Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen
Vision des Ökumenischen Rates der Kirchen
Das Selbstverständnis des Ökumenischen Rates der Kirchen
3.1Jede Diskussion
über das Selbstverständnis des ÖRK mußbei der in der Verfassung
enthaltenen Basis des ÖRK ansetzen, auf der der Rat gründet und mit der sich alle
Mitgliedskirchen einverstanden erklären.
Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von
Kirchen,
die den Herrn Jesus Christus gemäßder Heiligen Schrift als Gott und Heiland
bekennen
und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des
Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Zwei Aspekte dieser Erklärung sind für die Formulierung eines
erneuerten Verständnisses vom ÖRK von zentraler Bedeutung: (1) die Bezeichnung
des
Rates als "Gemeinschaft von Kirchen" und (2) die Betonung der "gemeinsamen Berufung", die
die
Kirchen im und durch den Rat zu erfüllen suchen.
Eine Gemeinschaft von Kirchen
3.2Die Beschreibung des ÖRK als eine
"Gemeinschaft von Kirchen" macht deutlich, daßder Rat als solcher keine Kirche ist und
niemals eine "Über-Kirche" werden darf - wie es in der Toronto-Erklärung
kategorisch
heißt. Hinzu kommt, daßdie Kirchen innerhalb dieser Gemeinschaft aufgrund ihres
unterschiedlichen Kirchenverständnisses auch die Bedeutung dieser Gemeinschaft
unterschiedlich verstehen. Diese Vielfalt war auf der Ersten Vollversammlung des ÖRK
1948
in Amsterdam wie auch auf der Tagung in Toronto 1950 sichtbar, auf der die
vollständigste
Erklärung zum Selbstverständnis des Rates verfaßt wurde. Sie besteht auch
nach
fünfzig Jahren, und infolge des Zusammenlebens sind weitere Auffassungen
hinzugekommen.
Dennoch kann gesagt werden, daßder Gebrauch des Begriffs "Gemeinschaft" in der Basis
des
ÖRK nahelegt, daßder Rat mehr ist als ein rein funktioneller
Zusammenschlußvon
Kirchen mit dem Ziel, Aktivitäten in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu
organisieren.
3.3"Gemeinschaft" wird zwar
machmal
benutzt, um das griechische Wort koinonia zu übersetzen, das ein
Schlüsselwort
in den neueren ökumenischen Diskussionen über die Kirche und ihre Einheit ist;
doch
sind die Beziehungen unter den Kirchen im ÖRK noch nicht eine koinonia im
vollen
Sinne (wie sie z.B. in der Erklärung der Vollversammlung von Canberra über "Die
Einheit der Kirche als Koinonia: Gabe und Berufung" beschrieben wird). In der Verfassung des
ÖRK (Artikel 3) wird der Rat aber dargestellt als eine Gemeinschaft von Kirchen auf dem
Weg
zu "dem Ziel der sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der einen eucharistischen
Gemeinschaft, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen Leben in Christus
findet,
und [bestrebt ist] auf diese Einheit zuzugehen, damit die Welt glaube". In dem Maße, wie
die
Mitgliedskirchen die eine Taufe und das Bekenntnis zu Jesus Christus als Herrn und Heiland
gemeinsam haben, kann man sogar (mit den Worten des Zweiten Vatikanum, Dekret über
den
Ökumenismus) sagen, daßzwischen ihnen schon jetzt eine "gewisse, wenn auch nicht
vollkommene Gemeinschaft" besteht.
3.4Die Existenz des
Ökumenischen Rates der Kirchen als eine Gemeinschaft von Kirchen stellt die
Mitgliedskirchen daher vor eine "ekklesiologische Herausforderung" (wie das
Ökumenische Patriarchat es formuliert hat): nämlich die Bedeutung und die
Tragweite der Gemeinschaft, die sie im Rat erfahren, wie auch die
ekklesiologische Bedeutung der koinonia zu klären, die Ziel und Zweck des
ÖRK, aber noch nicht Wirklichkeit ist.
3.5Die folgenden Aussagen
könnten zu einer solchen Klärung beitragen:
- 3.5.1Die gegenseitige
Verpflichtung, die die Kirchen im ÖRK füreinander eingehen, gründet auf der
Erkenntnis, daßsie dank Gottes Handeln in Jesus Christus, das jeder ihrer Entscheidungen
vorausgeht, miteinander verbunden sind. Darum hießes in der Botschaft der Amsterdamer
Vollversammlung: "Christus hat uns zu seinem Eigentum gemacht, und in ihm ist keine
Zertrennung."
