2.3.2 Von der "Gastarbeiterfrage" zur Einwanderungsfrage
(32.) Nicht minder gegensätzlich war die Geschichte der Ausländerbeschäftigung, die es in beiden deutschen Staaten gab, von den ganz unterschiedlichen und kaum vergleichbaren Größenordnungen einmal abgesehen. Viele Vertriebene und Flüchtlinge waren in ihrer neuen Heimat im Westen noch nicht voll integriert, als dort der deutsch-italienische Vertrag von 1955 schon den Auftakt gab zur staatlich organisierten Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland, trotz noch rund 1 Million Arbeitsloser. Damit begann die Vorgeschichte des zweiten großen Zuwanderungsprozesses.
(33.) Nach Westdeutschland waren die Hilfen des Marshall-Planes geflossen, während im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands auch nach Gründung der DDR noch Industrieanlagen als Reparationsleistungen demontiert und abtransportiert wurden. Der Mauerbau im Osten beschleunigte im Westen nur den Weg zum Einwanderungsland wider Willen: Die unter staatlicher Mitwirkung begonnene Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte wurde nach dem Ende des Zustroms aus der DDR 1961 um so mehr forciert. Im Gegensatz zu den "ausländischen Wanderarbeitern" des Kaiserreichs und insbesondere zu den "Fremd-arbeitern" im nationalsozialistischen Deutschland setzte sich für die ausländischen Arbeitskräfte in der öffentlichen Diskussion der Bundesrepublik Deutschland alsbald der Begriff "Gastarbeiter" durch.
(34.) Mit den wachsenden Aufenthaltszeiten der ausländischen Arbeitnehmer aber begann schon in den 1960er Jahren der zweite große Eingliederungsprozeß. Er führte über die "Gastarbeiterfrage" der 1960er Jahre zu einem echten Einwanderungsproblem, ohne daß entsprechende Integrationsprogramme aufgelegt wurden. Nach dem Bau der Mauer und dem damit verbundenen Ende des Arbeitskräftezustroms aus Ost- nach Westdeutschland stieg die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer bei anhaltend starkem Wirtschaftswachstum rasch in die Millionen. Bis zur wirtschaftlichen Krise 1973 dauerte die Anwerbung. Rund 14 Millionen kamen in dieser Zeit, etwa 11 Millionen davon kehrten wieder in ihre Heimatländer zurück. Von der Ende 1989 rund 4,8 Millionen zählenden ausländischen Bevölkerung in den alten Bundesländern gehörten fast 3 Millionen zu den aus den früheren Anwerbeländern zugewanderten ausländischen Arbeitnehmern und ihren Fam ilien.
(35.) Die "Gastarbeiterperiode" endete mit dem Anwerbestopp von 1973. Er führte kurzfristig zu einer Senkung der Ausländerzahlen und der Fluktuation der ausländischen Arbeitskräfte. Zugleich verstärkte er die ohnehin anwachsende Tendenz zum Daueraufenthalt. Denn seither standen ausländische Arbeitskräfte, die nicht auf Dauer von ihren Familien im Herkunftsland getrennt leben wollten, vor der Alternative: endgültige Rückkehr in die Heimat oder Familiennachzug in die Bundesrepublik. Die meisten blieben und ließen ihre Familien nachkommen. Familiennachzug und natürliches Bevölkerungswachstum ließen die Ausländerbevölkerung in der Bundesrepublik 1979 bereits wieder über das 1973 erreichte Niveau steigen.
(36.) Für eine dauerhafte Eingliederung der zugewanderten ausländischen Erwerbsbevölkerung und die damit verbundenen sozialen Folgeprobleme freilich gab es in der Bundesrepublik zu keiner Zeit ein umfassendes und langfristig angelegtes Konzept. Auf Jahrzehnte hinaus beschränkte sich die Ausländerpolitik gegenüber zugewanderten Minderheiten auf soziale Integrationsmaßnahmen und ließ langfristige Gestaltungsperspektiven vermissen.
