Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewußtseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung
36.1 Bildung/Erziehung, öffentliche Bewußtseinsbildung
und berufliche Ausbildung stehen mit fast allen Programmbereichen der Agenda
21 in Verbindung; dies gilt in verstärktem Maße für die
Bereiche, bei denen es um die Deckung der Grundbedürfnisse und um
den Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten,
um Daten und Information, die Wissenschaft und die Rolle wichtiger gesellschaftlicher
Gruppen geht. Das vorliegende Kapitel bringt allgemein gehaltene Vorschläge,
während spezifische Anregungen zu sektoralen Fragen in anderen Kapiteln
zu finden sind. Die Prinzipien, die den im vorliegenden Dokument aufgeführten
Vorschlägen zugrunde liegen, entstammen der Erklärung und den
Empfehlungen der 1977 von der Organisation der Vereinten Nationen für
Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und dem Umweltprogramm der
Vereinten Nationen (UNEP) in Tiflis veranstalteten Intergovernmental Conference
on Environmental Education1) .
36.2 Die im vorliegenden Kapitel beschriebenen Programmbereiche
lauten wie folgt:
a) Neuausrichtung der Bildung auf eine nachhaltige Entwicklung;
b) Förderung der öffentlichen Bewußtseinsbildung;
c) Förderung der beruflichen Ausbildung.
PROGRAMMBEREICHE
A. Neuausrichtung der Bildung auf eine nachhaltige Entwicklung
Handlungsgrundlage
36.3 Bildung/Erziehung einschließlich formaler
Bildung, öffentliche Bewußtseinsbildung und berufliche Ausbildung
sind als ein Prozeß zu sehen, mit dessen Hilfe die Menschen als Einzelpersonen
und die Gesellschaft als Ganzes ihr Potential voll ausschöpfen können.
Bildung ist eine unerläßliche Voraussetzung für die Förderung
einer nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung der Fähigkeit
der Menschen, sich mit Umwelt- und Entwicklungsfragen auseinanderzusetzen.
Während die Grunderziehung den Unterbau für eine umwelt- und
entwicklungsorientierte Bildung liefert, muß letzteres als wesentlicher
Bestandteil des Lernens fest mit einbezogen werden. Sowohl die formale
als auch die nichtformale Bildung sind unabdingbare Voraussetzungen für
die Herbeiführung eines Bewußtseinswandels bei den Menschen,
damit sie in der Lage sind, ihre Anliegen in bezug auf eine nachhaltige
Entwicklung abzuschätzen und anzugehen. Sie sind auch von entscheidender
Bedeutung für die Schaffung eines ökologischen und eines ethischen
Bewußtseins sowie von Werten und Einstellungen, Fähigkeiten
und Verhaltensweisen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar
sind, sowie für eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit
an der Entscheidungsfindung. Um wirksam zu sein, soll sich eine umwelt-
und entwicklungsorientierte Bildung/Erziehung sowohl mit der Dynamik der
physikalischen/biologischen und der sozioökonomischen Umwelt als auch
mit der menschlichen (eventuell auch einschließlich der geistigen)
Entwicklung befassen, in alle Fachdisziplinen eingebunden werden und formale
und nonformale Methoden und wirksame Kommunikationsmittel anwenden.
Ziele
36.4 In der Erkenntnis, daß die einzelnen Länder
sowie die regionalen und internationalen Organisationen eigene Prioritäten
und einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung nach Maßgabe der
jeweiligen Bedürfnisse, politischen Vorgaben und Programme festlegen,
wird als Ziel vorgeschlagen,
a) sich den aus der Weltkonferenz über Bildung für alle2)
(5.-9. März 1990, Jomtien, Thailand) hervorgegangenen Empfehlungen
anzuschließen, die Gewährleistung des generellen Zugangs zur
Grunderziehung anzustreben und für mindestens 80 Prozent der Mädchen
und 80 Prozent der Jungen im Primarschulalter die Absolvierung einer solchen
Grunderziehung im Rahmen der formalen Schulbildung oder der nonformalen
Bildung zu erreichen und die Analphabetenquote bei Erwachsenen um mindestens
50 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Bemühungen sollen schwerpunktmäßig
auf die Reduzierung des hohen Analphabetenanteils und des Mangels an Grunderziehung
bei Frauen ausgerichtet sein und deren Alphabetisierungsquote auf denselben
Stand wie den der männlichen Bevölkerung bringen;
b) zum frühestmöglichen Zeitpunkt überall in der Welt
und in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Umwelt- und Entwicklungsbewußtsein
zu entwickeln;
c) danach zu streben, allen Bevölkerungsgruppen vom Primarschul-
bis zum Erwachsenenalter den Zugang zur umwelt- und entwicklungsorientierten
Bildung/Erziehung im Verbund mit der Sozialerziehung zu ermöglichen;
d) die Einbindung von Umwelt- und Entwicklungskonzepten einschließlich
der Demographie in alle Bildungsprogramme zu fördern, insbesondere
die Untersuchung der Ursachen wichtiger Umwelt- und Entwicklungsfragen
auf lokaler Ebene, wobei auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen
Nachweis und sonstige geeignete Erkenntnisgrundlagen zurückgegriffen
und besonderer Nachdruck auf die Weiterbildung von Entscheidungsträgern
auf allen Ebenen gelegt werden soll.
