Bericht der Arbeitsgruppe 4.1
Globalisierung der Wirtschaft - Globalisierung sozialer Grundrechte
Die Ökonomisierung der Gesellschaft und die gleichzeitige Globalisierung der Wirtschaft führen dazu, daß die Zukunft der Menschheit allein den Mechanismen des Marktes überlassen wird. Angesichts der globalen Ökonomisierung fordern wir im Vertrauen auf Gott und die biblische Verheißung die vorrangige Verantwortung der Politik ein. Die biblischen Traditionen der Option für die Armen und der Entsklavung erhalten in dieser Zeit neue Dimensionen, wo Menschen verarmen, verelenden, ihrer Würde beraubt und ausgegrenzt werden. Die sozial-ethischen Erfahrungen und Traditionen vieler Gesellschaftsordnungen, Religionen und Kulturen enthalten gestaltende Kraft zur Lösung der aktuellen Weltwirtschaftsfragen. Wir Christen wehren uns gegen den Anspruch des Weltmarktes, das Weltgericht zu sein.
Versöhnendes Denken und Handeln bedeutet für uns, mit dem Eigenen auch fremdes Wohl einzubeziehen.
Maßstab dafür sind für uns sowohl die individuellen als auch die sozialen Menschenrechte für alle - Frauen, Männer und Kinder. Keinesfalls dürfen Menschenrechte den - oft nur vermeintlichen - Sachzwängen geopfert werden. Die Menschenrechte der einen, enthalten immer die Pflichten der anderen.
I. Globalisierung der Solidarität durch neue Ordnungsstrukturen
Wir halten folgende konkrete Schritte für eine Neustrukturierung der globalen Ordnungsstrukturen für notwendig, um die Schöpfung für die nachfolgende Generation und die Rechte der Armen durchzusetzen.
1. Finanz- und Welthandelsordnung
- Wir bitten die Kirchen, bis zur Ökumenischen Versammlung in Graz 1997
konkrete Impulse für eine internationale Kontrolle der Finanzmärkte
zu entwickeln.
- Wir fordern die Kirchenleitungen auf, den Dialog der Gemeinsamen Konferenz
Kirche und Entwicklung (GKKE) zur Reduzierung bzw. zum Erlaß der Schulden
der ärmsten Länder fortzuführen.
2.Welthandelsordnung
- Es sind faire Wettbewerbsbedingungen für die ärmsten Länder
im Welthandel durch die Welthandelsorganisation (WTO) zu sichern.
- Es ist in der WTO ein Organ zur Kontrolle des Mißbrauchs wirtschaftlicher
Macht einzurichten.
- Es ist ein Antikorruptionsabkommen zu verabschieden, um die weltweit verbreitete
Korruption zu bekämpfen.
- Die Länder des Südens sollen die Eigentums- und Verfügungsrechte
an den in ihren Ländern vorhandenen genetischen Ressourcen erhalten.
3.Weltsozialordnung
- Die verschiedenen Konventionen zur Sicherung sozialer Grundrechte sind in
einer Weltsozialcharta zusammenzufassen, deren Einhaltung einem wirksamen
Kontrollmechanismus zu unterwerfen ist.
- Die internationalen Geber von Entwicklungshilfe, vor allem die Weltbank,
sollen auf ein Wachstum mit sozialer Gerechtigkeit dringen.
- Im wirtschaftlichen Entwicklungsprozeß ist eine umfassende Teilhabe
der Frauen in der Arbeit, am Einkommen und am Vermögen sowie an den Entscheidungsprozessen
erforderlich.
- Wir fordern die Ächtung der entwürdigenden Praktiken der Zwangsarbeit
in Gefängnissen, der unmenschlichen Kinderarbeit, des Frauenhandels und
des Sextourismus.
Diese Ächtung ist mit wirksamen Sanktionen (z.B. Handel) durchzusetzen.
