1.2 Anlage und Verlauf des Konsultationsprozesses
(37) Die Kirchen sehen es als ihre Aufgabe an, Mitverantwortung für eine
menschengerechte und sachgerechte Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten
wahrzunehmen und dabei besonders für die Belange der Armen, der Schwachen
und Benachteiligten einzutreten. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich darum in der gegenwärtigen
Umbruchsituation entschlossen, ein gemeinsames Wort zur wirtschaftlichen und
sozialen Lage vorzubereiten und dazu einen breiten Diskussionsprozeß über
die Grundbedingungen des wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Miteinanders
anzustoßen. Sie sehen darin auch einen Dienst für die Gesellschaft.
(38) Dieser Konsultationsprozeß wurde am 22. November 1994 mit der Veröffentlichung
einer Diskussionsgrundlage eingeleitet1. Damit verband sich die Einladung zum
Dialog: einem Dialog sowohl innerhalb der Kirchen als auch mit Politik, Wirtschaft,
Gewerkschaften und gesellschaftlichen Gruppen, um Rat der EKD und Deutsche Bischofskonferenz
bei der Vorbereitung des von ihnen zu verantwortenden Wortes zu beraten und
im Austausch von Erfahrungen und Argumenten den gesellschaftlichen Grundkonsens
zu verbreitern. Über die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz hinaus
haben weitere Kirchen am Konsultationsprozeß mitgewirkt. Die Diskussionsgrundlage
wurde in einer Auflage von über 400.000 Exemplaren verbreitet. In den Kirchen
selbst, in Parteien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, vor allem
auch zwischen kirchlichen und gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern
fand eine große Zahl von Begegnungen und Veranstaltungen statt. Auf einem
zentralen Wissenschaftlichen Forum am 12. September 1995 wurde der Rat ausgewählter
Fachleute eingeholt2. Abgeschlossen wurde der Konsultationsprozeß in einer
zusammenfassenden Veranstaltung am 9./10. Februar 1996 in Berlin3. Im Verlauf
des Konsultationsprozesses wurden insgesamt rund 2.500 Stellungnahmen mit einem
Umfang von über 25.000 Seiten eingereicht4.
(39) Die Diskussionsgrundlage hatte den Charakter eines Impulspapiers, das den
Konsultationsprozeß in Gang setzen und inhaltlich umreißen sollte.
Dem ist es voll gerecht geworden. Von Anfang an war klar ausgesprochen worden:
"Die Diskussionsgrundlage will und kann nicht das vorgesehene gemeinsame
Wort vorwegnehmen. Dieses soll vielmehr erst nach Abschluß des Konsultationsprozesses
und unter Berücksichtigung seiner Ergebnisse in der Verantwortung des Rates
der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz
entstehen5."
Im Laufe des Jahres 1996 haben ein Beraterkreis und eine Redaktionsgruppe, die
von den beiden kirchlichen Leitungsgremien berufen worden waren, wichtige Vorarbeiten
geleistet für die Vorbereitung, Beratung und schließlich die Verabschiedung
des gemeinsamen Wortes durch den Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz6.
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