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6.5 Aufgaben auf der Leitungsebene der Kirchen


(258.) Die Äußerungen und das Handeln der Verantwortlichen in der Leitungen der Kirchen setzen Signale und markieren Orientierung für die Christen, aber auch darüber hinaus für die ganze Gesellschaft.

6.5.1 Zeugnis geben für den Glauben

(259.) Die Kirchen sehen sich zuallererst selbst in die Pflicht genommen zu Gespräch, Zusammenarbeit und Glaubenszeugnis gegenüber anderen Religionen und Kulturen. Dazu gehört der Respekt vor Kultur und Religion anderer Völker und Glaubensgemeinschaften, verbunden mit der Achtung ihrer geistlichen und sittlichen Werte.

(260.) Für die geistige Auseinandersetzung in der eigenen Kirche, aber auch für die politische Debatte in der Gesellschaft ist es zur allgemeinen Orientierung wichtig, daß sich die christlichen Kirchen in der Öffentlichkeit für die anderen Glaubensgemeinschaften und Kulturen, die durch die Zuwanderer heute auch in Deutschland in Erscheinung treten, politisch einsetzen. Dies schärft nicht nur das Gewissen der Christen in Verpflichtung gegenüber dem christlichen Glauben, sondern weckt auch bei den Menschen anderer Religionen und Kulturen Vertrauen. Die emotionale Distanz, die oft den interreligiösen und interkulturellen Dialog behindert, kann sich dadurch in ein Verstehen wandeln, das der Akzeptanz vorausgeht.

(261.) Die christlichen Gemeinden selbst bedürfen immer wieder der Aufforderung und der Ermutigung, das Zusammenleben mit Menschen anderer Religionen und Kulturen im dialogischen Geist zu wagen und zu gestalten. Gerade hier sind die Tugenden der Toleranz konkret einzuüben. Eine positive Einstellung zu Minderheiten muß erreicht werden, damit sich ein friedliches und fruchtbares Zusammenleben im Sinne eines Gemeinwohls für alle entwickeln kann. Viele Begegnungen im Alltag finden bereits aus dem Geist der Mitmenschlichkeit und des partnerschaftlichen Respekts statt.

(262.) Den Kirchen kommt aus ihrem Auftrag auch ein Wächteramt zu. Sie treten für die Menschenwürde und die daraus fließenden Rechte für alle Menschen ein. Christen können Gott, den Vater aller, nicht anrufen, wenn anderen Menschen, die auch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sind, die geschwisterliche Haltung verweigert wird. Deshalb widersprechen die christlichen Kirchen jeder Diskriminierung von Menschen und jedweder Ausgrenzung wegen Rasse oder Hautfarbe, wegen Stand, Herkunft oder Religion.

(263.) In einer pluralistischen Gesellschaft haben sich die Kirchen vor allem für die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen aus christlichem Geist einzusetzen, um die Menschenrechte und Menschenwürde für jeden zu sichern. Sie müssen sich deshalb als gesellschaftliche Kräfte in einem demokratischen Gemeinwesen an der öffentlichen Diskussion und der fachlichen Begleitung entsprechender Gesetzgebungsverfahren engagiert beteiligen.

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