Das Mandat der Ökumenischen Versammlung endet mit der 3. Vollversammlung.
Die Weiterarbeit an den Themen, denen sich die Ökumenische Versammlung
gestellt hat, ist notwendig. Deshalb beschließt die Ökumenische Versammlung
am Ende ihrer 3. Vollversammlung:
1. Die Ökumenische Versammlung bittet die Kirchen, die Ergebnisse entgegenzunehmen,
sie gemäß Ziffer 1.2.4. der Grundregelung jeweils für ihren
Bereich in Kraft zu setzen und Personen oder Gruppen mit der Koordination und
Weiterführung des konziliaren Prozesses zu beauftragen.
2. Die Delegierten der Ökumenischen Versammlung nehmen sich vor, das
Anliegen des ökumenischen Prozesses weiter zu vertreten und um Sachfragen
zu erweitern (zum Beispiel die Stellung der Frau in der Geschichte und Gegenwart
unserer Kirchen), die bisher nicht genügend Berücksichtigung gefunden
haben.
3. Die Mitgliederkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen hat
auf Anregung des Präsidiums der Ökumenischen Versammlung eine Konsultativgruppe
für die Begleitung der Arbeit zu den Themen der Ökumenischen Versammlung
gebildet. Die Ökumenische Versammlung begrüßt dies. Sie nominiert
sechs Vertreter der Ökumenischen Versammlung und bittet die Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen, mit diesen Vertretern, vorbehaltlich der Zustimmung der
Kirchen, aus denen sie zu kommen, und den Mitgliedern des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen gemeinsam die Konsultativgruppe zu bilden. Die Ökumenische
Versammlung benennt fünf Stellvertreter und bittet die Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen, diese gegebenenfalls als Stellvertreter oder Nachfolger
einzusetzen.
4. Die Ökumenische Versammlung sieht folgende Aufgaben, die die Konsultativgruppe
wahrnehmen sollte:
- Die Umsetzung des Anliegens der Ökumenischen Versammlung konstruktiv
begleiten,
- Initiativen zusammenführen,
- Regionale ökumenische Versammlungen und thematisch orientierte Konferenzen
anregen und begleiten,
- dafür sorgen, daß in spätestens fünf Jahren eine weitere
Ökumenische Versammlung durchgeführt wird.
5. Die Ökumenische Versammlung bittet die Konsultativgruppe, die von
der Ökumenischen Versammlung eingesetzte Arbeitsgruppe zur Umsetzung in
den Gemeinden in ihrer Arbeit zu fördern und zu begleiten.
6. Die Ökumenische Versammlung bittet die Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen, die personellen und materiellen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
daß diese Aufgaben wahrgenommen werden können.