12.3.1. Für den Einzelnen
(4) Es ist die Aufgabe des Einzelnen, sich um Informationen zu bemühen,
sie - soweit möglich - zu überprüfen, eigene Konsequenzen daraus
zu ziehen und sie verantwortlich weiterzugeben. Wenn gesellschaftliche Angebote
für Information und Engagement existieren, sollten Interessierte sie prüfen,
bekanntmachen und gegebenenfalls entsprechende gesellschaftliche Funktionen
übernehmen, selbst wenn die Handlungsspielräume in ihnen zunächst
klein sind. Anfragen und Eingaben bei Dienststellen, Einrichtungen und Betrieben
sind eine weitere Möglichkeit, Informationen zu gewinnen. Auch im persönlichen
Lebensstil ist ein verantwortungsvoller und lebensdienlicher Umgang mit der
Natur und den materiellen Gütern notwendig (vgl. 8-Lebensweise).
Durch diese praktische Vorbildwirkung kann besonders gut informiert und zur
Ausprägung eines breiten Umweltbewußtseins in der Gesellschaft beigetragen
werden. Der Einzelne hat ferner die Aufgabe und Chance, die Natur erlebnisorientiert,
ursprünglich und vom Gefühl mitbestimmt wahrzunehmen. Besonders Kindern
sollte die Möglichkeit gegeben werden, auf diese Art und Weise die Natur
zu erleben.
12.3.2. Für die Kirchen, Gemeinden und Gruppen
(5) Die Weitergabe von Umweltinformationen ist auch legitime Aufgabe der Kirchen.
Christliche Umweltverantwortung ist Diakonie an der leidenden Schöpfung
und so, wie medizinisch-diakonisches Handeln Sachkunde erfordert, so auch ökologisch-diakonischer
Einsatz. Diese Sachkunde kann auch im kirchlichen Raum vermittelt werden. Ebenso
sind eigenständige Forschungen im Umweltbereich (zum Beispiel im Rahmen
der kirchlichen Land- und Forstwirtschaft) möglich. Gegenwärtig stehen
die Kirchen sogar noch vor einer zusätzlichen Aufgabe. Sie müssen
durch ihr informierendes Handeln helfen, daß in der Gesellschaft bestehende
Defizit an Umweltbewußtsein abzutragen. Besonders notwendig ist:
- die Vermittlung von Grundkenntnissen im Umweltbereich und deren Verknüpfung
mit der Verkündigung des Glaubens in der kirchlichen Aus- und Weiterbildung;
- die Einbeziehung solcher Grundkenntnisse in die christliche Unterweisung;
- die Erweiterung des Kirchlichen Forschungsheimes in Wittenberg zu einem
für alle Kirchen offenen Umweltinformationszentrum, sowie dessen ökumenische
Unterstützung;
- die Einsetzung von hauptamtlichen beziehungsweise ehrenamtlichen Umweltbeauftragten,
bei Berücksichtigung der jeweiligen Strukturen und Möglichkeiten
der verschiedenen Kirchen.
(6) Wir bitten die Kirchenleitungen, sich diese Aufgabe zu eigen zu machen.
Darüber hinaus sollte die Problematik der grenzüberschreitenden Schädigung
der Umwelt in den grenzüberschreitenden Dialog der Kirchen einbezogen werden.
Notwendig für Gemeinden und Gruppen ist:
- eine sach- und themenorientierte Arbeit der Umweltgruppen und deren Anerkennung
in den Gemeinden;
- ein verbesserter Informationsfluß zwischen diesen Gruppen und den
Gemeinden (zum Beispiel durch ökumenische Gemeindeseminare, Umweltbibliotheken
u. ä.).
Außerdem kann die kirchliche Presse durch eine verstärkte Aufarbeitung
von Umweltthemen zu Information und Bewußtseinsbildung der Gemeinden beitragen.
12.3.3. Für die Gesellschaft
(7) Dringend erforderlich ist eine ausreichende, sachgerechte und ungeschminkte
Information über ökologische Zusammenhänge und Probleme in der
DDR. Informationen müssen wissenschaftlich begründet und allgemein
verständlich sein sowie Zusammenhänge aufdecken. Sie müssen rechtzeitig
erfolgen und leicht zugänglich sein. Die Information der Bevölkerung
ist ebenso notwendig wie die der Fachleute. Erforderlich für unser Land
sind gegenwärtig:
- Mitteilungen über aktuelle Gefahrensituationen (zum Beispiel durch
ein Smogalarmsystem),
- Offenlegung der Pläne zur Evakuierung der Bevölkerung für
den Fall einer Havarie in großtechnischen Anlagen,
- eine umfassende Bestandsaufnahme der ökologischen Gesamtsituation in
der DDR als Grundlage für Bewußtseinsbildung und politische Entscheidungsfindung;
- Einbeziehung der Betroffenen in Entscheidungen über umweltbeeinflussende
Maßnahmen (zum Beispiel öffentliche Diskussion über Einrichtung
von Deponien);
- Einführung der Möglichkeit einer gerichtlichen Nachprüfung
von umweltrelevanten Entscheidungen;
- intensivere und handlungsorientierte Umwelterziehung und -bildung;
- Information über ökologisch bedeutsame Forschungs- und Entwicklungsergebnisse.
(8) Wir bitten die Kirchenleitungen, in ihren Gesprächen mit der Regierung
sich für die Realisierung dieser Vorschläge einzusetzen. Gleichzeitig
bitten wir, sich dafür einzusetzen, daß Geheimhaltungsbestimmungen
und Vertuschungspraktiken, die eine öffentliche Diskussion verhindern,
aufgehoben werden. Das gilt auch für die übertriebene Schweigepflicht
für Fachleute.
(9) Von den gesellschaftlichen Organisationen, den Parteien, den Politikern
und den Mitarbeitern des Staatsapparates, von der Volksbildung, dem Hochschulwesen,
dem Gesundheitswesen, den Autoren und Verlagen, den Künstlern und Kulturzentren,
dem Kulturbund, der Urania, den Massenmedien, den Forschungseinrichtungen und
der Wirtschaft ist zu erwarten, daß sie ihre Verantwortung wahrnehmen
und Umweltinformation stärker und besser weitergeben.