3.2 Friedensförderung
Die Wahrung des Friedens ist eine Aufgabe, die mit politischen Mitteln zu
bewältigen ist. Sie erschöpft sich nicht in der Verhinderung des Krieges,
sondern bedarf dringender Bemühungen um die Gestaltung des Friedens. Das
Streben nach Sicherheit ist nur legitim, wenn und solange es in eine Politik
der Friedensförderung integriert ist.
Ob eine Politik, die zur Wahrung der Sicherheit militärische Vorkehrungen
trifft, ethisch vertretbar ist, entscheidet sich zentral daran, wie ernst diese
Politik die Bekämpfung der Kriegsursachen nimmt. Ziel einer solchen Politik
muß die Förderung gegenseitigen Vertrauens zwischen den Staaten sein.
Die Mitarbeit am Aufbau einer internationalen Friedensordnung bei Wahrung individueller
und sozialer Menschenrechte schafft Rahmenbedingungen für politische Konfliktlösungen.
Außenpolitik mit den Mitteln der klassischen Diplomatie und des Vertragsabschlusses
muß sich an diesen Zielsetzungen orientieren. Wenn dagegen Sicherheitspolitik
dem Vormachtstreben einer Seite oder dem Egoismus der Mächtigen dienen
soll, so kann sie vor dem moralischen Urteil nicht bestehen.
3.2.1 Aufbau einer politischen Friedensordnung
Eine tragfähige Friedensordnung muß in einer von allen Partnern
akzeptierten Rechtsordnung verankert sein. Alle Bemühungen um die Formulierung
einer solchen internationalen Rechtsordnung haben auf die Vorstellung von gemeinsamen
Rechten aller Menschen zurückgegriffen. Wir sehen darin den Weg, die dem
Menschen von Gott verliehene Würde zu schützen und zu entfalten. Daher
ist für den Aufbau einer politischen Friedensordnung in Europa und weltweit
die Wahrung der Würde des Menschen eine unabdingbare Grundlage. Auf sie
müssen alle staatlichen und gesellschaftlichen Anstrengungen ausgerichtet
sein.
Der jeweils geltende Katalog von Menschenrechten kann diese Würde niemals
voll ausschöpfen. Er hat sich im Laufe der Geschichte - zumeist aus leidvollen
Erfahrungen - entfaltet und muß weiter entwickelt werden. Die neueren
internationalen Menschenrechts-Vereinbarungen lassen erkennen, daß sich
die Vielzahl der Rechte und Pflichten in individuelle Freiheitsrechte, demokratische
Mitwirkungsrechte und soziale Rechte ordnen läßt. Sie haben als den
Staaten vorgegebene Rechte zu gelten. Es besteht heute weitgehend Einverständnis
darüber, daß sie im Zusammenhang gesehen werden und aufeinander bezogen
bleiben müssen; umstritten ist freilich die Art der Zuordnung.
An der Verwirklichung dieser Rechte und Pflichten sind wir selbst wie alle Partner
der Friedensbemühungen zu messen. Es gilt, einzelne Menschenrechtsverletzungen
immer wieder anzuklagen, wo sie auch geschehen, und auf die Ratifizierung und
Einhaltung der Menschenrechtskonventionen zu dringe. Das Verständnis für
die Bedeutung der Menschenrechte zur Verwirklichung einer Friedensordnung muß
weiter vertieft werden, auch in den Kirchen. Die Menschenrechte stellen einen
wichtigen Schritt dar, die Verwirklichung der Gerechtigkeit in den Aufbau einer
Friedensordnung einzubinden.
Die Rechte der Menschen mit den Mitteln des Rechts zu wahren, heißt, für
ihre Durchsetzung sich gewaltfreier Mittel zu bedienen und Gewalt nur als ultima
ratio unter rechtsstaatlicher und völkerrechtlicher Kontrolle zuzulassen.
Die friedensstiftende Kraft des Rechts ist eine unabdingbare Voraussetzung jeder
Friedensordnung.
Für den Aufbau einer solchen Ordnung sind weiterhin konkrete politische
Schritte zur Schaffung und Förderung internationaler Institutionen, einschließlich
internationaler Gerichtsbarkeit und internationaler Sanktionsgewalt, dringend
erforderlich. Bereits vorhandene völkerrechtliche Instanzen zur friedlichen
Konfliktbeilegung müssen genutzt und ihre Entscheidungen respektiert werden.
So läßt sich die legitime Interessenvertretung der Völker ebenso
wahren, wie eine Abkehr von nationalstaatlichen Lösungen und die Abtretung
von Souveränitätsrechten möglich werden.
