3.6. Für Gerechtigkeit und Menschenwürde kämpfen
V. Schlußbemerkungen
23. Christus regiert die Welt. Sein Volk ist berufen, an seinem Kampf gegen die dämonischen Mächte teilzunehmen.
24. Die Kirchen sind aufgerufen, ein unerschütterliches und treues Zeugnis abzulegen. Als Verbündete derjenigen, die sich für Freiheit einsetzen, müssen die Kirchen Zeugnis ablegen vom Reich des Lammes und müssen zu einem untrüglichen Zeichen der Hoffnung in der Welt werden.
VI. Empfehlungen an die Kirchen für ökumenisches
Handeln
25. Zusammenkommen in einem Bund
a) Die Kirchen sollten auf allen Ebenen - Gemeinden, Diözesen und Synoden, Netzwerken christlicher Gruppen und Basisgemeinschaften - zusammen mit dem ÖRK in einem konziliaren Prozeß zu einem Bund zusammenfinden:
- um Christus, das Leben der Welt, als den Herrn über die Götzen
unserer Zeit zu bekennen, als den guten Hirten, der seinem Volk und der ganzen
Schöpfung "Leben und Leben in seiner ganzen Fülle" bringt;
- um den dämonischen Mächten des Todes zu widerstehen, die dem
Rassismus, dem Sexismus, der Klassenherrschaft, der Unterdrückung der
Kasten und dem Militarismus innewohnen;
- um die Mißstände in der Wirtschaftsordnung, der Wissenschaft
und der Technologie zu verurteilen, die den Mächten und Gewalten gegen
das Volk dienen.
b) Wir sollten uns eindeutig zu diesem Bund für Gerechtigkeit und Frieden verpflichten, wie Delegierte aus Mittelamerika und aus den USA dies hier in Vancouver bereits getan haben, um damit ein Zeichen für den Widerstand gegen jede Form der Unterdrückung zu setzen und um auf dem Weg zu Frieden in Gerechtigkeit einen Schritt vorwärts zu kommen.
c) Wir sollten die häretischen Kräfte verwerfen, die den Namen Christi oder die Bezeichnung "christlich" dazu mißbrauchen, die Mächte des Todes zu rechtfertigen.
26. Spiritualität
a) Die Kirchen sollten erproben, in welchen Formen christliche Spiritualität im Kampf um Gerechtigkeit und Menschenwürde sichtbar wird. Deshalb rufen wir die Kirchen auf, durch Gebet, Bibelstudium und Gottesdienst das geistliche Leben unter den Menschen zu pflegen und zu stärken und Gerechtigkeit und Menschenwürde zu einem festen Bestandteil kirchlichen Lebens zu machen.
b) Die Kirchen und Christen sollten die Werte bejahen, welche die Kulturen der Völker und andere Religionen und Ideologien in das gemeinsame Handeln des Volkes im Kampf um Gerechtigkeit und Menschenwürde einzubringen haben.
27. Solidarität
a) Die Kirchen sollten an der Seite der Armen, Unterdrückten und Benachteiligten stehen, um ihren Bewegungen und Organisationen Macht zu verleihen.
b) Alle Kirchen sollten durch konkretes Handeln ihr Bemühen verstärken, mit denen solidarisch zu sein, die für die Abschaffung ungerechter Machtstrukturen kämpfen, besonders wenn sie Opfer von Folter und anderen Formen der Gewalt geworden sind. Konkretes Handeln könnte geschehen durch
- öffentliche Bloßstellung und Anprangerung der Folter und aller
anderen Formen von Gewalt, besonders gegen Frauen und Kinder, darunter auch
Gewaltanwendung und Vergewaltigung in der Familie
- Hilfeleistung für Opfer und ihre Familien;
- Beschaffung materieller und rechtlicher Hilfe für Gefangene aus Gewissensgründen;
- Gebetsversammlungen zur Fürbitte und andere Ausdrucksformen öffentlicher
Anteilnahme;
- Zufluchtsstätten für Flüchtlinge, denen die Ausweisung ohne
ordentliches Gerichtsverfahren droht;
- Einleitung wirksamer internationaler Maßnahmen um Schutz von Flüchtlingen
gegen Angriffe und Zurückweisung an der Grenze sowie zur Gewährleistung
ordentlicher Verfahren.