Maßnahmen
36.5 In der Erkenntnis, daß die einzelnen Länder
sowie die regionalen und internationalen Organisationen eigene Prioritäten
und einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung nach Maßgabe der
jeweiligen Bedürfnisse, politischen Vorgaben und Programme festlegen,
werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) alle Länder werden ermutigt, sich den Empfehlungen der Konferenz
von Jomtien anzuschließen und sich zu bemühen, dem von ihr vorgegebenen
Handlungsrahmen zu folgen. Dies würde folgendes umfassen: die Ausarbeitung
nationaler Strategien und Maßnahmen zur Deckung der grundlegenden
Lernbedürfnisse, die Gewährleistung des Zugangs für alle
und die Förderung der Gleichberechtigung, die Erweiterung des Bildungsangebots
und der Bildungsinhalte, die Entwicklung eines unterstützenden Politikrahmens,
die Mobilisierung von Ressourcen und die Verstärkung der internationalen
Zusammenarbeit, um vorhandene wirtschaftliche, soziale und geschlechtsspezifische
Ungleichheiten zu beseitigen, die diesen Zielen entgegenstehen. Nichtstaatliche
Organisationen können einen bedeutenden Beitrag zur Planung und Durchführung
von Bildungsprogrammen leisten und sollen entsprechend anerkannt werden;
b) die Regierungen sollen darauf hinwirken, Strategien zu aktualisieren
beziehungsweise zu erarbeiten, deren Ziel die Einbeziehung von Umwelt und
Entwicklung als Querschnittsthema auf allen Ebenen des Bildungswesens innerhalb
der nächsten drei Jahre ist. Dies soll in Zusammenarbeit mit allen
gesellschaftlichen Bereichen geschehen. Die Strategien sollen politische
Zieleen und Maßnahmen aufzeigen und die Bedürfnisse, Kosten,
Mittel und Wege sowie Zeitpläne für die Umsetzung, Evaluierung
und Überprüfung bestimmen. Lehrpläne sind gründlich
zu überarbeiten, damit ein multidisziplinärer Ansatz gewährleistet
ist, der Umwelt- und Entwicklungsfragen sowie ihre soziokulturellen und
demographischen Aspekte und Verknüpfungen berücksichtigt. Gebührende
Beachtung soll dabei den von der Gemeinschaft konkretisierten Bedürfnissen
und verschiedenartigen Wissenssystemen, einschließlich der Wissenschaft
sowie der kulturellen und sozialen Wahrnehmungsfähigkeit, geschenkt
werden;
c) die Länder werden dazu ermutigt, auf nationaler Ebene beratende
Koordinierungsgremien für Umwelterziehung oder "Runde Tische"
einzurichten, die verschiedene umwelt-, entwicklungs-, bildungs- und geschlechterspezifische
und sonstige Interessengruppen, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen,
repräsentieren; damit sollen Partnerschaften gefördert, bei der
Mobilisierung von finanziellen Mitteln mitgeholfen und eine Informationsquelle
und eine zentrale Anlaufstelle für internationale Kontakte bereitgestellt
werden. Diese Gremien würden mithelfen, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen
zu mobilisieren und sie in die Lage zu versetzen, ihre eigenen Bedürfnisse
abzuschätzen und die notwendigen Fähigkeiten zu entwickeln, um
eigene Umwelt- und Entwicklungsinitiativen zu erarbeiten und umzusetzen;
d) den Bildungsbehörden wird empfohlen, mit entsprechender Hilfestellung
durch Gemeindeorganisationen oder nichtstaatliche Organisationen für
alle Lehrkräfte, Verwaltungsfachleute und Bildungsplaner sowie für
alle Erzieher des nonformalen Bereichs in allen Sektoren berufsvorbereitende
und berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme zu unterstützen oder
aufzustellen, die sich mit Inhalt und Methodik von umwelt- und entwicklungsorientierter
Bildung/Erziehung befassen, wobei sie sich die einschlägigen Erfahrungen
nichtstaatlicher Organisationen zunutze machen sollen;
e) die zuständigen Behörden sollen dafür Sorge tragen,
daß jede Schule bei der Erarbeitung eigener Umweltarbeitspläne
unter Beteiligung von Schülern und Lehrern unterstützt wird.
