Verständnis und Vision
Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision
des Ökumenischen Rates der Kirchen
Der folgende Text ist das Ergebnis eines mehr als
achtjährigen Studien- und Konsultationsprozesses zu einem "Gemeinsamen
Verständnis
und einer gemeinsamen Vision des Ökumenischen Rates der Kirchen", der vom
Zentralausschuß des
ÖRK auf seiner Tagung 1989 in Auftrag gegeben wurde. Seit der Siebten
Vollversammlung
des ÖRK im Jahre 1991 stand dieses Thema kontinuierlich auf der Tagesordnung des
Zentralausschusses; außerdem ist es in Tagungen von Kommissionen, beratenden Gremien
und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingehend erörtert worden. Einsichten wurden
von
vielen Seiten erbeten und beigetragen: von ÖRK-Mitgliedskirchen, anderen Kirchen und
einer
breiten Palette von ökumenischen Partnern sowie zahlreichen Einzelpersonen, die an der
ökumenischen Bewegung beteiligt sind oder sich mit ihr befassen.
Der Exekutivausschuß des ÖRK kam im Februar 1995 überein, daß das
Ziel dieses
Konsultationsprozesses die Ausarbeitung eines Dokuments für die Achte
Vollversammlung
anläßlich des fünfzigjährigen Bestehens des ÖRK sein sollte;
dieses
Dokument
könnte als eine "ökumenische Charta" für das 21. Jahrhundert dienen. Im
September 1995 billigte der Zentralausschuß ein Verfahren für die Ausarbeitung
eines
solchen Textes. Ein
erster Entwurf entstand bei einer Konsultation im Dezember 1995, die etwa 35 Personen aus
allen
Regionen und kirchlichen Traditionen zusammenbrachte. Dieser Entwurf wurde verschiedenen
Gruppen und Einzelpersonen vorgelegt, dann im Juni 1996 überarbeitet und dem
Zentralausschuß zur Diskussion im September 1996 übergeben. Seine Reaktionen
wurden in einen "Arbeitsentwurf" eingearbeitet, der den ÖRK-Mitgliedskirchen und den
ökumenischen Partnern vorgelegt wurde, mit der Bitte, bis Ende Juni 1997 dazu Stellung
zu
nehmen. Auf der Grundlage von 153 schriftlichen Antworten, die von Mitgliedskirchen und
ökumenischen Gremien eingingen, sowie von persönlichen Gesprächen, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Kirchen und Partnern führten, wurde ein
neuer Entwurf ausgearbeitet, der den Zentralausschußmitgliedern
zur Diskussion auf der Tagung im September 1997 vorgelegt wurde. Im folgenden Text sind die
bei
dieser Tagung vorgeschlagenen Veränderungen aufgenommen.
Der Text soll die wichtigsten Themen behandeln, die im Laufe dieser Diskussion angesprochen
wurden. Kapitel 1 beschreibt den Kontext des CUV-Prozesses und stellt einige der
Veränderungen dar, die sich in dem halben Jahrhundert seit der Gründung des
Ökumenischen Rates der Kirchen ereignet haben; außerdem wird aufgezeigt,
daß
dieses Dokument in einer Reihe von kontinuierlichen
Bemühungen mit dem Ziel steht, den Charakter und den Zweck der ökumenischen
Gemeinschaft im ÖRK zu definieren. In Kapitel 2 wird die Bedeutung der
ökumenischen
Bewegung untersucht, aus der der ÖRK als eine von zahlreichen organisatorischen
Ausdrucksformen entstanden ist. In Kapitel 3 wird das "Selbstverständnis" des
Ökumenischen Rates der Kirchen erörtert anhand der Basis seiner Verfassung, der
zufolge der ÖRK eine "Gemeinschaft von Kirchen" ist, die "gemeinsam zu erfüllen
trachten, wozu sie berufen sind". Anschließend werden einige Konsequenzen daraus
für
das Leben und die Arbeit
des ÖRK als Organisation beschrieben. In Kapitel 4 geht es um die Beziehungen zwischen
dem
ÖRK und seinen ganz unterschiedlichen Partnern, mit denen er seine ökumenische
Berufung teilt.
Die fruchtbaren, umfangreichen und enthusiastischen Diskussionen, die in diesen Text
eingeflossen
sind, zeugen von einem tiefen Engagement für die Ökumene und den ÖRK auf
seiten der Mitgliedskirchen und Partner. Aber es ist auch deutlich geworden, daß es
innerhalb
dieses "Gemeinsamen
Verständnisses und der gemeinsamen Vision" einige konkrete Punkte hinsichtlich des
Ziels der
ökumenischen Bewegung und des Wesens der bereits heute erlebbaren Gemeinschaft gibt,
über die sich die Kirchen noch nicht einig sind. Mit der Annahme des vorliegenden Textes
als
Grundsatzerklärung, die die gegenwärtige Phase dieses Studien- und
Konsultationsprozesses zu einem Abschluß bringt, erhebt der Zentralausschuß
keinen
Anspruch darauf,
über die Kompetenz zur Lösung dieser Fragen zu verfügen oder das letzte
Wort
zum ÖRK oder zur ökumenischen Bewegung zu sprechen.
Zum Wesen der Gemeinschaft der Kirchen innerhalb der ökumenischen Bewegung
gehört es, daß sie weiterhin mit diesen Schwierigkeiten in einem Geist des
gegenseitigen Verstehens, des Einsatzes und der Verantwortung ringen. Der vorliegende Text
wird
daher den Kirchen anempfohlen als Ansporn und Hilfe zur Überprüfung ihres
eigenen
ökumenischen Engagements und ihrer ökumenischen Praxis - in ihren eigenen
lokalen
Kontexten, in ihren Beziehungen zu Partnern in ihrem Land, ihrer Region und auf der ganzen
Welt
und insbesondere in ihrer Beziehung zum Ökumenischen Rat der Kirchen.
Im Zuge der Umsetzung dieser Grundsatzerklärung hat der Zentralausschuß noch
weitere Schritte unternommen. Er hat die Satzung für seine eigene Arbeit
abgeändert,
um den Rat in die Lage zu versetzen, wirksamer auf die Bedürfnisse seiner
Mitgliedskirchen
einzugehen; er hat der Achten Vollversammlung eine veränderte Erklärung
über
die Ziele und Funktionen des ÖRK vorgeschlagen, die in etwa dem Absatz 3.12 des
CUV-Dokuments (6.2) entsprechen; er hat den Entwurf einer neuen Programm- und
Leitungsstruktur für den ÖRK gebilligt; und er hat eine weitere
Überprüfung seiner internen Arbeitsweisen und der Chancen für eine breitere
ökumenische Partnerschaft in Auftrag gegeben.
weiter
|