6.5.3 Aufgaben von Diakonie und Caritas
(267.) Caritas und Diakonie sind im Auftrag der christlichen Kirchen tätiges Zeugnis von der Botschaft Jesu. Diesem Auftrag entsprechend sind sie zur Hilfe herausgefordert für jeden Fremden ohne Ansehen von Geschlecht, Religion, Ideologie, Farbe, Nationalität und Herkunft.
(268.) Diakonie und Caritas müssen in doppelter Sicht ihre Arbeit ausrichten: Zunächst als akute Soforthilfe für Menschen in Not; zum anderen durch Erforschen der Ursachen der Probleme beitragen zur Beseitigung von Ungerechtigkeit und Benachteiligung im gesetzlichen oder administrativen Bereich.
(269.) Die sozialen Dienste der Kirche sollen den Migranten Hilfestellung bei der Aufnahme und Orientierung ins neue Lebensumfeld geben und sie bei allen mit der Migration in Zusammenhang stehenden Problemlagen beraten und durch Angebote und Maßnahmen die Integration fördern. Ihr Ziel muß es sein, Migranten zu unterstützen und darin zu bestärken, ihre Situation zu klären und eigene Entscheidungen hinsichtlich ihres zukünftigen Lebensweges zu treffen.
(270.) Von den Prozessen der Zuwanderung und der gegenseitigen Integration sind nicht nur Migranten und ihre Familien betroffen, die kurzfristig oder auf Dauer in Deutschland verbleiben und denen gezielte Angebote die Integration erleichtern können, sondern auch die Einheimischen, die oft mit gemischten Gefühlen und verunsichert die Veränderungen der eigenen Lebenswelt durch die Zuwanderung erleben. Die kirchlichen Sozialdienste müssen die Not beider Bevölkerungsgruppen aus dem Verständnis einer Brücken- und Vermittlungsfunktion aufgreifen. Sie müssen alle ihre sozialen Fachdienste gezielt auch für den Migrationsbereich öffnen, spezielle Fachdienste entwickeln sowie mit gezielten Projekten spezielle Notlagen angehen.
(271.) Das Aufgabenfeld für die sozialen Dienste der Kirche im Migrationsbereich ist vielfältig und weit. Es umfaßt den einzelnen Notleidenden genau so wie sein Umfeld und die ganze Gesellschaft mit ihren für diese Notsituationen möglicherweise unzulänglichen Rahmenbedingungen. In der Gesellschaft ist deshalb vorrangig eine Anwaltschaft wahrzunehmen, vor allem durch gezielte sachliche Öffentlichkeitsarbeit für die Menschen, die als Fremde sich selbst noch nicht hinreichend vertreten können. Persönliches und gesellschaftliches Begegnen muß gefördert werden, um im Zuge des gegenseitigen Kennenlernens Solidarität zu wecken und ein Klima der Akzeptanz entstehen zu lassen. Das Mitwirken von ehrenamtlich Tätigen hat dabei eine besonders hohe Bedeutung, denn durch ihr Tätigwerden bezeugen und verwirklichen sie die Annahme der Migranten und helfen mit, das Fremdsein abzubauen. Ihre Hilfe ist doppelt wirkungsvoll, weil sich ihre Aktivitäten vielerorts gleichermaßen auf persönliche Zuwendung und Unterstützung wie auf die engagierte Anwaltschaft für Migranten im kommunalen Umfeld richten.
(272.) Der einzelne Fremde bedarf am Anfang vor allem der Orientierungshilfen, um Eigeninitiative und Selbsthilfe zu wecken. Bei längerer Dauer zeigen sich meistens Konflikte des Migrationsprozesses im psychosozialen Bereich, die einer Beratung bedürfen. Die Sozialdienste der Kirchen müssen deshalb intensiv kooperieren mit denen, die für die Seelsorge der Fremden Verantwortung tragen, sowie auch mit Vereinen, Initiativen und Selbsthilfegruppen der Fremden und nicht zuletzt den sozialen Fachdiensten freier Verbände oder öffentlicher Träger.
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