4.Weltumweltordnung
- Wir fordern ein internationales Umweltschiedsgericht, das paritätisch
von Wirtschafts- und Umweltpolitikern besetzt wird, um ökologische Mindeststandards
einzuhalten.
- Wir bitten die Kirchen und die kirchlichen Einrichtungen beim Zustandekommen
von lokalen Agenden 21 im Anschluß an die Rio-Konferenz von 1992 die
Initiative zu ergreifen.
- Wir treten für die Besteuerung des internationalen Verkehrs ein, um
Energieverbrauch und Wirtschaftsentwicklung wirksam zu entkoppeln.
II. Nationale Verantwortungsebene
- Wir fordern die Bundesregierung auf, für eine restriktive Rüstungsexportpolitik
in der europäischen Union einzutreten.
- Die Agrarsubventionen sollen so umgestaltet werden, daß sie zu einer
umweltverträglichen Form der Produktion führen.
- Wir fordern die Bundesregierung auf, die auf dem Weltsozialgipfel eingegangenen
Verpflichtungen in allen Politikfeldern umzusetzen.
- Kirchen, kirchliche Hilfswerke und Gewerkschaften sind aufgerufen, sich
in solidarischen Aktionen für den Aufbau von Gewerkschaften in Entwicklungsländern
einzutreten und mit inhaftierten Gewerkschaftern solidarisch zu sein.
III. Zusammenarbeit der Religionen
Die großen Menschheitsaufgaben, die mit Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung gekennzeichnet sind, erfordern eine konstruktive und systematische Kooperation der verschiedenen Religionsgemeinschaften auf der Erde. Auch die Weltwirtschaft bedarf der bewußten Steuerung durch konsensfähige Werte, wie sie im Projekt Weltethos formuliert worden sind.
Bericht der Arbeitsgruppe 4.2
"Menschenrechte - universal und unteilbar ?"
I. Bekennen
- Die Kirchen sind in eine Geschichte der Verkennung und Mißachtung
der Menschenrechte verstrickt. Bekenntnis dieser Schuld und entschiedener
Einsatz für die volle Verwirklichung der Menschenrechte in Kirchen und
Gesellschaften sind nach christlichem Verständnis ein Gebot der Gerechtigkeit,
die an der biblisch bezeugten Gerechtigkeit Gottes Maß nimmt.
- Die Erfahrung der Gerechtigkeit Gottes, wie sie das Volk Israel in der Herausführung
und Befreiung " aus dem Sklavenhaus Ägypten" gemacht hat, ermächtigt
und verpflichtet zur Praxis der Gerechtigkeit.
- Es kommt darauf an, daß es Menschen gibt, die die Sache Gottes zu
ihrer eigenen Sache machen: Heilung und Heil für die Armen, Unterdrückten
und Entrechteten zu bewirken. Dies findet verbindlichen Ausdruck in der Option
für die Armen. Sie verbindet den solidarischen Einsatz mit und für
die Opfer von Ungerechtigkeit mit der Einladung an die Täter zur Umkehr.
Nur so wird Versöhnung möglich.
II. Erkennen
- Am Beispiel der Prozesse in Namibia und Südafrika haben wir uns zwei
gegensätzliche Modelle der nationalen Versöhnung vergegenwärtigt.
Auf der einen Seite steht der Versuch zu vergessen; auf der anderen Seite
der Prozeß der Offenlegung und Aufarbeitung geschehenen Unrechts.
- Wir erkennen, daß der Weg der Vergegenwärtigung geschehenen
Unrechts für Opfer und Täter ein unerläßlicher Schritt
der Versöhnung ist. Er schließt den "Schmerz der Entblößung"
(Geiko Müller-Fahrenholz) ein.
- Wir betonen die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte.
Sie gründen auf der unveräußerlichen Menschenwürde. Gegen
eine Überbetonung der Freiheitsrechte in der abendländischen Tradition
weisen wir nachdrücklich auf den untrennbaren Zusammenhang von bürgerlichen
Freiheitsrechten und sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten hin.
