Kapitel IV: Soziale IntegrationGrundlagen und Zielsetzungen66. Ziel der sozialen Integration ist es, "eine Gesellschaft für alle" zu schaffen, in der jeder einzelne mit seinen Rechten und Pflichten eine aktive Rolle zu spielen hat. Eine solche integrative Gesellschaft muß sich auf die Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, kulturelle und religiöse Vielfalt, soziale Gerechtigkeit und die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse schwacher und benachteiligter Gruppen, demokratische Partizipation und Rechtsstaatlichkeit stützen. Der pluralistische Charakter der Mehrheit der Gesellschaften hat mitunter dazu geführt, daß die verschiedenen Gruppen Probleme haben, ein von Harmonie und Kooperationsbereitschaft getragenes Zusammenleben zu erreichen und zu bewahren und gleichberechtigten Zugang zu allen Ressourcen der Gesellschaft zu erlangen. Die volle Anerkennung der Rechte des einzelnen im Kontext der Rechtsstaatlichkeit war nicht immer voll gewährleistet. Seit der Gründung der Vereinten Nationen hat das Streben nach einer humanen, stabilen, sicheren, toleranten und gerechten Gesellschaft bestenfalls zwiespältige Ergebnisse gezeitigt. 67. Dennoch lassen sich Fortschritte feststellen: der Fortgang des Entkolonialisierungsprozesses, die Beseitigung der Apartheid, die Ausbreitung der Demokratie, die immer breitere Anerkennung der Notwendigkeit, die Menschenwürde, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten und die kulturelle Vielfalt zu achten, die Ablehnung jeder Diskriminierung, die verstärkte Anerkennung der einzigartigen Anliegen der Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen der Welt, ein verstärktes Bewußtsein des Bestehens einer kollektiven Verantwortung für alle Mitglieder der Gesellschaft, verbesserte wirtschaftliche Möglichkeiten und Bildungschancen und die Globalisierung der Kommunikation, sowie größere soziale Mobilität, mehr Wahlmöglichkeiten und größere Handlungsfreiheit. 68. Ungeachtet dieser hier beispielhaft genannten Fortschritte gibt es auch negative Entwicklungen, wie die gesellschaftliche Polarisierung und die soziale Fragmentation, die wachsenden Unterschiede und Ungleichheiten der Einkommen und des Reichtums innerhalb der Nationen und zwischen ihnen, Probleme infolge des ungezügelten Wachstums der Städte und der Zerstörung der Umwelt, die Marginalisierung von Menschen, Familien, sozialen Gruppen, Gemeinschaften und sogar ganzen Ländern; und die Belastung des einzelnen, der Familien, Gemeinschaften und Institutionen infolge des raschen sozialen Wandels, des wirtschaftlichen Umbruchs, von Wanderungen und großräumigen Bevölkerungsverschiebungen, insbesondere in Gebieten bewaffneten Konflikts. 69. Darüber hinaus stellt Gewalt in ihren vielen Erscheinungsformen, einschließlich der Gewalt in der Familie, insbesondere Gewalt gegen Frauen, Kinder, ältere Menschen oder Behinderte, allerorten eine wachsende Bedrohung der Sicherheit des einzelnen, der Familien und der Gemeinschaften dar. Der völlige Zusammenbruch des sozialen Gefüges ist heutzutage ein nur zu reelles Phänomen. Die organisierte Kriminalität, illegale Drogen, illegaler Waffenhandel, Frauen- und Kinderhandel, ethnische und religiöse Konflikte, Bürgerkrieg, Terrorismus, alle Formen extremistischer Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, politische Morde und sogar Völkermord stellen grundlegende Bedrohungen der Gesellschaften und der weltweiten sozialen Ordnung dar. Dies sind überzeugende und dringende Gründe für die Regierungen, einzeln und gegebenenfalls gemeinsam tätig zu werden, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern und dabei gleichzeitig die Vielfalt zu würdigen, zu schützen und zu schätzen. 70. Folgendes ist daher dringend notwendig:
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