4.3. Schritte und Schrittfolgen
(12) Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)
und die Folgekonferenzen im Rahmen des KSZE-Prozesses haben Grundlagen für
ein System politischer Friedenssicherung in Europa geschaffen und erste Teilresultate
auf dem Weg dahin erzielt. In den nächsten Jahren sind eindeutige und in
verschiedenen Bereichen parallele Schritte notwendig. Dazu gehören:
4.3.1. Im militärischen Bereich
(13)
- Abbau und Umstrukturierung von Militärverbänden der Sowjetunion
und der USA und ihrer jeweiligen Bündnispartner in Europa mit dem Ziel,
die Fähigkeiten zu Angriffen auf das Territorium des potentiellen Gegners
und die Möglichkeit zu politischer Erpressung durch militärische
Drohung schrittweise und eindeutig erkennbar zu verringern, Einleitung dieser
Schritte durch kalkulierte einseitige Maßnahmen, insbesondere durch
Rückzug beziehungsweise Auflösung konventioneller Offensivkapazitäten
aus einem beschränkten mitteleuropäischen Korridor;
- konstruktive Begleitung der KSZE-Verhandlungen über konventionelle
Streitkräfte in Europa und über vertrauens- und sicherheitsbildende
Maßnahmen durch einseitige Signale des politischen Willens zur Abrüstung:
im Bereich des Austauschs von Daten, durch schrittweise Erweiterung von Informations-
und Beobachtungsaktivitäten und Einschränkung von Großmanövern
unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen; die gegenseitigen Beobachtungsaktivitäten
sollten auch auf Ausbildungseinrichtungen ausgedehnt werden.
- Eröffnung eines Verhandlungsforums über Kernwaffen kurzer Reichweite;
Aufbau einer von Kernwaffen und konventionellen Angriffswaffen freien Zone
in Mitteleuropa als Teilschritt umfassender Abrüstungsmaßnahmen,
- Kernwaffenteststop, auch unter Einschluß von Großbritannien
und Frankreich;
- Aufbau einer von Chemiewaffen freien Zone in Europa als Schritt und Testfeld
auf dem Weg zur weltweiten Abschaffung dieser Waffen.
4.3.2. Im politischen Bereich
(14)
- schrittweise Einrichtung und Förderung internationaler Institutionen
im Bereich der Rechtssprechung und Schlichtung bei internationalen Streitfragen
sowie Respektierung ihrer Entscheidungen;
- Ausbau der Direktkontakte zwischen Landes- und Kornmunalparlamenten und
ihren Arbeitseinrichtungen (Kommissionen, Ausschüssen usw.); Ausbau von
Städtepartnerschaften;
- Verflechtung von politischen Institutionen Ost- und Westeuropas beziehungsweise
der mitteleuropäischen Zone (zum Beispiel gemeinsame Ministerkonferenzen
für spezielle Fachressorts, Einsetzung von Kommissionen);
- Förderung gewaltfreier Formen und Strukturen zum Umgang mit Konflikten
und Förderung einer Kultur des öffentlichen Streites und der aktiven
Mitverantwortung der Bürger im eigenen Land;
- staatliche Begründungspflicht und öffentliche Kontrolle bei generellen
Entscheidungen im Bereich von Militär und Rüstung;
- gesetzliche Anerkennung des Rechtes auf Wehrdienstverweigerung als Element
von Vertrauensbildung und politischer Friedenssicherung;
- breite internationale Basiskontakte zwischen den Gewerkschaften und gewerkschaftlichen
Arbeitsgremien;
- breite internationale Basiskontakte zwischen Friedens-, Umwelt-, Zwei-Drittel-Welt-Bewegungen/
Gruppen/ Initiativen zur Intensivierung der Sacharbeit.
4.3.3. Im wirtschaftlichen Bereich
(15)
- Strukturveränderung in der jeweils eigenen Volkswirtschaft, um Voraussetzungen
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Verflechtung zu schaffen;
- Ausarbeitung gemeinsamer Angebote und Projekte zur Förderung wirtschaftlicher
Eigenentwicklung in der Zwei-Drittel-Welt durch europäische Länder;
- weiterer Ausbau des Energieverbundnetzes zwischen West- und Osteuropa;
- gemeinsame Vorbereitung auf Konversion (Umwandlung) von Rüstungsindustrie
in Zivilindustrie und Austausch erster Erfahrungen;
- Aufnahme von bi- und multilateralen Konsultationen zwischen den KSZE-Staaten
zur Kontrolle und Einschränkung des internationalen Waffenhandels.
4.3.4. Im ökologischen Bereich
(16)
- Vertiefung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit bei der Umweltpolitik;
Schaffung übernationaler Institutionen und Erarbeitung von Prioritäten-Katalogen.
4.3.5. Im humanitären, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich
(17)
- vereinbarte Strukturen für zwischenstaatliche Kooperation in Menschenrechtsfragen
auf Regierungsebene und auf anderen Ebenen;
- Erweiterung von Reise- und Begegnungsmöglichkeiten; Erweiterung des
Jugendaustausches;
- weitere Intensivierung des gesamteuropäischen Kulturaustausches auch
auf unterer Ebene (Laiengruppen u. a.);
- Entwicklung eigener Angebote zur Verbreiterung des wissenschaftlichen Austausches
und der Kontakte zwischen Wissenschaftlern;
- gesamteuropäische und bilaterale Projekte für eine Friedenserziehung,
die an den globalen und sozialen Problemen und ihrer Bewältigung orientiert
ist und friedliche Konfliktlösung einübt;
- Zusammenarbeit bei der Schulbuchgestaltung; Lehreraustausch.
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