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2.3.3 Die Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylsuchenden


(41.) Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion um Fluchtbewegungen und Flüchtlingsaufnahme im vereinigten Deutschland steht ein Recht für politisch Verfolgte, das geradewegs aus der deutschen Geschichte kommt. Die im Ausland insgesamt begrenzte Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem nationalsozialistischen Deutschland vor Augen, formulierten die Väter des Grundgesetzes in Art. 16 GG folgende berühmt gewordene Botschaft, deren Diskussion längst Bibliotheksregale füllt: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Das im internationalen Vergleich am weitesten gehende Asylrecht sollte allen, die glaubten, mit guten Gründen Anspruch darauf anmelden zu können, bis zur Entscheidung über ihren Antrag einen Aufenthalt in der Bundesrepublik sichern. Mit zunehmender Inanspruchnahme dieses Rechts bei größtenteils nicht asylrelevanten Begründungen wuchs die Tendenz zunächst zu seiner Beschränkung in der Praxis und schli eßlich zur Beschränkung seines persönlichen Geltungsbereichs insbesondere auf Grund der neuen Drittstaatenregelung.

(42.) Seit der Errichtung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 1953 lagen die Zahlen der jährlichen Asylgesuche von ausländischen Flüchtlingen - von der Niederschlagung des Ungarn-Aufstandes 1956 und des "Prager Frühlings" 1968 abgesehen - für zwei Jahrzehnte relativ niedrig. Bis Anfang der 1970er Jahre stammten die meisten Asylanträge von Flüchtlingen aus dem Ostblock. Flucht aus dem kommunistischen Machtbereich war ein willkommener Nachweis für die Anziehungskraft der Freiheit im Westen.

(43.) Eine andere Haltung zeichnete sich seit Anfang der 1970er Jahre und insbesondere seit dem Anwerbestopp von 1973 ab gegenüber den zunehmenden Asylanträgen aus der "Dritten Welt", aber auch aus der Türkei (innenpolitische Schwierigkeiten, versteckter Familiennachzug nach dem Anwerbestopp). Seit dem letzten Drittel der 1970er Jahre stieg die Zahl der Asylgesuche stark an. Die Flüchtlinge stammten nun nicht mehr vornehmlich aus den Ostblockstaaten, sondern aus der "Dritten Welt". Der Zugang von Flüchtlingen war in seinen Schwankungen abhängig von dem Wechsel der Krisensituationen dort.

(44.) Das aber war ein klarer Hinweis auf die Dominanz der Schubkräfte gegenüber den Anziehungskräften des Aufnahmelandes Bundesrepublik - also ein Beweis dafür, daß die Wanderungsbewegungen der Flüchtlinge nach Deutschland nicht etwa nur einseitig von der "wirtschaftlichen Anziehungskraft" des europäischen Hauptziellandes, sondern vorwiegend von der Schubkraft der Probleme in den Herkunftsländern angetrieben wurden. Auch deshalb ist der Ansatz, "Wirtschaftsflüchtlinge" durch Verringerung der "Fluchtanreize" in Gestalt der Verschlechterung der Lebensbedingungen für Flüchtlinge in der Bundesrepublik abwehren zu wollen, fragwürdig; ganz abgesehen davon, daß das Ergebnis, die vermeintlich abschreckende Verschlechterung der Lebensbedingungen für Asylsuchende, überdies auch die Falschen, nämlich "echte Flüchtlinge", trifft, während gewiefte Asylbetrüger, Schleuser, Schlepper u nd Menschenhändler durch solche Maßnahmen ohnehin wenig zu beeindrucken sind.

(45.) Die statistische Kurve der Asylgesuche erreichte 1980 einen ersten Höchststand von 92.918 Anträgen für 107.818 Personen. In den nächsten Jahren fielen die Zahlen wieder ab auf 16.335 Anträge für 19.737 Personen im Jahr 1983. Das hatte mit dem Rückgang der Zahl der Armutsflüchtlinge aufgrund von am 18.06.1980 von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen und mit der Einführung der erweiterten Sichtvermerkspflicht für eine Reihe von Hauptherkunftsländern zu tun. Seit Mitte der 1980er Jahre stiegen die Zahlen wieder zügig an und lagen 1986 bei 67.429 Anträgen für 99.669 Personen. Defensive Steuerungsmaßnahmen drückten die Kurve der Asylanträge 1987 wieder nach unten: Dazu zählten die Asylrechtsnovelle vom Januar 1987, die Einschränkung des Transitprivilegs für Reisende aus weiteren afrikanischen und asiatischen Ländern, Beförderungsverbote für Fluggesellschaften für sichtverme rkspflichtige Ausländer ohne gültige Einreise- oder Transitvisa ebenso wie die Sperre der Einreisewege über die DDR und Ostberlin seit Oktober 1986. Daß die Antragszahlen seit Ende der 1980er Jahre erneut und noch verstärkt weiter stiegen, hatte vor allem mit der zunehmenden Krisenentwicklung in Osteuropa zu tun, die, zusammen mit den Abwehrmaßnahmen gegen Flüchtlinge aus der "Dritten Welt", eine gravierende Gewichtsverlagerung zwischen europäischen und außereuropäischen Flüchtlingen in Gang setzte: 1988 durchbrachen die Zahlen erneut die Marke von 100.000 Personen (103.076), darunter vor allem Asylsuchende aus Polen. Die Zahlen kletterten im Jahr der europäischen Revolutionen 1989 auf 121.318, stiegen 1990 schließlich auf 193.063, 1991 auf 256.112 und 1992 auf 438.191. 1993 kam die Wende im Kurvenverlauf. Das hing nicht nur mit dem gegen die illegale Roma-Zuwanderung aus Rumänien gerichteten deutsch-rumänischen Rück übenahmeabkommen, sondern vor allem auch mit dem seit Juli 1993 gültigen neuen Asylrecht zusammen: die Gesamtzahl von Asylgesuchen lag 1993 bei 322.599, sank 1994 auf 127.210 und stagniert seit 1995 auf diesem Niveau.