3.2.2 Ost-West-Dialog
3.2.2.1
Die hauptsächlichen Hindernisse auf dem Weg zu einer politischen Friedensordnung
in Europa waren bis heute jene Faktoren, die zugleich die Ursachen des Ost-West-Konflikts
und dessen politische Folgen ausmachen: schwerwiegende Unterschiede im Verständnis
des Menschen; unterschiedliche Gesellschaftssysteme und politische Ordnungen;
reale und vermeintliche Bedrohungen; politische Spannungen, Machtinteressen
und wirtschaftliche Ungleichgewichte. Aus alledem ist wechselseitiges Mißtrauen
entstanden, das zu immer neuen Bedrohungsvorstellungen und zum beiderseitigen
Aufbau von Vorurteilen und Feindbildern geführt hat. Darin liegt eine entscheidende
Ursache des Rüstungswettlaufs.
Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und
die Folgekonferenzen im Rahmen des KSZE-Prozesses haben einen politischen Rahmen
geschaffen und zu Teilresultaten geführt, die der Friedensförderung
in Europa und weltweit dienen: durch Einhaltung völkerrechtlicher Prinzipien
einschließlich des Gewaltverzichts, durch vertrauensbildende Maßnahmen
in der Sicherheitspolitik; durch mehr wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen
Austausch zum gegenseitigen Nutzen; durch freieren Verkehr der Menschen und
freieren Austausch von Informationen und Meinungen über die Grenzen hinweg;
durch verstärkte Anerkennung und Verwirklichung der Menschenrechte. Wir
begrüßen die erzielten Ergebnisse und fordern die Politiker mit allem
Nachdruck auf, diesen Weg beharrlich weiterzugehen und Chancen, die sich aus
dem "neuen Denken" in der Sowjetunion und aus veränderten Einstellungen
bei uns ergeben, aufmerksam zu prüfen und zu nutzen.
Der Prozeß der Entspannung und Kooperation im Ost-West-Verhältnis
wird jedoch erst dann dauerhafte Fortschritte machen, wenn nicht nur die Verhaltensweisen
der Staaten, sondern auch die Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen
und Völker sich ändern. Hier gilt es, die Möglichkeiten des zwischengesellschaftlichen
Austausches einschließlich einer verbesserten Streitkultur verstärkt
zu nutzen.
3.2.2.2
Die Kirchen tragen mit ihrem Friedenszeugnis z. B. zur Beseitigung der Konfliktursachen,
zum Abbau der Spannungen und zum Aufbau einer neuen Friedensordnung bei, indem
sie ihre systemübergreifenden Kontakte, ihren zwischenkirchlichen sowie
den gesellschaftlichen Dialog pflegen und verstärken und so neue Möglichkeiten
der Vertrauensbildung und Kooperation eröffnen.
Die Kirchen können und müssen in dieser Situation in Europa und weltweit
friedensfördernd wirken, indem Gemeinden, Gruppen, Initiativen und Verbände,
Kirchenleitungen und internationale Zusammenschlüsse durch verbesserte
Information, durch gezielte Erklärungen, durch vermehrte Begegnungen und
durch intensivere Friedenserziehung dazu beitragen,
- einander besser kennenzulernen und im Anderssein anzunehmen;
- Ängste und Bedrohungsvorstellungen immer wieder daraufhin zu überprüfen,
ob sie begründet sind;
- Vorurteile und Feindbilder abzubauen;
- wechselseitiges Vertrauen zu fördern, indem man nach den Gründen
des Mißtrauens beim andern sucht und es durch Taten entkräftet.
Das erfordert die Bereitschaft und Lernfähigkeit, sich mit den Augen der
anderen zu sehen, aufeinander zu hören, eine neue Sprache zu sprechen.
Interessengegensätze und Konflikte werden dadurch nicht aus der Welt geschafft,
aber ihre gemeinsame, friedliche Lösung wird erleichtert.
Dies betrifft vor allem den Beitrag der Kirchen und der Christen zur Wahrung
und Verwirklichung der Menschenrechte, sowie den Dialog darüber. In dieser
Hinsicht mißtraut der Westen dem Osten, weil dort individuelle Menschenrechte,
nicht zuletzt das Recht auf Religionsfreiheit, verletzt werden. Unsere kirchlichen
Partner im Osten fragen uns, ob wir die sozialen Menschenrechte genügend
im Blick haben, wenn es um die Solidarität mit den Armen in den Entwicklungsländern,
mit Arbeitslosen und Ausländern im eigenen Land geht . Bei diesem Dialog
ist also vom inneren Zusammenhang und von der wechselseitigen Abhängigkeit
der individuellen, sozialen und Mitwirkungs-Rechte auszugehen. Nur so können
gegenseitige Anfragen zum Vorteil der Menschenrechte und zu deren Verwirklichung
unter den jeweiligen politischen Rahmenbedingungen genutzt werden.
