5.2 Den Sozialstaat reformieren
5.2.1 Die sozialen Sicherungssysteme konsolidieren
(177) Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland haben sich bisher als tragfähig
erwiesen und sich gerade auch in den jüngsten Jahren angesichts wachsender
wirtschaftlicher Anspannungen, anhaltender Massenarbeitslosigkeit und der Zunahme
persönlicher Notlagen und Hilfsbedürftigkeit weitgehend bewährt.
Ihre Aufgabe ist es, jeder Person Entfaltungschancen zu eröffnen, sie gegenüber
den elementaren Lebensrisiken (Krankheit, Invalidität, Alter) abzusichern
und ein menschenwürdiges Dasein zu gewährleisten, nicht jedoch, alle
persönlichen Nachteile und Wechselfälle des Lebens materiell auszugleichen.
So wenig es deshalb angeht, den Sozialstaat als Garanten für die Bewältigung
aller persönlichen Wechselfälle des Lebens mißzuverstehen, so
wenig wäre es mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar, die staatlichen
Aufgaben bei der sozialen Sicherung zu vernachlässigen. Angesichts der
gegenwärtigen Umbrüche steht dem deutschen Sozialstaat seine entscheidende
Bewährungsprobe aber noch bevor.
(178) Kern des Sozialstaats ist in Deutschland das beitrags- und leistungsbezogene,
am Erwerbseinkommen anknüpfende Sozialversicherungssystem. Der im demokratischen
Konsens selbst auferlegte Zwang zur solidarischen Vorsorge hat dazu geführt,
daß heute der überwiegende Teil der Bevölkerung im Risikofall
eine wirksame soziale Sicherung erhält. Wer z. B. krank wird, soll deshalb
nicht sozial absteigen müssen. Ein solches Sozialversicherungssystem bleibt
- trotz des erheblichen privaten Vermögenszuwachses in Westdeutschland
- auch in Zukunft unverzichtbar. Denn Geld- und Grundvermögen ist in zunehmendem
Maß ungleich verteilt, so daß die breite Bevölkerungsmehrheit
auch in Zukunft nicht über ein ausreichendes Vermögen zur Absicherung
der elementaren Lebensrisiken verfügen wird. Kennzeichen des Sozialsystems
ist weiterhin ein das Sozialversicherungssystem ergänzendes, steuerfinanziertes
Transfersystem, das nicht zuletzt der Armutsbekämpfung dient.
(179) Der Sozialstaat ist und bleibt verpflichtet, jedem Menschen in Deutschland
ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Sozialhilfe dient dabei
als letztes Auffangnetz im System der sozialen Sicherung. Sie legt den Standard
fest, der Hilfsbedürftigen in Notlagen zukommt. Ihre Prinzipien "Bedarfsdeckung,
Individualisierung, Nachrangigkeit" müssen erhalten bleiben. Das Bundessozialhilfegesetz
hat sich seit seiner Einführung im Jahre 1961 bewährt. Belastet wurde
dieses Auffangnetz in den letzten Jahren dadurch, daß es für immer
größere Personengruppen zu einer Regelversorgung geworden ist. Wenn
die vorrangigen sozialen Sicherungssysteme (wie z. B. Arbeitslosenversicherung,
Rentenversicherung, Krankenversicherung, Familienlastenausgleich u. a.) tatsächlich,
ihrem Auftrag entsprechend, in den allermeisten Leistungsfällen wirkliche
Not verhinderten, hielte sich auch der Reformbedarf innerhalb der Sozialhilfe
in Grenzen. Die Sozialhilfe könnte wesentlich entlastet werden, wenn die
vorrangigen sozialen Sicherungssysteme "armutsfest" gemacht werden.
Dabei ist insbesondere an eine Sockelung des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe
und letztlich auch der gesetzlichen Rente auf die Höhe des soziokulturellen
Existenzminimums bei einem steuerfinanzierten Ausgleich für die Sozialversicherungen
zu denken. Ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der verdeckten Armut
wäre getan.
(180) Die Regelsätze der Sozialhilfe sind so auszugestalten, daß
sie am Bedarf orientiert bleiben und jährlich fortgeschrieben werden unter
Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten, der Veränderung des Verbrauchsverhaltens
und der durchschnittlichen Nettolohnentwicklung aller Arbeitnehmer (nicht nur
der unteren Lohngruppen). Der Lohnabstand zwischen Sozialhilfe und unteren Lohngruppen
ist gegenwärtig gewahrt. Nur wegen des ungenügenden Familienlastenausgleichs
nähert sich bei Familien mit mehreren Kindern die Sozialhilfe den unteren
Nettolöhnen. Hier ist das Lohnabstandsgebot jedoch kein sachgerechter Maßstab,
da die Kinderzahl in einem leistungsorientierten Lohnsystem nicht berücksichtigt
wird. Um so dringlicher wird eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs.
