Vertrag zur BiodiversitätDie Verpflichtung der Bürgergruppen beim "`92 Global Forum in Hinsicht auf die biologische Vielfalt. Präambel1. Das Konzept der Biodiversität sollte ein Lebensausdruck sein, der die Vielfalt aller Lebensformen und deren Organisationen und auch Interrelationen beinhaltet, von der molekularen bis hinauf zur biospärischen Ebene, und soll kulturelle Vielfalt miteinschließen. 2. Die Bedrohung der Biosphäre ist eine Bedrohung für jedes einzelne ihrer Teile; wir lehnen deshalb eine fragmentierte Behandlung der Bioversität ab. 5. Die Biodiversität wird bedroht, durch die Zerstörung und die Verschmutzung natürlicher Lebensräume, durch die Ausbeutung von Spezien und Ökosysteme, durch kommerzielle Entwicklungsstrategien und Wirtschaftssysteme, die den unveräußerlichen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und spirituellen Wert der biologischen Vielfalt weder erkennen noch anerkennen. Prinzipien6. Für die Bewahrung der Biodiversität besteht eine dringende Verantwortungspflicht aller Menschen und Institutionen. b. Die Grundstrukturen der gesamten Ressourcen und ihrer Ökosysteme sollten nicht durch den Gebrauch ihrer Komponenten verarmt werden. c. Alle Lebensformen sollten in respektvoller Weise behandelt werden, ihr unveräußerlicher, kultureller, spiritueller und sozialer Wert muß anerkannt werden und menschliches Tun darf keine Beeinträchtigung von Lebewesen bewirken. 7. Die Erhaltung der Biodiversität verlangt fundamentale Verantwortung bei der Durchführung von sozio- ökonomischen Entwicklungsmodellen und Praktiken auf der ganzen Welt und auch Veränderungen in der Mentalität der Menschen in Richtung auf eine gleichwertige Partnerschaft mit der Erde. 9. Alle sozialen Gruppen, Regierungen und Unternehmen müssen die volle Verantwortung und Haftung für die durch ihre Technologien oder Tätigkeiten verursachten sozialen und ökologischen Schäden an der biologischen und kulturellen Vielfalt tragen. 10. Frauen verdienen für ihr Verständniss im Umgang mit der Natur besondere Anerkennung. 11. Das Wissen, das die traditionellen Kulturen in Erneuerung, Spiritualität und Umgang mit der Natur haben, sowie auch traditionelle Praktiken von Farmern und anderen ländlichen Gemeinschaften, in bezug auf die Artenvielfalt, bilden eine grundlegende Basis, sowohl für deren Erhalt, als auch für den Erhalt der ganzen Menschheit. 12. Domestizierte genetische Ressourcen sind kulturelle Schöpfungen, die in erster Linie von Naturvölkern, gegenwärtigen Kulturen und aus traditionellen Landwirtschaften stammen. 13 .Technische Hilfen, erhöhte Investitionen und andere Ressourcen sind notwendig für die Unterstützung von Gruppen und Ländern, die nicht über diese Voraussetzungen verfügen, damit sie die nötigen Schritte zur Erhaltung der Biodiversität machen können. 14. Wir lehnen die Verwaltung der für die Umwelt bestimmten Finanzmittel durch die "Weltbank" und im besonderen durch den "Global Environment Found" ab. 15. Vermehrter öffentlicher Einsatz für die Anerkennung der Menschenrechte, die Achtung vor dem Planeten, einen verbesserten Zugang zu Bildung und Information und größere industrielle Transparenz, sind fundamentale Vorraussetzungen für den effektiven Schutz der biologischen Vielfalt. Aktionen16. Die Erhaltung der Biodiversität verlangt Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Individuen aus allen Ländern. 17. Aus diesem Grunde lehnen wir alle Versuche ab, die Öffentlichkeit, durch Verbindungen, Regierungen und einzelnen Machtkonzentrationen zu spalten ab. Die Befragung und Zustimmung aller an der Erhaltung von Biodiversität arbeitenden Menschen ist eine Grundsätzlichkeit. 19. Wir werden mit anderen Menschen und Organisationen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt zusammenarbeiten. In aktivem Austausch bestehender Erfahrungen und in Netzwerken, um dadurch: 20. Wir, unabhängige Bürger aus vielen Gebieten dieser Erde, Angehörige verschiedener Kulturen und Fachrichtungen, haben uns beim Global Forum zusammengefunden, um die oben genannten Prinzipien zu unterzeichnen. 21. Wir betonen, daß wir nicht vorgeben die sogenannte NRO- Gemeinschaft zu repräsentieren, weil die Basis ihrer Arbeit in deren Unabhängigkeit und Verschiedenheit liegt. 22. Dennoch ist es bezeichnend, daß wir, eine unterschiedliche Gruppe von Menschen den oben genannten Verpflichtungen und Prinzipien zustimmen. 23. Diese Prinzipien sind ein minimaler Standart für NRO Beteiligung in Bezug zur Artenvielfalt. |
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