3.2.2.3
Für uns Deutsche steht die Versöhnungsarbeit mit den Völkern
im Vordergrund, zu der wir in Erinnerung an die Schrecken des Krieges, der von
Deutschland ausging, verpflichtet sind. Diese Verpflichtung gilt vor allem gegenüber
jenen Völkern, die besonders schwer unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
und unter dem Krieg gelitten haben.
Als Deutschland unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft den zweiten
Weltkrieg begann, sahen die meisten Christen und Kirchenleitungen nicht oder
wollten nicht wahrhaben, daß er nicht nur ein völkerrechtswidriger
Angriffskrieg war, sondern ein Weltanschauungskrieg, der letztlich zum Ziel
hatte, ganz Europa zu beherrschen, die slawischen Völker zu versklaven
und das Judentum zu vernichten. Auch als während des Krieges viele Verbrechen
bekannt wurden, als Nachrichten vom Massenmord an den Juden durchsickerten,
schwiegen die Kirchen zumeist. Wir sagen dies mit Reue und Scham und erinnern
uns dessen mit Trauer. Um so mehr schulden wir denen Dank, die offen protestierten
oder Widerstand leisteten und damit ihr Leben riskierten.
Die Erinnerung an die eigenen Verbrechen ist uns in den ersten Jahrzehnten nach
dem Krieg schwergefallen. Die eigenen Leiden und Erfahrungen standen mehr vor
Augen, als die Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen
worden sind. Als Deutsche müssen wir uns der Geschichte unseres Volkes
stellen. Wir tragen auch dort Verantwortung, wo wir nicht selbst schuldig geworden
sind. So suchen wir als Christen Wege zur Versöhnung.
Nach dem Krieg haben wir, während sich gleichzeitig die Gegensätze
zu den östlichen Nachbarn verschärften, dankbar die Aussöhnung
mit dem französischen Volk und den anderen westlichen Völkern erfahren.
Das jüdisch-christliche Gespräch ist unter Schwierigkeiten wieder
in Gang gekommen. Aber besonders dafür gilt: Es gibt keinen Anspruch auf
Vergebung. Vor allem kann es keine Versöhnung ohne Erinnerung geben, wie
Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner denkwürdigen
Rede am 8. Mai 1985 betont hat. Er rief uns dazu auf, der Wahrheit, so gut wir
es können, ins Auge zu sehen - ohne Beschönigung und ohne Einseitigkeit.
Mit Polen hat die Aussöhnung Schritt für Schritt an Boden gewonnen
und bezieht inzwischen wachsende Teile der deutschen und der polnischen Bevölkerung
ein. Mit den Völkern der Sowjetunion und der CSSR stehen wir erst am Anfang;
wir sollten jede Möglichkeit des Dialogs und der Aussöhnung mit den
Menschen dort nutzen.
Aus diesen Erfahrungen der Geschichte ziehen wir die Lehre für die gemeinsame
Gestaltung der Zukunft: Grundlage einer europäischen wie einer weltweiten
Friedensordnung ist die Wahrung der Würde des Menschen. Ihr Prüfstein
besteht in der Wahrung der Würde des Schwächsten.
3.2.2.4
Einer der langfristig wirksamsten Beiträge zur Friedensförderung
ist die gemeinsame weltweite Solidarität Europas, um die globalen Probleme
der Armut und Unterentwicklung sowie der Umweltzerstörung lösen zu
helfen. Den Kirchen in den Ländern des Nordens kommt dabei die gemeinsame
Verantwortung und Aufgabe zu, ihre weltweiten Verbindungen zu nutzen.
Die Probleme von Armut, Unterentwicklung und Umweltzerstörung haben die
Rolle des Ost-West-Konflikts im globalen Maßstab relativiert. Mit wachsender
Ungeduld haben in den letzten Jahren die Länder des Südens die Fixierung
der Länder des Nordens auf den Ost-West-Konflikt kritisiert und mehr internationale
Solidarität eingefordert. Die Kirchen haben dies unterstützt. In vielen
Verlautbarungen räumen sie der Förderung internationaler sozialer
Gerechtigkeit Vorrang ein und fordern eine daran orientierte Verwendung der
verfügbaren Mittel. Eine der Voraussetzungen für die gemeinsame Inangriffnahme
der großen Nord-Süd-Probleme ist eine veränderte Sicherheitspolitik.
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