(181) Die Sozialhilferegelsätze sollten nicht "eingefroren" werden,
weil damit nicht nur reale Kürzungen des Existenzminimums verbunden sind,
sondern (wegen der damit verbundenen Rückwirkungen auf den Familienlastenausgleich)
auch die Familien benachteiligt werden. Weder für Deutsche noch für
Ausländer sollten Sachleistungen an die Stelle finanzieller Zuwendungen
treten. Arbeitseinkommen sollten nur zu einem bestimmten Teil auf die Höhe
bedarfsorientierter Leistungen angerechnet werden, damit sich für ihre
Empfänger die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit lohnt. Das Problem
liegt weniger darin, Sozialhilfeempfänger zur Erwerbsarbeit zu motivieren,
als ihnen geeignete Arbeitsmöglichkeiten bereit zu stellen. Schließlich
sollte bei künftigen Reformen der Sozialhilfe berücksichtigt werden,
daß die besondere Art und Praxis der derzeitigen Bedarfsprüfungen
für viele Anspruchsberechtigte eine so hohe Barriere darstellt, daß
sie trotz dringenden Bedarfs auf ihren Anspruch verzichten.
(182) Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Armut kommt einer sozialen
Wohnungspolitik besondere Bedeutung zu. Die derzeitigen wohnungspolitischen
Instrumente - steuerliche Förderung, Objektförderung im sozialen Wohnungsbau,
Individualförderung mit Wohngeld - erreichen die sozial- und einkommensschwachen
Haushalte nur unzureichend oder gar nicht. Ein großes Problem besteht
darin, daß das Wohngeld seit Jahren nicht angepaßt worden ist. Die
direkte Förderung des sozialen Wohnungsbaus kommt häufig auch Beziehern
mittlerer Einkommen und Wohlhabenden zugute. Hier müssen Fehlsteuerungen
vermieden werden. Die direkte Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollte
mit dem Ziel einer größeren Verfügungs- und Einkommensgerechtigkeit
weiterentwickelt und mit den übrigen Förderinstrumenten stärker
verzahnt werden. Es sollte geprüft werden, auf längere Sicht die Objektförderung
grundsätzlich durch eine bedarfsorientierte Subjektförderung für
sozial Schwache zu ersetzen. Das Wohngeld ist regelmäßig und zeitnah
an die Einkommens- und Mietpreisentwicklung anzupassen, um die Wohnkostenbelastung
für die einkommensschwächeren Haushalte tragbar zu halten. Zur Beseitigung
struktureller Armutsursachen gehören ferner wirksame Hilfen, die Überschuldung
und Zahlungsunfähigkeit vermeiden und damit vor dem Verlust des Hauses
oder der Wohnung schützen.
(183) Die Wiederherstellung des Vertrauens in die Rentenversicherung ist von
großer Dringlichkeit. Die demographische Entwicklung, d. h. die höhere
Lebenserwartung und die geringere Kinderzahl bewirken eine Verschiebung im Verhältnis
von Beitragszahlern und Rentnern. Mit der Rentenreform 1992 konnte die Alterssicherung
zunächst stabilisiert werden, indem die Renten an die Nettolohnentwicklung
angepaßt wurden. Außerdem ist die Anhebung der möglichen Renteneintrittsgrenze
vorgesehen. Die neue Rentenformel verknüpft Rentenhöhe, Rentenversicherungsbeitrag
und Bundeszuschuß zur Rente und ermöglicht so eine größere
Anpassungsfähigkeit der Rentenversicherung und eine faire Verteilung der
demographischen Risiken auf Beitragszahler und Rentner.
(184) Weitere Reformschritte sind notwendig. Dem absehbaren Anstieg des Beitragssatzes
infolge der demographischen Veränderungen muß entgegengewirkt werden.
Die zu erwartende Zuwanderung stellt dann eine positive Einflußgröße
dar, wenn die Zugewanderten im erwerbsfähigen Alter sind und ihnen gesicherte
Arbeitmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Welches Niveau der Renten
auf Dauer gehalten werden kann, ist von der Entwicklung der Beschäftigung,
der Höhe der Einkommen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
abhängig. Notwendig ist auch eine Reform der Beamtenversorgung und der
Sicherung der Angestellten im öffentlichen Dienst. Eine Reform in diesem
Bereich, die vor allem eine stärkere Eigenbeteiligung der Beamten an ihrer
Altersvorsorge vorsieht, ist auch aus Gründen sozialer Gerechtigkeit überfällig.
