Wissenschaft und Technik
31.1 Das vorliegende Kapitel befaßt sich schwerpunktmäßig
mit der Frage, wie der Bereich Wissenschaft und Technik, wozu unter anderem
Ingenieure, Architekten, Industriedesigner, Städteplaner und andere
Fachautoritäten sowie die politischen Entscheidungsträger gehören,
in die Lage versetzt werden kann, einen offeneren und wirkungsvolleren
Beitrag zu Entscheidungsprozessen in der Umwelt- und Entwicklungspolitik
zu leisten. Wichtig ist dabei, daß die Rolle, die der Wissenschaft
und Technik im Leben der Menschen zukommt, in größerem Umfang
bekannt gemacht und einem besseren Verständnis zugeführt wird,
und zwar sowohl bei Entscheidungsträgern, die an der Gestaltung der
Politik mitwirken, als auch in der breiten Öffentlichkeit. Die kooperative
Beziehung, die zwischen Wissenschaft und Technik auf der einen und der
Öffentlichkeit auf der anderen Seite besteht, soll ausgebaut und im
Sinne einer vollwertigen Partnerschaft vertieft werden. Eine bessere Kommunikation
und Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Technik und den Entscheidungsträgern
erleichtert die umfassendere Heranziehung wissenschaftlicher und technischer
Informationen und Wissenspotentiale bei der Umsetzung politischer Konzepte
und Programme. Entscheidungsträger sollen günstigere Voraussetzungen
für die Verbesserung der Aus- und Fortbildung und der unabhängigen
Forschung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung schaffen. Bestehende
multidisziplinäre Ansätze müssen verstärkt und weitere
interdisziplinäre Untersuchungen zwischen Wissenschaft und Technik
und politischen Entscheidungsträgern und mit der breiten Öffentlichkeit
durchgeführt werden, um genügend Führungspotential und praktisches
Know-how zur Durchsetzung des Konzepts einer nachhaltigen Entwicklung bereitstellen
zu können. Der Öffentlichkeit soll geholfen werden, ihre Meinung
darüber, in welcher Form Wissenschaft und Technik organisiert werden
müßten, um das Leben der Menschen in positiver Weise zu beeinflussen,
gegenüber den Vertretern von Wissenschaft und Technik zum Ausdruck
zu bringen. Aus demselben Grund muß die Unabhängigkeit der Wissenschaftler
und Technologen, die darin besteht, uneingeschränkt forschen und veröffentlichen
und gewonnene Erkenntnisse austauschen zu dürfen, gewahrt bleiben.
Durch Verabschiedung und Einführung international anerkannter ethischer
Grundprinzipien und Verhaltenskodizes für Wissenschaft und Technik
könnte die Professionalität gesteigert und die Anerkennung des
Wertes der von ihr erbrachten Leistungen für Umwelt und Entwicklung
unter Berücksichtigung der stetigen Weiterentwicklung und mangelnder
Gewißheit wissenschaftlicher Erkenntnis verbessert und vorangetrieben
werden.
PROGRAMMBEREICHE
A. Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft
und Technik, Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit
Handlungsgrundlage
31.2 Wissenschaft und Technik und die politischen
Entscheidungsträger sollen die zwischen ihnen bestehende gegenseitige
Beeinflussung erweitern, um auf der Grundlage der besten verfügbaren
wissenschaftlichen Information auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete
Strategien umzusetzen. Dies bedeutet, daß Entscheidungsträger
die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine konsequent vorangetriebene
Forschung und einen umfassenden und offenen Austausch der Erkenntnisse
von Wissenschaft und Technik schaffen und damit einhergehend Methoden entwickeln
sollen, mit deren Hilfe Forschungsergebnisse und die aus den gewonnenen
Erkenntnissen resultierenden Bedenken an die Entscheidungseinheiten weitergegeben
werden können, um so eine bessere Verknüpfung von wissenschaftlichem
und technischem Wissen mit strategischer Politik und Programmformulierung
zu ermöglichen. Gleichzeitig würde durch einen solchen Dialog
Wissenschaft und Technik geholfen, Prioritäten für die Forschung
zu entwickeln und konstruktive Lösungsansätze vorzuschlagen.
