10.3.1. Gegenwärtige Situation
(14) Die Volkswirtschaft wird in der DDR durch staatlich festgelegte Produktionsziffern
und Preiskalkulationen gesteuert, die oft von nur scheinbarer Wirtschaftlichkeit
bestimmt sind. Die jährliche Planerfüllung eines Betriebes, kurzfristige
Erfolge beim Angebot von Konsumgütern oder statistische Erfolgsmeldungen
genügen nicht, um die gesellschaftliche Effektivität zu bestimmen.
Diese muß auch die Kosten berücksichtigen, die für die Vermeidung,
Minderung und Beseitigung von Umwelt- und Gesundheitsschäden entstehen;
sie wurden bisher bei Wirtschaftlichkeitsüberlegungen vernachlässigt.
(15) Die Bereiche der Volkswirtschaft werden in der DDR, entsprechend der
sozialistischen Gesellschaftsstruktur, überwiegend durch die Staatsorgane
geleitet. Deshalb können nur sie die organisatorischen und strukturellen
Voraussetzungen schaffen, um ökologische Belange in der Volkswirtschaft
zu beachten. Die bestehenden Umweltschäden erfordern von den politisch
Verantwortlichen jetzt entscheidende wirtschaftliche Veränderungen, um
den gesellschaftlichen Wohlstand in der DDR für die Zukunft zu sichern.
10.3.2. Ansätze für Veränderungen
(16) Bei der Beurteilung der Effektivität der Produktion muß der
gesamte gesellschaftliche Aufwand berücksichtigt werden. Dazu gehören
auch die Kosten für die von der Natur bereitgestellten Rohstoffe Luft,
Wasser und Boden, die nur solange unentgeltlich zur Verfügung stehen, wie
sie sich regenerieren können.
(17) Die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Beachtung dieser
Ergebnisse sollte verstärkt in die Volkswirtschaft eingeführt werden.
Die für größere Investitionsvorhaben vorgeschriebene Prüfung
ist schrittweise für alle bestehenden und geplanten Betriebe sowie für
alle produzierten Güter, unter Berücksichtigung der bei der Produktion
entstehenden Abprodukte bis hin zum Abbau der Güter nach ihrer Nutzung,
auszudehnen.
(18) Die bestehenden Umweltgesetze sollten in vollem Umfang durchgesetzt werden,
und weitere sind notwendig. Die Strafbemessung für die Betriebe bei Verstößen
gegen diese Gesetze sollte mindestens vergleichbar ihren Aufwendungen zur Vermeidung
der Verstöße sein. Der Schadensverursacher ist verantwortlich für
die Beseitigung der entstandenen Schäden (Verursacherprinzip).
(19) Der konfliktträchtige, grenzüberschreitende Transport von Abprodukten
sollte unterbunden werden, da die Kontrolle ihrer Zusammensetzung wirtschaftlich
nicht möglich ist, eine langfristige Deponie technisch noch nicht gelöst
ist und der Produzent und der Nutznießer der erzeugten Güter auch
die Folgen selbst tragen sollten.
(20) Die Erkenntnis, daß Veränderungen notwendig sind, sollte zu
wesentlichen Fortschritten in Forschung und Entwicklung führen, insbesondere
in Bezug auf neue wirtschaftliche Bewertungskriterien, Langzeitverhalten von
Ökosystemen, Veränderungen der Infrastruktur, Entwicklung ab produktarmer
und abproduktfreier Technologien und alternativer Energiequellen (vgl. 11 -
Energie - 11.4.2.). Die Forschungsergebnisse sollten politisch wirksam werden.
(21) In der Preispolitik sind Veränderungen notwendig, um den gesellschaftlichen
Aufwand für die erzeugten Güter (Grundnahrungsmittel, Wasser-, Miet-
und Energiepreis) widerzuspiegeln. Reale Preise für diese Güter würden
im privaten und gesellschaftlichen Bereich zum sparsamen Umgang motivieren und
den staatlichen Stützungsfonds entlasten. Die freiwerdenden Mittel können
für umweltpolitische Maßnahmen eingesetzt werden. Mit der Einführung
realer Preise sind auch Veränderungen bei den Einkommen, insbesondere der
sozial schwachen Schichten in der Gesellschaft notwendig.
(22) In der Landwirtschaft sollten strukturelle Veränderungen dazu führen,
daß dem natürlichen Kreislauf Boden - Pflanze - Tier wieder verstärkt
Rechnung getragen wird. Das würde zu einer Reduzierung des Chemikalieneinsatzes,
des Transport- und Energieaufwandes u. a. führen. Die industriemäßige
Massentierhaltung ist Ausdruck des zerstörten Verhältnisses von Mensch
und Tier. In der Tierhaltung sind technologische Lösungen zu suchen, die
artgerecht sind. Den Belangen des Tierschutzes ist in der Landwirtschaft und
allen anderen Bereichen des Lebens Rechnung zu tragen. Alternative Landwirtschaftsmodelle
sollten in ausgewählten Betrieben erprobt werden. Auch in der kircheneigenen
Landwirtschaft wären die Voraussetzungen für solche Erprobungen gegeben.
(23) Der grenzüberschreitende Charakter vieler ökologischer Probleme
erfordert neue Rechtsprinzipien. Die politisch Verantwortlichen sollten den
Abschluß internationaler Abkommen fördern und deren Verwirklichung
sichern.