5.4.2 Schulische und berufliche Qualifikation
(192.) Die Zahl der Schulabbrecher bei den nichtdeutschen Kindern stagniert seit einigen Jahren bei ca. 25%. Wichtig bleibt daher, für die sogenannte zweite und dritte Generation der Zuwanderer schul- und berufsbegleitende Unterstützung zur Verfügung zu stellen, damit die notwendige berufliche Qualifizierung möglich wird. Diese Kinder und Jugendlichen haben keine Alternative zu einem Leben in Deutschland. Ähnliche Entwicklungen bahnen sich bei den Kindern aus Aussiedlerfamilien an. Es kann nur allen daran gelegen sein, daß sie eines Tages erfolgreich in das Berufsleben integriert sind. Ein größerer Teil der zugewanderten Ausländer- und Aussiedlerfamilien braucht mindestens über zwei Generationen hinweg Unterstützungs- und Förderungsprogramme (z. B. Sprache, Berufsausbildung und Umschulung), um berufliche Aufstiegschancen zu haben. Für diese Ausgleichs- und Förderprogramme wird gegenwärtig immer weniger Geld zur Verfügung gestellt.
(193.) Im Bereich der beruflichen Qualifikation sind jugendliche Flüchtlinge deutlich benachteiligt. Dieser Zustand ist für die Betroffenen, aber auch für das Gemeinwohl schädlich. Schulische Bildung ist Integrationschance und gleichzeitig auch Grundlage einer Wiedereingliederung im Falle einer Rückkehr oder Weiterwanderung. Dies gilt genauso für die Berufsausbildung. Schon allein deshalb sollten jugendliche Flüchtlinge nicht von Gesetzes wegen davon ausgeschlossen werden.
(194.) Da wir es nicht nur mit Zuwanderung, sondern auch mit Abwanderung zu tun haben, gehören zu einer aktiven Migrationspolitik auch Programme für Beratung und Unterstützung für freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung, insbesondere Informationen und Beratung zum Beispiel über die Situation im Heimatland, Ausbildungsfragen, finanzielle Starthilfen und die Überleitung von erworbenen Ansprüchen aus der Sozialversicherung.
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