1. Der Konsultationsprozeß
1.1 Zeit des Wandels und der Erneuerung
(35) An der Schwelle eines neuen Jahrtausends befinden sich nicht nur Deutschland
und Europa, sondern alle Industrie- und Entwicklungsländer in einer Phase
ebenso rascher wie tiefgreifender Veränderungen und Umbrüche. Durch
die deutsche Einigung, den europäischen Integrationsprozeß, das Ende
des mit der Nachkriegsordnung verbundenen Ost-West-Konflikts, das Tempo des
technischen Fortschritts und den Ausbau der modernen Informations-, Kommunikations-
und Verkehrstechnologien ergeben sich Entwicklungen, deren Wirkungen im einzelnen
noch nicht absehbar sind. Die internationalen Verflechtungen nehmen zu, die
weltweite Integration der Märkte ebenso wie der weltwirtschaftliche Austausch
von Gütern, Kapital und Dienstleistungen schreiten voran, der Wettbewerb
verschärft sich. Hinzu kommen demographische und soziale Verschiebungen,
die mit den weltweiten Wanderungsbewegungen, der Alterung der Industriegesellschaften,
der Individualisierung der Lebensformen und der Differenzierung der Lebensstile
einhergehen. All das nötigt zu kontinuierlichen und zum Teil einschneidenden
Anpassungsprozessen.
(36) Die vielfältigen Veränderungen und Umbrüche wirken sich
in unterschiedlicher Form und Intensität auf nahezu alle Lebensbereiche
aus. Sie sind verbunden mit Zukunftschancen, haben zugleich aber auch zu Problemen
und Erschwernissen für viele Menschen geführt. Sie machen es nötig,
bisherige Gewohnheiten, Überzeugungen und scheinbare Selbstverständlichkeiten
auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen, und dies auf deutscher, europäischer
und globaler Ebene. Das vereinigte, aber noch längst nicht zusammengewachsene
Deutschland steht vor der Frage, wie bei der notwendigen Angleichung der Lebensverhältnisse
zwischen West und Ost die sozial und ökologisch verpflichtete marktwirtschaftliche
Ordnung weiterentwickelt werden kann, welche Reformen nötig sind, um die
anhaltende Massenarbeitslosigkeit zu überwinden und das System der sozialstaatlichen
Sicherung zu bewahren, und inwieweit ein grundsätzliches Umdenken und Umsteuern
erforderlich ist, um die Herausforderungen der Zukunft zu bestehen. Auf europäischer
Ebene stellt sich die Aufgabe, die wirtschaftliche Integration durch die Währungsunion,
eine gemeinsame Innen- und Rechtspolitik sowie Außen- und Sicherheitspolitik
zu vertiefen und das Einigungswerk mit einer politischen Union zu vollenden.
Gleichzeitig müssen sich Idee und Praxis der Friedenssicherung durch politische
Integration, die in den vergangenen 40 Jahren in Westeuropa entwickelt wurden,
auch in Mittel- und Osteuropa bewähren. Dies schließt die Bereitschaft
ein, mittel- und osteuropäische Länder bei den schwierigen Transformationsprozessen
in eine freiheitliche Demokratie und marktwirtschaftliche Ordnung nach Kräften
zu unterstützen. Auf der globalen Ebene geht es schließlich darum,
in gemeinsamer Verantwortung und Partnerschaft eine solidarische, gerechte und
darum tragfähige Ordnung zu schaffen, die geeignet ist, die im Gang befindlichen
und absehbaren Veränderungen zum Nutzen aller zu gestalten und eine nachhaltige,
d. h. zukunftsfähige Entwicklung nicht zuletzt der armen Länder zu
ermöglichen.
1.2 Anlage und Verlauf des Konsultationsprozesses
(37) Die Kirchen sehen es als ihre Aufgabe an, Mitverantwortung für eine
menschengerechte und sachgerechte Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten
wahrzunehmen und dabei besonders für die Belange der Armen, der Schwachen
und Benachteiligten einzutreten. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich darum in der gegenwärtigen
Umbruchsituation entschlossen, ein gemeinsames Wort zur wirtschaftlichen und
sozialen Lage vorzubereiten und dazu einen breiten Diskussionsprozeß über
die Grundbedingungen des wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Miteinanders
anzustoßen. Sie sehen darin auch einen Dienst für die Gesellschaft.