- 3.5.2Das Wesen
des Rates besteht in den wechselseitigen Beziehungen der Kirchen
untereinander. Der Rat ist die Gemeinschaft von Kirchen, die auf
dem Weg zur vollen koinonia sind. Er hat eine Struktur und
Organisationsform, damit er den Kirchen, die auf eine koinonia im Glauben, Leben und
Zeugnis hinarbeiten, als Instrument dienen kann; der ÖRK darf aber nicht mit dieser
Struktur
identifiziert werden, und ebensowenig vermag er den Kirchen wirkungsvoll zu dienen, wenn
diese
nicht immer wieder selbst ihre eigene ökumenische Vision und Verpflichtung
erneuern.
- 3.5.3Diese Gemeinschaft im
Rat ist
nicht abstrakt oder statisch, noch beschränkt sie sich auf offizielle Kontakte zwischen
institutionalisierten kirchlichen Einrichtungen und deren Verantwortlichen oder
Repräsentanten. Sie ist vielmehr eine dynamische, durch wechselseitige Beziehungen
geprägte Wirklichkeit, die sich auf das ganze Leben der Kirchen als Verkörperungen
des
Gottesvolkes erstreckt. Sie ist kein Selbstzweck, sondern existiert, um als Zeichen und Werkzeug
von Gottes Mission und Handeln in der Welt zu dienen. Der ÖRK kann daher als eine
missionarische, diakonische und ethische Gemeinschaft von Kirchen beschrieben werden.
- 3.5.4Die Mitgliedschaft im Rat
zwingt die Kirchen zwar nicht zu einem bestimmten Verständnis der Formulierung
"Gemeinschaft von Kirchen", verpflichtet sie aber zum Gespräch darüber. Der
ÖRK bietet einen Raum, in dem die Kirchen erforschen können, was es heißt,
in
Gemeinschaft miteinander auf dem Weg zu größerer Einheit in Christus zu sein.
Darüber hinaus hat der ÖRK die Aufgabe, die Kirchen aufzurufen, über sich
hinaus zu gehen und so die Einheit umfassendender sichtbar zu machen.
- 3.5.5Die Kirchen in der
Gemeinschaft des ÖRK erkennen an, daßdie anderen Mitglieder Christus
angehören, daßdie Mitgliedschaft in der Kirche Christi umfassender ist als die
Mitgliedschaft in ihrer eigenen Kirche und daßdie anderen Kirchen zumindest "Elemente
der
wahren Kirche" besitzen (Toronto). So wird jede Mitgliedskirche als gleichwertig Teilhabende
am
Leben des ÖRK angesehen, denn was jede Mitgliedskirche in die Gemeinschaft einbringt,
hat
nichts mit ihrer Größe und ihren Ressourcen zu tun, sondern ergibt sich daraus,
daßsie in Christus ist.
- 3.5.6Durch ihr Engagement
füreinander im Rat sind die Kirchen bereit, sich voneinander zu einer tieferen, teureren
ökumenischen Verpflichtung auffordern zu lassen. Diese Bereitschaft zur gegenseitigen
Rechenschaft nimmt viele Formen an: sie wissen sich miteinander solidarisch, stehen
einander in
der Not bei, enthalten sich solcher Handlungen, die zu ihren brüderlichen und
schwesterlichen
Beziehungen im Widerspruch stehen würden, treten in ein geistliches Verhältnis
miteinander ein, um voneinander zu lernen, und bemühen sich im Gespräch
miteinander
darum, "von dem Herrn Jesus Christus zu lernen, wie sie Seinen Namen vor der Welt bezeugen
sollen" (Toronto).
3.6Zwar ist die Mitgliedschaft im
ÖRK keineswegs die einzige Möglichkeit, die sich den Kirchen bietet,
ökumenisch
auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten, sie bedeutet aber, daßeine Kirche sich
damit
bereit erklärt, sich in einer sichtbaren, dauerhaften und organisierten Weise mit den Zielen
der
ökumenischen Bewegung und dem Streben nach tieferer Gemeinschaft zu identifizieren.
