Stärkung der Rolle der Bauern *
Anmerkung
*) In diesem Kapitel schließen alle Verweise auf "Bauern"
die ländliche Bevölkerung ein, die ihren Lebensunterhalt durch
Tätigkeiten wie die Landwirtschaft, die Fischerei und die Forstwirtschaft
bestreitet. Der Begriff "Landwirtschaft" schließt auch
die Fischerei und die Forstwirtschaft ein.
32.1 Ein Drittel der Landfläche der Erde wird
landwirtschaftlich genutzt, und für einen großen Teil der Weltbevölkerung
stellt die Arbeit in der Landwirtschaft die Hauptbeschäftigung dar.
Diese Arbeit findet in engem Kontakt mit der Natur statt und trägt
durch Erzeugung erneuerbarer Ressourcen zur Wertschöpfung bei; gleichzeitig
aber kann sie die Anfälligkeit der Natur aufgrund übermäßiger
Ausbeutung der Ressourcen und unangepaßter Formen der Bewirtschaftung
erhöhen.
32.2 Die ländlichen Haushalte, die indigenen
Bevölkerungsgruppen und ihre Gemeinschaften und die landwirtschaftlichen
Familienbetriebe, die zu einem erheblichen Teil von Frauen geführt
werden, verwalten ein Großteil der Ressourcen dieser Erde. Die Bauern
müssen ihre natürliche Umwelt bewahren, da diese ihre Existenzgrundlage
darstellt. In den letzten zwanzig Jahren ist ein eindrucksvoller Anstieg
des Gesamtvolumens der Agrarproduktion zu verzeichnen. Allerdings ist in
einigen Regionen dieser Anstieg durch das enorme Bevölkerungswachstum
oder hohe Auslandsschulden sowie sinkende Rohstoffpreise konterkariert
worden. Hinzu kommt, daß die natürlichen Ressourcen, von denen
die Landwirtschaft abhängig ist, einer schonenden Pflege bedürfen
und in letzter Zeit zunehmend Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit
landwirtschaftlicher Produktionssysteme geäußert werden.
32.3 Ein auf die Bauern als Zielgruppe ausgerichteter
Ansatz, wie er in vielen Programmbereichen der Agenda 21 angesprochen wird,
ist sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern
der Schlüssel zur Einführung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen.
Ein großer Teil der ländlichen Bevölkerung in den Entwicklungsländern
hängt primär von einer auf Familienbasis betriebenen Subsistenzlandwirtschaft
ab. Allerdings hat sie nur begrenzt Zugang zu Ressourcen, Technologien,
alternativen Möglichkeiten der Existenzsicherung und Produktionsmitteln.
Die Folge ist, daß die natürlichen Ressourcen, einschließlich
Grenzertragsstandorten, von ihr übermäßig ausgebeutet werden.
32.4 Die nachhaltige Entwicklung der in marginalen
und empfindlichen Ökosystemen lebenden Bevölkerung wird in der
Agenda 21 ebenfalls angesprochen. Der Schlüssel zur erfolgreichen
Umsetzung von Programmen zugunsten dieser Bevölkerung sind eine verstärkte
Motivation und eine Veränderung des Verhaltens des einzelnen Bauern
sowie eine staatliche Politik, die den Bauern Anreize bietet, ihre natürlichen
Ressourcen effizient und nachhaltig zu nutzen. Die bäuerliche Bevölkerung,
insbesondere die Frauen, sehen sich in hohem Maße wirtschaftlichen,
rechtlichen und institutionellen Unwägbarkeiten ausgesetzt, wenn sie
in ihr Land und in andere Ressourcen investieren. Die Dezentralisierung
der Entscheidungsfindung, also die Verlagerung hin zu lokalen und kommunalen
Organisationen, ist der Schlüssel zu einer Veränderung des Verhaltens
der Menschen und zur Umsetzung nachhaltiger Bewirtschaftungsstrategien.
Dieser Programmbereich befaßt sich mit Maßnahmen, die zur Verwirklichung
dieses Ziels beitragen können.