Die Schulen sollen die Schulkinder an kommunalen und regionalen Untersuchungen
zum Thema Umwelthygiene, einschließlich Trinkwasser, Abwasser und
Abfall, Ernährung und Ökosysteme und diesbezüglichen Aktivitäten
beteiligen und diese Untersuchungen mit der Beteiligung an Arbeiten und
Forschungsaufgaben in Nationalparken, Naturschutzgebieten und Naturerbe-Gebieten
verknüpfen;
f) die Bildungsbehörden sollen den Einsatz bewährter Unterrichtsmethoden
und die Entwicklung innovativer Lehrmethoden für den jeweiligen Schultyp
fördern. Außerdem sollen sie geeignete traditionelle Systeme
der Wissensvermittlung in örtlichen Gemeinschaften anerkennen;
g) die Vereinten Nationen sollen innerhalb von zwei Jahren eine umfassende
Prüfung ihrer Bildungsprogramme, einschließlich beruflicher
Ausbildung und Bewußtseinsbildung, vornehmen, um neue Prioritäten
zu setzen und die vorhandenen Mittel neu zu verteilen. Das International
Environmental Education Programme von UNESCO und UNEP soll in Zusammenarbeit
mit den entsprechenden Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen,
den Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und anderen innerhalb
von zwei Jahren ein Programm zur Einbindung der Beschlüsse der Konferenz
in die bereits bestehende Rahmenstruktur der Vereinten Nationen ausarbeiten,
und zwar abgestimmt auf die Bedürfnisse der auf den verschiedenen
Ebenen und unter unterschiedlichen Bedingungen arbeitenden Lehrkräfte.
Regionale Organisationen und nationale Behörden sollen ermutigt werden,
ähnliche parallel laufende Programme und Möglichkeiten zu schaffen,
indem sie Untersuchungen über Möglichkeiten der Mobilisierung
verschiedener Bevölkerungsteile durchführen, um so deren Bedarf
an umwelt- und entwicklungsorientierter Bildung/Erziehung zu bestimmen
und darauf einzugehen;
h) es besteht die Notwendigkeit, innerhalb von fünf Jahren durch
einen Ausbau der Technologien und Kapazitäten, die für die Förderung
der umwelt- und entwicklungsorientierten Bildung/Erziehung und der öffentlichen
Bewußtseinsbildung benötigt werden, den Informationsaustausch
zu verstärken. Die einzelnen Länder sollen untereinander und
mit den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und Bevölkerungsgruppen
zusammenarbeiten, um ein bildungspolitisches Instrumentarium zu schaffen,
das auch regionale Umwelt- und Entwicklungsfragen und -initiativen einschließt,
wobei auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Unterrichtsmaterialien
und Lernmittel verwendet werden sollen;
i) die einzelnen Länder könnten Aktivitäten von Universitäten
und sonstige Aktivitäten im tertiären Sektor sowie Netzwerke
für umwelt- und entwicklungsorientierte Bildung/Erziehung unterstützen.
Allen Studierenden könnten fächerübergreifende Studiengänge
angeboten werden. Dabei soll auf bestehende regionale Netzwerke und Aktivitäten
sowie Bemühungen der Universitäten der einzelnen Länder
zurückgegriffen werden, die zur Förderung der Forschung und gemeinsamer
Unterrichtskonzepte zum Thema nachhaltige Entwicklung beitragen, und es
sollen neue Partnerschaften und Kontakte mit der Wirtschaft und anderen
unabhängigen Sektoren sowie mit allen Ländern zum Austausch von
Technologien, Know-how und Kenntnissen hergestellt werden;
j) die Länder könnten mit Unterstützung internationaler
Organisationen, nichtstaatlicher Organisationen und anderer Bereiche auf
lokaler, nationaler und regionaler Ebene Leistungszentren für die
interdisziplinäre Forschung und Bildung im Bereich der Umwelt- und
Entwicklungswissenschaften, des Umwelt- und Entwicklungsrechts und des
auf spezielle Probleme ausgerichteten Umweltmanagements schaffen. Solche
Zentren könnten Universitäten oder im jeweiligen Land oder der
jeweiligen Region vorhandene Netzwerke sein, die eine gemeinsame Forschung
und die gemeinsame Nutzung und Transfer von Informationen unterstützen.
