Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft
EINFÜHRUNG
30.1 Die Privatwirtschaft einschließlich transnationaler
Unternehmen spielt eine zentrale Rolle in der sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung eines Landes. Stabile politische Rahmenbedingungen geben der
Privatwirtschaft Möglichkeiten und Anstöße zu einem verantwortungsbewußten
und effizienten Handeln und zur Verfolgung längerfristig ausgerichteter
Strategien. Höherer Wohlstand, ein vorrangiges Ziel des Entwicklungsprozesses,
entsteht vor allem durch die wirtschaftlichen Aktivitäten der Privatwirtschaft.
Sowohl große als auch mittlere und kleine Wirtschaftsunternehmen
im formellen ebenso wie im informellen Sektor schaffen wichtige Handels-,
Beschäftigungs- und auch Existenzsicherungsmöglichkeiten. Die
Wahrnehmung unternehmerischer Möglichkeiten durch Frauen trägt
zu deren beruflicher Weiterentwicklung bei, stärkt ihre Rolle in der
Wirtschaft und verändert das soziale System. Die Privatwirtschaft
einschließlich transnationaler Unternehmen und die sie vertretenden
Verbände sollen gleichberechtigte Partner bei der Umsetzung und Bewertung
von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Agenda 21 sein.
30.2 Durch effizientere Produktionsprozesse, vorbeugende
Strategien, saubere Produktionstechnologien und -verfahren während
des gesamten Produktkreislaufs, die zur Minimierung der Abfallerzeugung
oder zur Abfallvermeidung führen, können Unternehmenspolitik
und unternehmerisches Verhalten der Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen entscheidenden Einfluß auf die Verminderung
der Auswirkungen auf die Ressourcennutzung und die Umwelt nehmen. Technologische
Innovationen, technische Entwicklung und Anwendung, Technologietransfer
und die umfassenderen Partnerschafts- und Kooperationsaspekte fallen größtenteils
in den Aufgabenbereich der Privatwirtschaft.
30.3 Die Privatwirtschaft einschließlich transnationaler
Unternehmen soll die Rolle des Umweltmanagements als eine der höchsten
unternehmerischen Prioritäten und als Schlüsseldeterminante für
eine nachhaltige Entwicklung anerkennen. Einige aufgeklärte Unternehmensleiter
praktizieren bereits das Konzept der "Responsible Care" und der
verantwortungsvollen Produkthandhabung und -betreuung und führen entsprechende
Programme durch, fördern den offenen Dialog mit den Beschäftigten
und der Öffentlichkeit und führen Umweltbetriebsprüfungen
(Eco-Audits) und Überprüfungen der Einhaltung von Umweltauflagen
durch. Diese führenden Vertreter der Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen leiten zunehmend freiwillige Eigeninitiativen
ein, fördern und ergreifen Maßnahmen zur Eigenkontrolle und
größeren Eigenverantwortlichkeit, indem sie sicherstellen, daß
ihre unternehmerische Tätigkeit möglichst geringe Auswirkungen
auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit sich bringt. Die in vielen
Ländern eingeführten ordnungsrechtlichen Maßnahmen und
das wachsende Umweltbewußtsein der Verbraucher und der Öffentlichkeit
sowie aufgeklärter Führungskräfte der Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen haben zu dieser Entwicklung gleichermaßen
beigetragen. Ein positiver Beitrag der Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen zu einer nachhaltigen Entwicklung kann in zunehmendem
Maße dadurch erreicht werden, daß wirtschaftspolitische Instrumente
wie etwa marktwirtschaftliche Mechanismen eingesetzt werden, bei denen
entsprechend den länderspezifischen Gegebenheiten die Preise für
Waren und Dienstleistungen zunehmend die ökologischen Kosten der Vorleistungen,
der Produktion, der Verwendung, des Recycling und der Entsorgung widerspiegeln
sollen.
30.4 Die Verbesserung der Produktionssysteme durch
Technologien und Verfahren, welche die Ressourcen effizienter nutzen und
gleichzeitig weniger Abfall erzeugen - also mit weniger mehr erreichen
- ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit in der Privatwirtschaft.