Ziele
32.5 Folgende Ziele werden vorgeschlagen:
a) Unterstützung eines dezentralen Entscheidungsprozesses durch
Schaffung und Stärkung lokaler und dörflicher Organisationen,
wodurch Befugnisse und Verantwortung auf die Hauptnutzer natürlicher
Ressourcen delegiert würden;
b) Unterstützung und Erweiterung der Rechtsfähigkeit von Frauen
und besonders anfälliger Gruppen in bezug auf Zugang, Nutzung und
Besitz zu Land;
c) Förderung und Unterstützung nachhaltiger Bewirtschaftungsverfahren
und Agrartechnologien;
d) Einführung oder Stärkung einer Politik, welche Anstöße
für eine Selbstversorgung mit Technologien mit geringem Produktionsmittel-
und Energieeinsatz einschließlich einheimischer Verfahren und für
Preissetzungsmechanismen gibt, welche die Umweltkosten internalisieren;
e) Entwicklung eines Politikrahmens, den Bauern Anreize und Motivation
zur Anwendung nachhaltiger und effizienter Bewirtschaftungsverfahren bietet;
f) Verstärkung der Beteiligung von Bauern und Bäuerinnen im
Rahmen der sie vertretenden Organisationen an der Gestaltung und Umsetzung
einer auf diese Ziele ausgerichteten Politik.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
32.6 Die Regierungen der einzelnen Länder sollen
a) die Durchführung von Programmen für eine nachhaltige Existenzsicherung,
eine nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, eine nachhaltige
Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme, eine nachhaltige Wassernutzung
in der Landwirtschaft und die integrierte Bewirtschaftung natürlicher
Ressourcen gewährleisten;
b) Preissetzungsmechanismen, handelspolitische Maßnahmen, steuerliche
Anreize und andere politische Instrumente, welche die Entscheidung des
einzelnen Bauern im Hinblick auf eine effiziente und nachhaltige Nutzung
natürlicher Ressourcen beeinflussen, fördern und die Auswirkungen
dieser Entscheidungen auf die Ernährungssicherung im Rahmen der Familienhaushalte
aus eigener Kraft, auf die bäuerlichen Einkommen, auf die Beschäftigungssituation
und die Umwelt voll berücksichtigen;
c) Bauern und die sie vertretenden Organisationen in die politische
Zielformulierung einbeziehen;
d) den Zugang von Frauen zu Bodeneigentum, Bodenpacht und Bodennutzung
ebenso wie ihr Recht auf Zugang zu Krediten, Technologien, Produktionsmitteln
und Ausbildung schützen, anerkennen und formalisieren;
e) die Gründung von Bauernorganisationen durch Schaffung geeigneter
rechtlicher und sozialer Rahmenbedingungen unterstützen.
32.7 Die Unterstützung der Bauernorganisationen
könnte in folgender Weise erfolgen:
a) Nationale und internationale Forschungszentren sollen mit den Bauernorganisationen
bei der Entwicklung standortgerechter, umweltverträglicher Bewirtschaftungsverfahren
zusammenarbeiten;
b) die nationalen Regierungen, multilaterale und bilaterale Entwicklungsagenturen
und nichtstaatliche Organisationen sollen mit den Bauernorganisationen
bei der Erarbeitung landwirtschaftlicher Entwicklungsvorhaben für
spezifische agroökologische Zonen zusammenarbeiten.
(b) Aktivitäten im Daten- und Informationsbereich
32.8 Die Regierungen und die Bauernorganisationen
sollen
a) Mechanismen zur Dokumentierung, Zusammenfassung und Verbreitung örtlich
verfügbarer Kenntnisse, Gepflogenheiten und Projekterfahrungen schaffen,
um bei der Formulierung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im
Bereich der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei von den
aus der Vergangenheit gezogenen Lehren zu profitieren;
b) Netzwerke für den Austausch von Erfahrungen über praktische
landwirtschaftliche Fragen einrichten, die dazu beitragen, die Boden-,
Wasser- und Waldressourcen zu erhalten, den Einsatz von Chemikalien zu
minimieren und in der Landwirtschaft anfallende Abfälle zu reduzieren
oder wiederzuverwenden;
c) Pilotprojekte entwickeln und Beratungsdienste einrichten, deren Bemühungen
auf den Bedürfnissen und den Kenntnissen von Bäuerinnen aufbauen.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit
32.9 Die VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
(FAO), der internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
(IFAD), das Welternährungsprogramm (WFP), die Weltbank, die regionalen
Entwicklungsbanken und sonstige internationale, mit der ländlichen
Entwicklung befaßte Organisationen sollen Bauern und ihre Vertreter
gegebenenfalls in ihre Beratungen einbeziehen.
