Vertrag zu Wüsten und HalbwüstenI. Präambel1. Die Wüsten- und Halbwüstengebiete bilden eine Reihe komplexer, natürlicher Formationen, die verstreut sind über den ganzen Planeten und sich voneinander differenzieren; sie haben jedoch einige gemeinsame Merkmale, durch die sie sich auf einzigartige Weise von anderen Ökosystemen unterscheiden. 2. Wüsten- und Halbwüstenzonen müssen im Kontext ihrer Interrelation und komplementären Funktion zu anderen Ökosystemen auf der Erde betrachtet werden. 3. Diese Gebiete weisen in der Regel natürliche Ressourcen (Biodiversität, Biomasse, Wasser, Böden etc.) und kulturelle Aspekte auf, die umweltverträgliche und sozial gerechte Entwicklungen ermöglichen. 4. In den letzten Jahrzehnten haben diese Gebiete trotz der vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten einen zunehmenden sozio - ambientalen Zerfallsprozess erlitten, dessen Hauptursachen folgende sind: b. Der Bau großer Staudammprojekte hatte die permanente Überschwemmung großer Gebiete und die Zwangsumsiedlung der lokalen Bevölkerung zur Folge. c. Weitere Ursachen, sind die unzureichende Anpassungsfähigkeit der traditionellen Produktionssysteme an neu aufkommende sozialeund wirtschaftliche Zusammenhänge; d. Das Anwachsen der Bevölkerung bewirkt in einigen Gebieten die übermäßige Ausschöpfung der natürlichen Ressourcen, während in anderen Gebieten der Rückgang der Bevölkerung (durch Migration) zur Zersetzung der vormals kultivierten Ökosysteme führt, da es an adequater Bewirtschaftung mangelt. e. Eine weitere Ursache ist der sozial ungleiche Zugang zu den natürlichen Ressourcen wie Land, Wasser, Biomasse etc. 5. Die schnelle Zerstörung der natürlichen Ressourcen und Veränderungen der Wasserläufe in diesen Ökosytemen hat als direkte Folge einen Rückgang bei den Produktionsraten der Nahrungsmittel. 6. Diese Probleme, in Zusammenhang mit den globalen Klimaveränderungen, haben zu Veränderungen im lokalen Klima geführt, die sich in heißeren und längeren Trockenzeiten und im Auftreten häufiger und ausgeprägter Dürrezeiten bemerkbar machen. 7. Die zunehmende Ausbreitung der Wüstengebiete ist ein schwerwiegender Aspekt dieser Problematik, von dem schon heute ein sechstel der Weltbevölkerung und etwa 3,6 Milliarden Hektar Land 8. Diese zunehmende Wüstenbildung bewirkt ein Anwachsen der ländlichen Armut und beschleunigt die Migration in die Städte. Das unkontrollierte Anwachsen der Städte bringt wiederum eine noch größere Belastung für die natürlichen Ressourcen (Wasser, Holz etc.) mit sich und auf diese Weise entsteht ein sich hochschaukelnder, verhängnissvoller Kreislauf. II. Prinzipien10. Die Wüsten und Halbwüstengebiete der Erde sind komplexe Ökosysteme, die über ausreichend natürliche Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten verfügen, um ihrer Bevölkerung eine gute Lebensqualität zu ermöglichen. Bedingung hierfür ist die Anwendung eines sozial gerechten, umweltverträglichen und kulturell angemessenen Entwicklungskonzeptes, das sich auf eine ganzheitliche Sichtweise der Wissenschaft und der Natur begründet. 11. Die Entwicklung dieser Gebiete muß von ihren eigenen Möglichkeiten und spezifischen Eigenschaften ausgehen und in engem Zusammenhang mit der Entwicklung der Erde entstehen und auf diese Weise das Prinzip der Solidarität zwischen den Bewohnern ökologisch unterschiedlicher Gebiete wirksam werden lassen. 12. Für die Überwindung der gegenwärtigen Probleme in den Trockengebieten ist der Aufbau einer solidarischen Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der verschiedenen Länder notwendig. 13. Eine effektive Mitwirkung der NROs, sozialen Bewegungen und der betroffenen Bevölkerung an allen Prozessen der umweltverträglichen und sozial gerechten Entwicklungen ist unverzichtbar. 14. Die Lebensqualität der Menschen und die Erhaltung, der Schutz und die Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, müssen vor den Interessen wirtschaftlicher Unternehmen oder vorherrschender politischer Gruppen Vorrang haben. Dürre, Hunger und zunehmende Verwüstung dürfen nicht als internationales "Erpressungsmittel" und für die Erhaltung der wirtschaftlichen und politischen Macht einiger weniger mißbraucht werden. 15. Zur Förderung einer umweltverträglichen und sozial gerechten Entwicklung sollten bei der wirtschaftlichen Erschließung der Wüsten- und Halbwüstengebiete folgende Zielsetzungen angestrebt werden: b. Priorität für den Handel zwischen Gegenden mit überschüssiger Nahrungsproduktion und solchen, die Produktionsdefizite aufweisen; c. Vermeidung von Ressourcenabgang in dem Maße, daß die Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen gefährdet wird. 16. Die sozialen Kosten und Umweltauswirkungen müssen analysiert, und bei der Bewertung aller Entwicklungsprojekte in diesen Gebieten berücksichtigt werden. Das gilt besonders für Großprojekte wie Staudämme, Bewässerungsanlagen etc. 17. Eine Neudefinition wirtschaftlicher Indikatoren ist allgemein notwendig und auch neue Zielsetzungen in der Wirtschaftspolitik dieser Gebiete in