9.2. Verantwortung aus dem Glauben
(3) Christlicher Glaube kann in diesen Fragen und Herausforderungen Orientierungshilfe
sein. Deshalb halten wir für wichtig:
Jedes menschliche Leben, von Gott geschaffen, ist wertvoll, einmalig und unverwechselbar.
Das glauben wir.
Gottes Wege mit dem Menschen beschreiben menschliche Freiheit und menschliche
Grenzen, begründen seine Würde und fordern »Ehrfurcht vor dem
Leben«. Auch Christen tragen Schuld, daß dieses Ja Gottes zu jedem
Menschen durch unmenschliche Aktivitäten verdunkelt und seine Weisungen
und Gebote mißachtet werden. Das bekennen wir (vgl. 1-Grundlegung 1.1.3.2.).
Das Menschenleben beginnt mit der Befruchtung der Eizelle. Als von Gott geschaffenes
und von ihm geliebtes Wesen hat es Lebensrecht. Von Anfang an ist ihm Betreuung
und Schutz zu gewähren. Dafür treten wir ein.
Der Mensch ist von Beginn an auf Gemeinschaft angewiesen, menschlicher Liebe
und Fürsorge anvertraut; im Gegenüber zum anderen erlebt er sich als
Mitmensch. Jeder Mensch, ungeboren oder geboren, unabhängig von seiner
Leistungs- und Anpassungsfähigkeit, Leid oder Glück erlebend, Mann
oder Frau, jung oder am Ende seines Lebens, sollte der Annahme durch Christen
sicher sein können. Die Vorstellung »alles ist machbar« zaubert
die Illusion einer leidfreien Welt. Diese könnte aber -funktionierend und
perfektioniert - ohne menschliche Wärme und Barmherzigkeit, Heillos sein.
Im Glauben sehen wir aber die Würde des Menschen auch dann, wenn er noch
nicht geboren, wenn er behindert und psychisch krank, wenn er an die Grenze
seines Lebens gekommen ist. Im Glauben bekennen wir, daß durch die Auferstehung
Jesu dem Tod die Macht genommen ist und Sterben wesentlich zur Vollendung menschlichen
Lebens gehört. Es gibt darüber kein Verfügungsrecht. Diese Würde
ist im besonderen Handeln Gottes am Menschen begründet. Die Verkündigung
des Reiches Gottes durch Jesus Christus ist für uns Auftrag und Maßstab,
den Menschen zu dienen und das Leben zu bewahren.
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