Auf globaler Ebene sollen diese Aufgaben von hierfür geeigneten Institutionen
wahrgenommen werden;
k) die Länder sollen nonformale Bildungsmaßnahmen auf lokaler,
regionaler und nationaler Ebene durch ihre Mitarbeit und durch Unterstützung
der Bemühungen nonformaler Erzieher und anderer auf Gemeindeebene
tätiger Organisationen erleichtern und fördern. Die zuständigen
Gremien des Systems der Vereinten Nationen sollen im Zusammenwirken mit
nichtstaatlichen Organisationen den Aufbau eines internationalen Netzwerks
zur Verwirklichung globaler Bildungsziele fördern. Auf staatlicher
und kommunaler Ebene sollen im Rahmen öffentlicher und akademischer
Foren Umwelt- und Entwicklungsfragen diskutiert und den politischen Entscheidungsträgern
nachhaltige Alternativen unterbreitet werden;
l) die Bildungsbehörden sollen mit entsprechender Unterstützung
nichtstaatlicher Organisationen, einschließlich Frauengruppen und
Eingeborenenorganisationen, Erwachsenenbildungsprogramme aller Art für
die Weiterbildung im Bereich Umwelt und Entwicklung fördern, die auf
den Aktivitäten in den Grund- und Sekundarschulebene ausbauen und
auf lokale Probleme ausgerichtet sein sollen. Die Bildungsbehörden
und die Gesamtwirtschaft sollen Wirtschafts-, Techniker- und Landwirtschaftsfachschulen
dazu anhalten, diese Themen in ihre Lehrpläne aufzunehmen. Der Unternehmenssektor
könnte das Thema nachhaltige Entwicklung in seine Aus- und Fortbildungsprogramme
einbinden. Bildungsprogramme für Akademiker mit abgeschlossenem Hochschulstudium
sollen auch speziell auf die Weiterbildung von Entscheidungsträgern
ausgerichtete Lehrgänge enthalten;
m) die Regierungen und die Bildungsbehörden sollen die Ausbildungschancen
von Frauen in nicht traditionellen Bereichen fördern und eine stereotype
Ausrichtung der Lehrpläne nach der Geschlechtszugehörigkeit abschaffen.
Dies könnte durch eine Verbesserung der Anmeldemöglichkeiten,
einschließlich der Einbeziehung von Frauen in Fortbildungsprogramme
als Studierende und als Lehrende, eine Reform der Aufnahmepraxis und der
Stellenplanung bei Lehrkräften sowie gegebenenfalls durch die Schaffung
von Anreizen zur Einrichtung von Kindergärten und Tagesstätten
geschehen. Der Bildung/Erziehung junger Mädchen und der Durchführung
von Programmen zur Förderung der Alphabetisierung von Frauen ist dabei
Vorrang einzuräumen;
n) die Regierungen sollen - soweit erforderlich, anhand entsprechender
Gesetze - das Recht der eingeborenen Bevölkerungsgruppen bestätigen,
ihre Erfahrungen und ihr Wissen über eine nachhaltige Entwicklung
zu nutzen, um im Bereich der Bildung und Ausbildung eine Rolle zu spielen;
o) die Vereinten Nationen könnten im Rahmen ihrer dafür zuständigen
Einrichtungen die kontinuierliche Überwachung (Monitoring) und Evaluierung
der von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung
(UNCED) gefaßten Beschlüsse im Bereich Bildung und Bewußtseinsbildung
übernehmen. Zusammen mit den Regierungen und gegebenenfalls auch nichtstaatlichen
Organisationen sollen sie Beschlüsse in vielfältiger Form vorlegen
und verbreiten und die kontinuierliche Umsetzung der Konferenzbeschlüsse
im Bildungsbereich und die Überprüfung ihrer Auswirkungen gewährleisten,
insbesondere im Rahmen entsprechender Veranstaltungen und Konferenzen.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
36.6 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 8 bis
9 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,5 bis 4,5
Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer
Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien
und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
36.7 Ausgehend von den Gegebenheiten des jeweiligen
Landes könnte die Unterstützung der umwelt- und entwicklungsbezogenen
Aktivitäten im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung und
Bewußtseinsbildung gegebenenfalls durch folgende Maßnahmen
verstärkt werden:
a) die Einräumung einer höheren Priorität in Haushaltsansätzen
zum Schutz vor strukturbedingten Etatkürzungen;
b) die Verlagerung der Mittelzuweisungen innerhalb bestehender Bildungshaushalte
zugunsten des Primarschulwesens unter schwerpunktmäßiger Ausrichtung
auf den Bereich Umwelt und Entwicklung;
c) die Förderung von Bedingungen, wonach die Kommunen einen höheren
Kostenanteil übernehmen und die reichen die ärmeren Kommunen
finanziell unterstützen;
d) die Beschaffung zusätzlicher Mittel bei privaten Gebern speziell
für die ärmsten Länder und jene Länder, in denen die
Alphabetisierungsquote unter 40 Prozent liegt;
e) die Förderung der Umwandlung von Schulden in Mittel für
den Bildungssektor;
f) die Aufhebung von Beschränkungen gegenüber privaten Schulformen
und die Verstärkung des Mittelflusses von und zu nichtstaatlichen
Organisationen einschließlich kleiner Basisgruppen;
g) die Förderung der wirksamen Nutzung vorhandener Einrichtungen,
beispielsweise durch Schichtunterrichtsmodelle, eine Weiterentwicklung
von offenen Universitäten und sonstigen Möglichkeiten des Fernunterrichts;
h) die Erleichterung der kostengünstigen oder kostenlosen Nutzung
von Massenmedien für Bildungszwecke;
i) die Förderung von Partnerschaften zwischen Universitäten
in Industrie- und Entwicklungsländern.
