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6. Der Sozialstaat dient dem sozialen Ausgleich.


6. Der Sozialstaat dient dem sozialen Ausgleich. Darum belastet er die Stärkeren zugunsten der Schwächeren.

(22) Der soziale Ausgleich ist ein integraler Bestandteil des Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft. Wer das Prinzip einer begrenzten Korrektur der Einkommensverteilung in Frage stellt, stellt den Sozialstaat in Frage. Nur ein finanziell leistungsfähiger Staat kann als Sozialstaat funktionieren. Er braucht die Mittel, um der Verpflichtung zum sozialen Ausgleich nachkommen zu können. Bei den sinnvollen Schritten zur "Verschlankung" des Staates darf er nicht "ausgehungert" werden und am Ende so sehr "abmagern", daß er seine Aufgabe als Sozialstaat nur noch unzureichend erfüllen kann.

(23) Der zutreffende Grundsatz, daß Leistung sich im wirtschaftlichen Bereich lohnen muß, darf nicht dazu führen, daß die Bezieher hoher Einkommen einseitig von ihren Beiträgen zum sozialen Ausgleich entlastet werden. Leistungsfähigkeit für die solidarische Finanzierung des sozialen Ausgleichs bestimmt sich im übrigen nicht nur nach dem laufenden Einkommen, sondern auch nach dem Vermögen. Wird im Blick auf das Vermögen die Substanz- und Besitzstandswahrung für unantastbar erklärt, dann ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums in einer wichtigen Beziehung drastisch eingeschränkt oder sogar aufgehoben. Mehr und mehr breitet sich das Argument aus, viele Bürgerinnen und Bürger fänden die Abgabenbelastung zu hoch und darum müsse sie gesenkt werden. Oder: Wegen der hohen steuerlichen Belastung breite sich Schwarzarbeit aus, und darum müsse die steuerliche Belastung reduziert werden. Solche Argumente und Stimmungen müssen von der Politik ernst genommen werden, doch dürfen sie nicht vorrangiger Bezugspunkt von Entscheidungen werden. Vielmehr muß das Gemeinwohl Vorrang haben. Es gebietet angesichts der Unerträglichkeit der Massenarbeitslosigkeit, die Möglichkeiten zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu verbessern. In dem Maße, in dem sie dazu beiträgt, ist die Senkung der Steuer- und Abgabenlasten richtig und notwendig.

(24) Nicht nur Armut, auch Reichtum muß ein Thema der politischen Debatte sein. Umverteilung ist gegenwärtig häufig Umverteilung des Mangels, weil der Überfluß auf der anderen Seite geschont wird. Ohnehin tendiert die wirtschaftliche Entwicklung dazu, den Anteil der Kapitaleinkommen gegenüber dem Anteil der Lohneinkommen zu vergrößern. Um so wichtiger wird das von den Kirchen seit langem vertretene Postulat einer breiteren Vermögensstreuung. Dafür wurde eine Reihe von Investivlohnmodellen entwickelt.

(25) Sozialer Ausgleich und soziale Balance sind auch dann gefordert, wenn die Lasten neu verteilt werden. Veränderungen und Anpassungen des Sozialstaats dürfen nicht nur und auch nicht in erster Linie den Geringerverdienenden, den Arbeitslosen und den Sozialhilfeempfängern zugemutet werden. Das Gerechtigkeitsempfinden wird empfindlich gestört, wenn nicht zur gleichen Zeit bei denen Abstriche gemacht werden, die sie ohne Not verkraften können, und entschiedene Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerflucht unternommen werden.

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