IV. Taufpraxis
Taufe, Eucharistie und Amt
Taufe
IV. Taufpraxis
A. Die Taufe von Glaubenden und die Taufe von Kindern (Säuglingen)
11. Die Möglichkeit, daß zur neutestamentlichen Zeit auch die Kindertaufe
praktiziert worden ist, kann nicht ausgeschlossen werden. Die Taufe nach einem
persönlichen Glaubensbekenntnis ist jedoch die in den neutestamentlichen
Schriften am eindeutigsten belegte Praxis.
Im Laufe der Geschichte hat sich die Taufpraxis in verschiedenen Formen entwickelt.
Einige Kirchen taufen Säuglinge, die von Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten
gebracht werden, die bereit sind, in und mit der Kirche ihre Kinder im christlichen
Glauben zu erziehen. Andere Kirchen vollziehen ausschließlich die Taufe
von Glaubenden, die in der Lage sind, ein persönliches Glaubensbekenntnis
abzulegen. Einige dieser Kirchen befürworten die Darbringung und Segnung
von Säuglingen oder Kindern in einem Gottesdienst, der normalerweise auch
den Dank für das Geschenk des Kindes und auch die Verpflichtung der Mutter
und des Vaters zu christlicher Elternschaft in sich schließt.
Die Kirchen taufen Gläubige, die aus anderen Religionen oder aus dem Unglauben
kommen und die den christlichen Glauben annehmen und an katechetischer Unterweisung
teilnehmen.
12. Die Gläubigen - wie auch die Säuglingstaufe findet in der Kirche
als der Gemeinschaft des Glaubens statt. Wenn jemand, der für sich selbst
antworten kann, getauft wird, bildet das persönliche Glaubensbekenntnis
einen integralen Bestandteil des Taufgottesdienstes. Wenn ein Säugling
getauft wird, wird die persönliche Antwort zu einem späteren Zeitpunkt
gegeben werden. In beiden Fällen wird die getaufte Person im Verständnis
des Glaubens wachsen müssen. Für diejenigen, die aufgrund ihres eigenen
Glaubensbekenntnisses getauft werden, besteht die ständige Aufgabe, die
persönliche Antwort im Glauben immer weiter zu vertiefen. Im Falle der
Säuglingstaufe wird ein Bekenntnis zu einem späteren Zeitpunkt erwartet,
und die christliche Erziehung ist auf das Ablegen eines solchen Bekenntnisses
ausgerichtet. Jede Taufe gründet in und bezeugt Christi Treue bis zum Tod.
Sie hat ihren Sitz im Leben und Glauben der Kirche und weist hin, durch das
Zeugnis der ganzen Kirche, auf die Treue Gottes als dem Grund allen Lebens im
Glauben. Bei jeder Taufe bekräftigt die ganze Gemeinde neu ihren Glauben
an Gott und verpflichtet sich, für einen Geist des Zeugnisses und Dienstes
zu sorgen. Die Taufe sollte daher immer im Rahmen der christlichen Gemeinschaft
gefeiert und entfaltet werden.
Kommentar12:
Wenn man die Begriffe "Säuglingstaufe" und "Gläubigentaufe" benutzt,
muß man berücksichtigen, daß die eigentliche Unterscheidung
zwischen denen liegt, die Menschen jeden Alters taufen, und denen, die nur
diejenigen taufen, die ein persönliches Glaubensbekenntnis ablegen
können. Der Unterschied zwischen Säuglings- und
Gläubigentaufe wird weniger scharf, wenn man anerkennt, daß beide
Formen der Taufe Gottes eigene Initiative in Christus verkörpern und
eine Antwort des Glaubens, die innerhalb der Gemeinschaft der Glaubenden
gegeben wird, zum Ausdruck bringen.
Die Praxis der Säuglingstaufe unterstreicht den korporativen
Glauben und den Glauben, den das Kind mit seinen Eltern teilt. Das Kind wird
in eine zerbrochene Welt geboren und hat an deren Zerbrochenheit teil. Durch
die Taufe werden dem Kind Verheißung und Anspruch des Evangeliums
zugesprochen. Der persönliche Glaube des Empfängers der Taufe und
die beständige Teilnahme am Leben der Kirche sind wesentlich
dafür, daß die Früchte der Taufe voll empfangen werden. Die
Praxis der Gläubigentaufe unterstreicht das ausdrückliche
Bekenntnis des Menschen, der auf die Gnade Gottes in der Gemeinschaft des
Glaubens und durch sie antwortet und der um Taufe nachsucht.
Beide Formen der Taufe erfordern eine ähnliche und
verantwortliche Einstellung zur christlichen Unterweisung. Eine
Wiederentdeckung der Tatsache, daß christliche Unterweisung ihrem
Wesen nach nie abgeschlossen ist, kann die gemeinsame Anerkennung der
verschiedenen Initiationsformen erleichtern.
In einigen Kirchen, die die Tradition der
Kindertaufe und der Gläubigentaufe miteinander verbinden, haben sich
zwei gleichberechtigte Alternativen für den Eintritt in die Kirche als
möglich erwiesen: eine Struktur, bei der auf die Kindertaufe
später das Glaubensbekenntnis folgt, und eine Struktur, bei der die
Gläubigentaufe auf eine Darstellung und Segnung in der Kindheit folgt.
