Vertrag der NROs zu Zusammenarbeit und Ressourcenaustausch1. Die Mitglieder der NRO - Gemeinschaft, die weder kommerzielle noch parteiische Ziele verfolgen, sondern sich der gemeinsamen Vision eines ökologisch geschützten Planeten und würdiger, menschlicher Lebensbedingungen verpflichtet fühlen, stimmen dem Inhalt der folgenden Erklärungen und dessen ethischen Grundlagen zu. I. Präambel2. Der Umweltschutz und die Verwirklichung ökologischer Entwicklungsmodelle auf allen Ebenen und in allen Regionen kann am ehesten und effektivsten erreicht werden, indem die Zahl und Qualifikation der NROs erhöht wird, die sich diesen Zielen verpflichtet fühlen. 3. Neue, entstehende NROs in aller Welt, haben oft noch Schwierigkeiten und unausgeschöpfte Leistungsfähigkeiten zu entfalten, dadurch ist ihre Handlungsfähigkeit zur Erreichung dieser Ziele reduziert. 4. Alle NROs verfügen über wertvolle Erfahrungen, technisches Wissen und andere Ressourcen, aber im allgemeinen sind bis jetzt noch keine effektiven Austauschprogramme gemacht worden; ein offener auf Zusammenarbeit und Gegenseitigkeit beruhender Austauschprozess, der allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, voneinander zu lernen und daraus Nutzen zu ziehen, ist deshalb dringend notwendig. 5. NROs, die bereit sind ihr Wissen, technische Fertigkeiten, Erfahrungen und Ressourcen, mit anderen zu teilen, sollten sicherstellen, daß dieser Austauschprozeß transparent, überschaubar und möglichst weiten Kreisen zugänglich gemacht wird. 6. NROs, die über wichtiges technisches Wissen, bewährte Strategien und andere Ressourcen verfügen, sollten alle Anstrengungen unternehmen, diese mit anderen NROs zu teilen. 7. NROs, die an diesem Austauschprozess teilnehmen, sollten besonders auf internationaler Ebene, die sozio - ökonomischen und kulturellen Gegebenheiten ihrer Partner wahrnehmen und respektieren und sich ehrlich bemühen, Barrieren zu überwinden, um einen effektiven Austausch zu ermöglichen. II. ZieleDie Hauptziele dieses Vertrages sind folgende: 9. Die NRO Gemeinschaft weltweit zu unterstützen. 10. Die Überwindung kultureller und kommunikativer Barrieren. III. AktionsverpflichtungenDie NROs die diesen Vertrag unterzeichnen verpflichten sich: 12. Zum Austausch von technischem Wissen und Information mit anderen NROs und durch formale Verpflichtung in ihren Einzelorganisationen bereit zu sein interne Geldmittel, Mitarbeiter, Freiwillige oder andere Ressourcen zu diesem Zweck bereitzustellen, um so die Einhaltung dieser Verpflichtung zu ermöglichen. 14. Zwei oder mehr Mal pro Jahr folgende Austauschaktivitäten zu leiten oder daran teilzunehmen. b. An Aktivitäten zum Austausch von technischem Wissen und Ressourcen wie z.B. Lehrgänge und Workshops auf lokaler oder vorzugsweise internationaler Ebene teilzunehmen. c. Das öffentliche Bewußtsein im jeweiligen Land über die spezifischen Aktivitäten der Unterzeichner in angemessener weise und als Basis für eine erfolgversprechende Zusammenarbeit zu vergrößern. d. NRO Partner nach unseren besten Möglichkeiten in ihren Anstrengungen Geldmittel aufzubringen, zu unterstützen. 15. Die NRO müssen sich bemühen, pro Jahr mindestens 1% ihres Budgets mit anderen Mitgliedern der NRO Gemeinschaft, auf dem Wege des bilateralen Austausches von Arbeitsleistungen und finanziellen Hilfen, zu teilen. 16. Die Unterzeichnung dieses Vertrages über Kooperation und Ressourcenaustausch, innerhalb gleichgesinnter NROs zu fördern. 17. Eine NRO, die diesen Vertrag unterzeichnet hat und sich weigert, mit anderen Unterzeichnern zusammenzuarbeiten, muß auf Anfrage die Gründe für dieses Verhalten darlegen. IV. Mechanismen und Überwachung18. Wir verpflichten uns, Kooperationsbeziehungen mit anderen NROs zu schaffen, um auf diese Weise die Macht -(Möglichkeiten) solidarischen Zusammenarbeitens zu zeigen. Die Zusammenschlüße (Netzwerke) der NROs sollten die Initiative ergreifen und Kooperation und Ressourcenaustausbau fördern, wie dies hier in der Vertragsdeklaration ausgeführt wurde. Wir haben die Aufgabe den Vertrag zu verbreiten. 19. Die Unterzeichner dieser Verträge befürworten keine Bildung neuer globaler Mechanismen oder permanenter Sekretariate für die Administration dieses Vertrages außerhalb des beabsichtigten Kontextes, der sich auf die Verstärkung von informeller Kooperation und des Ressourcenaustausches innerhalb der weltweiten NRO Gemeinschaft, beschließen. |
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