(185) Schwieriger als erwartet gestalten sich die Strukturreformbemühungen
im Gesundheitswesen. Nach wie vor besteht Reformbedarf. Auch in Zukunft müssen
eine vollwertige medizinische Versorgung für jedermann und ein freier,
von der Einkommensituation unabhängiger Zugang aller zur Gesundheitsfürsorge
unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Bedürfnisse gewährleistet
sein. Die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens und die Versorgung auf
einem hohen medizinischen und pflegerischen Niveau dürfen nicht preisgegeben
werden. Solidarität und Gerechtigkeit im System müssen gewahrt bleiben.
Ausgabenbegrenzungen im Gesundheitswesen dürfen nicht dazu führen,
Medizin und Pflege auf technische Vollzüge zu reduzieren; menschliche Zuwendung
und Patientennähe sind unentbehrliche Kennzeichen einer humanen Gesundheitsversorgung.
Schon das geltende Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sieht eine Vielzahl
von Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen vor. Damit wurden zu Lasten der Patienten
zusätzliche Beitragserhöhungen abgewendet. Maßnahmen zur Begrenzung
des Kostenanstiegs auf Seiten der Anbieter von Gesundheitsleistungen müssen
ausgewogen sein und dürfen die Vielfalt der Leistungserbringer und Einrichtungsträger
nicht gefährden. Bei weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung
ist darauf zu achten, daß sie nicht einem Entsolidarisierungsprozeß
Vorschub leisten und Einkommensschwache in unvertretbarer Weise benachteiligen.
Kommt es zu allzu rigiden Begrenzungen, so werden die gesamtgesellschaftlichen
Folgekosten wesentlich höher sein als die kurzfristig erzielten Spareffekte,
und der gesetzlich verankerte Vorrang von Prävention, Rehabilitation und
ambulanter vor stationärer Hilfe würde gefährdet.
(186) Das soziale Sicherungssystem ist auf eine Ergänzung durch private
Vorsorgeleistungen angewiesen. In Form der Bildung von Wohneigentum ist dieses
auch in großem Umfang geschehen. Eine Ergänzung durch Maßnahmen
der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand könnte eine zusätzliche
Sicherung bedeuten, auch wenn man das quantitative Ausmaß derartiger Schritte
nicht überschätzen darf. Das für die Ausgestaltung des deutschen
Sozialstaats zentrale Subsidiaritätsprinzip kann bei der Ergänzung
durch private Vorsorgeleistungen einen wichtigen Hinweis geben. Die Absicherung
durch die gesetzlichen Sozialversicherungen könnte bei denjenigen Bürgerinnen
und Bürgern reduziert werden, die sich eine Eigenvorsorge ohne starke Einschränkungen
des Lebensstandards leisten können. So zeigt u. a. die Entwicklung des
privaten Vermögens in Deutschland, daß auch die höheren Einkommensschichten
bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu einer stärkeren eigenen
Altersvorsorge in der Lage sind. Auf keinen Fall ist es vertretbar, die soziale
Sicherheit durch den Sozialstaat bei denjenigen zu senken, die auf diese Leistungen
angewiesen sind. Angesichts der sehr ungleichen Verteilung des gewachsenen Vermögens
bleibt das gesetzliche Sozialversicherungssystem auch in Zukunft für den
Großteil der Bevölkerung unverzichtbar.
(187) Finanzierungsprobleme und Leistungsdefizite des Systems sozialer Sicherung
tragen gleichermaßen zur Krise des Sozialstaats bei. Das in der Öffentlichkeit
weithin akzeptierte Ziel, die Sozialquote nicht zu steigern und die Lohnnebenkosten
angesichts der Beschäftigungskrise zu senken, schließt es aus, Leistungen
zu erhöhen oder neue Leistungen einzuführen, ohne zugleich andere
Leistungen zu reduzieren. Andererseits verweist die zunehmende Armut in Deutschland
darauf, daß es derzeit auch sozialstaatliche Leistungen gibt, die ihr
Ziel, sozialen Abstieg und Armut zu verhindern, nicht erreichen. Um so wichtiger
ist es deshalb, die Diskussion über die Finanzierungsfragen des Sozialstaates
nicht nur quantitativ als finanzpolitische Spardebatte zu führen, sondern
vor allem als gesellschaftspolitische Gestaltungsdebatte. Die Grundlagen und
die Finanzierung dieses Sozialsystems werden dann erhalten und gesichert werden
können, wenn eine breite und nachhaltige Einkommenserzielung in der Volkswirtschaft
gewährleistet ist, verbunden mit einer flexiblen Abstimmung von Beiträgen
und Leistungen.