- In der biblischen Schöpfungstheologie sehen wir eine zentrale Grundlage
dieses Zusammenhanges. Die gottesebenbildliche Erschaffung des Menschen als
Mann und Frau verweist auf die grundlegende Sozialität des Lebens. In
Freiheit und Verantwortung ist ihnen die tätige Gestaltung der geschöpflichen
Welt aufgetragen.
- Angesichts der Verletztheit und Gebrochenheit von menschlicher und geschöpflicher
Existenz überhaupt fragen wir, ob nicht gerade die universale Erfahrung
von Leid, insbesondere von menschlich verursachten Leiden, ein Anknüpfungspunkt
dafür sein kann, die Universalität und Unteilbarkeit von Menschenrechten
im interkulturellen und interreligiösen Dialog plausibel zu machen.
- Als zweites Beispiel wurde der Themenbereich Frauenrechte sind Menschenrechte"
bearbeitet. Zahlreiche christliche Frauenverbände und Initiativgrupppen
machen auf die sich verschärfende Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Ihr
Engagement gründet in der Würde der Frau als Gottesebenbild.
- Die Anerkennung der Rechte von Frauen und Mädchen als unveräußerliche
Menschenrechte ist auf der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 wie auf der
Vierten Weltfrauenkonferenz von Beijing als dringende Forderung geltend gemacht
worden.
- Exemplarisch haben wir uns im Anschluß an die Konferenz von Beijing
die Problemfelder von Zwangsmigration, Zwangsprostitution und Handel mit Frauen
und Kindern als weltweitem Wirtschaftszweig, insbesondere als osteuropäischer
Wachstumsmarkt (vgl. die Situation in Berlin), vergegenwärtigt, ebenso
die Probleme von Genitalverstümmelungen und Zwangsabtreibungen.
III. Handeln
- Wir begrüßen, daß die Frage der Gewalt gegen Frauen auch
in den Konsultationsprozeß der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen
Lage eingeflossen ist und daß von der EKD ein Studienvorhaben zu dieser
Problematik initiiert worden ist. Diese und andere Schritte der Bewußtseinsbildung
müssen in allen kirchlichen Bereichen vorangetrieben und unterstützt
werden. Die Verantwortlichen in den Kirchen werden gebeten, die Dienste zum
Schutz und der Betreuung der Opfer solcher Gewalt zu erhalten und auszubauen.
Die politisch Verantwortlichen fordern wir auf, alle rechtlichen, organisatorischen
und personellen Maßnahmen zu ergreifen , um die Verfolgung und Bestrafung
der Verantwortlichen zu gewährleisten.
- Ausgehend von der Beobachtung, daß Nationalitätenkonflikte und
Konflikte mit ethnischen und religiösen Minderheiten in zahlreichen Regionen
der Welt dramatische Ausmaße angenommen und unsagbares Leid über
die Zivilbevölkerung, insbesondere Frauen und Kinder gebracht haben,
fordern wir die Mitgliedskirchen der ACK auf, Konfliktprävention zu einem
eigenen Arbeitsbereich der Kirchen und ihrer Werke auszubauen. In diesem Zusammenhang
sollten ökumenische Dienste verstärkt gefördert werden.
In gleicher Weise fordern wir die Bundesregierung auf, in der Entwicklungszusammenarbeit
verstärkt finanzielle Mittel für den Bereich Konfliktprävention
und -schlichtung bereitzustellen.
- Wir unterstützen die Bemühungen um eine Reform des UN-Systems
mit der Zielrichtung, wirksame Sanktionen gegen die Verletzung der wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechte zu ermöglichen.
