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Kapitel II: Beseitigung der Armut


Maßnahmen

B. Besserer Zugang zu Produktivressourcen und Infrastruktureinrichtungen

31. Gemeinwesen mit niedrigen Einkommen und arme Gemeinwesen sollen bessere Chancen zur Erwirtschaftung von Einkommen, zur Diversifizierung der Produktionstätigkeit und zur Produktivitätssteigerung erhalten. Hierzu ist es notwendig,

  1. die Verfügbarkeit und den Zugang zu Verkehrs- und Kommunikationseinrichtungen sowie zur Strom- und Energieversorgung auf lokaler oder kommunaler Ebene zu verbessern, insbesondere im Falle von isolierten, fern abliegenden und marginalisierten Gemeinwesen;
  2. sicherzustellen, daß Infrastrukturinvestitionen die zukunftsfähige Entwicklung auf lokaler oder kommunaler Ebene unterstützen;
  3. zu betonen, daß stark grundstoffabhängige Entwicklungsländer auch weiterhin eine innerstaatliche Politik und ein institutionelles Umfeld fördern müssen, welche die Diversifizierung begünstigen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken;
  4. sich für die Wichtigkeit der Rohstoffdiversifizierung als Mittel zur Steigerung der Exporteinnahmen der Entwicklungsländer und zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einzusetzen, angesichts der bei einigen Grundstoffen beständig gegebenen Preisinstabilität und der allgemeinen Verschlechterung der Austauschrelationen;
  5. nichtagrarische Produktions- und Dienstleistungstätigkeiten in ländlichen Gebieten zu fördern, namentlich auch durch Kleinstunternehmen, auf Gebieten wie der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten, dem Verkauf und der Wartung von landwirtschaftlichen Geräten und Produktionsmitteln, Bewässerung, Kreditdiensten und anderen einkommenschaffenden Aktivitäten, unter anderem durch flankierende Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen, Kreditpolitiken und eine technische und verwaltungstechnische Ausbildung;
  6. die finanzielle und technische Hilfe für gemeinwesengestützte Entwicklungs- und Selbsthilfeprogramme zu verstärken und zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Gemeinwesenorganisationen, Genossenschaften, formellen und informellen Bankinstitutionen, Privatunternehmen und internationalen Organisationen zu stärken, mit dem Ziel, lokale Ersparnisse zu mobilisieren, die Schaffung von lokalen Finanzverbunden zu fördern und dafür zu sorgen, daß Kleinunternehmern, Kleinbauern und anderen selbständig Tätigen mit niedrigen Einkommen mehr Kredit- und Marktinformationen zur Verfügung stehen, wobei besondere Anstrengungen unternommen werden sollen, um zu gewährleisten, daß solche Dienste auch Frauen zur Verfügung stehen;
  7. Organisationen von Kleinbauern, grundbesitzlosen Pächtern und Landarbeitern, anderen Kleinerzeugern, Fischern, Gemeinwesen- und Arbeitergenossenschaften, insbesondere unter der Leitung von Frauen, zu stärken, um unter anderem den Marktzugang zu verbessern, die Produktivität zu steigern, Produktionsmittel und technische Beratung bereitzustellen, die Zusammenarbeit bei Erzeugung und Vermarktung zu fördern und die Beteiligung an der Erstellung und Durchführung von Plänen für die ländliche Entwicklung zu verstärken;
  8. eine einzelstaatliche und internationale Hilfe zu fördern, durch die sozialen Gruppen, insbesondere Bauern, die für den illegalen Drogenhandel bestimmte Pflanzen anbauen und verarbeiten, wirtschaftlich tragfähige Alternativen angeboten werden;
  9. die Wettbewerbsfähigkeit umweltfreundlicher Naturprodukte zu verbessern und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Förderung aufrechterhaltbarer Konsum- und Produktionsweisen zu verstärken und die finanzielle und technische Unterstützung der Entwicklungsländer für die Erforschung und Entwicklung solcher Produkte zu verstärken und zu verbessern;
  10. eine umfassende ländliche Entwicklung zu fördern, unter anderem durch Bodenreformen, Bodenmelioration und wirtschaftliche Diversifizierung;
  11. die wirtschaftlichen Chancen für Landfrauen durch die Beseitigung der rechtlichen, sozialen, kulturellen und praktischen Hindernisse zu verbessern, die sich der Beteiligung der Frau an der Wirtschaftstätigkeit entgegenstellen, und zu gewährleisten, daß Frauen gleichen Zugang zu Produktivressourcen haben.