Gleichzeitig müssen Erfindungsgeist, Wettbewerbsfähigkeit und
freiwillige Initiativen angeregt und gefördert werden, damit vielfältigere,
effizientere und wirksamere Alternativen entwickelt werden können.
Um diesen grundlegenden Erfordernissen gerecht zu werden und die Rolle
der Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen weiter
zu stärken, werden die beiden folgenden Programmbereiche vorgeschlagen.
PROGRAMMBEREICHE
A. Förderung einer umweltverträglicheren Produktion
Handlungsgrundlage
30.5 Es wird zunehmend anerkannt, daß Produktionsprozesse,
Technologien und Managementpraktiken, die die Ressourcen ineffizient nutzen,
Rückstände erzeugen, die nicht wiederverwendet werden, Abfälle
verursachen, die nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
und die Umwelt haben, und Produkte herstellen, von denen auch nach Gebrauch
schädliche Wirkungen ausgehen und die schwierig rückzugewinnen
sind, durch Technologien, eine gute Betriebs- und Managementpraxis und
Know-how ersetzt werden müssen, die die während des gesamten
Produktkreislauf anfallende Abfallmenge auf ein Minimum reduzieren. Das
Konzept einer umweltverträglichen Produktion bedeutet, daß in
jeder Phase des Produktkreislaufs eine optimale Effizienz angestrebt werden
muß. Ein Ergebnis wäre die Verbesserung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit
des Unternehmens. Die Notwendigkeit eines Umstiegs auf ein umweltverträglicheres
Produktionskonzept wurde auf der von der Organisation der Vereinten Nationen
für industrielle Entwicklung (UNIDO) auf Ministerebene abgehaltenen
Konferenz über eine nachhaltige industrielle Entwicklung, die im Oktober
1991 in Kopenhagen stattfand, anerkannt.1)
Ziele
30.6 Die Regierungen und die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen sollen darauf hinwirken, die effiziente Nutzung
von Ressourcen, einschließlich einer zunehmenden Wiederverwertung
von Rückständen, zu erhöhen und die Abfallmenge pro Produktionseinheit
zu vermindern.
Maßnahmen
30.7 Die Regierungen und die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen sollen Partnerschaften stärken, um die
Prinzipien und Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung umzusetzen.
30.8 Die Regierungen sollen in Absprache mit der
Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen eine
geeignete Kombination aus wirtschaftspolitischen Instrumenten und ordnungsrechtlichen
Maßnahmen wie etwa Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie Normen erarbeiten
und umsetzen, die die Einführung einer umweltverträglichen Produktion
unter besonderer Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen
fördern. Freiwillige private Initiativen sollen ebenfalls unterstützt
werden.
30.9 Die Regierungen, die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen, akademische Einrichtungen und internationale
Organisationen sollen auf die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und
Methoden für die Internalisierung der Umweltkosten in betriebswirtschaftliche
Kostenrechnung und Preisgestaltung hinarbeiten.
30.10 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen soll dazu angeregt werden,
a) jährlich über ihre umweltrelevanten Tätigkeiten sowie
über ihre Energie- und Ressourcennutzung Bericht zu erstatten;
b) Verhaltenskodizes zur Förderung vorbildlichen Umweltverhaltens
wie etwa die Charta der Internationalen Handelskammer (ICC) über eine
nachhaltige Entwicklung und die "Responsible Care"-Initiative
der chemischen Industrie zu verabschieden und über ihre Umsetzung
Bericht zu erstatten.
30.11 Die Regierungen sollen die Zusammenarbeit
im Bereich Technologie und Know-how zwischen Unternehmen fördern,
wozu auch die Ermittlung, Beurteilung, Erforschung und Entwicklung, das
Management-Marketing und die Einführung von umweltverträglichereren
Produktionsprozessen gehören.
