahmen anstreben
soll, die für den kurz- und langfristigen Stärkung der personellen
und institutionellen Kapazitäten zur Umsetzung der eigenen Agenda
21 erforderlich sind. Dieser Konsens soll das Ergebnis eines partizipativen
Dialogs einschlägiger Interessengruppen sein und zur Ermittlung von
Kenntnislücken, der institutionellen Kapazitäten und Potentiale,
der technischen und wissenschaftlichen Vorgaben sowie des Mittelbedarfs
führen, um Umweltwissen und -verwaltung im Sinne einer Integration
von Umwelt und Entwicklung zu verbessern. Das Entwicklungsprogrammprogramm
der Vereinten Nationen (UNDP) könnte in Zusammenarbeit mit einschlägigen
Sonderorganisationen und sonstigen internationalen zwischenstaatlichen
Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen auf Ersuchen der Regierungen
bei der Ermittlung des Bedarfs an technischer Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang
mit dem Transfer von Technologien und Know-how, und der Gewährung
von Entwicklungshilfe zur Umsetzung der Agenda 21 behilflich sein. Der
nationale Planungsprozeß des jeweiligen Landes, gegebenenfalls im
Verbund mit nationalen Aktionsplänen oder Strategien für eine
nachhaltige Entwicklung, soll den Rahmen für eine derartige Zusammenarbeit
und Unterstützung bilden. Das UNDP soll sein Netzwerk von Außenstellen
und sein umfassendes Mandat zur Bereitstellung von Hilfe weiter ausbauen
und dabei auf seine Erfahrungen im Bereich der technischen Zusammenarbeit
zurückgreifen, um die Stärkung der Kapazitäten auf nationaler
und regionaler Ebene zu erleichtern, und den Sachverstand anderer Organisationen,
insbesondere des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltbank
sowie der regionalen Wirtschaftskommissionen und Entwicklungsbanken und
einschlägiger zwischenstaatlicher und nichtstaatlicher internationaler
Organisationen, in vollem Umfang nutzen.
(b) Ermittlung nationaler Träger und Anforderungen für technologische
Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien
und Know-how im Rahmen von Sektorstrategien
37.6 Die Länder, die mit internationalen Organisationen
und Geberinstitutionen eine technische Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang
mit dem Transfer von Technologien und Know-how, vereinbaren möchten,
sollen entsprechende Anfragen im Rahmen langfristiger sektoraler oder subsektoraler
"capacity building"-Strategien formulieren. Diese Strategien
sollen gegebenenfalls auf Themen wie durchzuführende politische Anpassungen,
haushaltsrechtliche Fragen, Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Institutionen,
Anforderungen in bezug auf personelle Ressourcen sowie Bedarf an Technologien
und wissenschaftlicher Ausstattung ausgerichtet sein. Dabei soll der Bedarf
sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors ermittelt werden
und die Intensivierung von wissenschaftlicher Ausbildung sowie Bildungs-
und Forschungsprogrammen in Erwägung gezogen werden, worin auch eine
solche Ausbildung in den Industrieländern und der Ausbau von Leistungszentren
in Entwicklungsländern eingeschlossen sein sollen. Die Länder
könnten für die Abwicklung und Koordinierung der technischen
Zusammenarbeit eine zentrale Stelle benennen und ausbauen und diese in
den Prozeß der Prioritätensetzung und der Mittelzuweisung mit
einbeziehen.