B. Förderung der öffentlichen Bewußtseinsbildung
Handlungsgrundlage
36.8 Aufgrund ungenauer beziehungsweise unzulänglicher
Information besteht immer noch ein erheblicher Mangel an Bewußtsein
im Hinblick auf die Wechselbeziehung zwischen der Gesamtheit der anthropogenen
Aktivitäten und der Umwelt. Insbesondere in Entwicklungsländern
fehlt es an entsprechenden Technologien und entsprechendem Sachverstand.
Daher besteht die Notwendigkeit, die Aufgeschlossenheit der Bevölkerung
gegenüber Umwelt- und Entwicklungsfragen und ihre Beteiligung an der
Lösungsfindung zu steigern und ein Bewußtsein für die eigene
Verantwortung für die Umwelt sowie eine bessere Motivation und ein
stärkeres Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Ziele
36.9 Ziel ist die Förderung einer breitangelegten
öffentlichen Bewußtseinsbildung als wesentlicher Bestandteil
einer weltweiten Bildungsinitiative zur Stärkung von Einstellungen,
Wertvorstellungen und Handlungsweisen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung
vereinbar sind. Besonders herausgestellt werden muß dabei der Grundsatz,
Weisungsbefugnis, Rechenschaftspflicht und finanzielle Mittel an die jeweils
am besten dafür geeignete Ebene zu übertragen, wobei einer lokal
getragenen Verantwortung und Kontrolle bewußtseinsbildender Maßnahmen
Vorrang einzuräumen ist.
Maßnahmen
36.10 In der Erkenntnis, daß die einzelnen
Länder sowie die regionalen und internationalen Organisationen eigene
Prioritäten und einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung nach
Maßgabe der jeweiligen Bedürfnisse, politischen Vorgaben und
Programme festlegen, werden folgende Ziele vorgeschlagen:
a) die Länder sollen bestehende beratende Gremien zur Aufklärung
der Öffentlichkeit über Umwelt- und Entwicklungsfragen weiter
ausbauen oder neue schaffen und ihre Aktivitäten unter anderem mit
den Vereinten Nationen, nichtstaatlichen Organisationen und wichtigen Trägern
abstimmen. Sie sollen die Beteiligung der Öffentlichkeit an Diskussionen
über umweltpolitische Maßnahmen und Bewertungen fördern.
