(1) »Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf
er ihn ... « (Gen 1,27).
Die Begegnung mit Fremden und Unbekannten löst Interesse und Neugier aber
auch Abwehrreaktionen und Angst aus. Die biblische Botschaft fordert uns heraus,
die Gottesebenbildlichkeit im Anderen zu entdecken. Das sollte unser Verhältnis
zu Menschen aus anderen Ländern prägen.
Deshalb begrüßen wir das Zusammenleben mit Ausländerinnen und
Ausländern in unserem Land als uns alle bereichernde Öffnung unserer
Gesellschaft. Es eröffnet uns die Möglichkeit, in Gemeinschaft mit
ihnen leben zu lernen, uns stärker als Teil der Einen-Welt zu begreifen
und gemeinsam mit Menschen aus der Zwei-Drittel-Welt nach überlebensfähigen
Gesellschaftsformen zu suchen.
Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, daß das Arbeiten und Leben
von Menschen aus der Zwei-Drittel-Welt in unserem Land ein Ergebnis historisch
bedingter und sich gegenwärtig noch verschärfender politischer und
wirtschaftlicher Ungerechtigkeit ist, in deren Folge die Menschen aus der Zwei-Drittel-Welt
aus ihren Familien, Kirchen, Kulturen und Landschaften entwurzelt werden. Wir
sind herausgefordert, uns für eine solche Lebensatmosphäre für
Ausländerinnen und Ausländer einzusetzen, die allen eine wirkliche
Mitbürgerschaft ermöglicht, ohne die eigene Identität verleugnen
zu müssen.
2.2.1. Zur Situation
(2) Wir blicken zurück auf eine Geschichte, die von 1933-1945 besonders
erschreckend zeigte, wie Rassismus das Denken und Handeln des deutschen Volkes
durchdringen konnte.
Durch diese Vergangenheit und durch aktuellen Rassismus - wir denken dabei besonders
an das Apartheidregime in Südafrika - sind wir zu einem klaren Bekenntnis
aufgefordert.
Unsere Kirchen und die Regierung der DDR verurteilen Rassismus und Apartheid.
Trotzdem zeigen sich im zwischenmenschlichen Bereich immer wieder rassistische
Verhaltensweisen.
In den letzten Jahren ist zu der Zahl der Bürgerinnen und Bürger anderer
Staaten, die zu Studium, Ausbildung und Berufstätigkeit bei uns leben,
eine noch anwachsende Zahl von Werktätigen und Auszubildenden aus asiatischen
und afrikanischen Ländern hinzugekommen.
(3) Neben Toleranz und Interesse sind in der Bevölkerung Verständnislosigkeit
wie auch ausländerfeindliche Verhaltensweisen zu beobachten. Politische
und rassische Vorurteile verbreiten sich als Pauschalurteile und erschweren
das Leben der Ausländerinnen und Ausländer und die Beziehungen zu
ihnen. Dies wird nur sehr zaghaft in unserer Gesellschaft öffentlich benannt.
Zwar wächst die Sensibilität für die Situation der Ausländerinnen
und Ausländer, aber nicht in gleichem Maß die Bereitschaft, selbst
Vorurteile abzubauen, sich Ausländerinnen und Ausländern zu öffnen
und überall gegen Hindernisse anzugehen, die im alltäglichen Leben
einer wirklichen Mitbürgerschaft entgegenstehen. Unsere Unkenntnis der
genauen Rechtslage in Bezug auf die Bedingung ihres Aufenthaltes hier beziehungsweise
auch die Rechtsbestimmungen ihres jeweiligen Heimatlandes erschwert dies. Unser
Staat versucht, bessere Voraussetzungen für ein partnerschaftliches Miteinander
zu schaffen, aber deren Verwirklichung ist in der Praxis nicht ausreichend.
Auch wir selbst begreifen zu wenig, daß unser Glaube zu einem füreinander
verantwortlichen, guten Zusammenleben ermutigt. - In der Bibel wird verflucht,
wer das Recht von Fremdlingen beugt (vgl. Dtn 27,19), wir werden aufgefordert,
Fremdlinge gastfreundlich in unser Haus aufzunehmen, in ihnen nehmen wir Jesus
auf (vgl. Mt 25,3 5).