(c) Schaffung eines Mechanismus zur Überprüfung der technischen
Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien
und Know-how
37.7 Geber und Empfänger, die Organisationen
und Institutionen des Systems der Vereinten Nationen und internationale
öffentliche und private Organisationen sollen den Fortgang des Kooperationsprozesses
im Rahmen der technischen Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit Maßnahmen
zur Transfer von Technologien und Know-how in Verbindung mit einer nachhaltigen
Entwicklung, überprüfen. Um diesen Prozeß zu erleichtern,
könnte der Generalsekretär unter Berücksichtigung der vom
UNDP und anderen Organisationen zur Vorbereitung der Konferenz der Vereinten
Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) geleisteten Arbeit mit
den Entwicklungsländern, regionalen Organisationen, Organisationen
und Institutionen des Systems der Vereinten Nationen, einschließlich
Regionalkommissionen, sowie multilateralen und bilateralen Entwicklungs-
und Umweltschutzorganisationen Konsultationen einleiten mit dem Ziel, die
eigenen Kapazitäten der Länder zu verstärken und die technische
Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien
und Know-how, zu verbessern. Dabei sind folgende Aspekte zu prüfen:
a) eine Evaluierung der vorhandenen Kapazitäten und des vorhandenen
Potentials für ein integriertes Umwelt- und Entwicklungsmanagement,
darunter auch der fachlichen, technischen und institutionellen Kapazitäten,
sowie der Einrichtungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit
von Entwicklungsprojekten; ebenso eine Evaluierung der Möglichkeiten,
den Bedarf an technischer Zusammenarbeit - auch im Zusammenhang mit der
Transfer von Technologien und Know-how - der Agenda 21 und der weltweiten
Übereinkommen über Klimaänderungen und über die biologische
Vielfalt zu berücksichtigen und eine Verbindung herzustellen;
b) die Abschätzung des Beitrags laufender Maßnahmen der technischen
Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien
und Know-how, zur Stärkung der nationalen personellen und institutionellen
Kapazitäten und des nationalen Potentials für ein integriertes
Umwelt- und Entwicklungsmanagement und eine Abschätzung der zur Verbesserung
der Qualität der internationalen technischen Zusammenarbeit, auch
im Zusammenhang mit der Transfer von Technologien und Know-how, erforderlichen
Mittel;
c) eine Strategie zur Verlagerung des Schwerpunkts auf einen Kapazitätsaufbau,
der die Notwendigkeit der operativen Integration von Umwelt und Entwicklung
durch längerfristige Zusagen anerkennt, wobei die von jedem einzelnen
Land durch einen partizipativen Prozeß erarbeitete nationale Programme
als Grundlage dienen soll;
d) die Erwägung der vermehrten Inanspruchnahme langfristiger partnerschaftlicher
Regelungen zwischen Kommunen, nichtstaatlichen Organisationen, Universitäten,
Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen,
öffentlichen und privaten Einrichtungen mit entsprechenden Partnern
in anderen Ländern oder innerhalb von Ländern oder Regionen.
Programme wie etwa die Sustainable Development Networks des UNDP sollen
in dieser Hinsicht bewertet werden;
e) die Verbesserung der Nachhaltigkeit von Projekten durch Berücksichtigung
der Umweltauswirkungen, der Kosten des institutionellen Auf- und Ausbaus,
der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und des Technologiebedarfs
sowie finanzieller und organisatorischer Vorgaben im Zusammenhang mit Betrieb
und Unterhaltung beim ursprünglichen Projektentwurf;
f) die Verbesserung der technischen Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang
mit dem Transfer von Technologien und Know-how sowie Managementprozessen,
durch eine stärkere Beachtung des Auf- und Ausbaus von Kapazitäten
als integralen Bestandteil von auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten
Strategien für Umwelt- und Entwicklungsprogramme, und zwar sowohl
im Rahmen von länderbezogenen Koordinierungsprozessen wie etwa Beratungsguppen
(consultative groups) und "Runden Tischen" als auch in sektoralen
Koordinierungsmechanismen, um den Entwicklungsländern die Möglichkeit
zu geben, sich aktiv an der Beschaffung von Hilfe aus unterschiedlichen
Quellen zu beteiligen.
(d) Stärkung des Sachverstands und des Gesamtbeitrags des Systems
der Vereinten Nationen im Hinblick auf Initiativen zur Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten
37.8 Organisationen, Organe, Gremien und Einrichtungen
des Systems der Vereinten Nationen könnten zusammen mit anderen internationalen
und regionalen Organisationen und dem öffentlichen und dem privaten
Sektor gegebenenfalls ihre gemeinsamen Aktivitäten im Bereich der
technischen Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien
und Know-how, verstärken, um miteinander verknüpfte Umwelt- und
Entwicklungsfragen angehen zu können und eine größere Kohärenz
und Konsistenz der Maßnahmen zu erreichen. Die Organisationen könnten
den einzelnen Ländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten
Ländern, auf Wunsch Hilfestellung leisten und den Rücken stärken,
soweit es um nationale umwelt- und entwicklungspolitische Fragen, die Entwicklung
der menschlichen Ressourcen, die Entsendung von Experten, Rechtsvorschriften,
natürliche Ressourcen und Umweltdaten geht.