Richtung auf die Nahrungssicherstellung der dort lebenden armen Bevölkerung sind erforderlich. III. Aktionsplan18. Die NROs und soziale Bewegungen verpflichten sich zur Durchführung folgender Aktionen in Bezug auf Wüsten- und Halbwüstengebiete: b. Der Aufbau von Mechanismen und Strukturen, die eine technische, wissenschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit für die Durchführung dieses Aktionsplans ermöglichen. c. Die Ausweitung und Verbesserung des Austausches von umweltverträglichen, sozial gerechten und kulturell angemessenen Informationen, Wissen, Erfahrungen und Technologien. d. Die Entwicklung und Durchführung von Aktionen im Bereich der Umwelterziehung, die der Bevölkerung den Wert der ökologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Ressourcen und Möglichkeiten bewußt machen. e. Die effektive Beteiligung an Diskussionen, Debatten und die Kontrolle der Beschlüsse öffentlicher Politik auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. f. Die Nutzung der Massenmedien für die Durchführung von Aufklärungskampagnen über die entscheidenden sozialen und ökologischen Probleme dieser Gebiete und für die Durchsetzung der Lösungsmöglichkeiten. g. Die Unterstützung und Erarbeitung konkreter Aktionen für die Demokratisierung des Zugangs zu, der Erhaltung und Nutzung natürlicher Ressourcen, vor allem für den Zugang zu Land und Wasser. h. Die Verstärkung der Forderung nach Agrarreformen in Gebieten hoher Landkonzentration (d.h. in Gebieten in denen sich der Landbesitz in den Händen einiger weniger befindet). i. Die Entwicklung von Initiativen, Projekten und Aktionen zum Schutze der genetischen Ressourcen und der biologischen Vielfalt gegen die Aneignung dieser Ressourcen durch private Interessen, wie die Patentierung von Lebewesen oder andere Formen monopolistischer Kontrolle. 19. Die NROs und soziale Bewegungen fordern von den lokalen, nationalen und internationalen Regierungen und Behörden, daß sie in den Wüsten- und Halbwüstengebieten folgende Maßnahmen durchführen: b. Demokratisierung der Informationen der Regierungen über die sozio - ambientale Realität und über die offizielle Entwicklungs- und Umweltpolitik der Regierungen in diesen Gebieten. d. Demokratisierung der Regierungsprogramme in Bezug auf den Zugang zu, - die Nutzung und die Erhaltung natürlicher Ressourcen - insbesondere von Land, Wasser und Biomasse, so daß Kleinbauern, traditionelle Gemeinschaften, Eingeborene und Naturvölker begünstigt werden. e. In Ländern, in denen eine hohe Konzentration des Landbesitzes besteht, sollen Agrarreformen verwirklicht werden, die von speziellen Krediten, technischen Hilfen und wirksamen Handelshilfen gestützt werden und den jeweiligen sozio-kulturellen Voraussetzungen und Umweltbedingungen entsprechen. g. Die offiziellen politischen Diskussionsansätze zur Stützung der Wüstengebiete und die Gespräche über landwirtschaftliche Probleme erfordern eine ständige Beachtung dieser Probleme. h. Die Förderung von Kleinbetrieben, die von den Inhabern oder gemeinschaftlichen Gruppen verwaltet werden und lokalen und regionalen Entwicklungen dienen. j. Die Annahme eines altenativen Konzeptes gleichberechtigter Agrarwirtschaft verhindert die Unterordnung der Farmer an das bestehende Entwicklungssystem. k. Politische Entwicklungsstrategien in Bezug auf Handwerk und Kunsthandwerk müssen die für diese Aktivitäten notwendigen natürlichen Ressourcen und Rohstoffe schützen, um auf diese Weise die lokale Kunst und Kultur zu erhalten und die lokale und regionale Wirtschaft zu fördern. l. Die Durchführung effektiver Gutachtenverfahren, Untersuchungen, Kontrolle und Auswertung aller Projekte und Unternehmungen, die umweltschädigende Auswirkungen oder sozial und kulturell negative Folgen haben könnten, muß gesetzlich gewährleistet werden. m. Der lokalen Bevölkerung, NROs und sozialen Bewegungen muß ein Freiraum für die Erarbeitung von Projekten, Programmen und Finanzmittel zugesichert werden. o. Die Schaffung eines spezifischen Hilfefonds für die Wiederherstellung der natürlichen Ressourcen in zerstörten Gebieten, um die Bemühungen der lokalen Bevölkerung zu unterstützen und ihre Beteiligung zu garantieren. 20. Zusätzliche Mechanismen (Aktivitäten) für die Durchführung dieses Aktionsplans des Vertrages zu Wüsten- und Halbwüsten sind folgende: b. Die Schaffung von Kommunikationsstrukturen unter Einbeziehung von Computernetzen, persönlichen Gesprächen, Informationsschriften, Arbeitsgruppen und Konferenzen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. c. Die Einrichtung spezifischer Koordenationsstellen in jedem Gebiet, die als Orientierungspunkte dienen und Informationen aufnehmen und weitergeben. e. Die Bestimmungen der öffentlichen Gelder müssen überprüft werden und die internationalen Banken dazu aufgefordert werden, dieses für die Öffentlichkeit transparent zu handhaben. f. Bis zum Ende 1994 soll eine Auswertung der bis dahin erzielten Ergebnisse dieses Vertrags stattfinden. |
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