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1.2 Anlage und Verlauf des Konsultationsprozesses


(37) Die Kirchen sehen es als ihre Aufgabe an, Mitverantwortung für eine menschengerechte und sachgerechte Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten wahrzunehmen und dabei besonders für die Belange der Armen, der Schwachen und Benachteiligten einzutreten. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich darum in der gegenwärtigen Umbruchsituation entschlossen, ein gemeinsames Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage vorzubereiten und dazu einen breiten Diskussionsprozeß über die Grundbedingungen des wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Miteinanders anzustoßen. Sie sehen darin auch einen Dienst für die Gesellschaft.

(38) Dieser Konsultationsprozeß wurde am 22. November 1994 mit der Veröffentlichung einer Diskussionsgrundlage eingeleitet1. Damit verband sich die Einladung zum Dialog: einem Dialog sowohl innerhalb der Kirchen als auch mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und gesellschaftlichen Gruppen, um Rat der EKD und Deutsche Bischofskonferenz bei der Vorbereitung des von ihnen zu verantwortenden Wortes zu beraten und im Austausch von Erfahrungen und Argumenten den gesellschaftlichen Grundkonsens zu verbreitern. Über die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz hinaus haben weitere Kirchen am Konsultationsprozeß mitgewirkt. Die Diskussionsgrundlage wurde in einer Auflage von über 400.000 Exemplaren verbreitet. In den Kirchen selbst, in Parteien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, vor allem auch zwischen kirchlichen und gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern fand eine große Zahl von Begegnungen und Veranstaltungen statt. Auf einem zentralen Wissenschaftlichen Forum am 12. September 1995 wurde der Rat ausgewählter Fachleute eingeholt2. Abgeschlossen wurde der Konsultationsprozeß in einer zusammenfassenden Veranstaltung am 9./10. Februar 1996 in Berlin3. Im Verlauf des Konsultationsprozesses wurden insgesamt rund 2.500 Stellungnahmen mit einem Umfang von über 25.000 Seiten eingereicht4.

(39) Die Diskussionsgrundlage hatte den Charakter eines Impulspapiers, das den Konsultationsprozeß in Gang setzen und inhaltlich umreißen sollte. Dem ist es voll gerecht geworden. Von Anfang an war klar ausgesprochen worden: "Die Diskussionsgrundlage will und kann nicht das vorgesehene gemeinsame Wort vorwegnehmen. Dieses soll vielmehr erst nach Abschluß des Konsultationsprozesses und unter Berücksichtigung seiner Ergebnisse in der Verantwortung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz entstehen5."

Im Laufe des Jahres 1996 haben ein Beraterkreis und eine Redaktionsgruppe, die von den beiden kirchlichen Leitungsgremien berufen worden waren, wichtige Vorarbeiten geleistet für die Vorbereitung, Beratung und schließlich die Verabschiedung des gemeinsamen Wortes durch den Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz6.


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