6.5.1 Zeugnis geben für den Glauben
(259.) Die Kirchen sehen
sich zuallererst selbst in die Pflicht genommen zu Gespräch, Zusammenarbeit
und Glaubenszeugnis gegenüber anderen Religionen und Kulturen. Dazu gehört der
Respekt vor Kultur und Religion anderer Völker und Glaubensgemeinschaften, verbunden
mit der Achtung ihrer geistlichen und sittlichen Werte.
(260.) Für die geistige
Auseinandersetzung in der eigenen Kirche, aber auch für die politische Debatte
in der Gesellschaft ist es zur allgemeinen Orientierung wichtig, daß sich die
christlichen Kirchen in der Öffentlichkeit für die anderen Glaubensgemeinschaften
und Kulturen, die durch die Zuwanderer heute auch in Deutschland in Erscheinung
treten, politisch einsetzen. Dies schärft nicht nur das Gewissen der Christen
in Verpflichtung gegenüber dem christlichen Glauben, sondern weckt auch bei
den Menschen anderer Religionen und Kulturen Vertrauen. Die emotionale Distanz,
die oft den interreligiösen und interkulturellen Dialog behindert, kann sich
dadurch in ein Verstehen wandeln, das der Akzeptanz vorausgeht.
(261.) Die christlichen
Gemeinden selbst bedürfen immer wieder der Aufforderung und der Ermutigung,
das Zusammenleben mit Menschen anderer Religionen und Kulturen im dialogischen
Geist zu wagen und zu gestalten. Gerade hier sind die Tugenden der Toleranz
konkret einzuüben. Eine positive Einstellung zu Minderheiten muß erreicht werden,
damit sich ein friedliches und fruchtbares Zusammenleben im Sinne eines Gemeinwohls
für alle entwickeln kann. Viele Begegnungen im Alltag finden bereits aus dem
Geist der Mitmenschlichkeit und des partnerschaftlichen Respekts statt.
(262.) Den Kirchen kommt
aus ihrem Auftrag auch ein Wächteramt zu. Sie treten für die Menschenwürde und
die daraus fließenden Rechte für alle Menschen ein. Christen können Gott, den
Vater aller, nicht anrufen, wenn anderen Menschen, die auch nach dem Ebenbild
Gottes geschaffen sind, die geschwisterliche Haltung verweigert wird. Deshalb
widersprechen die christlichen Kirchen jeder Diskriminierung von Menschen und
jedweder Ausgrenzung wegen Rasse oder Hautfarbe, wegen Stand, Herkunft oder
Religion.
(263.) In einer pluralistischen
Gesellschaft haben sich die Kirchen vor allem für die Gestaltung der politischen
Rahmenbedingungen aus christlichem Geist einzusetzen, um die Menschenrechte
und Menschenwürde für jeden zu sichern. Sie müssen sich deshalb als gesellschaftliche
Kräfte in einem demokratischen Gemeinwesen an der öffentlichen Diskussion und
der fachlichen Begleitung entsprechender Gesetzgebungsverfahren engagiert beteiligen.
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