V. Die Feier der TaufeTaufe, Eucharistie und AmtTaufeV. Die Feier der Taufe17. Die Taufe wird mit Wasser im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. 18. In der Feier der Taufe sollte die symbolische Dimension des Wassers ernstgenommen und nicht heruntergespielt werden. Der Akt des Untertauchens kann die Realität lebendig zum Ausdruck bringen, daß in der Taufe der Christ am Tode, am Begräbnis und an der Auferstehung Christi teilhat. Kommentar 18: 19. Wie es in den frühen Jahrhunderten der Fall war, kann die Gabe des Geistes in der Taufe auf zusätzliche Weise bezeichnet werden, z. B. durch das Zeichen der Handauflegung, durch Salbung oder Ölung. Auch das wahre Zeichen des Kreuzes erinnert an die verheißene Gabe des Heiligen Geistes, der Angeld und Unterpfand des Kommenden ist, wenn Gott diejenigen völlig erlöst hat, die er zu seinem Eigentum gemacht hat (Eph 1,13-14). Die Wiederentdeckung solcher lebendiger Zeichen könnte sicherlich die Liturgie bereichern. 20. In jeder umfassenden Taufliturgie sollten zumindest folgende Elemente enthalten sein: die Verkündigung der Heiligen Schrift, die sich auf die Taufe bezieht; Anrufung des Heiligen Geistes; Absage an das Böse; Bekenntnis des Glaubens an Christus und die Heilige Dreieinigkeit; Verwendung von Wasser; eine Erklärung, daß die Getauften eine neue Identität als Kinder Gottes und als Glieder der Kirche empfangen haben, dazu berufen sind, Zeugen des Evangeliums zu sein. Manche Kirchen sind der Auffassung, daß die christliche Initiation unvollständig ist ohne die Versiegelung der Getauften mit der Gabe des Heiligen Geistes und die Teilnahme am heiligen Abendmahl. 21. Es ist angemessen, im Rahmen des Taufgottesdienstes die Bedeutung der Taufe zu erläutern, wie sie sich aus der Schrift ergibt (d. h. Teilhabe an Tod und Auferstehung Christi, Bekehrung, Vergebung und Reinigung, Gabe des Geistes, Einverleibung in den Leib Christi und Zeichen des Reiches Gottes). Kommentar 21: 22. Die Taufe wird normalerweise von einem ordinierten Amtsträger vorgenommen, wenngleich unter bestimmten Umständen auch andere taufen können. 23. Da die Taufe zutiefst verbunden ist mit dem gemeinschaftlichen Leben und dem Gottesdienst der Kirche, sollte sie normalerweise während eines öffentlichen Gottesdienstes vollzogen werden, so daß die Glieder der Gemeinde an ihre eigene Taufe erinnert werden und diejenigen in ihre Gemeinschaft aufnehmen, die getauft werden und zu deren Unterweisung im christlichen Glauben sie verpflichtet sind. Große Festtage wie Ostern, Pfingsten und Epiphanias sind für dieses Sakrament besonders angemessen, wie dies auch die Praxis der Alten Kirche war. |
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