Daher
erschöpft sich die Mitgliedschaft nicht in einem einmaligen Beitritt, der es den Kirchen
sodann
erlaubt, problemlos mit der fortbestehenden Geteiltheit zu leben.
3.7Ebenso, wie sich das
Verständnis der Gemeinschaft im Rat durch das Zusammenleben der Kirchen erweitert
hat, hat
sich auch das Verständnis dessen vergrößert, was eine Mitgliedschaft in
diesem
Gremium bedeutet.
- 3.7.1Mitglied zu sein bedeutet,
daßdie Fähigkeit gefördert wird, gemeinsam mit Kirchen unterschiedlicher
Herkunft und Tradition in Gemeinschaft zu beten, zu leben, zu handeln und zu wachsen -
zuweilen
durch Ringen und Konflikt. Es setzt die Bereitschaft und Fähigkeit voraus,
Meinungsverschiedenheiten auf dem Weg des theologischen Gesprächs, des Gebets und
des
Dialogs beizulegen und umstrittene Fragen als eine Sache der gemeinsamen theologischen
Beurteilung und nicht des politischen Sieges anzusehen.
- 3.7.2Mitglied zu sein bedeutet,
einander zu helfen, dem Evangelium treu zu sein, und einander in Frage zu stellen, wenn ein
Mitglied
sich offensichtlich von den Glaubensgrundlagen oder der Evangeliumstreue entfernt. Die
Integrität der Gemeinschaft wird dadurch bewahrt, daßdie Kirchen sich im Geist des
gemeinsamen Glaubens an das Evangelium füreinander verantwortlich fühlen und
nicht,
indem sie einander richten und ausschließen.
- 3.7.3Mitglied zu sein bedeutet,
an
Aufgaben mitzuwirken, die über die Grenzen und Möglichkeiten einer einzelnen
Kirche
hinausgehen, und bereit zu sein, den eigenen spezifischen lokalen Kontext mit der globalen
Wirklichkeit zu verbinden und es dieser globalen Wirklichkeit zu gestatten, Einflußauf die
lokale Situation zu nehmen.
- 3.7.4Mitglied zu sein bedeutet,
Teil einer Gemeinschaft zu sein, die ihre eigene Stimme hat. Zwar steht es den Kirchen frei, sich
mit
dem, was der ÖRK sagt, zu identifizieren oder nicht zu identifizieren. Sie sind aber
verpflichtet,
sich ernsthaft mit dem auseinanderzusetzen, was der Rat im Namen der Gemeinschaft als ganzer
sagt
oder tut.
- 3.7.5Mitglied zu sein bedeutet,
eine Verpflichtung einzugehen, die Vereinbarungen, die durch die gemeinsame theologische
Studienarbeit und Reflexion der ganzen Gemeinschaft erzielt werden, im Leben und Zeugnis der
eigenen Kirche zu verwirklichen.
- 3.7.6Mitglied zu sein bedeutet,
an
einer Gemeinschaft des Teilens und der Solidarität teilzuhaben, anderen Mitgliedern in
ihren
Nöten und Konflikten beizustehen und mit ihnen ihre Freude und Hoffnung zu feiern.
- 3.7.7Mitglied zu sein bedeutet,
die
Sendung der Kirche als eine gemeinsame Verantwortung zu verstehen, die mit anderen geteilt
wird,
und nicht, isoliert voneinander missionarisch oder evangelistisch tätig zu werden, und
noch
weniger, in Konkurrenz zu anderen christlichen Gläubigen zu treten oder Proselytismus
unter
ihnen zu betreiben.
- 3.7.8Mitglied zu sein bedeutet,
mit
anderen Kirchen in eine Gemeinschaft des Gottesdienstes und Gebets einzutreten und konkrete
Gelegenheiten zu gemeinsamem Gottesdienst und Gebet zu suchen, wobei die den einzelnen
Traditionen gesetzten Grenzen respektiert werden.
- 3.7.9Mitglied zu sein bedeutet,
sich uneingeschränkt am Leben und an der Arbeit des Rates zu beteiligen und dabei auch
für den Rat und alle seine Mitgliedskirchen zu beten, auf Vollversammlungen vertreten zu
sein,
die Arbeit des Rates entsprechend der eigenen Möglichkeiten durch
regelmäßige
Finanzbeiträge zu unterstützen und die Anliegen des ÖRK den Ortskirchen,
Gemeinden und Gottesdienstgemeinschaften zu vermitteln.
