Vertrag zu Konsum und LebensstilPräambel1. Dieser Vertrag hat das Ziel, Reflexionen und Debatten zwischen NROs und anderen sozialen Bewegungen anzuregen und zu Verpflichtungen in unterschiedlichen lokalen und regionalen Kontexten zu führen. I.Einleitung2. Die gravierendsten globalen Umwelt- und Entwicklungsprobleme entstehen aus einer Weltwirtschaftsordnung, die durch ständig ansteigende Produktion und wachsenden Konsum gekennzeichnet ist, wodurch natürliche Ressourcen erschöpft und/oder verseucht werden und die große Ungleichheiten zwischen Nationen schafft und aufrechterhält. II. Grundsätze3. Konsum und Produktionsstile, die sozial gerechter und ökologisch tragbar (nachhaltig, sustainable) sind, sollten mit folgenden sechs Grundsätzen übereinstimmen, die sich sowohl auf Konsumenten als auch auf Produzenten anwenden lassen: Rückbesinnung 4. Zurückbesinnung auf die Wahrheit, daß Lebensqualität sich auf die Entwicklung befriedigender menschlicher Beziehungen, Kreativität, kulturellen und künstlerischen Ausdruck, Spiritualität, Achtung vor der natürlichen Welt und das "Wunder" des Lebens begründet und nicht von immer höherem Konsum nicht lebensnotwendiger Konsumgüter abhängt. 5. Das bestehende Wirtschaftssystem sollte umstrukturiert werden, auf die Verwendung von Gütern, die die Basisbedürfnisse aller Menschen in den Bereichen Wasser, Nahrung, Kleidung, Sanitärem, Bildung, Gesundheitsvorsorge vorrangig zubeachten, damit nicht nur Luxusgüter produziert werden. Umstrukturierung 6. Makro - Ökonomische Systeme sollten in der Weise umstrukturiert werden, daß soziale und ökologische Kosten in vollem Umfang die Preise für Waren und Dienstleistungen bestimmen. 7. Die lokale Öffentlichkeit (Bevölkerungen) sollte die volle Beteiligung an der Kontrolle und Entscheidungsmacht über das Management und den Gebrauch der natürlichen Ressourcen erhalten, von denen ihre Wirtschaft abhängt, um so sicherzustellen, daß diese Ressourcen in ökologisch tragbarer und sozial gerechter Weise genutzt werden. 8. Die Beibehaltung (Kontinuation) der jetzigen Wirtschaftsordnung bringt die Gefahr ernster und irreversibler Umweltschäden und damit zusammenhängend, eine soziale Zersetzung mit sich. 9. Die Industrieländer konsumieren den größten Teil der natürlichen Reserven der Welt und verursachen dadurch den Hauptanteil der Umweltverschmutzung. Deshalb müssen sie auch die primäre Verantwortung für die Wiederherstellung der natürlichen Umwelt und die Entschädigungen der Umweltopfer tragen. Umverteilung 10. Das Konzept eines ökologisch tragbaren Lebensraum, in dem alle Menschen im Rahmen der Kapazität der Erde, daß Recht auf einen vergleichbaren Anteil an Wasser, Nahrung, Luft, Land und anderen Ressourcen haben, sollte die Basis, für eine auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtete Produktion und des Konsums sein. 11. Es ist wahr, daß die Bevölkerungswachstumsrate eine große Gefahr für die Gesundheit des Planeten ist, aber es muß auch erkannt werden, das ein Bevölkerungsanstieg im Norden, infolge des extrem hohen Durchschnittskonsums eine weit größere Gefahr für die Umwelt darstellt, als das Bevölkerungswachtum im Süden. Die Erfüllung von Grundbedürfnissen ist eine Vorbedingung für die Stabilisierung der Wachstumsraten. Reduzierung 12. Konsum und Produktion müssen gebremst werden und sind an der Regenerationsfähigkeit der Erde zu messen. 13. Der Energieverbrauch, besonders der fossiler Brennstoffe, muß bedeutend reduziert werden. Erneuerbare Energiequellen müssen gefördert werden. 14. Durch die negativen Auswirkungen auf die sozialen und Umweltbelange ist die Produktion und der Gebrauch von Kriegsmaterial und Waffen in einer ökologisch dauerhaften und sozial gerechten Gesellschaft nicht akzeptierbar. 