Dieses Beispiel lädt andere Kirchen zur Entscheidung darüber ein,
ob auch sie nicht in ihren wechselseitigen Beziehungen und in kirchlichen
Unionsgesprächen gleichberechtigte Alternativen anerkennen
könnten.
13. Die Taufe ist eine unwiederholbare Handlung. Jegliche Praxis, die als "Wiedertaufe"
ausgelegt werden könnte, muß vermieden werden.
Kommentar 13:
Kirchen, die auf einer bestimmten Form der Taufe bestanden
haben oder die ernste Fragen hatten im Blick auf die Gültigkeit der Sakramente
und Ämter anderer Kirchen, haben zeitweilig von denen, die aus anderen
kirchlichen Traditionen kamen, verlangt, sich taufen zu lassen, bevor sie in
die volle Mitgliedschaft (mit Abendmahlsberechtigung) aufgenommen wurden. Wenn
die Kirchen zu einem volleren gegenseitigen Verständnis und zu einem gegenseitigen
Aufnehmen kommen und in engere Beziehungen in Zeugnis und Dienst treten, werden
sie sich jeglicher Praktiken enthalten wollen, die die sakramentale Integrität
der anderen Kirchen in Frage stellen oder die die Unwiederholbarkeit des Taufsakramentes
beeinträchtigen könnten.
B. Taufe - Salbung - Konfirmation
14. In Gottes Heilswerk ist das Ostergeheimnis von Christi Tod und Auferstehung
untrennbar verbunden mit der Pfingstgabe des Heiligen Geistes. In ähnlicher
Weise ist auch die Teilhabe an Christi Tod und Auferstehung untrennbar verbunden
mit dem Empfang des Heiligen Geistes. Ihrer vollen Bedeutung nach bezeichnet
und bewirkt die Taufe beides.
Christen haben eine unterschiedliche Auffassung davon, worin das Zeichen der
Gabe des Geistes sich ausdrückt. Verschiedene Handlungen sind mit dem Geben
des Geistes in Verbindung gebracht worden. Für einige ist es der Wasserritus
selbst. Für andere ist es die Salbung mit Chrisma und/oder die Handauflegung,
die von vielen Kirchen Konfirmation genannt wird. Für wieder andere sind
es alle drei, da sie in dem ganzen Ritus den Geist wirken sehen. Alle stimmen
darin überein, daß die christliche Taufe mit Wasser und durch den
Heiligen Geist geschieht.
Kommentar 14:
- Innerhalb einiger Traditionen wird dargelegt, daß, wie die Taufe uns dem
gekreuzigten, begrabenen und auferstandenen Christus gleichgestaltet,
Christen durch die Salbung die Gabe des Pfingstgeistes vom gesalbten
Sohn empfangen.
- Wenn die Taufe, als Einverleibung in den Leib Christi, von
ihrem innersten Wesen her auf die eucharistische Teilhabe an Leib und
Blut Christi hinweist, dann stellt sich die Frage, wie ein weiterer und
besonderer Ritus zwischen Taufe und Zulassung zum Abendmahl eingeschoben
werden kann. Diejenigen Kirchen, die Kinder taufen, ihnen aber die
Teilhabe an der Eucharistie vor einem solchen Ritus verweigern, werden
vielleicht darüber nachdenken wollen, ob sie die Konsequenzen der
Taufe voll anerkannt und akzeptiert haben.
- Die Taufe muß ständig wieder bekräftigt
werden. Und die offenkundigste Form einer solchen erneuten
Bestätigung ist die Feier der Eucharistie. Die Erneuerung des
Taufgelübdes könnte auch z. B. während der
jährlichen Feier des Ostergeheimnisses oder während der Taufe
anderer stattfinden.
C. Auf dem Weg zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe
15. Kirchen erkennen zunehmend die Taufe anderer Kirchen als die eine Taufe
in Christus an, wenn vom Taufkandidaten Jesus als der Herr bekannt worden ist
oder, im Falle der Säuglingstaufe, wenn das Bekenntnis von der Kirche (Eltern,
Erziehungsberechtigten, Paten und Gemeinde) abgelegt und später durch persönlichen
Glauben und persönliches Engagement bekräftigt wurde. Gegenseitige
Anerkennung der Taufe wird als ein bedeutsames Zeichen und Mittel angesehen,
die in Christus gegebene Einheit in der Taufe zum Ausdruck zu bringen. Wo immer
möglich, sollten die Kirchen die gegenseitige Anerkennung ausdrücklich
erklären.
16. Um ihre Unterschiede zu überwinden, sollten Anhänger der Gläubigentaufe
und diejenigen, die die Kindertaufe üben, bestimmte Aspekte ihrer Praxis
neu überdenken. Erstere könnten sich darum bemühen, die Tatsache
sichtbarer zum Ausdruck zu bringen, daß Kinder unter den Schutz der Gnade
Gottes gestellt sind. Letztere müßten sich gegenüber der Praxis
einer offensichtlich unterschiedslosen Taufe schützen und ihre Verantwortung
ernster nehmen, getaufte Kinder zu einer bewußten Verpflichtung Christus
gegenüber hinzuführen.
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