Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21
Handlungsgrundlage
28.1 Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen
Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen
Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung
der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der
Agenda enthaltenen Zieleen. Kommunen errichten, verwalten und unterhalten
die wirtschaftliche, soziale und ökologische Infrastruktur, überwachen
den Planungsablauf, entscheiden über die kommunale Umweltpolitik und
kommunale Umweltvorschriften und wirken außerdem an der Umsetzung
der nationalen und regionalen Umweltpolitik mit. Als Politik- und Verwaltungsebene,
die den Bürgern am nächsten ist, spielen sie eine entscheidene
Rolle bei der Informierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit und
ihrer Sensibilisierung für eine nachhaltige umweltverträgliche
Entwicklung.
Ziele
28.2 In diesem Programmbereich sind folgende Ziele
vorgesehen:
a) bis 1996 soll sich die Mehrzahl der Kommunalverwaltungen der einzelnen
Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozeß
unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer "kommunalen
Agenda 21" für die Gemeinschaft erzielt haben;
b) bis 1993 soll die internationale Staatengemeinschaft einen Konsultationsprozeß
eingeleitet haben, dessen Ziel eine zunehmend engere Zusammenarbeit zwischen
den Kommunen ist;
c) bis 1994 sollen Vertreter von Verbänden der Städte und
anderer Kommunen den Umfang der Zusammenarbeit und Koordinierung intensiviert
haben, deren Ziel die Intensivierung des Austausch von Informationen und
Erfahrungen zwischen den Kommunen ist;
d) alle Kommunen in jedem einzelnen Land sollen dazu angehalten werden,
Programme durchzuführen und zu überwachen, deren Ziel die Beteiligung
von Frauen und Jugendlichen an Entscheidungs-, Planungs- und Umsetzungsprozessen
ist.
Maßnahmen
28.3 Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog
mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft
eintreten und eine "kommunale Agenda 21" beschließen. Durch
Konsultation und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von
ihren Bürgern und von örtlichen Organisationen, von Bürger-,
Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für die
Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen
erlangen. Durch den Konsultationsprozeß würde das Bewußtsein
der einzelnen Haushalte für Fragen der nachhaltigen Entwicklung geschärft.
Außerdem würden kommunalpolitische Programme, Leitlinien, Gesetze
und sonstige Vorschriften zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 21 auf
der Grundlage der verabschiedeten kommunalen Programme bewertet und modifiziert.
Strategien könnten auch dazu herangezogen werden, Vorschläge
für die Finanzierung auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler
Ebene zu begründen.
28.4 Partnerschaften zwischen einschlägigen
Organen und Organisationen wie etwa dem Entwicklungsprogramm (UNDP), dem
Zentrum für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) und dem Umweltprogramm
(UNEP) der Vereinten Nationen, der Weltbank, regionalen Banken, dem Internationalen
Gemeindeverband (IULA), der World Association of the Major Metropolises,
dem Summit of Great Cities of the World, der United Towns Organization
und anderen wichtigen Partnern sollen gefördert werden, um vermehrt
eine internationale Unterstützung für Programme der Kommunen
zu mobilisieren. Ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang wäre, bereits
vorhandene Institutionen, die mit der Stärkung der Handlungsfähigkeit
der Kommunen und dem kommunalen Umweltmanagement befaßt sind, vermehrt
zu fördern, auszubauen und zu verbessern. Zu diesem Zweck
a) sind Habitat und andere einschlägige Organe und Organisationen
des Systems der Vereinten Nationen aufgefordert, ihre Bemühungen um
die Beschaffung von Informationen über Strategien von Kommunen, insbesondere
derjenigen, die internationaler Unterstützung bedürfen, zu verstärken;
b) könnten im Rahmen regelmäßiger Konsultationen unter
Beteiligung internationaler Partner sowie auch der Entwicklungsländer
Strategien überprüft und Überlegungen angestellt werden,
wie eine solche internationale Unterstützung am besten mobilisiert
werden könnte. Eine derartige sektorale Absprache würde als Ergänzung
zu parallel dazu auf Länderebene geführten Konsultationen, wie
etwa den im Rahmen von Beratungsgruppen und Rundtischkonferenzen stattfindenden
Beratungen, dienen.
28.5 Vertreter von Verbänden der Kommunen werden
aufgefordert, den Austausch von Informationen und Erfahrungen und die gegenseitige
technische Hilfe zwischen den Kommunen zu intensivieren.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
28.6 Es wird empfohlen, daß alle Beteiligten
ihren Finanzbedarf in diesem Bereich neu bewerten. Die durchschnittlichen
jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die vom internationalen
Sekretariat zu erbringenden Mehrleistungen im Rahmen der Durchführung
der im vorliegenden Kapitel genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat
der UNCED auf etwa 1 Million Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft.
Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen
Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung.
(b) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen
und institutionellen Kapazitäten
28.7 Dieses Programm soll den Stärkung der personellen
und institutionellen Kapazitäten und Ausbildungsmaßnahmen erleichtern,
die bereits in anderen Kapiteln der Agenda 21 enthalten sind.
weiter
|