c) Die Mitgliedskirchen sollten ihre internationale ökumenische Solidarität bei der Bekämpfung ungerechter Wirtschaftsstrukturen beweisen durch
- heologische Reflexion über die Grundsätze von Arbeit und Menschenwürde
sowie über neue wirtschaftliche Modelle mit dem Ziel einer gerechten,
partizipatorischen und Überlebensfragen Gesellschaft;
- intensive Aufklärung und Information ihrer Glieder über das Wesen
unterdrückerischer Wirtschaftsstrukturen und über ihre eigene Mitschuld
an deren Erhaltung;
- Bloßstellung der Rolle transnationaler Konzerne bei der Verfestigung
ungerechter Wirtschaftsstrukturen durch Stützung rassistischer Regime,
durch Ausbeutung von Frauen als billige Arbeitskräfte und durch die Anwendung
von Technologien, die zum Verlust von Arbeitsplätzen führen und
Arbeitslosigkeit schaffen;
- sorgfältige Überprüfung der Wertpapierbestände der Kirchen
und ihrer Investitionen in alternative Entwicklungsprojekte und Handelsstrukturen.
28. Kontaktnetze
- Die Kirchen sollten die Bindungen und Kontaktnetze, die zur Solidarität
zwischen Nord und Süd und vor allem zwischen den "südlichen" Ländern
beitragen, verstärken und erweitern und den Dialog zwischen Kirchen in
Ost und West fördern.
- Die Kirchen werden aufgerufen, ihre Verpflichtung zu fortgesetztem Dialog
und gegenseitigen Besuchen zu bekräftigen, die auf wechselseitige Unterstützung
ihres Amtes und ihres solidarischen Wirkens abzielt.
- Die Kirchen sollten bei der Förderung von vertrauensbildenden Maßnahmen
zwischen Regierungen mithelfen, damit Spannungen abgebaut und günstige
Bedingungen für gesunde internationale Beziehungen geschaffen werden
können.
- Die Kirchen sollen regionale Kommissionen und/oder Programme zur Verwirklichung
der Menschenrechte ins Leben rufen. Solche Gremien erweisen sich auf internationaler
Ebene als sehr wichtig, um den Kampf der Völker für die Respektierung
ihrer Rechte zu unterstützen.
- Die Kirchen werden nachdrücklich ersucht, ihr Verständnis über
Ausübung von Macht für soziale Gerechtigkeit, der menschlichen Freiheit
und der politischen Ethik zu vertiefen. Zu diesem Zweck sollten sie ihre Mitglieder
gründlich über die Natur der Mächte und Gewalten aufklären
und informieren, die andere unterdrücken, und über ihre eigene Mittäterschaft
dabei.
29. Finanzierung
- Die Kirchen sind aufgerufen, den 2%-Appell als Instrument der ständigen
Solidarität mit den Armen zu unterstützen, ebenso die Volksbewegungen,
die für Gerechtigkeit und Menschenwürde eintreten.
- In dieser Hinsicht sollte der Ökumenischen Entwicklungsgenossenschaft
(EDCS), die 1974 vom ÖRK ins Leben gerufen wurde, um Kapitalinvestitionen
der Mitgliedskirchen für Entwicklungsprojekte unter den Armen und Machtlosen
zu nutzen, Priorität gegeben werden.
- Die Kirchen werden dringend ersucht, ihrer Solidarität mit der Arbeit
für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit durch ein großzügigeres
finanzielles Engagement konkreten Ausdruck zu verleihen.
- Die Kirchen werden nachdrücklich gebeten, den PCR-Sonderfonds weiterhin
und verstärkt zu unterstützen.
(Bericht aus Vancouver 1983, Offizieller Bericht der Sechsten
Vollversammlung des, Ökumenischen Rates der Kirchen, 24. Juli bis 10. August
1983 in Vancouver/Kanada, Herausgegeben von Walter Müller-Römheld,
Verlag Otto Lembeck, Frankfurt am Main 1983, 338 S., ISBN 3 87476 212 2, S.
109 - 119)
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© 2001 by Ulrich Schmitthenner
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