5.4 Soziale und kulturelle Bedingungen der Integration
(187.) Voraussetzung für wirkliche soziale Integration ist die abgesicherte, schrittweise rechtliche Integration bis hin zur Einbürgerung. Erfahrungen insbesondere mit der in Deutschland herangewachsenen sogenannten zweiten Migrantengeneration zeigen, daß ab einem bestimmten Zeitpunkt die soziale Integration ins Stocken gerät, wenn nicht die Einbürgerung rechtlich wie auch emotional erreichbar gemacht wird. Die Rahmenbedingungen für die Integration muß die Aufnahmegesellschaft setzen, rechtlich wie durch das gesamte gesellschaftliche Klima. Es liegt dann an den Zugewanderten, die Angebote zur Integration anzunehmen. Über die Folgen der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer und ihre rechtliche und gesellschaftliche Stellung hat nie eine umfassende öffentliche Diskussion stattgefunden. Deshalb gibt es in Deutschland bisher auch keinen politischen Konsens, der auch in sozial und wirtschaftlich schwierigeren Zeiten Bestand haben könnte.
(188.) Eine wichtige Unterstützung der Integration ist das Angebot von Integrationshilfen. Sie umfaßt ein breites Aufgabenfeld. An erster Stelle stehen die vielfältigen Hilfen zur ersten Orientierung der Zuwanderer in einem für sie nur schwer zugänglichen gesellschaftlichen Umfeld. Aber auch für die seit langem in Deutschland dauerhaft lebende Zuwanderungsbevölkerung gibt es meist über zwei bis drei Generationen tiefgreifende Probleme in vielen Lebensbereichen. Vor allem in der Familie kommt es zu oft schmerzhaften Veränderungen im Beziehungsgefüge und des je eigenen Selbstverständnisses. Begleitende und unterstützende Dienste, ergänzt durch ehrenamtliches Engagement in Kirchengemeinden und den Kommunen sowie durch Selbsthilfe der verschiedenen Gruppen, sind unerläßlich.
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