(10) Wir sind aufgerufen »der Stadt Bestes« (vgl. 1-Grundlegung
1.2.2.3.), das heißt das Gemeinwohl zu suchen. Hilfreich sind uns dazu
die Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen, die weitgehend in
unserer Verfassung enthalten sind. Die sozialen Menschenrechte sehen wir zum
großen Teil verwirklicht, andere dagegen sollten wirksamer in den Gesetzen
unseres Staates und in der gesellschaftlichen Praxis zur Geltung kommen. Mit
den folgenden Überlegungen wollen wir dazu beitragen.
3.3.1.
(11) Um uns in unserer Gesellschaft zurechtzufinden und an ihrer Gestaltung
teilzunehmen, müssen wir Übereinstimmungen finden über das, was
ist, was bleiben und was werden soll. Damit sie sich zeigen können und
wachsen und damit wir wissen, woran wir miteinander sind, brauchen wir dringend
die dafür notwendigen Informationen und den freimütigen und ehrlichen
Meinungsaustausch überall dort, wo es um gemeinsame Angelegenheiten geht,
sowohl in Versammlungen als auch in den Medien. Über schmerzliche Einsichten
und den Streit zwischen gegensätzlichen Standpunkten, die sich öffentlich
bewähren müssen, können wir gangbare Wege für unsere Gesellschaft
finden.
3.3.2.
(12) Wir brauchen eine Atmosphäre, die den Mut zur Teilnahme an den öffentlichen
Angelegenheiten fördert. Diese wird beeinträchtigt durch geheime Überwachung
und noch immer ungenügenden Datenschutz. Sie würden aber gefördert
durch mehr Rechtssicherheit. Das Strafrecht und angrenzende Rechtsvorschriften
sollten so gestaltet werden, daß die Auslegungsspielräume klar und
möglichst eng sind. Die ab 1.7.1989 mögliche gerichtliche Nachprüfung
von Verwaltungsentscheidungen ist ein Fortschritt. Die gerichtliche Nachprüfbarkeit
von Verwaltungsentscheidungen sollte jedoch auf mehr Rechtsvorschriften als
bisher vorgesehen ausgedehnt werden. Aber auch inhaltliche Gründe sollten
in die Nachprüfung einbezogen werden. Der weiteren Vervollständigung
der Rechtsordnung würde ein Gericht dienen, das die Verfassungsmäßigkeit
der Gesetze und die Einhaltung von Verfassungsgrundsätzen überprüft.
3.3.3.
(13) Damit Verantwortung in unserer Gesellschaft sachgerecht wahrgenommen
werden kann, brauchen wir klar abgegrenzte Zuständigkeiten auf verschiedenen
Ebenen des Staates sowie eine klare Trennung der Kompetenzen von Staats- und
Parteifunktionen. So kann vermieden werden, daß der Staat pauschal für
alle Schwierigkeiten verantwortlich gemacht wird. So kann konkrete Rechenschaft
erbeten und gegeben werden. Ein Anfang ist die Pflicht der Behörden, ihre
Entscheidungen den betroffenen Bürgern zu begründen und auf Wunsch
schriftlich zu geben. Geheimhaltung sollte auf das Unumgängliche beschränkt
werden.
3.3.4.
(14) Wahlen, in denen die Urteilsfähigkeit der Bürger wirklich gefordert
wird, geben den Gewählten ein tragfähiges Mandat. Das Wahlrecht sollte
so reformiert werden, daß die Wähler auf die Aufstellung der Kandidaten
wirksam Einfluß nehmen und geheim unter mehreren auswählen können.
3.3.5.
(15) Unsere Gesellschaft braucht ein Bildungs- und Erziehungswesen, in dem
Menschen heranwachsen können, die bereit und fähig sind zu verantwortlicher
Lebensführung und zu mündiger Mitwirkung an den Gemeinschaftsaufgaben.
Es soll Leistungsbereitschaft und Kreativität fördern, statt normierte
Leistungen zu fordern. Es soll dazu befähigen, sich selbst ein Urteil zu
bilden, statt vorgegebene Urteile zu übernehmen. Es soll der Freiheit und
Selbstverantwortung der Lehrenden und der individuellen Entwicklung der Lernenden
breiteren Raum geben. Im Bildungs- und Erziehungswesen müssen gleiche Chancen
für alle, unabhängig von ideologischen Überzeugungen und Mitgliedschaften
in Organisationen oder der Art und Dauer des Wehrdienstes, gegeben sein.