(38) Dieser Konsultationsprozeß wurde am 22. November 1994 mit der Veröffentlichung
einer Diskussionsgrundlage eingeleitet1. Damit verband sich die Einladung zum
Dialog: einem Dialog sowohl innerhalb der Kirchen als auch mit Politik, Wirtschaft,
Gewerkschaften und gesellschaftlichen Gruppen, um Rat der EKD und Deutsche Bischofskonferenz
bei der Vorbereitung des von ihnen zu verantwortenden Wortes zu beraten und
im Austausch von Erfahrungen und Argumenten den gesellschaftlichen Grundkonsens
zu verbreitern. Über die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz hinaus
haben weitere Kirchen am Konsultationsprozeß mitgewirkt. Die Diskussionsgrundlage
wurde in einer Auflage von über 400.000 Exemplaren verbreitet. In den Kirchen
selbst, in Parteien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, vor allem
auch zwischen kirchlichen und gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern
fand eine große Zahl von Begegnungen und Veranstaltungen statt. Auf einem
zentralen Wissenschaftlichen Forum am 12. September 1995 wurde der Rat ausgewählter
Fachleute eingeholt2. Abgeschlossen wurde der Konsultationsprozeß in einer
zusammenfassenden Veranstaltung am 9./10. Februar 1996 in Berlin3. Im Verlauf
des Konsultationsprozesses wurden insgesamt rund 2.500 Stellungnahmen mit einem
Umfang von über 25.000 Seiten eingereicht4.
(39) Die Diskussionsgrundlage hatte den Charakter eines Impulspapiers, das den
Konsultationsprozeß in Gang setzen und inhaltlich umreißen sollte.
Dem ist es voll gerecht geworden. Von Anfang an war klar ausgesprochen worden:
"Die Diskussionsgrundlage will und kann nicht das vorgesehene gemeinsame
Wort vorwegnehmen. Dieses soll vielmehr erst nach Abschluß des Konsultationsprozesses
und unter Berücksichtigung seiner Ergebnisse in der Verantwortung des Rates
der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz
entstehen5."
Im Laufe des Jahres 1996 haben ein Beraterkreis und eine Redaktionsgruppe, die
von den beiden kirchlichen Leitungsgremien berufen worden waren, wichtige Vorarbeiten
geleistet für die Vorbereitung, Beratung und schließlich die Verabschiedung
des gemeinsamen Wortes durch den Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz6.
1.3 Ergebnisse und Wirkungen des Konsultationsprozesses
(40) Mit dem Konsultationsprozeß haben die Kirchen Neuland betreten. Er
war für alle Beteiligten ein Lernprozeß. Das Experiment ist insgesamt
gelungen. Das Verfahren des Konsultationsprozesses bot vorzügliche Möglichkeiten,
dem berechtigten Interesse an einer breiteren innerkirchlichen Beteiligung an
der Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung der Kirchen Rechnung zu tragen.
Zugleich verstärkte dieses Verfahren den Dialog von Kirche und Gesellschaft
auf allen Ebenen.
(41) Der Konsultationsprozeß hat zahlreiche wichtige inhaltliche Beiträge
und Einsichten gebracht. Er hat erkennen lassen, was den meisten in der gegenwärtigen
Lage unter den Nägeln brennt und welche vorrangigen Handlungsziele und
-möglichkeiten sie sehen. Unter anderem sind hier zu nennen:
- Gegenüber der Massenarbeitslosigkeit darf es keine Resignation geben.
Massenarbeitslosigkeit ist kein unabwendbares Verhängnis. Es gibt Möglichkeiten,
sie abzubauen.
- Eine allgemeine soziale Sicherung, die allen Bürgerinnen und Bürgern
eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die gerechte Teilhabe an den
gesellschaftlichen Gütern garantiert, ist für die Gesellschaft konstitutiv.
