3.4. Aufgaben für Christen, Gemeinden und Kirchen
(vgl. 7 - Kirche des Friedens)
(23) Wir Christen und Kirchen leben und wirken in dieser Gesellschaft, deshalb
hängt es auch von uns ab, wie sich Gerechtigkeit in ihr entfaltet.
3.4.1. Aufgaben der Christen
Jeder von uns kann an sich auch erleben, wie er mehr an sich selbst als an
andere denkt und egoistisch handelt, den eigenen Vorteil sucht und gegebene
Macht mißbraucht.
Angesichts der Verheißung des Reiches Gottes gehört es zu unseren
Aufgaben, unser kirchliches und gesellschaftliches Zusammenleben daraufhin zu
überprüfen, wo sich ungerechte, unmenschliche und unsoziale Strukturen
und Verhaltensweisen finden. Um Situationen richtig einschätzen zu können,
sollten wir uns so umfassend wie möglich informieren und sachkundig machen.
Die Christen werden ermutigt, in ihrer persönlichen und gesellschaftlichen
Umgebung Schritte zu mehr Gerechtigkeit zu gehen und bereit zu sein, dafür
auch Opfer zu bringen und Nachteile auf sich zu nehmen. Das Recht der anderen,
insbesondere derer, die nicht für sich selbst sprechen können, der
Ängstlichen, der an den Rand Gedrängten, der Fremden, haben wir zu
achten und einzuklagen. Wir sollten uns bemühen, unsere individuellen Interessen
in das Gemeinwohl einzubinden (vgl. 1-Grundlegung 1.2.2.1. u. 1.2.4.3.). Konflikte
gehören zu zwischenmenschlichen Beziehungen und zur gesellschaftlichen
Wirklichkeit. Wir sollten sie erkennen und benennen sowie versuchen, sie gewaltfrei
auszutragen (vgl. 6-Friedenserziehung).
3.4.2. Aufgaben der Gemeinden
(24) Wir erleben in unseren Gemeinden, wie auch wir Christen uns an Konflikten
zerreiben, wie wir aneinander versagen und Fremdes unter uns abwehren. Angesichts
der Verheißung des Reiches Gottes aber können die Gemeinden ein Ort
der Versöhnung sein, wo Liebe, Barmherzigkeit, Toleranz und Gerechtigkeit
zeichenhaft gelebt werden. Darum sollten sich die Gemeinden um Lebensformen
bemühen, die den Einzelnen stärken, Kräfte der Erneuerung freisetzen,
geschwisterliches Verhalten einüben und Machtstrukturen hinterfragen. Sie
sollen Anwalt für Menschen sein, die mutlos und hoffnungslos geworden sind,
die sich ihres Rechtes beraubt und in ihrer Menschenwürde verletzt fühlen.
Sie sollen Anwalt für jene sein, die sich für Gerechtigkeit, Frieden
und Bewahrung der Schöpfung einsetzen. Die Gemeinden sollten sich heute
besonders wieder auf ihre alten Traditionen besinnen, für Verfolgte offen
zu sein und Fremde gastfreundlich aufzunehmen.
3.4.3. Aufgaben der Kirchen
(25) Wir erkennen, daß auch die Kirchen als Institutionen in Geschichte
und Gegenwart ihrem hohen moralischen Anspruch oft nicht gerecht geworden sind.
Angesichts der Verheißung des Reiches Gottes haben die Kirchen deshalb
ihre Verhaltensweisen nach innen und nach außen sowie ihre Strukturen
ständig kritisch zu überprüfen. Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse
sollten durchsichtig gemacht werden, damit sich viele Gemeindeglieder an solchen
Prozessen beteiligen können. Freie Informationen und offene Diskussionen
über gemeinsame Angelegenheiten sollten selbstverständlich sein. Die
Zahl von Frauen in Leitungsfunktionen steht oft im krassen Gegensatz zur Realität
in den Gemeinden, wo Frauen häufig in der Mehrzahl sind. Sie sollten deshalb
intensiver mit einbezogen werden (vgl. 7-Kirche des Friedens 2.4.). Die Kirchen
sollten zum innergesellschaftlichen Dialog ermutigen und versuchen, diesen zu
fördern. Sie sollten öffentlich für die Wahrung der Menschenrechte
eintreten und bereit sein, dafür auch Nachteile hinzunehmen. Darum werden
alle, die in der Kirche Verantwortung tragen, darauf zu achten haben, daß
sie nicht nur als Interessenvertreter für Kirchen und Christen erscheinen,
sondern glaubwürdig das Gemeinwohl und das Wohlergehen aller beachten.
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