30.12 Die Privatwirtschaft soll umweltverträglichere
Produktionskonzepte in ihre betrieblichen Prozesse und Investitionen einbinden
und dabei auch ihren Einfluß auf Zulieferer und Endverbraucher geltend
machen.
30.13 Die Wirtschafts- und Industrieverbände
sollen mit Arbeitnehmern und Gewerkschaften zusammenarbeiten, um deren
Kenntnisse und Sachkompetenz in bezug auf die Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsverfahren
fortlaufend zu verbessern.
30.14 Die Wirtschafts- und Industrieverbände
sollen die einzelnen Unternehmen dazu anhalten, Programme für ein
verbessertes Umweltbewußtsein und eine größere Produktverantwortung
auf allen Ebenen durchzuführen, um zu erreichen, daß sich diese
Unternehmen der Aufgabe einer Verbesserung des von ihnen geleisteten Beitrags
zur Entlastung der Umwelt auf der Grundlage international anerkannter Managementpraktiken
widmen.
30.15 Die internationalen Organisationen sollen
in Zusammenarbeit mit der Industrie, akademischen Einrichtungen und einschlägigen
staatlichen und kommunalen Behörden ihr Bildungs- und Ausbildungsangebot
und ihre bewußtseinsfördernden Maßnahmen im Bereich der
umweltverträglicheren Produktion verstärken.
30.16 Internationale und nichtstaatliche Organisationen
einschließlich Handels- und Wissenschaftsverbänden sollen die
Verbreitung von Informationen über eine umweltverträglichere
Produktion verstärken, indem sie vorhandene Datenbanken wie etwa das
International Cleaner Production Clearing House (ICPIC) des Umweltprogramms
der Vereinten Nationen (UNEP), die Industrial and Technological Information
Bank (INTIB) der UNIDO und das Internationale Umweltbüro (IEB) der
Internationalen Handelskammer (ICC) ausbauen und auf eine Vernetzung nationaler
und internationaler Informationssysteme hinwirken.
B. Förderung einer verantwortungsbewußten Unternehmerschaft
Handlungsgrundlage
30.17 Die Unternehmerschaft ist eine der wichtigsten
Triebkräfte für Innovationen, da sie die Leistungsfähigkeit
des Marktes steigert und ein rasches Reagieren auf neue Herausforderungen
und Handlungsspielräume ermöglicht. Insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen spielen eine wichtige Rolle in der sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung eines Landes. Oft sind sie die tragenden Elemente der ländlichen
Entwicklung, indem sie das Angebot an Arbeitsplätzen außerhalb
der Landwirtschaft erweitern und den Frauen als Übergangsmöglichkeit
zu einer Verbesserung ihrer Lebensbedingungen dienen. Eine verantwortungsbewußte
Unternehmerschaft kann eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der effizienten
Ressourcennutzung, bei der Verminderung von Risiken und Gefahren, bei der
Minimierung von Abfällen und bei der Sicherung der Umweltqualität
spielen.
Ziele
30.18 Die folgenden Ziele werden vorgeschlagen:
a) die Förderung des Konzepts des verantwortungsvollen unternehmerischen
Handelns bei der Bewirtschaftung und Nutzung der natürlichen Ressourcen;
b) die Erhöhung der Zahl der in Betrieben tätigen Unternehmer,
die sich der Verfolgung einer auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten
Unternehmenspolitik verschrieben haben.
Maßnahmen
30.19 Die Regierungen sollen die Einrichtung und
den Betrieb nachhaltig geführter Unternehmen unterstützen. Als
Maßnahmenbündel kämen ordnungsrechtliche Maßnahmen,
wirtschaftliche Anreize und die Straffung von Verwaltungsverfahren zur
Erzielung einer möglichst effizienteren Bearbeitung von Genehmigungsanträgen,
um Investitionsentscheidungen zu erleichtern, sowie Beratung und Hilfeleistung
in Form von Information, infrastruktureller Unterstützung und Betreuung
in Frage.