Eine gemeinsame Berufung
3.8Durch den Ökumenischen Rat der
Kirchen
trachten die Kirchen danach, "gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind". Dieser Satz, der der Basis auf Beschlußder Vollversammlung in Neu-Delhi 1961 hinzugefügt wurde, verdeutlichte das dynamische Verständnis des Rates als einer Gemeinschaft von Pilgern, die
sich gemeinsam auf dasselbe Ziel zubewegen - ein Verständnis, das bereits in der
ursprünglichen Verfassung (1938) ausgedrückt wurde, in der es hieß: "Der
Ökumenische Rat soll die Möglichkeit gegenseitiger Beratung und Gelegenheit
für
ein gemeinsames Vorgehen in Fragen gemeinsamer Interessen schaffen" (Artikel IV).
3.9Unter vielfältigen
geschichtlichen Umständen und auf viele verschiedene Weisen haben die Mitgliedskirchen
versucht, diese "gemeinsame Berufung" in den vergangenen fünfzig Jahren zu
verwirklichen.
Ihr Zeugnis ist weder vollkommen noch konsequent gewesen. Sie haben nicht immer gemeinsam
gehandelt, wenn sie dies hätten tun können. Und doch haben sie durch Gottes Gnade
die
Kraft aufgebracht, Zeichen des Gehorsams und der Evangeliumstreue zu setzen, indem sie
- 3.9.1zerbrechliche
Kommunikationslinks aufgebaut und aufrechterhalten haben, wenn sie sich auf
entgegengesetzten Seiten der durch - kalte und heiße - Kriege entstandenen Grenzen
befanden;
- 3.9.2im Namen Christi
Millionen
von Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden, ihre Dienste angeboten und dazu
beigetragen
haben, gewaltsam zerschlagene Gesellschaften wieder aufzubauen; und sie haben dadurch neue
Formen des Miteinanderteilens kennengelernt;
- 3.9.3einander dazu
herausgefordert haben, historische Fesseln der Abhängigkeit und Bevormundung
abzustreifen,
und neue Formen der Partnerschaft aufgebaut haben;
- 3.9.4dort gemeinsam Zeugnis
von
Jesus Christus abgelegt haben, wo eine einzelne Stimme nicht gehört oder nicht ernst
genommen worden wäre;
- 3.9.5anderen Gehör
geschenkt haben und bereit gewesen sind, aus deren Einsichten in zentralen Fragen der Lehr- und
Lebensauffassung, über die sie uneins sind, zu lernen, und dabei unbeirrt an der Hoffnung
festgehalten haben, daßdereinst die Einheit in dem einen Glauben und der einen
eucharistischen
Gemeinschaft sichtbar werden wird;
- 3.9.6an vielen Orten, an denen
die
Menschenwürde mit Füßen getreten wird, seelsorgerliche Hilfe angeboten und
zusammen mit anderen auf internationalen Foren die Rechte der Unterdrückten und an den
Rand Gedrängten verteidigt haben;
- 3.9.7im Gebet und durch
Ermutigung Solidarität mit Kirchen zum Ausdruck gebracht haben, die Verfolgung
erleiden
und die sich in Krisensituationen bemühen, Gottes Willen zu erkennen;
- 3.9.8sich nicht haben
abbringen
lassen von ihrem Urteil, daßjede Form von Rassismus, auch in ihrem eigenen Leben,
unvereinbar ist mit dem Wort und Willen Gottes;
- 3.9.9sich solidarisch mit den
Frauen gezeigt und Strukturen in Frage gestellt haben, die Sexismus fördern, und indem
sie
für Gerechtigkeit für Frauen und für deren uneingeschränkte
Mitwirkung in
Kirche und Welt eingetreten sind;
- 3.9.10versucht haben, ihre
eigenen
Gemeinden und die Organe ihrer Gemeinschaft inklusiver zu machen für Frauen, junge
Menschen, Behinderte und alle anderen Personengruppen, die von Ausgrenzung bedroht
sind;
- 3.9.11gemeinsam
Fürbitte
geleistet und Gott gelobt haben und dabei die Worte und Musik der anderen geteilt haben, und
indem
sie begonnen haben, die Schrift mit den Augen der anderen zu lesen.