2.2.2. Deshalb bitten wir
2.2.2.1. die Christen unseres Landes
(4) offen zu werden für »fremde« Lebens- und Glaubenserfahrung
und sich auch der eigenen Tradition in kultureller und gesellschaftlicher Hinsicht
bewußt zu werden;
- sich Ausländerinnen und Ausländern mehr zu öffnen und Kontakte
zu suchen;
- zu lernen, eigene Vorurteile und Wertvorstellungen anfragen zu lassen;
- bei Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern sich offen
auf ihre Seite zu stellen,
- ihr Hiersein im Kontext der Weltsituation verstehen zu lernen;
2.2.2.2. die Gruppen und Gemeinden unseres Landes
(5) den Gemeindealltag gastfreundlicher zu gestalten, so daß Gemeinschaft
mit Ausländerinnen und Ausländern möglich wird, entsprechend
dazu einzuladen und ihnen Räume (auch zur Religionsausübung) zur Verfügung
zu stellen.
(6) Kontakt zu gesellschaftlichen Verantwortungsträgern am Ort zu suchen,
um in Zusammenarbeit mit ihnen;
- die Bevölkerung besser auf das Zusammenleben mit Ausländerinnen
und Ausländern vorzubereiten;
- Sorge zu tragen, daß die Rechte der Ausländerinnen und Ausländer
in vollem Umfang in der Praxis verwirklicht werden;
- Ausstellungen und Veranstaltungen zu organisieren, die Eindrücke von
Kunst, Kultur und Leben in den Herkunftsländern der ausländischen
Werktätigen vermitteln,
(7) Ausländerinnen und Ausländern bei der Rückkehr in die Heimatländer
zu ermutigen und zu unterstützen;
(8) für Ausländerarbeit finanzielle Mittel(zum Beispiel aus dem
Fond des 2%-Appells) zur Verfügung zu stellen,
2.2.2.3. die kirchenleitenden Gremien
(9) für Ausländerarbeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beauftragen
und zu befähigen sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch zu fördern,
(10) das Zusammenleben mit Ausländerinnen und Ausländern als Thema
in die Kinder- und Jugendarbeit aufzunehmen;
(11) in Absprache mit den ökumenischen Partnern auch ausländische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum befristeten Seelsorgedienst in unser Land
einzuladen und die dazu notwendigen Voraussetzungen zu schaffen,
(12) bei ökumenischen Kontakten zu den Kirchen der Heimatländer
über die Möglichkeiten der freien Religionsausübung ihrer Landsleute
bei uns zu sprechen;
(13) mit den ökumenischen Partnern Sorge zu tragen, daß die von
unseren Kirchen organisierten Ausbildungen gründlich vorbereitet werden
und sich stärker an der Situation der Heimatkirchen ausrichten, dabei sollten
von uns noch mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Frauen angeboten werden;
außerdem sollte immer überlegt werden, ob die Stipendiatinnen und
Stipendiaten ihre Ehepartner und Kinder mitbringen können;
(14) zu Studienarbeiten anzuregen, in denen Möglichkeiten und Grenzen
des interkulturellen Zusammenlebens in der DDR untersucht werden.
Darüber hinaus bitten wir die Kirchen und Christen, sich gegenüber
staatlichen Vertretern einzusetzen:
(15) für umfangreiche und unkomplizierte Kontaktmöglichkeiten zu
hier lebenden Armeeangehörigen und ihren Familien durch die Förderung
von lebendigen Partnerschaften zu sowjetischen Schulen in unserem Land und zu
Schulen und Betrieben in der Sowjetunion;
(16) daß bei Verträgen mit Auszubildenden aus der Zwei-Drittel-Welt
ein Ausbildungsmodus gefunden wird, der den länderspezifischen Bedingungen
und Erfordernissen entspricht;
(17) daß bei Verträgen mit Arbeiterinnen und Arbeitern aus der
Zwei-Drittel-Welt Vorkenntnisse, individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten
und späterer Einsatz stärker beachtet werden. Dies sollte Vorrang
vor der Abdeckung des Arbeitskräftebedarfs bestimmter Betriebe haben;
(18) daß die Bevölkerung umfangreicher und besser informiert wird
über die Rechte und Pflichten der ausländischen Mitbürgerinnen
und Mitbürger, über ihren Beitrag zur Volkswirtschaft, sowie über
Probleme in ihren Herkunftsländern (vgl. - 3.3.1. Gerechtigkeit in der
DDR);
(19) daß der Kulturaustausch besonders mit den Herkunftsländern
der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger verstärkt
wird, damit unsere Bevölkerung vielfältig mit Kultur und Leben der
ausländischen Werktätigen in Berührung kommt.
Wir laden zu einem guten Zusammenleben mit den Menschen aus anderen Ländern
ein. Diese Bemühungen können uns Wege eröffnen, die Vielfalt
der Menschheit zu entdecken.