- Im Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit zwischen Kirchen sollte
die bisherige Spielregel überprüft werden, keine Stellungnahmen
oder Aktivitäten zu unternehmen ohne ausdrückliche Zustimmung der
Kirchen vor Ort. Die Erfahrungen im Bereich der Menschenrechtsarbeit lehren,
daß in bestimmten Fällen durchaus ein kritischer Dialog und kritische
Solidarität mit Kirchen vor Ort geboten ist.
Hinweis: Die Arbeitsgruppe 4.3. kam nicht zustande. Ein Bericht liegt nicht
vor
Bericht der Arbeitsgruppe 4.4
Schöpfungsgerechtes Handeln vor Ort und global
"Obwohl viele Kirchen in jüngster Zeit einen klaren Standpunkt zur ökologischen Krise eingenommen haben, sind wir uns bewußt, daß die Kirchen im allgemeinen nur langsam auf die Bedrohungen der Umwelt reagiert haben.
Die Kirchen waren - von den Aufrufen weniger prophetischer Stimmen abgesehen - nicht die schnellste , die bevorstehende ökologische Unordnung zu ahnen. Selbst heute erkennen viele Kirchen noch nicht, wie dringend es einer christlichen Antwort auf die Gefahren und Risiken, mit denen sich die Menschheit konfrontiert sieht, bedürfte."
(Umwelt und Entwicklung. Eine Herausforderung an unsere Lebensstile. Abschlußdokument der Konferenz der Europäischen Kirchen (KEK) und des Rats der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), Kreta 1995)
Die soziale Frage hat im 19. Jahrhundert zur Entwicklung der kirchlichen Soziallehren Anlaß gegeben und zur Herausbildung der sozialen Marktwirtschaft beigetragen. Heute muß die ökologische Krise die Kirchen zu einer vertieften Schöpfungstheologie, zu einem neuen ökologisch - christlichen Bewußtsein und zur praktischen Schöpfungsverantwortung führen.
Die Alltagspraxis in unseren Kirchen wird dem nicht gerecht. Sie wird mehr durch Sachzwänge als durch Schöpfungsspiritualität bestimmt und dabei gibt es eine Fülle kirchlicher Verlautbarungen, die die Schöpfungsverantwortung herausstellen und konkrete Empfehlungen aussprechen. Genannt seien:
- Gemeinsame Erklärung von EKD und DBK (1985)
- Ökumenische Versammlung Stuttgart (1988)
- Ökumenische Versammlung Dresden(1989)
- Ökumenische Versammlung Basel (1989)
- Ökumenische Versammlung Seoul (1990)
- Kreta-Konferenz von KEK und CCEE (1995)
Wir wissen viel über die ökologischen Probleme, aber wir tun zu wenig, um die Kluft zwischen kirchlichen Worten und kirchlichen Taten zu verringern. Schöpfungsgerechtes Handeln als Aufgabe für uns Christen umfaßt alle Bereiche unseres Lebens als Individuen, als Familien, als Gruppen und als Gemeinden. In den letzten Jahren haben viele Menschen in ihren individuell gestaltbaren Bereichen nach Lösungen gesucht. Es gibt auch ermutigende Beispiele praktizierter Schöpfungsverantwortung innerhalb der Kirchen. Lokales Handeln wird immer wieder von wenigen Engagierten angestoßen, weil die globalen Folgen unserer Lebensweise ihnen vor Augen treten. Die Erkenntnis der globalen Dimensionen der ökologischen Krise führt zum Gefühl der Ohnmacht des Einzelnen, aber auch zur Einsicht in die Notwendigkeit struktureller Veränderungen auf gesellschaftlicher Ebene. Die komplexen ökologischen Fragen können aber nicht im kirchlichen Rahmen allein gelös
t werden, sondern sie bedürfen einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung und politischer Entscheidung.
Die bei der Rio-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (1992) beschlossene Agenda 21 stellt einen international vereinbarten Handlungsrahmen dar, der jetzt lokal, regional und national umzusetzen ist. Die Lokale Agenda 21 fordert, Leitbilder und Rahmenpläne zu konzipieren , die eine nachhaltige Entwicklung von Kommunen und Regionen im 21. Jahrhundert gewährleisten , um der Verantwortung vor den zukünftigen Generationen gerecht zu werden.