Ziele
31.3 Folgende Ziele werden vorgeschlagen:
a) Ausbau und Öffnung des Entscheidungsfindungsprozesses und Erweiterung
des entwicklungs- und umweltpolitischen Fragenspektrums, innerhalb dessen
eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen zwischen Wissenschaft und Technik
und den Entscheidungsträgern stattfinden kann;
b) Verbesserung des Austauschs von Wissen und sonstigen Anliegen zwischen
Wissenschaft und Technik und der breiten Öffentlichkeit, um zu erreichen,
daß die Formulierung politischer Ziele und Programme wie auch das
Verständnis und die Unterstützung für diese Ziele und Programme
verbessert werden.
Maßnahmen
31.4 Die Regierungen sollen folgende Maßnahmen
ergreifen:
a) die Prüfung der Frage, inwieweit die nationalen Aktivitäten
von Wissenschaftlern und Technologen als Teil einer Gesamtinitiative zur
Stärkung nationaler Forschungs- und Entwicklungsstrukturen, unter
anderem auch durch Intensivierung und Ausweitung der Mitgliedschaft in
nationalen wissenschaftlichen und technischen Beratungsgremien, Organisationen
und Ausschüssen, stärker auf die Anforderungen einer nachhaltigen
Entwicklung ausgerichtet werden können; damit soll sichergestellt
werden,
i) daß den Regierungen und der Öffentlichkeit das gesamte
nationale Bedarfsspektrum an wissenschaftlichen und technischen Programmen
mitgeteilt wird;
ii) daß die verschiedenen Elemente der öffentlichen Meinung
vertreten sind;
b) die Förderung regionaler Kooperationsstrukturen, um regionale
Bedürfnisse in bezug auf eine nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen.
Solche regionalen Kooperationsstrukturen könnten durch Partnerschaften
zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen erleichtert werden
und den Regierungen, der Industrie, nichtstaatlichen Bildungseinrichtungen
und sonstigen nationalen und internationalen Organisationen ihre Unterstützung
anbieten; dies könnte auch durch den Ausbau weltweiter fachbezogener
Netzwerke geschehen;
c) Verbesserung und Steigerung des Beitrags von Wissenschaft und Technik
zu zwischenstaatlichen Beratungs-, Kooperations- und Verhandlungsprozessen
im Rahmen der Vorbereitung internationaler und regionaler Übereinkünfte
durch Schaffung geeigneter Mechanismen;
d) Verstärkung der wissenschaftlichen und technischen Beratung
auf höchster Ebene der Vereinten Nationen und sonstiger internationaler
Institutionen, um die Einbeziehung wissenschaftlichen und technologischen
Fachwissens in die Politik- und Strategieformulierung für eine nachhaltige
Entwicklung zu gewährleisten;
e) Verbesserung und Verstärkung von Programmen für die Verbreitung
der Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Dies setzt eine Anerkennung und vermehrte Unterstützung von Wissenschaftlern,
Technologen und Lehrkräften voraus, die mit der Transfer und Verständlichmachung
wissenschaftlicher und technischer Informationen für Politiker, Fachleute
anderer Fachbereiche und die breite Öffentlichkeit befaßt sind.
Diese Unterstützung soll schwerpunktmäßig auf die Vermittlung
von Fachwissen und die Transfer und Anpassung von Planungsmethoden ausgerichtet
sein. Dazu bedarf es eines umfassenden und ungehinderten Austauschs von
Daten und Informationen zwischen Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern.
Durch Veröffentlichung nationaler wissenschaftlicher Forschungsberichte
und technischer Berichte, die leicht verständlich und für die
örtlichen Bedürfnisse im Hinblick auf eine nachhaltigen Entwicklung
relevant sind, würde die Schnittstelle zwischen Wissenschaftlern und
Entscheidungsträgern ebenso wie die praktische Umsetzung wissenschaftlicher
Ergebnisse verbessert;
f) Verbesserung der Verbindungen zwischen der öffentlichen und
der unabhängigen Forschung sowie der Privatwirtschaft, damit sich
die Forschung zu einem wichtigen Element der Industriepolitik entwickeln
kann;
g) Förderung und Stärkung der Rolle der Frau als gleichberechtigter
Partnerin in den wissenschaftlichen und technischen Fachdisziplinen;
h) Entwicklung und Einsatz von Informationstechnologien, um für
eine verstärkte Verbreitung von Informationen im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung zu sorgen.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
31.5 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden auf etwa 15 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige,
von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen
der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen
- auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von
den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
31.6 Es sollen für Entwicklungs- und Umweltfragen
zuständige zwischenstaatliche Foren eingerichtet werden, deren Schwerpunkt
auf den wissenschaftlichen und technischen Aspekten in diesem Bereich liegt;
Untersuchungen über Reagibilität und Anpassungsfähigkeit
sollen in daran anschließende Aktionsprogramme eingebunden werden.
