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3.2 Friedensförderung


Die Wahrung des Friedens ist eine Aufgabe, die mit politischen Mitteln zu bewältigen ist. Sie erschöpft sich nicht in der Verhinderung des Krieges, sondern bedarf dringender Bemühungen um die Gestaltung des Friedens. Das Streben nach Sicherheit ist nur legitim, wenn und solange es in eine Politik der Friedensförderung integriert ist.

Ob eine Politik, die zur Wahrung der Sicherheit militärische Vorkehrungen trifft, ethisch vertretbar ist, entscheidet sich zentral daran, wie ernst diese Politik die Bekämpfung der Kriegsursachen nimmt. Ziel einer solchen Politik muß die Förderung gegenseitigen Vertrauens zwischen den Staaten sein. Die Mitarbeit am Aufbau einer internationalen Friedensordnung bei Wahrung individueller und sozialer Menschenrechte schafft Rahmenbedingungen für politische Konfliktlösungen. Außenpolitik mit den Mitteln der klassischen Diplomatie und des Vertragsabschlusses muß sich an diesen Zielsetzungen orientieren. Wenn dagegen Sicherheitspolitik dem Vormachtstreben einer Seite oder dem Egoismus der Mächtigen dienen soll, so kann sie vor dem moralischen Urteil nicht bestehen.

3.2.1 Aufbau einer politischen Friedensordnung

Eine tragfähige Friedensordnung muß in einer von allen Partnern akzeptierten Rechtsordnung verankert sein. Alle Bemühungen um die Formulierung einer solchen internationalen Rechtsordnung haben auf die Vorstellung von gemeinsamen Rechten aller Menschen zurückgegriffen. Wir sehen darin den Weg, die dem Menschen von Gott verliehene Würde zu schützen und zu entfalten. Daher ist für den Aufbau einer politischen Friedensordnung in Europa und weltweit die Wahrung der Würde des Menschen eine unabdingbare Grundlage. Auf sie müssen alle staatlichen und gesellschaftlichen Anstrengungen ausgerichtet sein.

Der jeweils geltende Katalog von Menschenrechten kann diese Würde niemals voll ausschöpfen. Er hat sich im Laufe der Geschichte - zumeist aus leidvollen Erfahrungen - entfaltet und muß weiter entwickelt werden. Die neueren internationalen Menschenrechts-Vereinbarungen lassen erkennen, daß sich die Vielzahl der Rechte und Pflichten in individuelle Freiheitsrechte, demokratische Mitwirkungsrechte und soziale Rechte ordnen läßt. Sie haben als den Staaten vorgegebene Rechte zu gelten. Es besteht heute weitgehend Einverständnis darüber, daß sie im Zusammenhang gesehen werden und aufeinander bezogen bleiben müssen; umstritten ist freilich die Art der Zuordnung.
An der Verwirklichung dieser Rechte und Pflichten sind wir selbst wie alle Partner der Friedensbemühungen zu messen. Es gilt, einzelne Menschenrechtsverletzungen immer wieder anzuklagen, wo sie auch geschehen, und auf die Ratifizierung und Einhaltung der Menschenrechtskonventionen zu dringe. Das Verständnis für die Bedeutung der Menschenrechte zur Verwirklichung einer Friedensordnung muß weiter vertieft werden, auch in den Kirchen. Die Menschenrechte stellen einen wichtigen Schritt dar, die Verwirklichung der Gerechtigkeit in den Aufbau einer Friedensordnung einzubinden.
Die Rechte der Menschen mit den Mitteln des Rechts zu wahren, heißt, für ihre Durchsetzung sich gewaltfreier Mittel zu bedienen und Gewalt nur als ultima ratio unter rechtsstaatlicher und völkerrechtlicher Kontrolle zuzulassen. Die friedensstiftende Kraft des Rechts ist eine unabdingbare Voraussetzung jeder Friedensordnung.
Für den Aufbau einer solchen Ordnung sind weiterhin konkrete politische Schritte zur Schaffung und Förderung internationaler Institutionen, einschließlich internationaler Gerichtsbarkeit und internationaler Sanktionsgewalt, dringend erforderlich. Bereits vorhandene völkerrechtliche Instanzen zur friedlichen Konfliktbeilegung müssen genutzt und ihre Entscheidungen respektiert werden. So läßt sich die legitime Interessenvertretung der Völker ebenso wahren, wie eine Abkehr von nationalstaatlichen Lösungen und die Abtretung von Souveränitätsrechten möglich werden.