3.10Die Elemente dieser
gemeinsamen
Berufung sind in der Beschreibung der "Funktionen und Ziele" zusammengefaßt worden,
die
jetzt in Artikel 3 der ÖRK-Verfassung enthalten sind. Die gegenwärtige
Formulierung ist
von der Vollversammlung 1975 in Nairobi angenommen worden:
- die Kirchen aufzurufen zu dem Ziel der sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der
einen
eucharistischen Gemeinschaft, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen Leben
in
Christus findet, und auf diese Einheit zuzugehen, damit die Welt glaube;
- das gemeinsame Zeugnis der Kirchen an jedem Ort und überall zu erleichtern;
- die Kirchen in ihrer weltweiten missionarischen und evangelistischen Aufgabe zu
unterstützen;
- der gemeinsamen Aufgabe der Kirchen im Dienst am Menschen in Not Ausdruck zu
verleihen,
die die Menschen trennenden Schranken niederzureißen und das Zusammenleben aller
Menschen in Gerechtigkeit und Frieden zu fördern;
- zur Erneuerung der Kirche in Einheit, Gottesdienst, Mission und Dienst zu ermutigen.
- Beziehungen zu nationalen Kirchenkonferenzen, konfessionellen Weltbünden und
anderen
ökumenischen Organisationen aufzunehmen und aufrechtzuerhalten;
- die Arbeit der internationalen Bewegungen für Glauben und Kirchenverfassung und
für Praktisches Christentum sowie des Internationalen Missionsrates und des Weltrates
für Christliche Erziehung weiterzuführen.
3.11Eine solche Aufzählung
kann die zentralen Aufgaben lediglich allgemein beschreiben. Erst durch die dauerhafte
Gemeinschaft
der Kirchen im ÖRK nehmen diese "Funktionen und Ziele" in spezifischen
Aktivitäten
Gestalt an. Im Laufe dieses Prozesses haben neue Herausforderungen an Leben und Sendung der
Kirche neue Dimensionen der ökumenischen Berufung hervortreten lassen. Es ist daher
wichtig, daßdie Mitgliedskirchen von Zeit zu Zeit die Elemente ihrer gemeinsamen
Berufung
neu benennen, indem sie über die dynamische Natur der Gemeinschaft im ÖRK
nachdenken und diese Reflexion zum Anlaßzu nehmen, sich dem
Ökumene-Gedanken
von neuem zu verpflichten. Der 50. Jahrestag der Gründung des ÖRK sowie der
Anbruch eines neuen Jahrhunderts und eines neuen Jahrtausends lassen die Achte
Vollversammlung
als einen hierfür besonders geeigneten Augenblick erscheinen.
3.12Eine Formulierung der Ziele
und
Funktionen des Rates anläßlich seines 50jährigen Bestehens
mußsowohl
Kontinuität mit der Vergangenheit wahren als auch die neuen Herausforderungen der
heutigen
Zeit ansprechen. Eine solche Formulierung sollte:
- 3.12.1die
wesensmäßige Identität des ÖRK als eine Gemeinschaft von Kirchen
anerkennen, die einander aufrufen zu dem Ziel der sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und
der
einen eucharistischen Gemeinschaft, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen
Leben
findet, sowie durch Zeugnis und Dienst an der Welt;
- 3.12.2die wichtigsten
Aufgabenbereiche aufzählen, in denen die Kirchen durch den Rat dieses oberste Ziel
verwirklichen;
- 3.12.3deutlich machen,
daßder Rat als eine Gemeinschaft von Kirchen eine Organisation ist, deren Mitglieder in
ihr
zusammenarbeiten, und nicht ein Gremium, das unabhängig von den Kirchen tätig
wird;
- 3.12.4Aspekte der
ökumenischen Berufung anerkennen, die in jüngster Zeit stärker in den
Vordergrund gerückt sind, darunter Anliegen im Zusammenhang mit der Bewahrung der
Schöpfung, Beziehungen zu Menschen anderen Glaubens sowie die Förderung von
Bildungs- und Lernprozessen, die Christen anregen, ökumenisch zu denken und zu
handeln;
- 3.12.5hervorheben,
daßder
Rat die Aufgabe hat, die ökumenische Bewegung zu stärken, nicht nur durch
offizielle
Beziehungen auf institutioneller Ebene, sondern auch durch die Unterstützung anderer
ökumenischer Initiativen, die Schaffung von Netzwerken unter ökumenischen
Organisationen und Gruppen, die Herstellung von Kontakten zu allen Kirchen, die die
ökumenische Vision teilen sowie durch sein Wirken für den Zusammenhalt der
vielen
verschiedenen Ausdrucksformen der ökumenischen Bewegung.