Die Systeme der sozialen Sicherung in Deutschland bieten die Voraussetzung,
einer veränderten Lage gerecht und ihr angepaßt zu werden, wie
dies auch in der Vergangenheit in vergleichbarer Situation möglich war.
- Nur was die Lage der Schwächeren bessert, hat Bestand. Bei allen grundlegenden
Entscheidungen müssen die Folgen für die Lebenssituation der Armen,
Schwachen und Benachteiligten bedacht werden. Diese haben ein Anrecht auf
ein selbstbestimmtes Leben, auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an
den gesellschaftlichen Chancen sowie auf Lebensbedingungen, die ihre Würde
achten und schützen.
- Es muß intensiver über die Lebenssituation der Familie, der
Frauen, der Kinder, der Jugendlichen und über die Wahrung ihrer Belange
nachgedacht werden.
- Die innere Einheit in Deutschland ist mehr als einfach nur eine Angleichung
der Lebensverhältnisse des Ostens an die des Westens. Beide Teile müssen
sich im Prozeß des Zusammenwachsens deutlich umorientieren.
Der Konsultationsprozeß hat aber, gemessen an dem quantitativen Umfang,
der den einzelnen Themen in den Stellungnahmen gewidmet ist, auch erkennen lassen,
daß die großen Zukunftsaufgaben - die Bewahrung der natürlichen
Grundlagen des Lebens, die Veränderung des vorherrschenden Wohlstandsmodells,
die europäische Einigung und die Herstellung von mehr internationaler Gerechtigkeit
- gegenüber den bedrängenden sozialen Problemen vor der eigenen Haustür
in den Hintergrund treten. Alle diese Befunde mußten bei der Vorbereitung
des hier vorgelegten Wortes sorgfältig bedacht und gewürdigt werden,
ohne daß damit schon über die Schwerpunkte und inhaltlichen Akzente
des Wortes entschieden war. Der Konsultationsprozeß umfaßt die ganze
Bandbreite der in Kirche und Gesellschaft vertretenen Auffassungen zur wirtschaftlichen
und sozialen Lage. Er kann von seiner Natur und Anlage her die inhaltlichen
Entscheidungen über das Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage nicht
vorwegnehmen. Worin liegt dann aber sein Sinn? Fünf Aspekte sind hier vor
allem zu nennen:
(42) Erstens: Der Konsultationsprozeß hat die inhaltliche Vorbereitung
des Wortes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in hohem Maße bereichert.
Rat der EKD und Deutsche Bischofskonferenz können und wollen sich zu wirtschaftlichen
und sozialen Fragen nicht äußern, ohne sich eingehend beraten zu
lassen. Dies geschieht bisher weitgehend so, daß Kommissionen aus Fachleuten
unterschiedlicher Disziplinen ihnen zuarbeiten. Diese bewährte Form der
Erarbeitung kirchlicher Äußerungen wird auch in Zukunft beibehalten
werden und bestimmend bleiben. Das Verfahren des Konsultationsprozesses verbreitert
und vertieft die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Maßgebend kann
und darf nicht nur der Rat von Wissenschaftlern und Experten sein, sondern es
hat eine eigenständige Bedeutung, den weiten Kreis der Akteure und Betroffenen
des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zu hören. Der Vergleich zwischen
der Diskussionsgrundlage und dem hier vorgelegten Wort zeigt, welche Einsichten
und Anregungen der Konsultationsprozeß erbracht hat. Von besonderem Gewicht
ist die Einführung eines eigenen Abschnitts, der sich den Herausforderungen
für die Kirchen selbst widmet. Die Kirchen - so hatten viele Beiträge
im Konsultationsprozeß gemahnt - können sich nicht zu Maßstäben
für das wirtschaftliche und soziale Handeln äußern, ohne ihr
eigenes Handeln auf diesen Gebieten an denselben Maßstäben zu messen.