3.2.2 Ost-West-Dialog

3.2.2.1

Die hauptsächlichen Hindernisse auf dem Weg zu einer politischen Friedensordnung in Europa waren bis heute jene Faktoren, die zugleich die Ursachen des Ost-West-Konflikts und dessen politische Folgen ausmachen: schwerwiegende Unterschiede im Verständnis des Menschen; unterschiedliche Gesellschaftssysteme und politische Ordnungen; reale und vermeintliche Bedrohungen; politische Spannungen, Machtinteressen und wirtschaftliche Ungleichgewichte. Aus alledem ist wechselseitiges Mißtrauen entstanden, das zu immer neuen Bedrohungsvorstellungen und zum beiderseitigen Aufbau von Vorurteilen und Feindbildern geführt hat. Darin liegt eine entscheidende Ursache des Rüstungswettlaufs.

Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und die Folgekonferenzen im Rahmen des KSZE-Prozesses haben einen politischen Rahmen geschaffen und zu Teilresultaten geführt, die der Friedensförderung in Europa und weltweit dienen: durch Einhaltung völkerrechtlicher Prinzipien einschließlich des Gewaltverzichts, durch vertrauensbildende Maßnahmen in der Sicherheitspolitik; durch mehr wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Austausch zum gegenseitigen Nutzen; durch freieren Verkehr der Menschen und freieren Austausch von Informationen und Meinungen über die Grenzen hinweg; durch verstärkte Anerkennung und Verwirklichung der Menschenrechte. Wir begrüßen die erzielten Ergebnisse und fordern die Politiker mit allem Nachdruck auf, diesen Weg beharrlich weiterzugehen und Chancen, die sich aus dem "neuen Denken" in der Sowjetunion und aus veränderten Einstellungen bei uns ergeben, aufmerksam zu prüfen und zu nutzen.
Der Prozeß der Entspannung und Kooperation im Ost-West-Verhältnis wird jedoch erst dann dauerhafte Fortschritte machen, wenn nicht nur die Verhaltensweisen der Staaten, sondern auch die Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen und Völker sich ändern. Hier gilt es, die Möglichkeiten des zwischengesellschaftlichen Austausches einschließlich einer verbesserten Streitkultur verstärkt zu nutzen.

3.2.2.2

Die Kirchen tragen mit ihrem Friedenszeugnis z. B. zur Beseitigung der Konfliktursachen, zum Abbau der Spannungen und zum Aufbau einer neuen Friedensordnung bei, indem sie ihre systemübergreifenden Kontakte, ihren zwischenkirchlichen sowie den gesellschaftlichen Dialog pflegen und verstärken und so neue Möglichkeiten der Vertrauensbildung und Kooperation eröffnen.

Die Kirchen können und müssen in dieser Situation in Europa und weltweit friedensfördernd wirken, indem Gemeinden, Gruppen, Initiativen und Verbände, Kirchenleitungen und internationale Zusammenschlüsse durch verbesserte Information, durch gezielte Erklärungen, durch vermehrte Begegnungen und durch intensivere Friedenserziehung dazu beitragen,

  • einander besser kennenzulernen und im Anderssein anzunehmen;
  • Ängste und Bedrohungsvorstellungen immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob sie begründet sind;
  • Vorurteile und Feindbilder abzubauen;
  • wechselseitiges Vertrauen zu fördern, indem man nach den Gründen des Mißtrauens beim andern sucht und es durch Taten entkräftet.

Das erfordert die Bereitschaft und Lernfähigkeit, sich mit den Augen der anderen zu sehen, aufeinander zu hören, eine neue Sprache zu sprechen. Interessengegensätze und Konflikte werden dadurch nicht aus der Welt geschafft, aber ihre gemeinsame, friedliche Lösung wird erleichtert.
Dies betrifft vor allem den Beitrag der Kirchen und der Christen zur Wahrung und Verwirklichung der Menschenrechte, sowie den Dialog darüber. In dieser Hinsicht mißtraut der Westen dem Osten, weil dort individuelle Menschenrechte, nicht zuletzt das Recht auf Religionsfreiheit, verletzt werden. Unsere kirchlichen Partner im Osten fragen uns, ob wir die sozialen Menschenrechte genügend im Blick haben, wenn es um die Solidarität mit den Armen in den Entwicklungsländern, mit Arbeitslosen und Ausländern im eigenen Land geht . Bei diesem Dialog ist also vom inneren Zusammenhang und von der wechselseitigen Abhängigkeit der individuellen, sozialen und Mitwirkungs-Rechte auszugehen. Nur so können gegenseitige Anfragen zum Vorteil der Menschenrechte und zu deren Verwirklichung unter den jeweiligen politischen Rahmenbedingungen genutzt werden.