(188) Die wichtigste Voraussetzung für die Finanzierbarkeit des sozialen
Sicherungssystems bleibt eine Beschäftigungspolitik, welche den Anteil
der Beitragszahler erhöht und den Anteil derjenigen, die auf Transferleistungen
für ihren Lebensunterhalt angewiesen sind, reduziert. Aus verteilungs-
und beschäftigungspolitischen Gründen kommt es darauf an, daß
die Lohnnebenkosten gesenkt und die notwendigen Mittel für die versicherungfremden
Leistungen von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Solange wesentliche Bevölkerungsgruppen
nicht zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beitragen, ist es fragwürdig,
gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie z. B. die Qualifizierung oder Beschäftigung
von Arbeitskräften oder die Folgekosten der Vereinigung über Versicherungsbeiträge
zu finanzieren.
(189) Dagegen ist ein gewisser Lastenausgleich (z. B. Möglichkeit der Mitversicherung
von Kindern) innerhalb der Versichertengemeinschaft durchaus mit den Prinzipien
der Sozialversicherung vereinbar. Es ist ja gerade der Sinn der Sozialversicherung,
auch solche Risiken abzusichern, die von der Privatversicherung als "schlechte
Risiken" ausgegrenzt werden. Voraussetzung für die Beitragsfinanzierung
der Leistungen ist jedoch, daß der Kreis der Leistungsempfänger mit
demjenigen der Beitragszahler und deren Familien weitgehend übereinstimmt.
(190) Der notwendige Umbau des Sozialstaates läßt sich nicht ohne
Einsparungen und Einschnitte bewerkstelligen. Die öffentlichen Haushalte
dürfen nicht durch eine noch höhere Verschuldung belastet werden.
Eine nachhaltige Finanzpolitik verbietet eine Staatsverschuldung zu Lasten künftiger
Generationen. Auch darf die Steuer- und Abgabenlast nicht weiter erhöht
werden. Die derzeitigen Finanzierungsschwierigkeiten gehen überwiegend
auf die hohe Arbeitslosigkeit und ihre Folgen zurück und erschweren es
gerade in dieser Situation, die Lebensbedingungen der Schwachen in der Gesellschaft
zu sichern. Nicht der Sozialstaat ist zu teuer, sondern die hohe Arbeitslosigkeit.
Der Sozialstaat und die sozialstaatlichen Leistungen sind nicht die Ursache
für die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Es kann deshalb auch nicht davon
ausgegangen werden, daß die Arbeitslosigkeit sinkt, wenn die sozialstaatlichen
Leistungen eingeschränkt werden. Eine dauerhafte Konsolidierung des Sozialstaats
läßt sich - bei allem notwendigen Reformbedarf - nicht ohne einen
nachhaltigen und energischen Abbau der Arbeitslosigkeit erreichen. Probleme
des wirtschaftlichen Erfolges und der Beschäftigung können nicht durch
das Transfersystem gelöst werden. Ebensowenig ist es auf Dauer möglich,
den Sozialstaat der anhaltenden Arbeitslosigkeit anzupassen und damit im Trend
immer weniger Erwerbstätigen die Versorgung von immer mehr Nichterwerbstätigen
zu übertragen. Eine ursachengerechte Reform der beitragsfinanzierten sozialen
Sicherungssysteme muß demgegenüber darauf ausgerichtet sein, den
Zusammenhang zwischen Beitragsleistung und Versicherungsanspruch wieder zu festigen,
die individuelle Eigenverantwortung zu stärken, die Sozialversicherungen
von versicherungsfremden Leistungen zu entlasten und die Basis der Solidargemeinschaft
zu verbreitern.
(191) Die Bevölkerung ist bereit, notwendige Einsparungen mitzutragen,
wenn sie sieht und davon ausgehen kann, daß die Lasten und die Leistungen
gerecht verteilt sind, dabei die Gesamtheit der Solidargemeinschaft erfaßt
wird und soziale Gerechtigkeit und Solidarität nicht nur bei den Ausgaben
und Leistungen, sondern bereits auch bei der Aufbringung der Mittel gewahrt
bleiben. Wo dies nicht geschieht und wo ungleiche Belastungen vorgenommen werden,
ist offener und engagierter Widerspruch berechtigt. Korrekturen sind beim Sozialstaat
insbesondere notwendig im Blick auf die gerechte Verteilung der Finanzierungslasten,
die Gleichbehandlung gleicher sozialer Tatbestände, die Beseitigung von
Mißbrauch und die Begrenzung unangemessener Vorteile. Solidarität
und soziale Gerechtigkeit gebieten es allerdings, Steuervergünstigungen
und Subventionen in gleicher Weise zu überprüfen, insgesamt mehr Steuergerechtigkeit
herzustellen und Steuerhinterziehung, die mißbräuchliche Inanspruchnahme
von Steuervergünstigungen und Subventionen sowie die Korruption entschiedener
zu bekämpfen. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 1996 zum
wiederholten Mal den ungleichen Umgang mit den Steuerbürgern kritisiert
und "schlagkräftigere steuerliche Betriebsprüfungen" angemahnt.
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