32.10 Die Organisationen, die die Interessen der
Bauern vertreten, sollen Programme für die Entwicklung und Unterstützung
von Bauernorganisationen, insbesondere in den Entwicklungsländern,
erstellen.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
32.11 Die für den vorliegenden Programmbereich
benötigten Finanzmittel sind in Kapitel 14 (Förderung einer nachhaltigen
Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung), und zwar im Programmbereich
- Gewährleistung der Beteiligung der Bevölkerung und Förderung
der Entwicklung der menschlichen Ressourcen im Sinne einer nachhaltigen
Landwirtschaft -, berücksichtigt worden. Die in Kapitel 3 (Armutsbekämpfung),
Kapitel 12 (Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: Bekämpfung
der Wüstenbildung und der Dürren) und Kapitel 13 (Bewirtschaftung
empfindlicher Ökosysteme: nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten)
genannten Kosten sind auch für den vorliegenden Programmbereich relevant.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
32.12 Die Regierungen und entsprechende internationale
Organisationen sollen in Zusammenarbeit mit nationalen Forschungseinrichtungen
und nichtstaatlichen Organisationen gegebenenfalls
a) umweltverträgliche Agrartechnologien entwickeln, die eine Steigerung
der Ernteerträge, die Erhaltung der Bodengüte, die Rückführung
von Nährstoffen, die sparsame Verwendung von Wasser und Energie und
die Bekämpfung von Schädlingen und Unkraut ermöglichen;
b) Untersuchungen über eine ressourcenintensive und eine ressourcensparende
Landwirtschaft durchführen, um deren Produktivität und Nachhaltigkeit
zu vergleichen. Die Forschung soll vorzugsweise mit unterschiedlichen ökologischen
und soziologischen Vorgaben durchgeführt werden;
c) Forschung über unterschiedliche Formen der Mechanisierung unterstützen,
die einen optimalen Einsatz menschlicher Arbeitskraft und tierischer Zugkraft
sowie handgeführter und von Tieren gezogener Geräte, die leicht
zu bedienen und zu warten sind, unterstützen. Bei der Entwicklung
von Agrartechnologien sollen die den Bauern zur Verfügung stehenden
Mittel sowie die Rolle der Tiere in den bäuerlichen Haushalten und
in der Ökologie berücksichtigt werden.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
32.13 Die Regierungen sollen mit Unterstützung
multilateraler und bilateraler Trägerorganisationen und wissenschaftlicher
Einrichtungen Lehrpläne für landwirtschaftliche Hochschulen und
Ausbildungsstätten entwickeln, in denen die Ökologie in die Agrarwissenschaft
integriert. Fachübergreifende Programme im Bereich der Agrarökologie
sind ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung einer neuen Generation
von Agrarwissenschaftlern und im Feld tätiger landwirtschaftlicher
Berater.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
32.14 Die Regierungen sollen unter Berücksichtigung
der spezifischen Gegebenheiten jedes einzelnen Landes
a) die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen zur Gewährleistung
sinnvoller Pacht- und Nutzungsregelungen für Bauern schaffen. In vielen
ländlichen Gemeinschaften in den Entwicklungsländern hat das
Fehlen von Rechtsvorschriften für eine Regelung der Bodenbesitzverhältnisse
bisher die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der
Bodenerosion blockiert;
b) ländliche Institutionen stärken, die durch auf lokaler
Ebene verwaltete Kreditsysteme und technische Hilfe, durch eine vor Ort
stattfindende Erzeugung und Verteilung von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln,
durch die Bereitstellung angepaßter Geräte und kleingewerblicher
Verarbeitungsbetriebe sowie durch entsprechende Vermarktungs- und Vertriebssysteme
zur Förderung der Nachhaltigkeit beitragen würden;
c) Mechanismen schaffen, um der bäuerlichen Bevölkerung -
insbesondere Frauen sowie Angehörigen eingeborener Bevölkerungsgruppen
- vermehrt Zugang zu landwirtschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten,
zu Krediten und zur Verwendung verbesserter Technologien für die Ernährungssicherung
zu gewähren.
zurück / höhere Ebene
|