Maßnahmen
A. Ausarbeitung ganzheitlicher Strategien
26. Die Regierungen sollen stärkeres Gewicht auf staatliche Maßnahmen zur Beseitigung der absoluten Armut und zur erheblichen Verringerung der Armut insgesamt legen. Hierzu sollen sie
- ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, im Kontext einer zukunftsfähigen Entwicklung, und den sozialen Fortschritt fördern, wobei das Wachstum auf breiter Grundlage erfolgen und allen Menschen gleiche Chancen bieten muß. Alle Länder sollen anerkennen, daß ihnen gemeinsame, aber dennoch unterschiedliche Verantwortlichkeiten zufallen. Die entwickelten Länder anerkennen die Verantwortung, die ihnen im Rahmen der internationalen Bemühungen um eine zukunftsfähige Entwicklung zukommt, und sollen sich immer stärker darum bemühen, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern und Ungleichgewichte auszugleichen, auf eine Weise, daß alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, Nutzen daraus ziehen können;
- vorzugsweise bis 1996 einzelstaatliche Pläne zur Beseitigung der Armut aufstellen beziehungsweise ausbauen, die an die strukturellen Ursachen der Armut herangehen und Maßnahmen auf lokaler, nationaler, subregionaler, regionaler und internationaler Ebene einschließen. Aus diesen Plänen sollen im Rahmen des jeweiligen einzelstaatlichen Kontexts Strategien und erreichbare, termingebundene Ziele und Zielwerte für die erhebliche Verringerung der Gesamtarmut und die Beseitigung der absoluten Armut hervorgehen. Im Rahmen der einzelstaatlichen Pläne gilt es, besonders danach zu trachten, als Mittel zur Beseitigung der Armut Arbeitsplätze zu schaffen, dem Gesundheits- und Bildungswesen entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, grundlegenden sozialen Diensten höheren Vorrang einzuräumen, für die Haushalte Einkommen zu schaffen und den Zugang zu Produktivvermögen und wirtschaftlichen Chancen zu fördern;
- die Systeme zum Erwerb des Lebensunterhalts, die Überlebensstrategien und die Selbsthilfeorganisationen der in Armut lebenden Menschen ermitteln und in Zusammenarbeit mit diesen Organisationen Programme zur Armutsbekämpfung entwickeln, die auf ihren Bemühungen aufbauen, die volle Beteiligung der Betroffenen sicherstellen und ihren tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen;
- auf nationaler Ebene die Maßeinheiten, Kriterien und Indikatoren zur Bestimmung des Ausmaßes und der Verteilung der absoluten Armut erarbeiten. Jedes Land soll, vorzugsweise bis 1996, dem Internationalen Jahr für die Beseitigung der Armut, eine genaue Definition und Bewertung der absoluten Armut erarbeiten;
- Politiken, Zielsetzungen und meßbare Zielvorgaben zur Verbesserung und Erweiterung der wirtschaftlichen Chancen der Frauen und ihres Zugangs zu Produktivressourcen erarbeiten, insbesondere für Frauen, die über keine Einkommensquelle verfügen;
- die wirksame Wahrnehmung der bürgerlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechte durch alle Menschen und den Zugang zu den vorhandenen Systemen der sozialen Sicherung und zu öffentlichen Dienstleistungen fördern, insbesondere durch ihr Eintreten für die Ratifikation und die Gewährleistung der vollinhaltlichen Durchführung der einschlägigen Menschenrechtsinstrumente, wie des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte;
- die Ungerechtigkeiten und Hindernisse beseitigen, die sich Frauen entgegenstellen, und die Teilhabe von Frauen an der Entscheidungsfindung und -umsetzung sowie ihren Zugang zu Produktivressourcen und Eigentum an Grund und Boden und ihr Recht auf Erbschaft fördern und stärken;
- kommunale Entwicklungsprojekte fördern und unterstützen, welche die Fähigkeiten, die Eigenständigkeit und das Selbstvertrauen der in Armut lebenden Menschen erhöhen und ihre aktive Mitwirkung an den Bemühungen um die Beseitigung der Armut erleichtern.
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© 2001 by Ulrich Schmitthenner
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