15. Produktion und Konsum mit einer kalkulierten Abnutzung sollen gestoppt werden. Konsum von Produkten die über weite Entfernungen transportiert werden müssen, sollen verringert werden. Produktionsprozesse die giftige oder radioaktive Abfälle hervorbringen sollen gestoppt werden. 16. Konsumreduzierung sollte Priorität gegenüber der Wiederverwendung oder dem Recycling haben. Wiederbenutzung 17. Konsumgüter sollten in geschlossenen Produktionszyklen hergestellt werden, wobei die benötigten Substanzen in größtmöglichem Ausmaß wiederverwendet werden sollten. 18. Produkte sollten die geringstmöglichen Auswirkungen auf die Umwelt haben, von langer Lebensdauer sein und eine hohe Effizienz und einfache Reperaturmöglichkeit haben. 19. Die Wiederverwendung von Materialien sollte nach der Konsumreduzierung Priorität vor dem Recycling haben. Recycling 20. Industrie und Regierung müssen die volle Verantwortung für die nachhaltige Behandlung während der Produktion tragen. 22. Abfallverbrennung kann nicht als eine Alternative zu Recycling gesehen werden. III. AktionsplanWir, die Unterzeichnenden, verpflichten uns zu folgenden Aktionen: 24. Zusammenarbeit mit Industrie, geschäftlichen Organisationen, Universitäten, freiwilligen und kommunitären Organisationen, politische Gruppen und anderen sozialen Vereinigungen, um gemeinsame Wege und Möglichkeiten für die Verbesserung der Produktionsprozesse und Konsummuster zu suchen, mit dem Ziel, weltweit die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse zu ermöglichen. 25. Ausarbeitung neuer Konzepte von Wohlstand und der damit zusammenhängenden Merkmale für die Entwicklung von Individuen, Gemeinschaften und Nationen, die neue sozio - ökonomische Modelle und ökologisch dauerhafte und sozial gerechte Entwicklungen fördern. 26. Die Bildung von Bewußtsein und das Aufzeigen von Beispielen in unseren Organisationen, für ausgewogene Arbeitsbedingungen, die den Gemeinschaftssinn fördern, menschliche Kreativität unterstützen, zwischenmenschliche Beziehungen vertiefen und den physikalischen, mentalen und spirituellen Bedürfnissen der Menschen gerecht werden. 27. Erkennen der Dinge im Leben, die echte Freude machen und eine Befriedigung geben. Die Sorge für Beziehungen die uns stützen, sei es zu Mitmenschen oder in Bezug auf die natürliche Welt, von der wir ein Teil sind und das Verbringen von Zeit sie zu erleben und uns an ihr zu freuen. 28. Wir verpflichten uns von Gemeinschaften zu lernen, die ökologisch dauerhafte und sozial gerechte Technologien benutzen. 29. Analyse des Wiederstandes gegen Veränderung duch in den Konsumgesellschaften bestehenden Oppositionen und Suche nach geeigneten Wegen, um auch diese Menschen zu motivieren, neue Wertvorstellungen und Verhaltensweisen zu akzeptieren. Umstrukturierung und Umverteilung 30. Die monetarische und fiskale Politik, sowie die Handelspolitik, müssen auf nationaler und internationaler Ebene dahingehend geändert werden, daß sie folgende Punkte berücksichtigen: 31. Förderung der Umstrukturierung in Richtung auf "nachhaltige" Wirtschaftsformen und Unterstützung derjenigen Menschen, die zeitweise durch negative wirtschaftliche Konsequenzen in ihrem Lebensunterhalt betroffen sind. Stärkung regionaler und lokaler Wirtschaften, als Basis für die Selbstversorgung der Bevölkerung in Bezug auf ihre Grundbedürfnisse. 33. Festlegung und Veröffentlichung von Kriterien für sozial gerechte und ökologisch angemessene Konsum- und Investitionsmodelle, die den regionalen Kontexten angepaßt sind. 34. Beteiligung an der Schaffung von ökologischen LOGOS. Regierungen müssen dazu gezwungen werden, Gesetze so zu ändern, daß es strafbar ist, falsche oder ungenaue Produktbezeichnungen anzubringen. 