37.9 Das UNDP, die Weltbank und regionale multilaterale
Entwicklungsbanken sollen im Rahmen ihrer Beteiligung an nationalen und
regionalen Koordinierungsmechanismen dazu beitragen, die Stärkung
der personellen und institutionellen Kapazitäten und des Leistungspotentials
auf Länderebene zu fördern, wobei sie auf den speziellen Sachverstand
und die operativen Kapazitäten des UNEP im Umweltbereich sowie der
Sonderorganisationen und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen
und regionaler und subregionaler Organisationen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich
zurückgreifen sollen. Zu diesem Zweck soll das UNDP unter Zuhilfenahme
seines Netzwerks von Länderbüros sowie seines umfassenden Mandats
und seiner fundierten Erfahrungen im Bereich der technischen Zusammenarbeit,
auch im Zusammenhang mit dem Transfer von Technologien und Know-how, Finanzierungsmittel
für die Stärkung der Kapazitäten und des Leistungspotentials
mobilisieren. Gleichzeitig soll das UNDP gemeinsam mit den genannten internationalen
Organisationen mit der Einleitung von Konsultationsprozessen fortfahren,
um die Mobilisierung und Koordinierung von Mitteln der internationalen
Staatengemeinschaft zur Stärkung der Kapazitäten und des Leistungspotentials,
einschließlich der Einrichtung einer entsprechenden Datenbank, zu
verstärken. Es ist durchaus möglich, daß zur Erfüllung
dieser Aufgaben auch die eigenen Kapazitäten des UNDP gestärkt
werden müssen.
37.10 Die für die technische Zusammenarbeit
zuständige Institution des jeweiligen Landes soll mit Unterstützung
der ortsansässigen Vertreter des UNDP und der Vertreter des UNEP eine
kleine Gruppe von Handlungsträgern bilden, die eine Schlüsselrolle
bei der Steuerung dieses Prozesses übernehmen, wobei den eigenen Strategien
und Prioritäten des jeweiligen Landes Vorrang einzuräumen ist.
Die im Rahmen bereits durchgeführten Planungsprozesse wie etwa den
nationalen Berichten für die Konferenz der Vereinten Nationen über
Umwelt und Entwicklung, nationalen Naturschutzstrategien und Umweltaktionsplänen
gewonnenen Erfahrungen sollen in vollem Umfang genutzt und in einer vom
jeweiligen Land getragenen partizipativen und nachhaltigen Entwicklungsstrategie
verankert werden. Dies soll durch Informationsaustauschnetze und Konsultationen
mit Geberorganisationen ergänzt werden, um sowohl die Koordinierung
als auch den Zugang zum vorhandenen Potential an wissenschaftlichen und
technischen Kenntnissen und Informationen in andernorts befindlichen Institutionen
zu verbessern.
(e) Harmonisierung der Unterstützungsleistungen auf regionaler
Ebene
37.11 Auf regionaler Ebene sollen die bestehenden
Organisationen prüfen, ob es eventuell wünschenswert wäre,
regionale und subregionale Konsultationsprozesse sowie Gespräche am
runden Tisch zu fördern, um den Austausch von Daten, Informationen
und Erfahrungen über die Umsetzung der Agenda 21 zu verbessern. Ausgehend
von den Ergebnissen der regionalen Erhebungen über den Stärkung
der personellen und institutionellen Kapazitäten, die diese regionalen
Organisationen auf Veranlassung der Konferenz der Vereinten Nationen über
Umwelt und Entwicklung durchgeführt haben, und im Zusammenwirken mit
bestehenden regionalen, subregionalen oder nationalen Organisationen, die
über Möglichkeiten einer regionalem Koordinierung verfügen,
soll das UNDP dabei einen wesentlichenBeitrag leisten. Die zuständige
nationale Stelle soll einen Steuerungsmechanismus schaffen. Zwischen den
Ländern der betreffenden Region soll mit Unterstützung der jeweils
zuständigen regionalen Organisationen und unter Beteiligung von Entwicklungsbanken,
bilateralen Hilfsorganisationen und nichtstaatlichen Organisationen ein
Mechanismus für die regelmäßige Überprüfung eingerichtet
werden. Als weitere Möglichkeit kommt die Entwicklung nationaler und
regionaler Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen in Frage, die auf bestehenden
regionalen und subregionalen Institutionen aufbauen.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
37.12 Die bilateralen Aufwendungen für die
technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, einschließlich
der Transfer von Technologien und Know-how, betragen etwa 15 Milliarden
Dollar beziehungsweise etwa 25 Prozent der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe.
Zur Umsetzung der Agenda 21 bedarf es eines wirksameren Einsatzes dieser
Mittel und zusätzlicher Mittel für bestimmte Schlüsselbereiche.
37.13 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Kapitel
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 300
Millionen bis 1 Milliarde Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft.
Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen
Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung.
Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien
und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
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