Meeres-BiodiversitätsvertragI. Präambel1. Die Erhaltung der biologischen Artenvielfalt und der Integrität der Meere ist der Schlüsselfaktor für die Gesundheit unseres Planeten. Exzessive Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und die Einführung von nicht ursprünglichen Arten bedrohen das natürliche Gleichgewicht. 2. Heute sind die Ausbeuter zahlreicher, die Technologien weitreichender, und destruktive Praktiken herrschen traditionellen Methoden vor. Aus diesen Gründen haben die Menschen einige Arten zum Aussterben verurteilt, viele andere sind davon bedroht. Aus diesem Grunde sind ökologisch verantwortliche Praktiken, die die marine Umwelt auf direkte und indirekte Weise aufrechterhalten, dringend erforderlich. 3. Nicht-ursprüngliche Arten, sind die konkreterweise im Gegensatz zu einheimischen Spezien betrachtet am wenigsten gefährdet. In vielen Häfen der Welt stammen 10% - 90% der Arten ursprünglich nicht aus diesem Lebensraum. II. PrinzipienIn betracht zu obigen Inhalten, ist unsere Meinung, daß: 5. Vorbeugende Einrichtungen sind wesentlich weniger kostspielig aber effektiver als die Beseitigung nicht ursprünglicher Arten. Aus diesem Grunde sollten Schiffe alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, daß die Arten über die Ozeane transportiert werden. 6. Der Betrieb von Fischzuchten sollte dem Vorbeugeprinzip unterstellt sein, z.B. beim Umgang mit Giften und bei der Unterbringung der Tiere. III. Aktionsplan7. Die Nationen müssen aufgefordert werden Maßnahmen, die von der IUCN (International Union for the Conservation of Nature) in ihren Richtlinien über die Translokalisation lebender Organismen und des ICES (International Council of the seas) zum Ausdruck gebracht werden, durchzuführen. 8. Die NROs werden Erziehungsprogramme für die Importeure und Verteiler von Aquakulturen ausarbeiten, um den Import von Aquakulturen so weit wie möglich zu reduzieren. 9. Die IMO (International Maritime Organisation) der Vereinten Nationen und die UCES sollten so bald wie möglich eine Arbeitsgruppe aus See- und Küstenstaaten einberufen, um einen internationalen Vertrag zur Beendigung der unabsichtlichen Einführung nicht ursprünglicher Arten in die Ökosysteme der Meere, Flußmündungsgebiete, Häfen und Süßwassersysteme, in andere Regionen ausarbeiten. 10. Die Behörden der Vereinten Nationen und internationale Kreditinstitute werden aufgefordert, nichts zu unternehmen, was eine Ausbreitung von Technologien fördern könnte, die die Zerstörung der marinen Ökosysteme oder den Reduzierung der Meereslebewesen unter eine umweltverträgliche Grenze hinaus bewirken könnte. 12. Die NROs fordern die Regierungen zur Entwicklung nationaler Gesetze für einen umweltverträglichen Umgang mit marinen Arten auf. 13. Die NROs fordern die Weltbank und andere Finanzinstitute auf, nur umweltverträgliche Projekte zu finanzieren. 14. Alle Küstenstaaten sollten Verwaltungsorgane einrichten, die über Autorität und Verantwortlichkeit für den Schutz der lebenden Meeresressourcen verfügen und diese auf umweltverträgliche Weise verwalten. 15. Die NROs werden den Aufbau eines Programmes zur Lokalisierung von Laichgründen fördern und Kriterien für einen wirkungsvollen Schutz dieser Gebiete gegenüber allen Formen von Degradation festlegen. 16. FAO und IUCN werden aufgefordert, alle verfügbaren Informationen über lokale und regionale physikalische Auswirkungen der Schleppnetzfischerei zu sammeln und Möglichkeiten für eine Begrenzung dieser Auswirkungen zu erforschen. 17. Alle Küstenstaaten werden aufgefordert eine Verwaltungsbehörde für den Schutz der lebenden Meeresressourcen einzurichten und diese in nachhaltiger Weise zu verwalten. 18. Die Regierungen werden dazu aufgefordert, Gutachten über Umweltauswirkungen von politischen Strategien und Projekten durchzuführen, um negative Folgen zu vermeiden. IV.Verpflichtungen s. Verschmutzung der MeeresökosystemeV. Unterschriften |
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