Die Regierungen sollen außerdem die Verknüpfung von staatlichen
mit kommunalen Informationen im Rahmen bestehender Netzwerke erleichtern
und unterstützen;
b) das System der Vereinten Nationen soll im Rahmen einer Prüfung
seiner Maßnahmen im Bereich der Bildung und der Bewußtseinsbildung
seinen Aktionsradius vergrößern, um eine stärkere Mitwirkung
und eine bessere Koordinierung aller Teile des Systems zu fördern,
insbesondere seiner Informationsstellen sowie seiner regionalen und länderbezogenen
Maßnahmen. Systematische Erhebungen über den Erfolg von Bewußtseinsbildungsprogrammen
sollen durchgeführt werden, wobei die Bedürfnisse und die Leistungen
bestimmter Gemeindegruppen anerzuerkennen sind;
c) die Länder und regionale Organisationen sollen gegebenenfalls
dazu angehalten werden, Dienste zur Aufklärung der Öffentlichkeit
über Umwelt- und Entwicklungsfragen bereitzustellen, um das Bewußtsein
aller Bevölkerungsgruppen, der Privatwirtschaft und insbesondere auch
der Entscheidungsträgern zu schärfen;
d) die Länder sollen Bildungseinrichtungen in allen Sektoren, insbesondere
im tertiären Sektor, dazu anhalten, verstärkt zur Bewußtseinsbildung
beizutragen. Grundlage des gesamten Unterrichtsmaterials, egal für
welche Zielgruppe es bestimmt ist, soll stets die beste verfügbare
wissenschaftliche Information - auch in den Natur-, Verhaltens- und Sozialwissenschaften
- sein, wobei ästhetische und ethische Aspekte zu berücksichtigen
sind;
e) die Länder und das System der Vereinten Nationen sollen eine
kooperative Beziehung zu den Medien, populären Theatergruppen sowie
der Unterhaltungs- und der Werbebranche pflegen, indem sie im Rahmen von
Gesprächen deren Erfahrungen mit der Beeinflussung von öffentlichen
Verhaltens- und Verbrauchsmustern zu ergründen versuchen und von deren
Methoden umfassenden Gebrauch machen. Diese Zusammenarbeit würde auch
der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umweltdiskussion
Auftrieb geben. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) soll
den Medien kindgerechtes Material als pädagogisches Werkzeug zur Verfügung
stellen und eine enge Zusammenarbeit zwischen der außerschulischen
öffentlichen Aufklärung und der schulischen Lehrplangestaltung
auf Primarschulebene sicherstellen. UNESCO, UNEP und die Universitäten
sollen zur Bereicherung berufsvorbereitender Unterrichtsprogramme für
Journalisten über Umwelt- und Entwicklungsthemen beitragen;
f) die Länder sollen in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft Möglichkeiten
für den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien mit hoher Breitenwirkung
schaffen. Die staatlichen und kommunalen Bildungsbehörden und die
einschlägigen Organisationen der Vereinten Nationen sollen gegebenenfalls
den Einsatz audiovisueller Mittel insbesondere durch den Einsatz mobiler
Anlagen im ländlichen Raum verstärken, indem sie Fernseh- und
Rundfunkprogramme für Entwicklungsländer produzieren, die örtliche
Bevölkerung mit einbeziehen, interaktive multimediale Methoden zum
Einsatz bringen und moderne Methoden mit traditionellen Formen der Kommunikation
verknüpfen;
g) die Länder sollen gegebenenfalls umweltverträgliche Freizeit-
und Fremdenverkehrsaktivitäten ausgehend von der 1989 in Den Haag
verabschiedeten Declaration of Tourism und den laufenden Programmen der
Weltorganisation für Tourismus (WTO) und des UNEP fördern, wofür
in geeigneter Form Museen, Naturerbe-Gebiete, Zoos, botanische Gärten,
Nationalparke und sonstige Schutzgebiete herangezogen werden sollen;
h) die Länder sollen nichtstaatliche Organisationen dazu ermutigen,
ihr Engagement für Umwelt- und Entwicklungsfragen durch gemeinsame
Motivationskampagnen und einen verbesserten Austausch mit anderen gesellschaftlichen
Gruppierungen zu verstärken;
i) die Länder und das System der Vereinten Nationen sollen die
Interaktion mit eingeborenen Bevölkerungsgruppen verstärken und
diese gegebenenfalls in die Bewirtschaftung, Planung und Entwicklung ihrer
örtlichen Umwelt einbeziehen. Außerdem sollen sie insbesondere
in ländlichen Gebieten die Verbreitung des traditionellen und des
durch soziales Lernen erworbenen Wissens in einer den örtlichen Sitten
und Gebräuchen entsprechenden Form fördern, gegebenenfalls auch
unter Heranziehung elektronischer Medien;
j) UNICEF, UNESCO, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)
und nichtstaatliche Organisationen sollen unterstützende Programme
zur Beteiligung von Jugendlichen und Kindern an Umwelt- und Entwicklungsfragen
schaffen wie etwa Anhörungen von Kindern und Jugendlichen und die
Berücksichtigung der Beschlüsse des Weltkindergipfels (A/45/625,
Anlage);
k) die Länder, die Vereinten Nationen und nichtstaatliche Organisationen
sollen die Mobilisierung sowohl von Männern als auch von Frauen im
Rahmen von Motivationskampagnen fördern, wobei die Rolle der Familie
im Zusammenhang mit Umweltaktivitäten und der Beitrag der Frau zur
Übermittlung von Wissen und sozialen Werten und die Entwicklung der
menschlichen Ressourcen besonders hervorzuheben sind;
(l) das öffentliche Bewußtsein soll im Hinblick auf die Auswirkungen
von Gewalt in der Gesellschaft geschärft werden.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
36.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1,2
Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 110 Millionen
Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite
von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur
um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien
und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
C. Förderung der beruflichen Ausbildung
Handlungsgrundlage
36.12 Die berufliche Ausbildung ist eine der wichtigsten
Voraussetzungen für die Entwicklung der menschlichen Ressourcen und
für die Erleichterung des Übergangs in eine nachhaltige Welt.