3.2.2.3

Für uns Deutsche steht die Versöhnungsarbeit mit den Völkern im Vordergrund, zu der wir in Erinnerung an die Schrecken des Krieges, der von Deutschland ausging, verpflichtet sind. Diese Verpflichtung gilt vor allem gegenüber jenen Völkern, die besonders schwer unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und unter dem Krieg gelitten haben.

Als Deutschland unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft den zweiten Weltkrieg begann, sahen die meisten Christen und Kirchenleitungen nicht oder wollten nicht wahrhaben, daß er nicht nur ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg war, sondern ein Weltanschauungskrieg, der letztlich zum Ziel hatte, ganz Europa zu beherrschen, die slawischen Völker zu versklaven und das Judentum zu vernichten. Auch als während des Krieges viele Verbrechen bekannt wurden, als Nachrichten vom Massenmord an den Juden durchsickerten, schwiegen die Kirchen zumeist. Wir sagen dies mit Reue und Scham und erinnern uns dessen mit Trauer. Um so mehr schulden wir denen Dank, die offen protestierten oder Widerstand leisteten und damit ihr Leben riskierten.
Die Erinnerung an die eigenen Verbrechen ist uns in den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg schwergefallen. Die eigenen Leiden und Erfahrungen standen mehr vor Augen, als die Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen worden sind. Als Deutsche müssen wir uns der Geschichte unseres Volkes stellen. Wir tragen auch dort Verantwortung, wo wir nicht selbst schuldig geworden sind. So suchen wir als Christen Wege zur Versöhnung.
Nach dem Krieg haben wir, während sich gleichzeitig die Gegensätze zu den östlichen Nachbarn verschärften, dankbar die Aussöhnung mit dem französischen Volk und den anderen westlichen Völkern erfahren. Das jüdisch-christliche Gespräch ist unter Schwierigkeiten wieder in Gang gekommen. Aber besonders dafür gilt: Es gibt keinen Anspruch auf Vergebung. Vor allem kann es keine Versöhnung ohne Erinnerung geben, wie Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner denkwürdigen Rede am 8. Mai 1985 betont hat. Er rief uns dazu auf, der Wahrheit, so gut wir es können, ins Auge zu sehen - ohne Beschönigung und ohne Einseitigkeit.
Mit Polen hat die Aussöhnung Schritt für Schritt an Boden gewonnen und bezieht inzwischen wachsende Teile der deutschen und der polnischen Bevölkerung ein. Mit den Völkern der Sowjetunion und der CSSR stehen wir erst am Anfang; wir sollten jede Möglichkeit des Dialogs und der Aussöhnung mit den Menschen dort nutzen.
Aus diesen Erfahrungen der Geschichte ziehen wir die Lehre für die gemeinsame Gestaltung der Zukunft: Grundlage einer europäischen wie einer weltweiten Friedensordnung ist die Wahrung der Würde des Menschen. Ihr Prüfstein besteht in der Wahrung der Würde des Schwächsten.

3.2.2.4

Einer der langfristig wirksamsten Beiträge zur Friedensförderung ist die gemeinsame weltweite Solidarität Europas, um die globalen Probleme der Armut und Unterentwicklung sowie der Umweltzerstörung lösen zu helfen. Den Kirchen in den Ländern des Nordens kommt dabei die gemeinsame Verantwortung und Aufgabe zu, ihre weltweiten Verbindungen zu nutzen.

Die Probleme von Armut, Unterentwicklung und Umweltzerstörung haben die Rolle des Ost-West-Konflikts im globalen Maßstab relativiert. Mit wachsender Ungeduld haben in den letzten Jahren die Länder des Südens die Fixierung der Länder des Nordens auf den Ost-West-Konflikt kritisiert und mehr internationale Solidarität eingefordert. Die Kirchen haben dies unterstützt. In vielen Verlautbarungen räumen sie der Förderung internationaler sozialer Gerechtigkeit Vorrang ein und fordern eine daran orientierte Verwendung der verfügbaren Mittel. Eine der Voraussetzungen für die gemeinsame Inangriffnahme der großen Nord-Süd-Probleme ist eine veränderte Sicherheitspolitik.


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