32. Um gegen die Armut in ländlichen Gebieten anzugehen, ist es geboten,

  1. durch Maßnahmen wie Bodenreform und bessere Gewährleistung des Besitzrechts den Zugang zu Grundbesitz zu erweitern und zu verbessern und sicherzustellen, daß Frauen und Männer in dieser Hinsicht gleiche Rechte genießen, neue Anbauflächen zu erschließen, faire Pachtabgaben zu fördern, übertragungen von Grundbesitz effizienter und fairer zu gestalten und Streitigkeiten betreffend Grund und Boden zu regeln;
  2. faire Löhne zu fördern und die Arbeitsbedingungen der Landarbeiter zu verbessern sowie den Zugang der Kleinbauern zu Wasser, Krediten, Beratungsdiensten und geeigneten Technologien zu verbessern, so insbesondere auch für Frauen, Behinderte und schwächere Gesellschaftsgruppen auf der Grundlage der Gleichberechtigung;
  3. verstärkt Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen und der allgemeinen Lebensbedingungen in den ländlichen Gebieten zu ergreifen und dadurch der Landflucht entgegenzuwirken;
  4. die Chancen zu erweitern, die sich Kleinbauern und anderen Arbeitern in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bieten, unter Bedingungen, die den Erfordernissen einer zukunftsfähigen Entwicklung Rechnung tragen;
  5. den Zugang zu den Märkten und zu Marktinformationen zu verbessern, um Kleinerzeuger in die Lage zu versetzen, bessere Preise für ihre Erzeugnisse zu erzielen und günstigere Preise für das von ihnen benötigte Material zu zahlen;
  6. im einzelstaatlichen Kontext die traditionellen Boden- und anderen Ressourcennutzungsrechte von Hirten, Fischern sowie Nomaden und Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen zu schützen und die Bodenbewirtschaftung in Gebieten mit Weidewirtschaft und Nomadismus aufbauend auf den traditionellen gemeinschaftlichen Praktiken zu verbessern, die Verdrängung durch andere Bevölkerungsgruppen zu verhindern und bessere Systeme zur Bewirtschaftung von Weiden sowie für den Zugang zu Wasser, Märkten, Krediten, Tierzucht, Veterinärdiensten, Gesundheit einschließlich Gesundheitsdiensten, Bildung und Informationen zu entwickeln;
  7. Bildung, Forschung und Entwicklung in bezug auf landwirtschaftliche Betriebsformen und kleinbäuerliche Anbau- und Tierzuchtverfahren zu fördern, insbesondere in ökologisch gefährdeten Gebieten, aufbauend auf örtlichen und traditionellen Praktiken einer zukunftsfähigen Landwirtschaft und unter besonderer Nutzung der Kenntnisse der Frauen;
  8. die landwirtschaftliche Ausbildung und landwirtschaftliche Beratungsdienste zu stärken, um eine wirksamere Nutzung vorhandener Technologien und autochthoner Kenntnisse zu fördern und neue Technologien so zu verbreiten, daß sowohl Bauern als auch Bäuerinnen und andere Landarbeiter Nutzen daraus ziehen können, unter anderem auch durch die stärkere Heranziehung von Frauen als ländliche Beraterinnen;
  9. infrastrukturelle und institutionelle Investitionen in kleinbäuerliche Betriebe in ressourcenarmen Regionen zu fördern, damit Kleinbauern im Kontext der Liberalisierung die sich bietenden Marktchancen voll nutzen können.

