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2.5 Die Notwendigkeit einer Migrationspolitik als Gesellschaftspolitik


(58.) Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit sind in den frühen 1990er Jahren zu gesellschaftlichen Problemen erster Ordnung geworden. Das hatte nicht nur mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und der Öffnung der Grenzen im Osten, mit dem rapiden Anstieg der zahlen von Asylbewerbern, von Aussiedlern aus Osteuropa und von Übersiedlern aus der DDR oder allgemeinhin mit den Zusatzbelastungen des Vereinigungsprozesses zu tun. Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit hatten auch in allgemeiner Desorientierung, Ratlosigkeit und mangelnden Perspektiven ihre Ursachen. Sie erreichten ihren Gipfelpunkt, als die Angst vieler Bürger in der immer gravierender und unübersehbarer werdenden, von der Politik über Jahre hinweg dementierten Einwanderungssituation auf die Unfähigkeit der Politik stieß, sich rechtzeitig auf umfassende Konzepte und Maßnahmen zu einigen, wie sie auch die Kirchen seit den 70er Jahren immer wieder angemahnt haben. Die Begegnung der Angst von unten mit der Entscheidungsunfähigkeit von oben war mitverantwortlich für jene Folgewirkungen, vor denen kritische Stimmen über viele Jahre hinweg vergeblich gewarnt hatten.

(59.) Fremdenangst, gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit und fremdenfeindliche Gewaltakzeptanz waren deshalb nicht etwa nur unvermeidbare Begleiterscheinungen von Zuwanderung und Eingliederung, sondern auch vermeidbare Folgen ihrer mangelnden Gestaltung. Vor dem Hintergrund der weltweit aufsehenerregenden Exzesse auf deutschen Straßen wurde der im parteipolitischen Asylstreit geschnürte gordische Knoten mit dem "Asylkompromiß" vom Dezember 1992 durchschlagen, der Mitte 1993 Gesetzeskraft erlangte. Der Asylkompromiß hätte zu einem großen Migrationskompromiß werden können. Dafür war er aber nicht umfassend genug angelegt. Es fehlte z. B. an der längst überfälligen Reform des Einbürgerungs- und des sonstigen Staatsangehörigkeitsrechts. Soweit hinsichtlich der Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen Regelungen vereinbart wurden, scheiterte deren Anwendung an der mangelnden Fähigkeit von Bund und Län dern, sich über die Verteilung der Kosten zu verständigen. Die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien wurden deshalb entweder in das für sie meist nicht passende Asylverfahren gedrängt oder nahmen zu Lasten der Kommunen Sozialhilfe in Anspruch.

(60.) Spätestens seit den Erfahrungen der frühen 1990er Jahre aber ist offenkundig: Migrationspolitik ist Gesellschaftspolitik im weitesten Sinne; denn Migrationsfragen sind heute nicht mehr Randprobleme, sondern zentrale gesellschaftspolitische Aufgaben und werden aller Voraussicht nach in ihrer Bedeutung künftig noch zunehmen. Migrationspolitik kann nur erfolgreich sein, wenn sie sich auf einen möglichst breiten Grundkonsens stützen kann. Sie kann in einer freiheitlichen Demokratie nicht gegen die einheimische Mehrheit durchgesetzt werden, wenn gefährliche Folgen, vor allem zu Lasten zugewanderter Minderheiten, aber auch des politischen Systems insgesamt, vermieden werden sollen. Für ihre Akzeptanz und die der zugewanderten Minderheiten muß mithin - wie bei der Aussiedlerintegration - bei der einheimischen Mehrheit geworben werden.

(61.) Multikulturelle und polyethnische Koexistenz in kultureller Toleranz und sozialem Frieden hängen deshalb entscheidend davon ab, ob und inwieweit Politik und Gesellschaft in Deutschland bereit sind, sich den Herausforderungen in den Problemfeldern von Migration, Integration und Minderheiten mit übergreifenden und weitsichtigen Konzeptionen zu stellen.

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