(37.) Mit der Aufenthaltsdauer wuchs die Bleibeabsicht im fließenden übergang von der Gastarbeiterexistenz zur Einwandererexistenz. Schon Anfang der 1980er Jahre lebte ein Großteil der aus der früheren Gastarbeiterbevölkerung hervorgegangenen ausländischen Minderheit in der Bundesrepublik bei dauerhaftem Aufenthalt in einer paradoxen Einwanderungssituation ohne Einwanderungsland. Die von den Kirchen und Gewerkschaften, von Ausländerbeauftragten, Praktikern der Ausländerarbeit, Migrations- und Integrationsforschern geforderten umfassenden Konzepte für Einwanderungs- und Eingliederungsfragen blieben jedoch aus. Die Verdrängung der Realität einer faktischen Einwanderungssituation machte die Entwicklung solcher Konzepte unmöglich. Was für die Deutschen eine Gestaltungsfrage war, wurde für die schon lange ansässige erste Generation der Pionierwanderer und besonders für die in Deutschland geborene oder dort aufgewachsene zweite Gen eration zu einer zum Teil durch schwere mentale Verletzungen gezeichneten Lebensfrage. Die Gastarbeiterbevölkerung hatte sich zu verschiedenen Einwandererminoritäten entwickelt, die spätestens seit Anfang der 1980er Jahre in einer widersprüchlichen gesellschaftlichen Situation zwischen offiziellem Gastarbeiterstatus und tatsächlicher Einwanderersituation lebten. Die politische überwindung dieses Widerspruchs erfolgte jedoch nicht. Der kleinste gemeinsame Nenner aller "ausländerpolitischen" Statements der Bundesregierungen: "Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland." wurde der tatsächlichen Problematik nicht gerecht.
(38.) Auch in der früheren DDR gab es, in geringem Umfange, Ausländerbeschäftigung auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen. Während die Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik als moderne Form der "Fremdarbeiterpolitik des Imperialismus" gebrandmarkt wurde, wurde sie in der früheren DDR als Ausbildungswanderung kaschiert; ihre Probleme wurden totgeschwiegen. Von den sowjetischen Armeeangehörigen und ihren Familien abgesehen, stellten von den 1989 noch ca. 190.000 Ausländern in der DDR die Arbeitnehmer in DDR-Betrieben die bei weitem stärkste Gruppe, unter ihnen 1989 noch ca. 59.000 Vietnamesen und ca. 18.000 Mosambikaner. Die Ausländer arbeiteten in der DDR - wie ehedem die ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik - zumeist in den von deutschen Arbeitskräften am wenigsten geschätzten Beschäftigungsfeldern im unmittelbaren Produktionsbereich. Von ihnen leben Mitte der neunziger Jahre noch ca. 15.000 in Deutschland.
(39.) Den über Regierungsabkommen mit befristeten Arbeitsverträgen ins Land geholten "ausländischen Werktätigen" gegenüber gab es in der DDR zwar administrativ geleitete, autoritäre Betreuung, aber insgesamt weniger soziale Integration als staatlich verordnete Segregation und sogar räumliche Ghettoisierung. Sie wurden in separaten Gemeinschaftsunterkünften einquartiert und damit auch sozial auf Distanz gehalten. Nähere Kontakte waren genehmigungs- und berichtspflichtig. In dem durch die verordnete Ausgrenzung der Fremden und durch die öffentliche Tabuisierung ihrer Existenz geschaffenen sozialen Vakuum siedelten in dem eingemauerten zweiten deutschen Staat Gerüchte und Argwohn, wucherten Mißtrauen, Angst und Haß. Das Ergebnis dieser Politik war, zugespitzt formuliert, eine ostdeutsche Variante der Apartheid. Die latenten fremdenfeindlichen Spannungen traten nach dem mit dem Zusammenbruch des SED-Regimes einhergehenden Ende der tot alitären Zwangsdisziplinierung offen zutage.
(40.) In den Prozeß der Vereinigung brachten die einander fremd gewordenen, aus politisch-ideologisch und lebensgeschichtlich vielfach gegensätzlichen Erfahrungswelten stammenden Deutschen mithin, neben vielen anderen ungelösten Fragen, auch in beiden deutschen Staaten unbewältigte Probleme im Umgang mit Fremden ein; ganz zu schweigen von der auf unterschiedliche Weise unbewältigten Last der deutschen Geschichte gerade in diesem Bereich.
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