33. Kleinerzeugern in ländlichen und städtischen Gebieten, Bauern ohne Landbesitz und anderen Menschen mit niedrigen oder überhaupt keinen Einkommen soll der Zugang zu Krediten beträchtlich erleichtert werden, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Frauen sowie schwacher und benachteiligter Gruppen. Hierzu ist es notwendig,

  1. die einzelstaatlichen rechtlichen, regulatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen zu überprüfen, die den in Armut lebenden Menschen, insbesondere den Frauen, den Zugang zu Krediten zu vertretbaren Bedingungen erschweren;
  2. je nach Bedarf realistische Zielwerte für den Zugang zu günstigen Darlehen zu fördern;
  3. Anreize zu schaffen, den Zugang zu regulären Kreditinstitutionen zu verbessern und diese verstärkt in die Lage zu versetzen, in Armut lebenden Menschen und schwächeren Gesellschaftsgruppen Kredite und damit zusammenhängende Dienste anzubieten;
  4. Finanzverbunde zu erweitern, auf kommunalen Verbundsystemen aufzubauen, attraktive Sparmöglichkeiten zu fördern und gleichberechtigten Zugang zu Krediten auf lokaler Ebene zu gewährleisten.

34. Um gegen die Armut in den Städten anzugehen, ist es ferner erforderlich,

  1. Kleinstunternehmen, neue Kleinunternehmen und genossenschaftliche Unternehmen zu fördern und zu stärken, die Märkte zu erweitern und auf sonstige Weise Arbeitsplätze zu schaffen sowie gegebenenfalls den übergang vom informellen zum formellen Sektor zu erleichtern;
  2. den in den Städten in Armut lebenden Menschen dauerhafte Möglichkeiten zum Erwerb ihres Lebensunterhalts zu geben, insbesondere durch die Gewährung beziehungsweise Erweiterung des Zugangs zu Ausbildung, Bildung und anderen Diensten für die Arbeitsberatung, insbesondere für Frauen, Jugendliche, Arbeitslose und Unterbeschäftigte;
  3. öffentliche und private Investitionen zu fördern, um das gesamte menschliche Umfeld und die Infrastruktur für die Notleidenden zu verbessern, insbesondere das Wohnungswesen, die Wasserversorgung und die Abwasserhygiene sowie das öffentliche Verkehrswesen;
  4. sicherzustellen, daß in den Wohnraumstrategien Frauen und Kindern besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, und bei der Entwicklung dieser Strategien die Perspektive der Frauen zu berücksichtigen;
  5. soziale und sonstige unverzichtbare Dienste zu fördern, so gegebenenfalls auch durch Unterstützung der Menschen beim Umzug in Gebiete mit besseren Beschäftigungsmöglichkeiten, Wohnungen, Bildungsmöglichkeiten, Gesundheitsdiensten und anderen sozialen Diensten;
  6. durch eine wirksame Strafrechtspflege und Schutzmaßnahmen, die den Bedürfnissen und Anliegen der Gemeinschaft entsprechen, die Sicherheit zu gewährleisten;
  7. die Rolle der städtischen Behörden, der nichtstaatlichen Organisationen, der Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen, der Unternehmen und der lokalen Verbände zu stärken und ihnen umfangreichere Mittel an die Hand zu geben, um ihnen eine aktivere Mitwirkung an der Stadtplanung, an der Erarbeitung der Politiken und an deren Umsetzung zu ermöglichen;
  8. sicherzustellen, daß besondere Maßnahmen zum Schutz von Vertriebenen, Obdachlosen, Straßenkindern, von ihren Angehörigen getrennten Minderjährigen und in besonderen und schwierigen Umständen lebenden Kindern, Waisen, Heranwachsenden und alleinerziehenden Müttern, Behinderten und älteren Menschen getroffen und diese Personen in ihre Gemeinwesen integriert werden.

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