5.5. Gegenseitige Achtung der Gewissensentscheidungen
(34) Orientierungen und Hilfen für Wehrpflichtige sollen zur Entscheidungsfindung
beitragen, aber nicht die zu treffende Entscheidung abnehmen. Es muß uns
bewußt bleiben, daß das Gewissen des einzelnen in der Frage des
Wehrdienstes unterschiedlich urteilen kann. Die Kirchen und jeder einzelne Christ
werden die gefällte Entscheidung achten und sich für diejenigen einsetzen,
die wegen ihrer Entscheidung leiden oder benachteiligt werden.
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