Demokratische Regulierung des Verhaltens Transnationaler KonzerneI. Hintergrund1. Tansnationale Konzerne, TNK (transnational companies - abgekürzt TNCs), sind zu einem großen Teil verantwortlich für die Umweltkrise und vieler sozialer- und wirtschaftlicher Probleme, die unter dem Namen "Entwicklung" verursacht worden sind. 2. Gegenwärtig gibt es keine Machtinstanz, weder seitens der Regierungen, noch mit Regierungsaufgaben betraute private Institutionen, die dazu in der Lage sind, die Aktivitäten der großen multinationalen Konzerne zu reglementieren oder zu kontrollieren. Tatsächlich zeigen jüngste Ereignisse, daß der Trend eher dahin geht, den TNKs noch mehr Handlungsfreiheiten zu geben. 3. Die UNCED - Konferenz hat darauf verzichtet, ihre Verantwortung wahrzunehmen und Maßnahmen für die Kontrolle und Regulierung der TNK- Aktivitäten festzulegen. Stattdessen wurden die Beiträge der II. GrundprinzipienDas Ziel dieses Vertrages ist die Festlegung demokratischer Richtlinien gegenüber den TNK- Strategien. 5. Internationale Mechanismen sollten TNKs für negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit im Operationsland verantwortlich machen können. 6. TNKs sollten zur Einhaltung der höchsten Normansprüche in Bezug auf Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen in allen Operationsländern, angehalten werden. 7. Arbeitnehmer und Gewerkschaften haben das Recht auf Vertretung und Beteiligung an Untersuchungen zu Umwelt und Gesundheit. Arbeitnehmer haben Ansruch auf Weiterbildung (Lehrgänge), und auf die Kontrolle und Aushandlung sozialer, ökonomischer, gesundheitlicher und die Umwelt betreffender Bedingungen im Norden und im Süden. 8. Die Informationsfreiheit für alle Bürger, Umweltgruppen, Gewerkschaften und Regierungsbehörden über die Namen, Mengen und Lagerung von Chemiekalien muß gewährleistet werden. Probeentnahmen in Abwässern müssen entnommen werden können um Analysen durchführen zu können. 9. In allen neuen Projekten transnationaler Unternehmen sollten "saubere" Methoden und Technologien zur Anwendung kommen. 10. Den TNKs ist der Handel mit Abfallstoffen oder unerlaubten, nicht gemeldeten Stoffen verboten. Dies gilt auch für den Transfer überhohlter oder gefährlicher Technologien. 11. Arbeiter, die durch die Umstellung auf umweltverträgliche Techniken (Arbeitsweisen) ihren Arbeitsplatz verlieren, sollten von den TNKs, umgeschult und entschädigt werden. 12. Die Vorgehensweise der TNKs, muß durch vorbeugende Maßnahmen, das heißt: "es ist die Aufgabe und die Pflicht eines potentiellen Umweltverschmutzers, vorher die Umweltverträglichkeit zu beweisen, es ist nicht die Pflicht der Umwelt oder der potentiellen Opfer, dies aufzuzeigen. III. Vorschläge13. Das Folgende sind Aktionsvorschläge, die von den Verhandlungspartnern dieses Vertrages erarbeitet wurden. Die Unterteilung in einen Informations- und Aktionsteil ist lediglich aus organisatorischen Gründen vorgenommen worden. Die Liste ist als Ansatzpunkt für die Beschäftigung mit diesem Thema gedacht und erhebt nicht die Ansprüche alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben. 14.Informationsinhalte: b. Schaffung einer mit den regionalen Zentren verbundenen Informationssammelstelle (cleaning-house). c.Schaffung und sofortiger Einsatz einer E-mail Konferenz über TNKS. d.Anfertigung von Rundschreiben und einer Liste der NRO- Aktivitäten in Bezug auf TNKs. Aktionen:a. Unterstützung des Aufbaus einer Gegenmacht innerhalb der Länder (countervailing power), die NROs, Verbraucherinitiativen, Handelsgewerkschaften, Bürgergruppen, lokale Verbände und andere Basisgruppen einbezieht. b. Koordination von Kampagnen zu spezifischen TNK-Aktivitäten und Produkten von TNKs auf regionaler und internationaler Ebene. c. Herstellung und Herausgabe einer Broschüre die 20 Fallstudien enthält innerhalb eines Jahres. d. NROs aus den USA, der Europäischen Gemeinschaft und Japan verpflichten sich durch Informationsaustausch und Mobilisierung der Öffentlichkeit in diesen Ländern, die NROs zu unterstützen. e. Veranstaltung regionaler Seminare für spezifisch von den Aktivitäten der TNKs Betroffene, wie z.B. Konsumenten, Arbeitnehmer, Menschen in Fabriknähe. f. Verleihung eines "Umweltspott- Preises" für die absurdeste Umweltwerbung eines transnationalen Konzerns. g. Publikation der Produktliste der 5 größten Nahrungskonzerne. h. Ausarbeitung eines Verzeichnisses giftiger Technologien. |
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