Der Rat als eine Organisation
3.13Als eine Gemeinschaft von Kirchen und als
Instrument zur Stärkung der ökumenischen Bewegung hat der Ökumenische
Rat
der Kirchen ein institutionelles Profil. Dieses Profil setzt sich aus vielen Komponenten
zusammen;
dazu gehören die Arbeit des Rates, die Veranstaltungen, die er organisiert, die
Erklärungen, die er abgibt, die verschiedenen Images, die er von sich vermittelt. Allerdings
darf der ÖRK als Institution nicht durch Institutionalismus gelähmt werden,
denn
seine Berufung zum Dienst an den Kirchen und der ökumenischen Bewegung erfordert
einen
lebendigen Organismus, der auf neue Herausforderungen, wie sie die sich ändernden
Zeiten
mit sich bringen, sowie auf neue ökumenische Partner eingehen und sich dem wachsenden
Verständnis der ökumenischen Berufung anpassen kann.
3.14Strukturen sind das Mittel, mit
dem der Rat versucht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in seinem Leben seiner Wirklichkeit als
Gemeinschaft von Kirchen wirkungsvoll Ausdruck zu verleihen. Sie bilden die grundlegende
Gestalt
des Rates, den Rahmen für bestimmte Arbeitsaufteilungen. Veränderungen
innerhalb
dieses Rahmens bedeuten nicht, daßdie Erkenntnisse der Vergangenheit ersetzt werden
oder
deren Wert verleugnet wird, sie spiegeln vielmehr einen kontinuierlichen Dialog über
Verständnisse und Vorstellungen wider.
3.15Die Strukturen zur Leitung des
Rates sind in der Verfassung festgelegt. Sie bilden die institutionelle Grundgestalt des Rates.
Diese
Leitungsstrukturen sind Mechanismen, die sicherstellen sollen, daßsich die
Aktivitäten,
die im Rahmen der internen Organisationsstruktur des Rates unternommen werden, im Einklang
mit
den Vorstellungen, Bedürfnissen und Anliegen seiner Mitgliedskirchen und der
ökumenischen Partner befinden. So, wie sie aufgebaut sind und funktionieren, sollen
sie:
- 3.15.1maximale
Repräsentation, Partizipation und Transparenz bei der Bestimmung der programmatischen
Ausrichtung und bei der Entscheidungsfindung sicherstellen und verhindern, daßsich
Macht
und Verantwortung in einer kleinen Gruppe konzentriert;
- 3.15.2der Reflexion und
Beratung
über die zentralen Anliegen, denen sich die Kirchen heute gegenübersehen,
Priorität einräumen vor organisatorischen und programmatischen Entscheidungen;
- 3.15.3für Ablauf und
Verfahrensweisen sorgen, bei denen die Stimmen aller gehört werden können und
die
nicht diejenigen privilegieren, denen es aufgrund ihrer kulturellen Herkunft, Sprache, Ausbildung
oder Erfahrung leichter fällt, das Wort zu ergreifen;
- 3.15.4stets um Kohärenz
und Koordinierung der Aktivitäten des ÖRK und deren theologischer Grundlage
bemüht sein anstatt als Forum für die Vertretung bestimmter Interessen und
Anliegen zu
dienen, die nicht miteinander verbunden sind (und dadurch dazu beizutragen, daß"Fragen
der
Einheit der Kirche" und "Fragen der Gerechtigkeit", "Ekklesiologie" und "Ethik", "pastorale
Aufgaben" und "prophetische Aufgaben", "Mission" und "Dialog", "Beziehungen" und
"Programme"
weiterhin als Gegensatzpaare angesehen werden);
- 3.15.5die Entscheidungs- und
Leitungsinstanzen in den Mitgliedskirchen anregen und veranlassen, die Anliegen der
Gemeinschaft
von Kirchen aufzugreifen und in ihren lokalen Kontexten ökumenisch zu handeln, anstatt
weiter den Eindruck zu vermitteln, als seien der ÖRK und die ökumenische
Bewegung
losgelöst von und außerhalb der Kirchen;
- 3.15.6die Herstellung und
Vertiefung von Beziehungen mit Kirchen ermöglichen, die für die
ökumenische
Gemeinschaft offen sind, eine Mitgliedschaft im Rat jedoch gegenwärtig als
ekklesiologisch
nicht möglich oder zuträglich erachten;
- 3.15.7daher einen
Vorgeschmack
der vollen koinonia sichtbar machen, die die Kirchen durch die ökumenische
Bewegung anstreben.