Insbesondere von Frauen ist auf den Mangel aufmerksam gemacht worden, daß
die Diskussionsgrundlage weithin die besondere Situation der Frauen unberücksichtigt
gelassen habe. Dem war Rechnung zu tragen.
(43) Zweitens: Der Konsultationsprozeß kann den politischen Handlungsspielraum
erweitern. In einer Demokratie sind die Handlungsspielräume der Politik
abhängig von Einstellungen und Verhaltensweisen der Wählerinnen und
Wähler. Der Konsultationsprozeß ist dafür nicht ohne Bedeutung.
Er ist ein Beitrag zu Bewußtseinsbildung und sozialem Lernen. Wenn - wie
es im Konsultationsprozeß geschehen ist - Menschen nicht mit einem fertigen
Ergebnis konfrontiert werden, das sie nur noch akzeptieren oder ablehnen können,
sondern selbst in die Überlegungen und Abwägungen einbezogen sind,
geschehen Bewußtseinsbildung und Lernen intensiver. Solche Prozesse haben
mit dem politischen Handeln viel mehr zu tun, als auf den ersten Blick erkennbar
ist. Die Politikerschelte, die angesichts von Mißständen des wirtschaftlichen
und sozialen Lebens üblich ist, greift nämlich zu kurz. Handlungsfähigkeit
und Handlungsbereitschaft der Politik werden in der Demokratie entscheidend
durch Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Der Konsultationsprozeß
ist deshalb um so erfolgreicher, je mehr es ihm gelingt, Einstellungen und Verhaltensweisen
zu verändern und dadurch die politischen Spielräume zu erweitern -
und umgekehrt um so folgenloser, je weniger ihm dies gelingt.
(44) Drittens: Der Konsultationsprozeß bietet einen Rahmen, in dem
der gesellschaftliche Grundkonsens gebildet, gestärkt und verbreitert wird.
Die mit der Veröffentlichung der Diskussionsgrundlage verbundene Einladung
zu einem öffentlichen Dialog ist auf eine ungemein breite Zustimmung gestoßen.
Die Diskussionsgrundlage war Impuls oder Plattform für zahlreiche Gespräche:
zwischen den Kirchen und den Parteien und gesellschaftlichen Gruppen, innerhalb
der Kirchen und der gesellschaftlichen Gruppen, zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen
Gruppen, auf der örtlichen Ebene wie auf der Ebene von Leitungsgremien.
Damit diente der Konsultationsprozeß der Bildung, Stärkung und Verbreiterung
des gesellschaftlichen Grundkonsenses. Polemik gegen die Konsenskultur ist kurzsichtig.
Konsens meint keineswegs die Abwesenheit oder den Ausschluß von Konflikten.
Aber Konflikte lassen sich gemeinwohlverträglich eher austragen, Kompromisse
als Ausgleich zwischen unterschiedlich oder gegensätzlich bleibenden Interessen
lassen sich leichter erreichen, wenn die Konfliktpartner auf dem Boden eines
gemeinsamen Grundkonsenses stehen.
(45) Viertens: Der Konsultationsprozeß hat auf der persönlichen
und lokalen Ebene praktische Veränderungen bewirkt und die Netzwerke solidarischer
Hilfe gestärkt. Der Dialog hat bei vielen Beteiligten kleine und große
Veränderungen bewirkt, Lernprozesse in Gang gesetzt und scheinbar unverrückbare
Fronten bewegt. Die Verknüpfungen der verschiedenen Probleme wurden entdeckt,
größere Zusammenhänge erkannt. Vorurteile wurden in Frage gestellt,
Argumente, die bisher in den Wind geschlagen worden waren, wurden aufmerksam
gehört. Im Verlauf des Konsultationsprozesses ist beispielsweise ein hohes
Maß an Solidarität und Anteilnahme mit dem Schicksal von Arbeitslosen
zutage getreten. Es haben sich Initiativen und Gruppen gebildet, die einen wirksamen
Beitrag der praktischen Unterstützung und Solidarität leisten wollen,
und es ist eine Vielzahl konkreter, auch unkonventioneller Maßnahmen der
Hilfe und Unterstützung bis hin zu persönlichen materiellen Verzichtsleistungen
in Gang gekommen.