Sie soll eine berufsspezifische Orientierung aufweisen, auf die Beseitigung
vorhandener Wissenslücken und vorhandener Defizite in der fachlichen
Qualifikation ausgerichtet sein, um dem Einzelnen die Arbeitsplatzsuche
zu erleichtern, und sich mit Umwelt- und Entwicklungsarbeit beschäftigen.
Gleichzeitig sollen Ausbildungsprogramme ein stärkeres Bewußtsein
für Umwelt- und Entwicklungsfragen als wechselseitigen Lernprozeß
fördern.
Ziele
36.13 Folgende Ziele werden vorgeschlagen:
a) die Einführung oder Erweiterung von Berufsbildungsprogrammen,
die den Umwelt- und Entwicklungsbedürfnissen gerecht werden, mit einem
gesicherten Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten unabhängig von
Sozialstatus, Alter, Geschlecht, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit;
b) die Schaffung eines flexiblen und anpassungsfähigen, aus unterschiedlichen
Altersgruppen zusammengesetzten Erwerbspersonenpotentials, welches das
nötige Rüstzeug hat, um den wachsenden Umwelt- und Entwicklungsproblemen
sowie den aus dem Übergang in eine nachhaltige Gesellschaft resultierenden
Veränderungen begegnen zu können;
c) der Ausbau der nationalen Kapazitäten, insbesondere im Bereich
der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung, um den Regierungen sowie den
Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Umwelt-
und Entwicklungsziele zu verwirklichen, und um die Transfer und Angleichung
neuer umweltverträglicher, sozialverträglicher und angepaßter
Technologien sowie des entsprechenden Know-hows zu erleichtern;
d) die Gewährleistung, daß umweltbezogene und humanökologische
Überlegungen auf allen Ebenen und in alle funktionale Managementbereiche
wie etwa Vermarktung, Produktion und Finanzen eingebunden werden.
Maßnahmen
36.14 Die Länder sollen mit Unterstützung
des Systems der Vereinten Nationen den Ausbildungsbedarf ihres Erwerbspersonenpotentials
bestimmen und prüfen, welche Maßnahmen zur Deckung dieses Bedarfs
erforderlich sind. Eine Überprüfung der in diesem Bereich erzielten
Fortschritte könnte 1995 vom System der Vereinten Nationen vorgenommen
werden.
36.15 Die nationalen Berufsverbände werden
dazu ermutigt, ihre Standesordnung und ihre Verhaltenskodizes weiterzuentwickeln
und zu überprüfen, um deren Umweltbezug und -engagement zu verbessern.
In den auf die Ausbildung und die persönliche Entwicklung bezogenen
Teilbereichen von Programmen, die von Standesorganisationen unterstützt
werden, soll die Einbeziehung von Kenntnissen und Informationen über
die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung auf allen Stufen des politischen
Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses gewährleistet werden.
36.16 Die Länder und die Bildungseinrichtungen
sollen Umwelt- und Entwicklungsfragen in die vorhandenen Ausbildungspläne
einbinden und den Austausch ihrer Methoden und Bewertungen fördern.
36.17 Die Länder sollen alle gesellschaftlichen
Bereiche wie etwa die Gesamtwirtschaft, Hochschulen, Beamte und Angestellte,
nichtstaatliche Organisationen und Gemeindeorganisationen dazu anhalten,
das Umweltmanagement als festen Bestandteil in alle einschlägigen
Aus- und Fortbildungsaktivitäten einzubeziehen, wobei die Betonung
auf der Deckung des unmittelbaren Bedarfs an entsprechend qualifizierten
Kräften durch eine kurzfristige formale und betriebliche Fach- und
Managementausbildung liegen soll. Die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
im Bereich des Umweltmanagements sollen ausgebaut werden, wobei spezielle
Programme für die Ausbildung von Ausbildern ausgearbeitet werden sollen,
um Aus- und Fortbildung auf staatlicher und betrieblicher Ebene zu fördern.