3.16Die interne
Organisationsstruktur
des ÖRK, die in seiner Satzung, in den Statuten und in den Satzungen der
Programmeinheiten
und Spezialeinheiten sowie durch die Beschlüsse der Leitungsgremien festgelegt wird,
dient
der effizienten Organisation der täglichen Arbeit des Mitarbeiterstabes, durch die die
Beschlüsse und Programmrichtlinien der Leitungsorgane ausgeführt werden. Die
Organisationsstruktur sollte:
- 3.16.1die Identität des
ÖRK als eine Gemeinschaft von Kirchen zum Ausdruck bringen, die auf einer
trinitarischen
theologischen Grundlage in dieser Körperschaft zusammengefunden haben. Dies bedeutet,
daßsich die Arbeit des Rates einerseits integriert auf die Gesamtbreite der gemeinsamen
Berufung zur Einheit bezieht und daßandererseits deutlich wird, wie alle seine
Tätigkeiten auf der Hoffnung gründen, daßGottes Plan, wie er in Jesus
Christus
offenbart und durch die Kraft des Heiligen Geistes in der Welt vergegenwärtigt wird, nicht
scheitern wird;
- 3.16.2darauf ausgerichtet sein,
die
Gemeinschaft unter den Mitgliedskirchen zu fördern, und nicht auf den Aufbau oder die
Erhaltung einer Organisation zu deren Selbstzweck;
- 3.16.3der Vielfalt der in seinen
Mitgliedskirchen vertretenen Kulturen und theologischen und geistlichen Traditionen gerecht
werden
und die Verpflichtung des ÖRK zu einer wahrhaft inklusiven Gemeinschaft sichtbar
machen;
- 3.16.4der Tatsache Rechnung
tragen, daßdie einzigartige Identität und Erfahrung des Rates als einer Gemeinschaft,
die
gleichzeitig weltweit und Kirchen aller christlichen Traditionen gegenüber offen ist, ihn in die Lage versetzt, ganz bestimmte Elemente der ökumenischen Berufung wahrzunehmen; er kann
- im Zusammenhang mit den Bemühungen um die Kohärenz der einen
ökumenischen Bewegung als Impulsgeber und Koordinator dienen;
- als Vermittler zwischen Konfliktparteien oder als Fürsprecher für Gruppen
dienen,
die nicht für sich selber sprechen können;
- aus der ganzen Breite der Erfahrungen seiner Mitgliedskirchen schöpfen und ein
Nährboden für Ideen sowie eine Informationsquelle für Untersuchungen sein
und
den Kirchen somit helfen, gemeinsam ihr ökumenisches Bewußtsein zu erweitern
und zu
neuen Auffassungen von der Wirklichkeit zu gelangen;
- die enge Verknüpfung von Lokalem und Globalem sichtbar machen, indem er
anerkennt,
daßlokale Fragen oft globale Konsequenzen haben und daßglobale Probleme
häufig auf lokaler Ebene verschärft zum Ausdruck kommen;
- aus seiner globalen Perspektive heraus ein prophetisches Wort zu den brennenden Problemen
unserer Zeit sprechen;
- 3.16.5in Partnerschaft mit
Gruppen von Mitgliedskirchen und anderen ökumenischen Organisationen sicherstellen,
daßdie Verantwortung für ökumenische Aktivitäten so nah wie
möglich an den Ort der Ausführung gelegt wird.
- 3.16.6den Rat befähigen,
seine Arbeit und seinen Arbeitsstil ständig anzupassen, um den sich rasch
ändernden
Verhältnissen in der Welt und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kirchen in
gezielter, wirkungsvoller und ökonomisch tragbarer Weise gerecht zu werden;
- 3.16.7für die
regelmäßige Planung, Überprüfung und Auswertung aller
Aktivitäten
sorgen.
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© 2001 by Ulrich Schmitthenner
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