35. Initiative und Zusammenarbeit in Kampagnen durch Druckausübung für das Ende von sozial- und umweltschädlichen "politischen Strategien- und Produktionsprozesse" in der ganzen Welt. 36. Unterstützung von Gesetzgebungen, die die Verbraucherrechte verbessern, besonders in Richtung auf für den Menschen sichere und gesunde Produkte. Einrichtung und Neuformulierung von Gesetzen, die das Recht auf Information (right to know) garantieren und den Verbrauchern bewußte Konsumauswahl ermöglichen. 37. Förderung, Stiftung und Nutzung "grüner Founds" für ökologisch verantwortungsbewußte Investitionen. 38. Lobbying von Regierungen, damit sie Gegenmaßnahmen gegen unverhältnissmäßige, kommerzielle Eigeninteressen in den Regierungen selbst und in den Medien durchführen. 39. Förderung von verantwortungsbewußtem Tourismus und Aufklärung über die negativen Folgen des Luftverkehrs. 40. Förderung um in formellen und informellen Erziehungsprogrammen, die sich zum Ziel setzen, ein größeres Bewußtsein über globale Brennpunkte, deren Entstehungsursachen und übergeordnete Zusammenhänge zu vermitteln; neue Werte und Haltungen vermitteln und für Veränderungen der Produktions- und Konsumverhalten sowie der Lebensstile zu motivieren. Diese Unterstützung von Bildungsmaßnahmen beinhalten: b. Anbieten von Lehrgängen, Trainingsmöglichkeiten und Hilfen zu Produktions- und Handelsfragen für Verantwortliche in Industrie, Handel, Gewerkschaften und anderen Bereichen. c. Einrichtung und Förderung der Ausbildungsprogramme sowie Arbeit in Umweltausschüssen, die zuverlässige Informationen über Konsum und Produktion bereitstellen können. d. Kooperation mit den Medien zur "Ausarbeitung und Verbreitung von Aufklärungsprogrammen in Bezug auf soziale und ökologische Auswirkungen von Produktions- und Konsumverhalten und zur Erweiterung des Bewußtseins über Handlungsmöglichkeiten und Verantwortung der Konsumenten. e. Unterstützung der Bestrebungen nach Schulreformen, die sicherstellen, daß die Erziehung zu verantwortungsbewußtem Lebensstil und Konsumverhalten, miteinbezogen wird. f. Sicherstellung, daß Kursinhalte zu den Themenbereichen Marketing, Wirtschaft, Entwicklung und Umwelt, den neuen Realitäten angepaßt sind. Reduzierung und Wiederverwendung 41. Reduzierung der negativen Auswirkungen industriealisierter Landwirtschaft, durch vorrangigen Konsum vor Ort biologisch erzeugter Nahrungsmittel, die am Ort produzieren und am Anfang der Nahrungsmittelkette stehen, minimal veredelt sind und in großen Mengen verkauft werden können. 42. Reduzierung des Energieverbrauchs, und die Umstellung auf wiederverwendbare Energiemodelle auf die Verwendung effizienter Energieträger. 43. Reduzierung von Abfallstoffen und Umweltverschmutzungen durch Kraftfahrzeuge und dem Luftverkehr, durch vermehrte Nutzung von Bahnen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrädern. 44. Einsatz bei Aktionen gegen Industrie und Kommerz in Richtung auf die Abschaffung minderwertiger und kurzlebiger Produkte (built- in absolescence), Förderung besserer Qualitäten, Reduzierung der Herstellung von "Wegwerfartikeln" und Veränderung oder Einstellung von Produktionsprozessen, die giftigen, gefährlichen oder radioaktiven Müll zur Folge haben. 45. Förderung von 2. Hand- Märkten, Instandhaltungs- und Reperatursystemen. 46. Vermeidung energie- und schadstoffintensiever Produkttransporte über große Entfernungen, durch vorrangigen Konsum lokaler- und regionaler Produkte. Recycling 47. Förderung, Einrichtung und Beteiligung an lokalen Ressourcenrückgewinnungs-Anlagesystemen. Regierungen müssen zusammen mit der Industrie gezwungen werden solche Anlagen finanzieren. 