4.3 Ethische Konsequenzen für das Handeln
4.3.1 Umfassende Sorge um den Menschen
(131.) In Jesus von Nazareth ist Gottes Sorge um die Menschen sichtbar geworden. Matthäus faßt das gesamte öffentliche Wirken Jesu in dem einen Satz zusammen: "Er zog in ganz Galiläa umher, lehrte in den Synagogen, verkündete das Evangelium vom Reich und heilte im Volk alle Krankheiten und Leiden." (Mt 4,23) Jesus hat nicht nur die Heilsbotschaft verkündet, sondern Menschen sind tatsächlich heil geworden. Diese umfassende Sorge um die Menschen in allen ihren Dimensionen - physisch, psychisch, sozial, politisch und religiös soll sich in der Kirche fortsetzen (vgl. Mt 10,1-8). Menschen sollen leben können, gesund werden, zu sich selbst finden, sich annehmen und sich angenommen erfahren. Sie sollen unter menschengerechten gesellschaftlichen und politischen Bedingungen in Freiheit leben können, Raum haben für ihren Glauben an die Liebe und für die Hoffnung auf gelingendes Leben.
(132.) Im 25. Kapitel des Matthäus-Evangeliums wird das Bild vom Weltgericht entworfen, indem Menschen in ihren Grundgefährdungen dargestellt werden. Jesus sagt: "Ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig, und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen; ich war nackt, und ihr habt mir Kleider gegeben; ich war krank, und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen... Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan." (Mt 25,35-40) Auf die Frage, warum sich die Kirchen um Migranten sorgen, müssen sie antworten: Weil ihnen das von ihrem Herrn aufgegeben ist und weil auch in diesen Menschen und ihren Nöten Gott selbst um ihren Dienst bittet. Darum kennt dieser Auftrag keine nationalen Grenzen. Darum nehmen sich die Kirchen der Fremden und Bedrängten an und treten als Anwalt und Verteidiger ihrer Rechte auf.
(133.) Die Kirchen wenden sich bei ihren Aussagen zum Umgang mit Migranten und Fremden zunächst an sich selbst und ihre Mitglieder. Sie stehen selbst vor der Herausforderung durch das Evangelium. So hat beispielsweise der Rat der EKD 1994 formuliert, daß der Beistand für Bedrängte Christenpflicht sei. Es ist ebenso Aufgabe der Kirchen, in der öffentlichen und politischen Diskussion gegen die Benachteiligungen von Migranten, Zuwanderern und Flüchtlingen oder die Infragestellung ihrer Rechtsansprüche und ihrer Würde das Wort zu ergreifen und dafür einzutreten. Zugleich ist es ihre Aufgabe, in der Öffentlichkeit auf eine sachliche und sachgemäße Behandlung der Fragen hinzuwirken und die ethischen Herausforderungen im Umgang mit Zuwanderern und Fremden deutlich zu machen.
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