2. Gerechtigkeit -- 2.1. Theologische Einleitung
Zur Übernahme von Verantwortung für Frieden und soziale Gerechtigkeit
für alle Menschen lassen sich die Kirchen vom Bekenntnis zur Welt als Schöpfung
Gottes und zur Einheit der Menschheit anleiten. Durch ihr Bekenntnis zu Jesus
Christus, in dem alles neu geworden und in dessen Leib alle Unterschiede aufgehoben
sind (Gal 3,28), sind sie zur Liebe und zur Solidarität vor allem gegenüber
allen benachteiligten und unterdrückten Menschen und Völkern verpflichtet.
Der Glaube an die Erneuerung durch den Heiligen Geist und die Hoffnung auf das
kommende Reich Gottes machen sie frei, sich mit ungerechten Machtverhältnissen
nicht abzufinden, sondern mutige Schritte der Veränderung um der notleidenden
Menschen willen zu tun.
Gerechtigkeit verlangt die Anerkennung gleicher Rechte für alle Menschen,
die unbedingte Achtung ihrer personalen Würde und die Befriedigung ihrer
existentiellen Grundbedürfnisse. Sie verlangt von uns, daß wir uns
für das Wohl aller und eines jeden einzelnen einsetzen. Wir sind für
alle mitverantwortlich. Christen müssen so Solidarität üben auf
nationaler wie auf internationaler Ebene. Diese Solidarität muß auch
die eigene Geschichte selbstkritisch und bußfertig mit einbeziehen. Denn
in Jesu Reich der Gerechtigkeit, "das bereits hierauf Erden beginnt und
einen höchst geistlichen Charakter hat, ist weder Platz für nationalistischen
Haß noch für irgendwelche Feindschaft oder Intoleranz" (Beschluß
der III. Panorthodoxen Präkonziliaren Konferenz, Chambésy 1986).
Erst Gerechtigkeit und Liebe schaffen und erhalten in der Kraft des Heiligen
Geistes das Leben.
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