B. Förderung von Verhaltenskodizes und Leitlinien für Wissenschaft
und Technik
Handlungsgrundlage
31.7 Wissenschaftler und Technologen tragen eine
besondere Verantwortung, die ihnen sowohl in ihrer Eigenschaft als Erben
einer Tradition als auch als Fachautoritäten und Angehörigen
von Wissenschaftsbereichen zukommt, die mit der Suche nach neuen Erkenntnissen
und der Notwendigkeit, die Biosphäre im Kontext einer nachhaltigen
Entwicklung zu schützen, befaßt sind.
31.8 Ein ausgeprägteres ethisches Bewußtsein
in der umwelt- und entwicklungspolitischen Entscheidungsfindung soll dazu
beitragen, der Bewahrung und Stärkung der lebenserhaltenden Systeme
um ihrer selbst willen angemessene Priorität einzuräumen und
auf diese Weise sicherzustellen, daß das Funktionieren tragfähiger
natürlicher Prozesse von heutigen und künftigen Gesellschaften
angemessen gewürdigt wird. Daher würde eine Stärkung der
Verhaltenskodizes und der Leitlinien für den Bereich der Wissenschaft
und Technik zu einer Steigerung des Umweltbewußtseins und zu einer
nachhaltigen Entwicklung beitragen. Dies würde der Wissenschaft und
Technik eine größere Wertschätzung und Beachtung und auch
mehr Glaubwürdigkeit verschaffen.
Ziele
31.9 Ziel soll die Entwicklung, Verbesserung und
Förderung der internationale Akzeptanz von Verhaltenskodizes und Leitlinien
für Wissenschaft und Technik sein, in denen der Unverletztlichkeit
der lebenserhaltenden Systeme umfassend Rechnung getragen und die wichtige
Rolle der Wissenschaft und der Technik in dem Bemühen, die Bedürfnisse
von Umwelt und Entwicklung miteinander in Einklang zu bringen, anerkannt
wird. Um im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses auch tatsächlich
zum Tragen zu kommen, müssen solche Grundprinzipien, Verhaltenskodizes
und Leitlinien nicht nur zwischen Wissenschaftlern und Technologen vereinbart,
sondern auch von der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit akzeptiert werden.
Maßnahmen
31.10 Folgende Maßnahmen können ergriffen
werden:
a) Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
- auch im nichtstaatlichen Bereich -, um Verhaltenskodizes und Leitlinien
für eine umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung unter
Berücksichtigung der Erklärung von Rio und bereits vorhandener
Verhaltenskodizes und Leitlinien zu erarbeiten;
b) Errichtung und Stärkung nationaler Beratungsgremien für
Umwelt- und Entwicklungsethik, um ein gemeinsames ethisches Grundverständnis
zwischen Wissenschaft und Technik und der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit
zu entwickeln und einen kontinuierlichen Dialog zu fördern;
c) Ausbau von Bildung und Ausbildung in ethischen Fragen im Entwicklungs-
und Umweltbereich, um diese Ziele bei der Festlegung von Lehrplänen
und Forschungsprioritäten zu berücksichtigen;
d) Überprüfung und Ergänzung einschlägiger nationaler
und internationaler Rechtsinstrumente, um die Aufnahme entsprechender Verhaltenskodizes
und Leitlinien in diese Regelwerke zu gewährleisten.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
31.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Millionen
Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer
Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien
und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
31.12 Verhaltenskodizes und Leitlinien, auch für
entsprechende Grundprinzipien, sollen für und durch Wissenschaftler
und Technologen zur Anwendung im Rahmen ihrer Forschungsarbeit und zur
Umsetzung von auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Programmen
entwickelt werden.
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