(46.) Im Verhältnis von europäischen und außereuropäischen Herkunftsländern aber hatte sich seit Mitte der 1980er Jahre ein drastischer Wandel vollzogen. Von den Asylbewerbern des Jahres 1993 kamen 72,1% aus Europa, 15,6% aus Asien und 11,7% aus Afrika. Seit 1986, als erst 25,3% der asylsuchenden Flüchtlinge in der Bundesrepublik aus europäischen und noch 74,8% aus außereuropäischen Ländern stammten, hatte sich das Verhältnis mithin geradewegs umgekehrt.

(47.) Der seit Anfang der 1980er Jahre in unterschiedlicher Intensität immer wieder aufflammende und unter dem Eindruck des rapiden Anstiegs der Asylbewerberzahlen Anfang der 1990er Jahre in der ön anderen als dessen Aufkündigung erschien. Mit dieser Grundgesetzänderung ist danach das Grundrecht auf Asyl nach Art. 16 GG seit dem 1. Juli 1993 in seinem persönlichen Geltungsbereich in einschneidender Weise beschränkt worden. Seitdem werden in aller Regel Asylbewerber abgewiesen, die über "sichere Drittstaaten" in Europa einreisen, von denen Deutschland lückenlos umschlossen ist, oder die aus "verfolgungsfreien Ländern" stammen. Folge: Die Bundesrepublik ist für Asylbewerber auf dem Landweg legal grundsätzlich nicht mehr erreichbar. Auf dem Luftweg eintreffende Asylsuchende aus "Nichtverfolgerstaaten" oder Antragsteller ohne gültige Papiere müssen auf den Flughäfen im Transitbereich bleiben und haben dort ein S chnellverfahren abzuwarten, das die Entscheidung bringt über Verweigerung oder Genehmigung der Einreise mit regulärem Asylverfahren vom Inland aus. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschränkungen mit seinen Urteilen vom 14. Mai 1996 im wesentlichen als verfassungskonform bestätigt.

(48.) Die änderung des Grundrechts auf Asyl, die verschärfte Kontrolle der deutschen Ostgrenzen infolge des Schengener Abkommens sowie andere flankierende Maßnahmen haben die Asylbewerberzahlen inzwischen deutlich gesenkt (1996: 116.367). Gestiegen ist jedoch seither auch die Zahl der Personen ohne Aufenthaltsstatus - sei es aufgrund von illegalen Grenzübertritten, sei es durch überschreiten der Aufenthaltsgenehmigung oder aus anderen Gründen.

(49.) Stark angewachsen ist neben der Zahl der Asylbewerber die Zuwanderung von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen insbesondere seit dem blutigen Zerfall des ehemaligen Vielvölkerstaates Jugoslawien. Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) lebten im Jahre 1995 in Deutschland an die 350.000 Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, mehr als doppelt so viele wie in allen anderen Staaten der Europäischen Union zusammen. Die Rückkehr der Bürgerkriegsflüchtlinge sowie die Frage ihrer Wiedereingliederung in eine zerstörte, wirtschaftlich ruinierte und gesellschaftlich aus den Fugen geratene Heimat, die nach vielfältigen internen Wanderungs-, Flucht- und Zwangsbewegungen für viele gar nicht mehr existiert, ist eines der schwierigsten Probleme der Migrationspolitik im europäischen Raum.

(50.) Relativ jung noch ist die Zuwanderung von Juden aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, die vor allem vor dem Hintergrund des düstersten Kapitels der deutschen Geschichte in Deutschland wie Kontingentflüchtlinge aufgenommen werden und deren Zahl Ende 1996 bei ca. 55.000 lag. Diese Zuwanderung stellt die jüdischen Gemeinden vor erhebliche Probleme der jüdischen Unterweisung und der Hilfe bei der sozialen und beruflichen Integration.

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