Außerdem sollen neue Aus- und Fortbildungskonzepte für vorhandene
umweltverträgliche Verfahrenstechniken erarbeitet werden, die neue
Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und den größtmöglichen
Gebrauch von auf der Nutzung lokaler Ressourcen basierenden Methoden machen.
36.18 Die Länder sollen in allen Ländern
Praktikumsprogramme für Absolventen von Fachschulen, höheren
Lehranstalten und Universitäten ausbauen oder einrichten, damit diese
den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden und für eine nachhaltige
Sicherung ihres Lebensunterhalts sorgen können. Es sollen entsprechende
Ausbildungs- und Umschulungsprogramme eingeführt werden, um Strukturanpassungen
aufzufangen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf die fachlichen
Qualifikationen haben.
36.19 Die Regierungen werden dazu angehalten, geographisch,
kulturell oder sozial isolierte Bevölkerungsgruppen zu befragen, um
deren Ausbildungsbedarf zu ermitteln und ihnen die Möglichkeit zu
geben, umfassender zur Entwicklung nachhaltiger Arbeitsmethoden und Lebensformen
beizutragen.
36.20 Die Regierungen, die Gesamtwirtschaft, die
Gewerkschaften und die Verbraucher sollen die Wechselbeziehung zwischen
guter Umweltpraxis und guter Wirtschaftspraxis stärker ins Bewußtsein
bringen.
36.21 Die Länder sollen einen Dienst vor Ort
ausgebildeter und am Dienstort eingestellter Umwelttechniker aufbauen,
die in der Lage sind, die örtliche Bevölkerung und die örtlichen
Gemeinschaften, insbesondere in benachteiligten städtischen und ländlichen
Gebieten, mit den fehlenden Dienstleistungen, ausgehend von einem basisorientierten
Umweltschutz (primary environmental care), zu versorgen.
36.22 Die Länder sollen die Möglichkeit,
sich Zugang zu vorhandenen Informationen und Kenntnissen über Umwelt
und Entwicklung zu verschaffen, sie auszuwerten und wirksam zu nutzen,
verbessern. Bereits vorhandene oder bewährte spezielle Aus- und Fortbildungsprogramme
sollen ausgebaut werden, damit den Informationsbedürfnissen bestimmter
Gruppen entsprochen werden kann. Die Auswirkungen dieser Programme auf
Produktivität, Gesundheit, Sicherheit und Beschäftigung sollen
bewertet werden. Außerdem sollen nationale und regionale, die Arbeitsmarktsituation
im Umweltbereich betreffende Informationssysteme entwickelt werden, die
fortlaufend Daten über Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten
in diesem Bereich liefern würden. Leitfäden über die Ausbildungsmöglichkeiten
im Bereich Umwelt und Entwicklung mit Angaben über Aus- und Fortbildungsprogramme,
Lehrpläne, Methoden und Evaluierungsergebnisse auf lokaler, nationaler,
regionaler und internationaler Ebene sollen ausgearbeitet und auf den neuesten
Stand gebracht werden.
36.23 Die Hilfsorganisationen sollen die Ausbildungskomponente
aller Entwicklungsprojekte stärken, wobei besonderer Nachdruck auf
einen multidisziplinären Ansatz gelegt, das Bewußtsein geschärft
und die notwendige Sachkenntnis für den Übergang in eine nachhaltige
Gesellschaft vermittelt werden sollen. Die Umweltmanagement-Leitlinien
des UNDP für die operativen Aktivitäten des Systems der Vereinten
Nationen können zur Erreichung dieses Ziels beitragen.
36.24 Vorhandene Netzwerke von Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen, Industrieverbänden und nichtstaatlichen
Organisationen sollen den Austausch von Erfahrungen über Aus- und
Fortbildungsprogramme und über Programme zur Bewußtseinsschärfung
fördern.
36.25 Die Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit
einschlägigen internationalen Organisationen Strategien für den
Umgang mit nationalen, regionalen und lokalen Umweltbedrohungen und Notfallsituationen
entwickeln und umsetzen, wobei besonderer Wert auf vordringliche Programme
für die praktische Ausbildung und Bewußtseinsbildung zur Verbesserung
der öffentlichen Vorsorge gelegt werden soll.
36.26 Das System der Vereinten Nationen soll gegebenenfalls
seine Aus- und Fortbildungsprogramme ausbauen, und zwar insbesondere seine
umweltbezogenen Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen für
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.
Instrumente zur Umsetzung
36.27 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Milliarden
Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 2 Milliarden Dollar, in
Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige,
von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen
der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen
- auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von
den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
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