(46) Fünftens: Die Kirchen haben im Konsultationsprozeß gelernt.
Es gibt innerhalb der Kirchen zwar eine hohe Sensibilität für ihren
Dienst an der Gesellschaft und eine Fülle beeindruckender Aktivitäten,
aber auch nicht wenige Gemeinden und Christen, die in besorgniserregender Weise
selbstbezogen sind und den Vorgängen in der Gesellschaft zu wenig Aufmerksamkeit
schenken. Daß das Eintreten für Solidarität und Gerechtigkeit
unabdingbar zur Bezeugung des Evangeliums gehört und im Gottesdienst nicht
nur der Choral, sondern auch der Schrei der Armen seinen Platz haben muß,
daß "Mystik", also Gottesbegegnung, und "Politik",
also der Dienst an der Gesellschaft, für Christen nicht zu trennen sind
- das alles ist im Konsultationsprozeß nachdrücklich hervorgetreten.
Eine wertvolle Erfahrung war nicht zuletzt die erneute Bestätigung, daß
ein gemeinsames sozialethisches Sprechen und Handeln der Kirchen möglich,
aber auch notwendig ist.
(47) Insgesamt wird deutlich: Der Konsultationsprozeß darf nicht allein
an dem Wort gemessen werden, das jetzt vorgelegt wird. Im Vorwort zur Diskussionsgrundlage
stehen die Sätze: "In gewisser Weise gilt: Der Weg ist das Ziel. Schon
das gemeinsame engagierte Gespräch, das ernsthafte gemeinsame Nachdenken,
die vielen Versuche, Lösungen zu finden, machen diesen Konsultationsprozeß
wertvoll und geben ihm eine eigenständige Bedeutung neben dem endgültigen
Ergebnis." Damit war niemals gemeint, der Weg könne und dürfe
das Ziel eines gemeinsamen Wortes überflüssig machen. Aber auch und
gerade im Rückblick bleibt es dabei: Die im Laufe des Konsultationsprozesses
erzielten Ergebnisse, Wirkungen und Nebenwirkungen haben eine eigenständige
Bedeutung neben dem von Rat der EKD und Deutscher Bischofskonferenz verantworteten
gemeinsamen Wort.
Fußnoten
1 Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage. Diskussionsgrundlage für den Kon-sulta-tions-prozeß
über ein gemeinsames Wort der Kir-chen, Gemeinsame Texte 3, hg. vom Kirchenamt der Evan-gelischen Kirche in Deutschland und vom Sekreta-riat der Deutschen Bischofskonferenz,
1994.
2 Dokumentiert in: Gemeinsame Texte 7, 1995.
3 Dokumentiert in: Aufbruch in eine solidarische und gerechte Zu-kunft, Gemeinsame
Texte 8, 1996; vgl. auch: Arbeitsmaterialien zur Berliner Konsultation, hg. vom Katholisch-Sozialen Institut (KSI) der Erz-diözese Köln, Bad Honnef,
und Sozialwissenschaftlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (SWI), Bochum, 1996.
4 Dokumentiert und aufgeschlüsselt in: Alle
Eingaben zum Konsultati-onsprozeß mit Lesehilfen inclusive CD-ROM, hg. vom
KSI, 1996. Vorgesehen ist noch die Herausgabe einer Textsammlung mit einer Auswahl
besonders bemerkenswerter Stellungnahmen; dieser Reader, der auf typische und
markante Aussagen, Anliegen und Anregungen des Konsultationsprozesses aufmerksam
machen soll, wird derzeit vom SWI vorbereitet.
5 Vorwort der Diskussionsgrundlage für den Konsultationsprozeß, a.a.O.,
S. 5.
6 Verabschiedung durch die Deutsche Bischofskonferenz am 19. Februar 1997, den Rat
der Evangelischen Kirche in Deutschland am 21. Februar 1997; gemeinsame Endredaktion am 22. Februar 1997
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