48. Die Verpackungsindustrie und Verteilerfirmen müssen effektive Rückgabesysteme (deposit - return) für Behälter und anderes Verpackungsmaterial einrichten. 49. Auf Industrie und Regierungen muß Druck ausgeübt werden, damit sie geschlossene (cradle to cradle) Systeme aufbauen. 50. Nördliche Regierungen, Finanzinstitute und Hilfsorganisationen müssen finanzielle und technische Unterstützung für den Aufbau und das Verwalten von "Ressourcen - Wiedergewinnungssystemen", besonders in den Ländern des Südens bereitstellen. 51. Die Industrie muß dazu angehalten werden, vorhandene Materialien zu verwenden und erst an zweiter Stelle natürliche Ressourcen. IV.Koordination, Kontrolle und Auswertung52. Die Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen sozialen Bewegungen und NROs auf nationaler und internationaler Ebene und der Ausbau von Kommunikationsnetzen mit folgenden Zielen, soll erreicht werden, durch: 53. Nationale und internationale Konferenzen von sozialen Bewegungen und NROs, um die hier in diesem Vertrag behandelten Prozesse und Forderungen zu überprüfen und auszuwerten. NROs und soziale Bewegungen der industriealisierten Länder, sollten sich die Verwirklichung dieses Vertrages zur Aufgabe machen. 54. Aufbau größtmöglicher Beteiligung innerhalb und zwischen den NROs und sozialen Bewegungen bei der Verwirklichung dieses Vertrages. Auf nationaler Ebene sollen Gremien (Koordinationsgruppen), für den Aktionsplan bestimmt werden. 55. Festlegung von konkreten Maßnahmen, um Bewertungskriterien für Fortschritte in Richtung auf ökologische Konsum- und Produktionsprozesse (Modelle) zu schaffen. 56. Einrichtung von Informationszentren, die auch Datenbanken verwalten, um den Erfahrungsaustausch durch Verbraucherkampagnen, Untersuchungen, Gemeinschaftsaktionen, Regierungen und Industrie zu vereinfachen. 57. Veröffentlichung von Aktionsaufrufen und Unterstützung lokaler und internationaler Kampagnen von sozialen Bewegungen, NROs oder Verbrauchergemeinschaften. 58. Sammlung und Verbreitung von Informationen durch soziale und umweltfreundliche Initiativen. 59. Organisation von Programmen für die Anerkennung erfolgreicher Initiativen von NROs, Regierungen, sozialen Bewegungen und anderen Bereichen. 60. Kritische Kontrolle der Regierungen und der Industrie bei ihren Aktivitäten in diesen Bereichen. 61. Ausbau unserer Kommunikationsnetze für die Kontrolle des globalen Wirtschaftssystems und der transnationalen Handlungen von Regierungen und Industrie. 62. Forderung nach aktiver Einbeziehung sozialer Bewegungen und NROs, in die Arbeit der Regierungen und internationaler Einrichtungen- und Körperschaften. V. Einzubeziehende Gruppen63. Soziale Bewegungen und NROs werden sich dafür einsetzen, die größtmögliche Anzahl von Organisationen, besonders Frauengruppen und Verbraucherverbände, die den Zielen dieses Vertrages zustimmen, in die Arbeit miteinzubeziehen. VI. RessourcenDie Unterzeichner und Förderer dieses Vertrages werden sich für folgende Punkte einsetzen: 65. Einsatz bedeutender materieller, finanzieller und menschlicher Mittel und Fähigkeiten, für die Ausführung des Aktionsplanes und Förderung einer breiten öffentlichen Beteiligung. 66. Das Unternehmer Geldmittel aus ihren Budgets einsetzen, Personal und Bildungsmaßnahmen für die freiwillige Unterstützung positiver Veränderungsmaßnahmen in Produktions- und Konsummodelle. 67. Finanzierungs- Founds sollen dazu angeregt werden, Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrages zu unterstützen. 68. Die Vereinten Nationen, Regierungen und Finanzierungs- Founds sollen zur Förderung von Aktionen im Rahmen dieses Vertrages aufgefordert werden. |
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