Die sachlichen Schwerpunkte der Lokalen Agenda 21 betreffen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Beispielhaft seien genannt:
- Präventive Sozial- und Wirtschaftspolitik (Verhinderung von Armut,
Arbeitslosigkeit)
- Förderung ökologischen Wirtschaftens einschließlich ökolo-gischen
Landbaus
- Schutz der biologischen Vielfalt
- Ressourcen-, Energie- und Abfallwirtschaft
- Verkehrs- und Infrastruktur (Städteplanung)
- Kultur- und Bildungspolitik
- Solidarität zwischen Frauen und Männern
- Förderung von Nord - Süd- Partnerschaften
- Integrative Ausländer- und Asylpolitik.
Zukunftsfähige Leitbilder und Rahmenpläne der lokalen Agenda 21 sind kommunal und regional nur umsetzbar, wenn möglichst alle Bürgerinnen und Bürger in einem partizipatorischen Prozeß von deren Richtigkeit und Notwendigkeit überzeugt werden und wenn sie bereit sind, ihren konsumorientierten Lebensstil zu verändern.
Einige Gemeinden und Kommunen haben bereits mit der Umsetzung der Lokalen Agenda 21 begonnen. Sie haben richtungsweisende Projekte entwickelt, die auch andere ermutigen können, einen entsprechenden Prozeß in Gang zu setzen. Wir nennen folgende Beispiele, die von christlichen Initiativen ausgegangen sind:
- Das "Köpenicker Modell", initiiert von der "Köpenicker Initiative
Eine Welt" (nsprechpartner: Dr. Wazlawik Tel.: 030/6563069) versucht, für
einen Berliner Stadtbezirk eine Umsetzung der Lokalen Agenda 21.
- Das "Altmühltal-Projekt", initiiert von der Katholischen Universität
Eichstätt (Information: Franz von Assisi - Akademie zum Schutz der Erde
e.V., Ostenstr. 26-28, 85071 Eichstätt, Tel.: 08421 /931267), stellt
für eine ländliche Region einen Versuch zur Umsetzung der Lokalen
Agenda 21 dar.
- Das Projekt "märkischer Kreis" (NRW), initiiert durch den Umweltbeauftragten
der EKvW und der Evangelischen Akademie Iserlohn, versucht die Agenda für
eine durch mittelständische Industrie geprägte Region umzusetzen.
Aus den Erfahrungen dieser Beispiele ergibt sich, daß die Kirchen - insbesondere in ökumenischer Zusammenarbeit - neben der Initiative, auch die Moderation wahrnehmen und zwischen verschiedenen Interessen vermitteln können.
Der konziliare Prozeß der christlichen Kirchen für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung findet seine politische Entsprechung im Rio-Folgeprozeß, insbesondere in der Agenda 21. Deshalb werden die Kirchen, Gemeinden, Gruppen und Initiativen gebeten, sich aktiv bei der Vorbereitung, inhaltlichen Gestaltung und Umsetzung der Lokalen Agenda 21 zu beteiligen. Die Ergebnisse der Studie "Zukunftsfähiges Deutschland" bietet hierzu viele konkrete Anregungen.
Die Kirchenleitungen werden gebeten, finanzielle und personelle Mittel bereitzustellen,
um die Initiativen aus kirchlichem Bereich zur Umsetzung der Lokalen Agenda
21 zu unterstützen und ihr breites Spektrum von Bildungsangeboten dafür
zu nutzen. Die Kirchen sollten Vorbild und Lernorte für die Themen der
Agenda 21 und für den Prozeß für ein schöpfungsgerechtes
Handeln vor Ort und global gerecht werden.
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© 2001 by Ulrich Schmitthenner
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