3.3.6.
(16) Wir brauchen die freie Entfaltung von Kunst und Kultur. Trotz Lockerungen
werden sie noch immer durch staatliche Aufsicht und Genehmigungszwänge
behindert.
3.3.7.
(17) Unsere Gesellschaft braucht mündige Bürger, die ihre Rechte
und Pflichten, ihre Aufgaben und Möglichkeiten selbstverantwortlich wahrnehmen,
die mitdenken und sagen, was sie denken, ohne zu nörgeln und die nicht
warten, bis ihnen alle Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt sind. Dazu
brauchen auch sie die ungehinderte Möglichkeit, sich zu versammeln und
in selbständigen Vereinigungen zusammenzutun, um gemeinsam nachzudenken
und zu handeln.
3.3.8.
(18) Unsere Gesellschaft braucht mündige Bürger, die im Bereich
der DDR auch ihre Heimat sehen können. Die beschriebenen Erwartungen haben
auch dieses Ziel. Die neuen Reiseregelungen haben die Situation noch nicht entkrampft,
die es vielen Bürgern erschwert, hier ihre Heimat zu finden. In den Bemühungen
um weitere Schritte zur Verwirklichung der KSZE-Beschlüsse darf nicht nachgelassen
werden.
3.3.9.
(19) In unserer Gesellschaft brauchen diejenigen, die nicht den allgemeinen
Erwartungen entsprechen und anders sind oder sein wollen, mehr Verständnis
und Toleranz. Freilich müssen sie auch bedenken, daß ihr Anderssein
andere verunsichern oder stören kann. Sie sollten sich überlegen,
wieviel sie den anderen zumuten dürfen, wenn sie noch die Chance behalten
wollen, verstanden zu werden.
Diejenigen, die sich durch Menschen, die anders sind, gestört oder provoziert
sehen, sollten prüfen, ob wirklich schon die Grenzen des Erträglichen
überschritten sind oder ob hier größere Toleranz Verständigung
fördert. »Maßnahmen« aber - in Familie, Schule, Arbeitsstelle,
Öffentlichkeit oder in der Kirche - sind nur dann gerechtfertigt, wenn
Andersartigkeit die Menschenwürde anderer verletzt oder ihnen unzumutbare
Nachteile aufbürdet. Auch Minderheiten brauchen Öffentlichkeit, um
sich selbst und ihre Probleme darstellen zu können.
3.3.10.
(20) In unserer Gesellschaft brauchen diejenigen, die mit sich und der Gesellschaft
nicht allein zurechtkommen, genügend qualifizierte Helfer, die sich der
Sache der Betroffenen annehmen, sowie Hilfe zur Selbsthilfe und zur Eingliederung
in die Gesellschaft leisten. Dazu ist eine umfassende Information und Aufklärung,
zum Beispiel über Alkoholmißbrauch, Kriminalität, Probleme in
und nach dem Strafvollzug, Gewalt in der Familie und Selbstmord notwendige Voraussetzung.
3.3.11.
(21) Unsere Gesellschaft braucht mehr als bisher die aktive Mitarbeit der
Frauen. Sie sollten in allen Bereichen des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft
stärker verantwortlich beteiligt sein. Sie sollten aber auch neue Wege
eigenständiger Entfaltung gehen und die Möglichkeiten dazu erhalten.
Dazu ist es notwendig, das traditionelle Rollenverständnis in Familie und
Beruf zu überdenken, bewußt zu ändern, um zu mehr Partnerschaft
zwischen Frau und Mann in der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und in
ihrer Verantwortung für Haushalt und Familie zu kommen.
3.3.12.
(22) Bei aller Würdigung der sozialpolitischen Maßnahmen in der
DDR für Ehen und Familien brauchen wir ein intensives Gespräch darüber,
wie die Bedeutung der Familie bewußt gemacht und die elterliche Verantwortung
in unserer Gesellschaft gestärkt werden kann, denn familiäre Geborgenheit
ist für die Heranwachsenden unersetzbar. Es sollte möglich werden,
daß jeweils ein Elternteil während der ersten drei Lebensjahre des
Kindes bei zumutbaren finanziellen Opfern und Einschränkungen zu Hause
bleiben kann und daß mehr Arbeitsplätze für Teilzeitbeschäftigte
geschaffen werden. Familie, die einen pflegebedürftigen Angehörigen
bei sich aufnehmen wollen, sollten durch geeigneten Wohnraum und durch angemessene
Hilfen unterstützt werden.