30.20 Die Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit
dem privaten Sektor die Einrichtung von Risikokapitalfonds für Vorhaben
und Programme fördern, die der nachhaltigen Entwicklung dienen.
30.21 Die Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit
der Privatwirtschaft, akademischen Einrichtungen und internationalen Organisationen
Möglichkeiten der Ausbildung in den umweltspezifischen Aspekten der
Unternehmensführung unterstützen. Dabei sind auch Lehrlingsprogramme
für Jugendliche zu berücksichtigen.
30.22 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen soll ermutigt werden, eine auf eine nachhaltige
Entwicklung ausgerichtete weltweite Unternehmenspolitik zu erarbeiten,
ihren Tochtergesellschaften in Entwicklungsländern, die im wesentlichen
Eigentum der Muttergesellschaft sind, ohne zusätzliche externe Aufwendungen
umweltverträgliche Technologien zur Verfügung zu stellen, überseeische
Tochtergesellschaften dazu anzuhalten, Verfahren dahingehend abzuändern,
daß sie den ökologischen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen,
und mit den Kommunalbehörden, den nationalen Regierungen und internationalen
Organisationen Erfahrungen auszutauschen.
30.23 Großunternehmen der Privatwirtschaft
einschließlich transnationaler Unternehmen sollen die Möglichkeit
in Betracht ziehen, gegebenenfalls mit Unterstützung internationaler
Organisationen Partnerschaften mit kleinen und mittleren Unternehmen einzugehen,
um den Austausch von Erfahrungen in der Führung eines Unternehmens,
in der Erschließung von Absatzmärkten und über technisches
Know-how zu erleichtern.
30.24 Die Privatwirtschaft soll nationale Räte
für nachhaltige Entwicklung gründen und bei der Förderung
des Unternehmertums im formellen und informellen Sektor mithelfen. Die
Einbeziehung von Unternehmerinnen soll erleichtert werden.
30.25 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen soll in Zusammenarbeit mit akademischen Einrichtungen
und wissenschaftlich-technischen Einrichtungen die Forschung und Entwicklung
von umweltverträglichen Technologien und Umweltmanagementsystemen
intensivieren, wobei sie gegebenenfalls auf einheimisches Wissen zurückgreifen
soll.
30.26 Die Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen soll ein aus der Sicht der Gesundheit, der
Sicherheit und des Umweltschutzes verantwortungsvolles und ethisch vertretbares
Produkt- und Verfahrensmanagement gewährleisten. Zu diesem Zweck soll
die Privatwirtschaft unter Zuhilfenahme geeigneter Kodizes, Statuten und
Initiativen, die in alle Elemente der Unternehmensplanung und Entscheidungsfindung
integriert sind, die Eigenkontrolle verstärken und einen offenen Umgang
und Dialog mit den Beschäftigten und der Öffentlichkeit fördern.
30.27 Multilaterale und bilaterale Geberorganisationen
sollen auch in Zukunft kleinen und mittleren Unternehmen, die nachhaltig
wirtschaften, fördern und unterstützen.
30.28 Organisationen und sonstige Gremien der Vereinten
Nationen sollen die Mechanismen für die Vorleistungen der Privatwirtschaft
sowie für Ziel- und Strategieformulierungsverfahren verbessern, um
sicherzustellen, daß Umweltaspekte bei Auslandsinvestitionen verstärkt
berücksichtigt werden.
30.29 Internationale Organisationen sollen die Unterstützung
der Forschung und Entwicklung von Möglichkeiten der Verbesserung der
technologischen und unternehmerischen Vorgaben für eine nachhaltige
Entwicklung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen in den Entwicklungsländern,
verstärken.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
30.30 In den meisten Fällen erfordern die in
diesem Programmbereich enthaltenen Maßnahmen nur eine Änderung
der Ausrichtung bereits laufender Aktivitäten, so daß keine
wesentlichen zusätzlichen Kosten zu erwarten sind. Die Kosten der
von den Regierungen und internationalen Organisationen zu ergreifenden
Maßnahmen sind bereits in anderen Programmbereichen enthalten.
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